1462/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1416/J-NR/2004 betreffend Mitfinanzierung des BMVIT
bei
der Innsbrucker Straßenbahn und Umsetzung des Regionalbahnkonzeptes, die die
Abgeordneten
Wurm
und GenossInnen am 10. Februar 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1,2
und 3:
Hat das BMVIT für das Projekt "Regionalbahn
Innsbruck-Hall-Völs" bereits eine verbindliche Zusage
hinsichtlich
der Drittelfinanzierung geleistet?
Hat das BMVIT für die Integration der Innsbrucker
Straßenbahn in ein Regionalbahnsystem für den
Großraum Innsbruck bereits eine verbindliche Zusage hinsichtlich der
Drittelfinanzierung geleistet?
Wenn Frage 1 und 2 mit "ja" beantwortet werden,
sind die damit in Zusammenhang stehenden
Kosten
des BMVIT für 2004 bereits im Bundeshaushalt 2004 integriert?
a) Wenn "nein", weshalb nicht?
Antwort:
Nein. Nachdem es sich bei diesen Projekten um
Straßenbahnprojekte handelt, deren Finanzierung
seit dem Transfer der
Nahverkehrsmilliarde in das BMF im Rahmen des Finanzausgleichs erfolgt,
war keine Zuständigkeit des bmvit gegeben.
Frage 4:
Wenn Frage 1 und 2 mit "nein" beantwortet
werden, werden Sie einer Drittelfinanzierung zustimmen
und
wenn "ja" wann?
Antwort:
Vor einer Zustimmung durch das bmvit
sind die Voraussetzungen zu klären, ob es sich um eine
Straßenbahn oder eine Eisenbahn handelt. Im Falle einer Straßenbahn kann eine
Finanzierung
nur im Rahmen des Finanzausgleichs, der mit dem BMF zu vereinbaren ist,
erfolgen. Sollte sich
eine Zuständigkeit des Privatbahngesetzes ergeben, wird
über einen Finanzierungsbeitrag konkret
zu verhandeln sein,
wobei die Mittel, die in der Vergangenheit aus dem Titel „Nahverkehrs-
milliarde " für den O - Busbetrieb geflossen sind, angesichts der neuen
Systemausrichtung zu be-
rücksichtigen sein werden. Zur Zeit finden Gespräche auf Beamtenebene statt.
Frage 5:
Sollte keine Zusage hinsichtlich einer
Drittelfinanzierung durch das BMVIT erfolgt sein bzw. in
Hinkunft
auch nicht erfolgen, verfügen Sie über Informationen, wonach ein anderes
Bundesministerium eine entsprechende Zusage gegeben hat und wenn
"ja", welches?
Antwort:
Nein, dem bmvit ist auch nicht bekannt, ob ein anderes
Bundesministerium für dieses Projekt eine
verbindliche Zusage
geleistet hat.