1451/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.04.2004
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möglich.
BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1411/J-NR/2004 betreffend Erfüllung der Behinder-
teneinstellungspflicht 2003, die die
Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
am 9. Februar 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Da die Universitäten nicht verpflichtet sind, dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
diese Daten laufend zu melden, beruht dieser Teil der Beantwortung auf den dem
Ressort
zugänglichen Daten des
Personalinformationssystems (PIS). Festzuhalten ist, dass sich die ange-
führten Zahlen auf den Stichtag 1. Dezember
2003 beziehen, da Angaben zum Stichtag 31. Dezem-
ber 2003 aufgrund der Ausgliederung
der Universitäten mit 1. Januar 2004 datentechnisch nicht
mehr möglich sind.
1.1.:
Mit Stichtag 1. Dezember 2003 waren 8.955 Beamt/inn/en
aller dienstrechtlichen Kategorien be-
schäftigt.
1.2.:
Die Zahl der Vertragsbediensteten betrug
12.397.
1.3.:
Vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur selbst wurden für das Kapitel 14
keine
„echten" Freien Dienstverträge abgeschlossen. Die im PIS unter „Freie
Dienstverträge" ange-
führten Fälle sind
überwiegend Werkverträge. Die im PIS angegebene Zahl umfasst auch Fälle, die
nicht mehr aktuell aber aus der Datei noch
nicht gelöscht sind.
1.4.:
1.4.1.:
228 Gastprofessor/inn/en
1.4.2. bis 1.4.4.:
Laut PIS unter dem Sammelbegriff
Lehrbeauftragte 10.492 Personen
davon mit so genannten „remunerierten
Lehraufträgen" 8.084
Personen
(§2 des Universitäts-Abgeltungsgesetzes)
und als so genannte „nicht
remunerierte Lehraufträge" 2.408
Personen
(§
1 des Universitäts-Abgeltungsgesetzes)
In dieser zweiten Zahl sind jedoch
mehrere organisationsrechtliche Kategorien enthalten, deren Ab-
geltung
nach den gleichen Sätzen erfolgt und daher in der Datei zusammengefasst ist.
Eine Unter-
scheidung
zwischen Lehrbeauftragten, „externen" Dozent/inn/en,
Honorarprofessor/inn/en sowie
den
ihre Lehrbefugnis ausübenden emeritierten oder pensionierten
Universitätsprofessor/inn/en und
Universitätsdozent/inn/en
im Ruhestand ist dabei aus den dem Bundesministerium zur Verfügung
stehenden Daten nicht möglich.
1.4.5.:
Studienassistent/inn/en 878
Demonstrator/inn/en 49
Die
Tutor/inn/en sind in 1.4.4. enthalten.
1.5.:
Wie schon oben zu 1.4.4. ausgeführt, ist die Abgeltung der
Lehrtätigkeit dieser emeritierten oder
pensionierten Universitätslehrer/inn/en in
derselben Datei des PIS enthalten wie die der externen
Dozent/inn/en, Honorarprofessor/inn/en und so genannten „nicht
remunerierten Lehrbeauftragten".
Eine gesonderte Zählung ist daher nicht möglich.
1.6., 1.7. 1.8.:
Da es sich bei diesem Personal um kein
Bundespersonal handelt, sind die entsprechenden Daten
über
das PIS nicht verfügbar.
1.9.:
Dieser Punkt betrifft nicht die Vollziehung des Bundes und kann daher
nicht beantwortet werden.
Die
Beantwortung hätte durch die angeführten Gebietskörperschaften zu erfolgen.
1.10.:
Vom Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur wurden keine Werkverträge für eine
Tätigkeit
an einer Universität abgeschlossen; für Tätigkeiten im Bereich der
Zentralleitung wurde
mit 27 Personen ein
Werkvertrag abgeschlossen.
1.11.:
Veterinärmedizinische
Praktikant/inn/en 14
Zahnärztlicher Lehrgang -
Absolvent/inn/en 49
Ad
2.:
Bei der Berechnung der
„Pflichtzahl" für den Planstellenbereich 1420 bis 1430 (nach
„Köpfen")
sind
zu berücksichtigen:
1.1. 8.955 Beamtinnen/Beamte
1.2. 12.397 Vertragsbedienstete
1.4.1. 228 Gastprofessor/innen
1.4.4. 10.492 remunerierte
Lehrbeauftragte
1.4.5. 927 Mitarbeiter/innen
im Lehrbetrieb
1.4.6. 1.773 sonstige
Bedienstete (z.B. Sonderverträge)
Summe 34.772
Laut PIS waren im Planstellenbereich 1420 bis
1430 387
begünstigte Behinderte beschäftigt.
1.
Personalstand insgesamt: 34.772
2.
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 387
34.385
3.
ermittelte Pflichtzahl (34.385/25) 1.375
abzüglich
4.
beschäftigte begünstigte Behinderte 387
hievon doppelt anrechenbar
138 525
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht
-850
Im
Bereich der Zentralleitung wurde die Einstellungspflicht wie folgt erfüllt:
1.
Personalstand insgesamt: 1.036
2.
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 44
992
3.
Ermittelte Pflichtzahl (992/25) 40
abzüglich
4.
beschäftigte begünstigte Behinderte 44
hievon doppelt
anrechenbar 6 50
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht + 10