1461/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.04.2004
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1445/J-NR/2004 betreffend Infokampagnen und
Werbung, die die Abgeordneten Dr. Gabriele
Moser, Kolleginnen und Kollegen am 10. Februar
2004 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Ad 1.:
2002:
Informationskampagne „Die Uni-Reform
bringt's": Mit dieser Plakataktion wurde auf die Bedeu-
tung der größten
Universitätsreform seit 153 Jahren aufmerksam gemacht und deren Nutzen für
Lehrende und Studierende aufgezeigt, da eine
im Frühsommer 2002 erstellte Studie des Instituts
Fessel GFK gezeigt hat, dass sich mehr als zwei Drittel der Befragten
über die Reformvorhaben an
den österreichischen Universitäten nicht
ausreichend informiert fühlten.
76 % der Bevölkerung hielten nach dieser
Studie Modernisierungen an den Universitäten für not-
wendig, unter den betroffenen Personen wurde der Reformbedarf noch höher
eingeschätzt.
Die Gesamtkosten dieser
Informationskampagne beliefen sich auf € 189.306,28.
2003:
„klasse:zukunft - Schule neu denken":
Für diese Initiative zur Weiterentwicklung und Qualitäts-
steigerung der österreichischen Schulen wurden seitens des Bundesministeriums
für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur einerseits Einschaltungen in Printmedien in der Höhe von €
4.032,-- getätigt,
andererseits € 78.984,-- für die Schaltung von Fernsehspots im ORF im November
und Dezember
2003 bezahlt.
Ad 2.:
Die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur bisher durchgeführten „Kam-
pagnen" dienten ausnahmslos dem Ziel,
bestimmte Initiativen, Reformprogramme etc. in relativ
kurzer Zeit einer möglichst großen Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern
bekannt zu machen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben das
Recht auf Information über die Tätigkeiten staatlicher
Organe
und ihre Entscheidungen und Zielsetzungen.
Vielfach wurde auf diesem Weg auch zur
Diskussion über die propagierten Initiativen aufgerufen
und
zur Stellungnahme eingeladen. Ein Dialog mit den von den Aktivitäten des
Ressorts tangierten
großen Bevölkerungsgruppen
im Sinne klassischer Öffentlichkeitsarbeit muss auch im Wege der
Massenmedien geführt oder zumindest über sie
initiiert werden. Bei den beauftragten Kam-
pagnen handelt es sich daher weder um
Werbung noch um persönliche Imagekampagnen, sondern
immer um Informationsarbeit, zu der die
Bundesministerien gesetzlich verpflichtet bzw. angehalten
sind.