1461/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.04.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1445/J-NR/2004 betreffend Infokampagnen und
Werbung, die die Abgeordneten Dr. Gabriele Moser, Kolleginnen und Kollegen am 10. Februar
2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

2002:

Informationskampagne „Die Uni-Reform bringt's": Mit dieser Plakataktion wurde auf die Bedeu-
tung der größten Universitätsreform seit 153 Jahren aufmerksam gemacht und deren Nutzen für
Lehrende und Studierende aufgezeigt, da eine im Frühsommer 2002 erstellte Studie des Instituts
Fessel GFK gezeigt hat, dass sich mehr als zwei Drittel der Befragten über die Reformvorhaben an
den österreichischen Universitäten nicht ausreichend informiert fühlten.


76 % der Bevölkerung hielten nach dieser Studie Modernisierungen an den Universitäten für not-
wendig, unter den betroffenen Personen wurde der Reformbedarf noch höher eingeschätzt.

Die Gesamtkosten dieser Informationskampagne beliefen sich auf € 189.306,28.

2003:

„klasse:zukunft - Schule neu denken": Für diese Initiative zur Weiterentwicklung und Qualitäts-
steigerung der österreichischen Schulen wurden seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur einerseits Einschaltungen in Printmedien in der Höhe von € 4.032,-- getätigt,
andererseits € 78.984,-- für die Schaltung von Fernsehspots im ORF im November und Dezember
2003 bezahlt.

Ad 2.:

Die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bisher durchgeführten „Kam-
pagnen" dienten ausnahmslos dem Ziel, bestimmte Initiativen, Reformprogramme etc. in relativ
kurzer Zeit einer möglichst großen Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern bekannt zu machen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf Information über die Tätigkeiten staatlicher
Organe und ihre Entscheidungen und Zielsetzungen.

Vielfach wurde auf diesem Weg auch zur Diskussion über die propagierten Initiativen aufgerufen
und zur Stellungnahme eingeladen. Ein Dialog mit den von den Aktivitäten des Ressorts tangierten
großen Bevölkerungsgruppen im Sinne klassischer Öffentlichkeitsarbeit muss auch im Wege der
Massenmedien geführt oder zumindest über sie initiiert werden. Bei den beauftragten Kam-


pagnen handelt es sich daher weder um Werbung noch um persönliche Imagekampagnen, sondern
immer um Informationsarbeit, zu der die Bundesministerien gesetzlich verpflichtet bzw. angehalten
sind.