1451/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1411/J-NR/2004 betreffend Erfüllung der Behinder-
teneinstellungspflicht 2003, die die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
am 9. Februar 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Da die Universitäten nicht verpflichtet sind, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur diese Daten laufend zu melden, beruht dieser Teil der Beantwortung auf den dem Ressort
zugänglichen Daten des Personalinformationssystems (PIS). Festzuhalten ist, dass sich die ange-
führten Zahlen auf den Stichtag 1. Dezember 2003 beziehen, da Angaben zum Stichtag 31. Dezem-
ber 2003 aufgrund der Ausgliederung der Universitäten mit 1. Januar 2004 datentechnisch nicht
mehr möglich sind.

1.1.:

Mit Stichtag 1. Dezember 2003 waren 8.955 Beamt/inn/en aller dienstrechtlichen Kategorien be-
schäftigt.

1.2.:

Die Zahl der Vertragsbediensteten betrug 12.397.


1.3.:

Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur selbst wurden für das Kapitel 14
keine „echten" Freien Dienstverträge abgeschlossen. Die im PIS unter „Freie Dienstverträge" ange-
führten Fälle sind überwiegend Werkverträge. Die im PIS angegebene Zahl umfasst auch Fälle, die

nicht mehr aktuell aber aus der Datei noch nicht gelöscht sind.

1.4.:

1.4.1.:

228   Gastprofessor/inn/en

1.4.2. bis 1.4.4.:

Laut PIS unter dem Sammelbegriff Lehrbeauftragte                              10.492 Personen

davon mit so genannten „remunerierten Lehraufträgen"                           8.084 Personen

(§2 des Universitäts-Abgeltungsgesetzes)

und als so genannte „nicht remunerierte Lehraufträge"                             2.408 Personen

(§ 1 des Universitäts-Abgeltungsgesetzes)

In dieser zweiten Zahl sind jedoch mehrere organisationsrechtliche Kategorien enthalten, deren Ab-
geltung nach den gleichen Sätzen erfolgt und daher in der Datei zusammengefasst ist. Eine Unter-
scheidung zwischen Lehrbeauftragten, „externen" Dozent/inn/en, Honorarprofessor/inn/en sowie
den ihre Lehrbefugnis ausübenden emeritierten oder pensionierten Universitätsprofessor/inn/en und
Universitätsdozent/inn/en im Ruhestand ist dabei aus den dem Bundesministerium zur Verfügung
stehenden Daten nicht möglich.

1.4.5.:

Studienassistent/inn/en                          878

Demonstrator/inn/en                              49

Die Tutor/inn/en sind in 1.4.4. enthalten.


1.5.:

Wie schon oben zu 1.4.4. ausgeführt, ist die Abgeltung der Lehrtätigkeit dieser emeritierten oder
pensionierten Universitätslehrer/inn/en in derselben Datei des PIS enthalten wie die der externen
Dozent/inn/en, Honorarprofessor/inn/en und so genannten „nicht remunerierten Lehrbeauftragten".
Eine gesonderte Zählung ist daher nicht möglich.

1.6., 1.7. 1.8.:

Da es sich bei diesem Personal um kein Bundespersonal handelt, sind die entsprechenden Daten
über das PIS nicht verfügbar.

1.9.:

Dieser Punkt betrifft nicht die Vollziehung des Bundes und kann daher nicht beantwortet werden.

Die Beantwortung hätte durch die angeführten Gebietskörperschaften zu erfolgen.

1.10.:

Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden keine Werkverträge für eine
Tätigkeit an einer Universität abgeschlossen; für Tätigkeiten im Bereich der Zentralleitung wurde
mit 27 Personen ein Werkvertrag abgeschlossen.

1.11.:

Veterinärmedizinische Praktikant/inn/en                        14

Zahnärztlicher Lehrgang - Absolvent/inn/en                  49

Ad 2.:

Bei der Berechnung der „Pflichtzahl" für den Planstellenbereich 1420 bis 1430 (nach „Köpfen")
sind zu berücksichtigen:

1.1.                      8.955                       Beamtinnen/Beamte

1.2.                   12.397                       Vertragsbedienstete

1.4.1.                      228                        Gastprofessor/innen

1.4.4.                 10.492                       remunerierte Lehrbeauftragte

1.4.5.                      927                        Mitarbeiter/innen im Lehrbetrieb

1.4.6.                   1.773                         sonstige Bedienstete (z.B. Sonderverträge)

Summe             34.772


Laut PIS waren im Planstellenbereich 1420 bis 1430 387 begünstigte Behinderte beschäftigt.

1. Personalstand insgesamt:                                                       34.772

2.      abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                              387

  34.385

3.      ermittelte Pflichtzahl (34.385/25)                                              1.375
abzüglich

4.      beschäftigte begünstigte Behinderte 387

hievon doppelt anrechenbar              138                                    525

5.  Erfüllung der Beschäftigungspflicht                                         -850

Im Bereich der Zentralleitung wurde die Einstellungspflicht wie folgt erfüllt:

1. Personalstand insgesamt:                                                        1.036

2.      abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                              44

992

3.      Ermittelte Pflichtzahl (992/25)                                                     40
abzüglich

4.      beschäftigte begünstigte Behinderte 44

hievon doppelt anrechenbar                    6                                  50

5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht                                          +   10