1462/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1416/J-NR/2004 betreffend Mitfinanzierung des BMVIT
bei der Innsbrucker Straßenbahn und Umsetzung des Regionalbahnkonzeptes, die die Abgeordneten
Wurm und GenossInnen am 10. Februar 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Fragen 1,2 und 3:

Hat das BMVIT für das Projekt "Regionalbahn Innsbruck-Hall-Völs" bereits eine verbindliche Zusage
hinsichtlich der Drittelfinanzierung geleistet?

Hat das BMVIT für die Integration der Innsbrucker Straßenbahn in ein Regionalbahnsystem für den
Großraum Innsbruck bereits eine verbindliche Zusage hinsichtlich der Drittelfinanzierung geleistet?

Wenn Frage 1 und 2 mit "ja" beantwortet werden, sind die damit in Zusammenhang stehenden
Kosten des BMVIT für 2004 bereits im Bundeshaushalt 2004 integriert?
a) Wenn "nein", weshalb nicht?

Antwort:

Nein. Nachdem es sich bei diesen Projekten um Straßenbahnprojekte handelt, deren Finanzierung
seit dem Transfer der Nahverkehrsmilliarde in das BMF im Rahmen des Finanzausgleichs erfolgt,
war keine Zuständigkeit des bmvit gegeben.

Frage 4:

Wenn Frage 1 und 2 mit "nein" beantwortet werden, werden Sie einer Drittelfinanzierung zustimmen
und wenn "ja" wann?

Antwort:

Vor einer Zustimmung durch das bmvit sind die Voraussetzungen zu klären, ob es sich um eine
Straßenbahn oder eine Eisenbahn handelt. Im Falle einer Straßenbahn kann eine Finanzierung
nur im Rahmen des Finanzausgleichs, der mit dem BMF zu vereinbaren ist, erfolgen. Sollte sich


eine Zuständigkeit des Privatbahngesetzes ergeben, wird über einen Finanzierungsbeitrag konkret
zu verhandeln sein, wobei die Mittel, die in der Vergangenheit aus dem Titel „Nahverkehrs-
milliarde " für den O - Busbetrieb geflossen sind, angesichts der neuen Systemausrichtung zu be-
rücksichtigen sein werden. Zur Zeit finden Gespräche auf Beamtenebene statt.

Frage 5:

Sollte keine Zusage hinsichtlich einer Drittelfinanzierung durch das BMVIT erfolgt sein bzw. in
Hinkunft auch nicht erfolgen, verfügen Sie über Informationen, wonach ein anderes
Bundesministerium eine entsprechende Zusage gegeben hat und wenn "ja", welches?

Antwort:

Nein, dem bmvit ist auch nicht bekannt, ob ein anderes Bundesministerium für dieses Projekt eine
verbindliche Zusage geleistet hat.