1448/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr.
1437/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde, wie
folgt:
Frage 1:
Die genannten Regierungsvorlagen wurden am 13. November
2003 gemäß § 69
(7)
GOG dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen. Es obliegt demnach der
Vorsitzenden,
den Ausschuss einzuberufen, um ehest möglich eine
Beschlussfassung im Nationalrat zu ermöglichen. Der Ausschuss hat zuletzt am
18.
März 2004 getagt, eine weitere Sitzung wurde für den 22. April 2004
einberufen.
Fragen 2 und 3:
In meinem Ressort wurde die neue Abteilung „Frauenservice
und Integration von
Migrantinnen“ eingerichtet. Der Aufgabenbereich dieser Organisationseinheit
umfasst
insbesondere eine Frauenservicesteile des Ministeriums, welche als
Anlaufstelle
und Informationsdrehscheibe für frauenspezifische Anliegen zur
Verfügung steht, sowie ein Frauenservice für Migrantinnen, welches für
grundsätzliche
Fragen in sozio-ökonomischen und kulturellen Belangen zuständig
ist.
Betreut werden diese Aufgabenbereiche derzeit von der
Abteilungsleiterin und 4
Fachreferentinnen
(zwei davon halbtags), einer Mitarbeiterin auf Werkvertrags-
basis und 2 Sekretariatskräften (beide halbtags). Wie auch für die anderen
Aufgaben im Frauenbereich sind die Budgetmittel unter den gemeinsamen
frauenspezifischen
Posten, Ansatz 117008, subsummiert; die infrastrukturelle
Ausstattung
dieser neuen Organisationseinheit erfolgte analog zu allen anderen
Organisationseinheiten in meinem Ressort.
Neben den üblichen und notwendigen Aktivitäten, die für
den Aufbau einer neuen
Organisationseinheit
erforderlich sind, sowie der laufenden Grundlagenarbeit
wurden folgende Aufgaben wahrgenommen:
Ø Installierung
einer Nulltarifnummer für die Frauenservicesteile meines
Ressorts,
Ø Organisatorische
und inhaltliche Vorbereitung einer Veranstaltung
anlässlich
des Internationalen Frauentags am 8. März 2004 zum Thema
„Identität
und Konflikte - Junge Frauen der 2. Generation aus anderen
Kulturkreisen“,
Ø Koordinations-
und Beratungsgespräche, sowie ständiger Informations-
austausch
mit Vereinen, die Personen mit Migrationshintergrund betreuen,
Ø Informationsaustausch
mit IOM- International Organisation of Migration
und
dem Bolzmann Institut für Migrationsfragen,
Ø Teilnahme an diversen
Podiumsdiskussionen und Tagungen zum Thema
"Migration",
Ø Recherchen,
Stellungnahmen, schriftliche und telefonische Auskünfte zu
verschiedenen frauenspezifischen Anliegen seitens der Bevölkerung und
von
Institutionen,
Ø Informationsaustausch
auf interministerieller Ebene.
Frage 4:
Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern
und die
Sichtbarmachung
von Frauen in Dokumenten und Gesetzestexten ist mir ein
besonderes
Anliegen. In diversen Rundschreiben habe ich alle Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeiter meines Ressorts ersucht, sorgfältig darauf zu achten, dass in
sämtlichen
Rechts- und Verwaltungstexten, in allgemeinen Schriftstücken, in
Briefen,
im Formulieren von Anreden, Adressen und in der Führung von
Personenverzeichnissen, beim Erstellen von Formularen und Zertifikaten, beim
Abfassen von Berichten und Publikationen, im Internet usw, somit im gesamten
„schriftlichen
Bereich" des BMGF Frauen und Männer sprachlich gleich behandelt
werden.
Darüber hinaus wird in den Stellungnahmen meines Ressort
im Rahmen des
allgemeinen
Begutachtungsverfahrens zu Gesetzen oder Verordnungen immer
wieder
dazu aufgefordert diese geschlechtergerecht zu formulieren. Auch weisen
wir
bei diversen Schriftstücken, Publikationen, usw anderer Ressorts immer
wieder
auf die Wichtigkeit der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und
Männern
hin.
Frage 5:
Die Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen hat in ihren
Tätigkeitsberichten
wiederholt
(siehe z.B. Bericht 2000 Seite 11 und Bericht 2002 Seite 14) darauf
aufmerksam
gemacht, dass Anfragen an sie gerichtet wurden, die Ausdruck einer
bei
Ausgliederungen auftretenden Rechtsunsicherheit über die Frage waren,
welches
Gleichbehandlungsgesetz korrekterweise anzuwenden sei, insbesondere
wenn
in den jeweiligen Gesetzen über die Ausgliederung keine ausdrückliche
Regelung
getroffen wurde und im Unternehmen sowohl dienstzugeteilte
öffentliche
Bedienstete als auch privatwirtschaftlich eingestellte Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen tätig sind.
Aus Sicht einer ausschließlich im Interesse der
Gleichstellung der Geschlechter
tätigen
Institution hat hierbei die Anwaltschaft die Beibehaltung des höheren, im
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
bzw. den jeweiligen Landes-
Gleichbehandlungsgesetzten verankerten, gleichstellungsrechtlichen
Schutzstandards, der auch ein Frauenfördergebot umfasst, empfohlen.
Mit der bevorstehenden 6.Novelle des
privatwirtschaftlichen
Gleichbehandlungsgesetzes
wird die über reine Gleichbehandlung hinausgehende
aktive
Gleichstellung als Zielvorgabe auch in das privatwirtschaftliche
Gleichbehandlungsgesetz
übernommen.
Ich werde die Mitglieder der Interministeriellen
Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen
mit der Erarbeitung eines Lösungsvorschlages
beauftragen.
Frage 6:
Das Gutachten ist fertiggestellt und wurde den mit den
Verhandlungen zur
Pensionsharmonisierung
beauftragten Expert/inn/en im Sinne der Anwendung
der
„Gender Mainstreaming Strategie“ zur Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse des Gutachtens sind als sehr wertvoll zu
bezeichnen. Das
Gutachten
analysiert die Ergebnisse der Pensionssicherungsreform 2003 unter
dem
Blickwinkel der Geschlechtergerechtigkeit und vor dem Hintergrund des
durch
die Pensionssicherungsreform 2003 eingeleiteten, graduellen Übergangs
vom
tradierten „Versorgermodell“ hin zur eigenständigen Alterssicherung der
Frauen. Die Gutachterin kommt - da die Inhalte der Pensionssicherungsreform
2003
nicht unabhängig von den davor geltenden Regeln sowie von der sozio-
ökonomischen Stellung der Frau betrachtet werden können, zu differenzierten
Ergebnissen. In einem beitragsorientierten Pensionssystem wie dem
österreichischen wirke sich die auf dem Arbeitsmarkt noch immer festzustellende
„Einkommensschere“
zwischen Männern und Frauen auch auf die Pensionshöhe
aus.
Die durch Familienarbeit (Kindererziehung und Altenpflege) entstehenden
Brüche
in Versicherungskarrieren von Frauen bzw. jene Versicherungszeiten, in
denen
aufgrund von Teilzeitarbeit wenig verdient wurde, seien weitere
pensionsmindernde
Faktoren. Folgende Maßnahmen der Pensionsreform 2003
haben positive frauenspezifischen Auswirkungen:
Die Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes von den „15
besten Jahren“ auf
40 Jahre bewirkt jedoch, dass der Einkommensfaktor in der Pensionsformel, der
bis zur Pensionssicherungsreform 2003 Männer wesentlich stärker als Frauen
begünstigt
hat, gemildert wird. Innerhalb der - durch die Ausweitung des
Durchrechnungszeitraumes
zu erwartenden generellen Senkung der
Pensionshöhen - wurde damit eine Maßnahme zur Milderung der
Einkommensunterschiede
zwischen Männern und Frauen gesetzt. Die Anhebung
der
Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten um jährlich 2% auf
insgesamt
150% des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinerziehende
korrespondiert
mit der schrittweisen Ausdehnung des
Durchrechnungszeitraumes.
Die Verminderung des Durchrechnungszeitraumes um Zeiten
der
Kindererziehung im Ausmaß von drei Jahren pro Kind und die Ausweitung der
Anrechnung
von Kindererziehungszeiten als pensionsbegründende Beitragszeiten
von
bisher 18 auf 24 Monate sind - angesichts der Tatsache, dass
Kindererziehungsarbeit
immer noch zum überwiegenden Teil von Frauen geleistet
wird
- als frauenspezifische Maßnahme zur Erreichung der eigenständigen
Alterssicherung der Frauen zu werten.
Frage 7:
Der 6. Bericht Österreichs gemäß Artikel 18 der „Konvention zur
Beseitigung
jeder Form der Diskriminierung der Frauen“ an die UN wird derzeit noch
überarbeitet, die Erstellung des Berichts befindet sich in der endgültigen
Akkordierung mit den
Bundesländern. Nach Fertigstellung der deutschen Fassung
ist geplant, den Bericht auf der Homepage
des BMGF der Öffentlichkeit zur
Verfügung zu stellen. Der Bericht in englischer Übersetzung wird frühestens
Mitte
April an den Generalsekretär der UN geschickt.