1477/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1547/J-NR/2004 betreffend Neubau derTauern-
bahnstrecke
im Gasteinertal als Hochleistungsstrecke, die die Abgeordneten Rest-Hinterseer,
Freundinnen und Freunde am 26. Februar 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1, 2, 3 und 5:
Welche eisenbahnrechtlichen Verfahren im Zusammenhang
mit dem Neubau der Tauernbahn im
Gasteinertal als HL-Strecke a) laufen derzeit, b) sind für die nächste Zeit in
Aussicht genommen?
Wann erfolgten in diesem Zusammenhang im
einzelnen welche Einreichungen bei der Behörde?
Erfolgte insbesondere eine gemeinsame Einreichung für
Angertalbrücke und anschließende Tun-
nelstrecken?
Welche sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung des Projekts in
den Gemeinden Bad Hofgastein
und Badgastein a)
laufen derzeit, b) sind für die nächste Zeit in Aussicht genommen?
Antwort:
Mit
Bescheid vom 20. Juli 1999, GZ. 225.662/4-II/C/12/99 wurde den Österreichischen
Bundes-
bahnen die eisenbahnrechtliche
Baugenehmigung und die wasserrechtliche Bewilligung sowie die
Rodungsbewilligung für den
zweigleisigen Ausbau der Tauernbahn im Abschnitt „Brandstatt - Ab-
zweigung Loifarn 1, km 2,060 bis km 7,088 neu, erteilt.
Die Betriebsbewilligung für eine Teilinbetriebnahme ist noch im Jahr 2004
vorgesehen.
Weiters wurde der Abschnitt „Angerschluchtbrücke - Bf.
Angertal" zur Abwicklung des eisenbahn-
rechtlichen
Baugenehmigungsverfahrens am 15. Dezember 2003 eingereicht. Die ÖBB beab-
sichtigen ferner im Mai 2004 die Unterlagen zur
Trassenverordnung nach dem Hochleistungs-
streckengesetz für
den Abschnitt „Steinbach - Angertal (Schlossalmtunnel)" vorzulegen.
Für die Tunneltrassen im Bereich der Gemeinde Badgastein
wird von den ÖBB derzeit die Grund-
lagenplanung
weitergeführt. In den nächsten Wochen werden aktuelle Ergebnisse zum Thema
betriebliche Simulation Prognose 2016 vorliegen. Im Anschluss daran ist die
Bearbeitung des
Arbeitspaketes Tunnelsicherheit vorgesehen.
Fragen 4,
6,12 und 15:
Entsprechen die einzelnen Einreichungen inhaltlich den
Festlegungen im privatrechtlichen Vertrag
der ÖBB mit Land,
Gemeinden und Aktionsgemeinschaft über das Ergebnis der Mediation, und
wenn nein, worin bestehen die Abweichungen?
Werden dabei die Inhalte des erwähnten Vertrags
vollinhaltlich umgesetzt, wenn nein, warum
nicht?
Welchen Einfluss hat die Umstrukturierung und
Filetierung der ÖBB gemäß ÖBB-Strukturgesetz
2003 auf die
Umsetzung der Inhalte des erwähnten Vertrags?
Wie bewerten Sie die Tatsache, dass in der Region
Badgastein-Bad Hofgastein jedes Jahr mehr
als doppelt so viele Einnahmen erwirtschaftet werden wie das Gesamtprojekt laut
ÖBB-Angaben
kosten würde und dass
diese Einnahmen bei zunehmenden Lärmproblemen infolge unvoll-
ständiger Umsetzung des Mediationsergebnisses gefährdet wären?
Antwort:
Die
von den ÖBB durchgeführte Behördeneinreichung entspricht inhaltlich den
Ergebnissen des
vom Mediationsforum im Jahr 2001 vorgelegten Endberichtes. Nach heutigem
Ermessen werden
auch künftige Einreichungen und Behördenvorlagen diesen Ergebnissen
entsprechen, weshalb
nicht von einer unvollständigen Umsetzung des Mediationsverfahrens hinsichtlich
der vorge-
sehenen Lärmschutzmaßnahmen ausgegangen werden kann. Ein gesonderter Vertrag
der ÖBB
mit Land, Gemeinden und Aktionsgemeinschaft
liegt nicht vor. Hinsichtlich der Trassenführung der
neu zu errichtenden Bahnstrecke im Gebiet der Gemeinde Badgastein sowie
der Marktgemeinde
Bad Hofgastein gibt es eine Vereinbarung
zwischen den ÖBB und den beiden Gemeinden.
Im
Bundesbahn-Strukturgesetz 2003 sind die Fragen der Rechtsnachfolge eingehend
geregelt.
Frage 7:
Wer trägt die politische Verantwortung, falls die ÖBB
eingegangene privatrechtliche Verpflich-
tungen verletzt?
Antwort:
Die Verletzung privatrechtlicher Verpflichtungen ist
vorrangig nach den Kriterien des Zivilrechtes zu
beurteilen
und daher grundsätzlich von den Organen der Gesellschaften zu verantworten.
Fragen 8 und 9:
Wird über das Gesamtprojekt die nötige Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt, wenn ja
wann, wenn nein,
warum im einzelnen nicht?
Ist Ihnen in diesem
Zusammenhang ein Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht bekannt?
Antwort:
Projekte bzw. Teilprojekte können nur in jenem Umfang geplant
und eingereicht werden, als hierfür
nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten auch die Aussicht auf Realisierung
besteht. Dies wurde im
übrigen auch im
Rahmen des Mediationsverfahrens einvernehmlich festgelegt und in den Verein-
barungen zwischen den ÖBB und den Gemeinden
Bad Gastein und Bad Hofgastein festgehalten.
Ob für ein Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen
ist, wird durch gesetzliche
Bestimmungen geregelt.
Seitens der Salzburger Umweltanwaltschaft besteht dem
Vernehmen nach die Absicht, gemäß den
Bestimmungen des
UVP-Gesetzes einen Feststellungsantrag beim Bundesministerium für Ver-
kehr, Innovation und Technologie einzubringen, ob für das eingereichte Projekt
„Angerschlucht-
brücke - Bahnhof Angertal" eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen ist. Der Antrag ist
bis dato nicht eingelangt.
Frage 10:
Sind
die Vorgaben der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung im Raum Bad
Hofgastein und Badgastein erfüllt, und wenn
nein, was werden Sie in diesem Zusammenhang im
einzelnen bis wann unternehmen?
Antwort:
Die Österreichischen Bundesbahnen sind verpflichtet, die
Bestimmungen der Schienenverkehrs-
lärm-Immissionsschutzverordnung einzuhalten. Es ist daher davon auszugehen,
dass die
Österreichischen Bundesbahnen die Vorgaben der
Schienenverkehrslärm-Immissionsschutz-
verordnung erfüllen werden, soferne die angeführten Bauvorhaben unter deren
Geltungsbereich
fallen.
Frage 11:
Welche sonstigen Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung in den
Gemeinden des Gasteiner-
tals vom Bahnlärm
werden Sie wann im einzelnen setzen?
Antwort:
Im Gemeindegebiet von Dorfgastein wurden bzw. werden im
Zuge der lärmtechnischen Bestands-
streckensanierung
gemäß Durchführungsvertrag vom 5. Oktober 1999, abgeschlossen zwischen
Bund, Land Salzburg und Gemeinde
Dorfgastein, folgende Maßnahmen durchgeführt:
•
Errichtung
einer Lärmschutzwand von Bahnkm 16.221 -16.830, Lärmschutzwand 4 -
Baumaßnahmen wurden 2002 abgeschlossen,
•
Errichtung
einer Lärmschutzwand von Bahnkm 13.490 -14.504, Lärmschutzwand 3 - Bau-
durchführung Herbst 2003 bis April 2004,
•
Errichtung
einer Lärmschutzwand von Bahnkm 12.280 -13.490, Lärmschutzwand 2 - Bau-
durchführung geplant von Juni 2005 bis
September 2005,
•
Errichtung
einer Lärmschutzwand von Bahnkm 11.311 -12.113, Lärmschutzwand 1 - Bau-
durchführung geplant von Mai 2006 bis
August 2006,
•
Förderung des Einbaues von Lärmschutzfenstern
(Objektförderung) in dem von Bahnlärm
beeinträchtigten
Bereichen des gesamten Gemeindegebietes.
Im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein werden im Zuge der
lärmtechnischen Bestandsstrecken-
sanierung gemäß
Durchführungsvertrag vom 22.02.2002, abgeschlossen zwischen Bund, Land
Salzburg und Gemeinde Bad Hofgastein,
folgende Maßnahmen durchgeführt:
•
Errichtung
einer Lärmschutzwand von Bahnkm 15.422 -16.033, Lärmschutzwand 1 - Bau-
durchführung Herbst 2003 bis April 2004,
•
Errichtung
einer Lärmschutzwand von Bahnkm 16.033 -17.135, Lärmschutzwand 2 - Bau-
durchführung Herbst 2003 bis April 2004,
•
Errichtung
einer Lärmschutzwand von Bahnkm 18.312 -19.606, Lärmschutzwand 4 - Bau-
durchführung geplant von August 2005 bis
November 2005,
•
Errichtung einer Lärmschutzwand von Bahnkm 20.277 -
21.805, Lärmschutzwand 5 - Bau-
durchführung geplant von Oktober 2005 bis Mai 2006,
•
Förderung des Einbaues von Lärmschutzfenstern
(Objektförderung) in dem von Bahnlärm
beeinträchtigten
Bereichen des gesamten Gemeindegebietes.
Fragen 13 und 14:
Wie gelangen Sie zur Angabe, der Neubau der Strecke
gemäß Einigung in der Region würde „fast
300 Mio Euro" kosten, wo doch die im Mediationsverfahren vorgelegten
Original-Aufstellungen der
ÖBB - die bei
Infrastrukturprojekten erfahrungsgemäß selten zu wenig großzügig schätzen und
auch in diesem Fall einen Aufschlag von 15%
für „Unvorhergesehenes" eingerechnet hatten -174
bis maximal 203 Mio Euro Investitionssumme angeben?
Welche konkrete Grundlage lag der kostenmäßigen
Quantifizierung dieses Projektes im GVP im
einzelnen zugrunde?
Antwort:
Im
Mediationsforum fand die Trassenführung der Variante 2 im Bereich Badgastein
und der
Variante 4 im Bereich Bad Hofgastein die einvernehmliche Zustimmung. Die
Grobkosten-
schätzungen für alle Varianten wurden im Rahmen der Mediation von einem
fachlich versierten
Ingenieurbüro auf der Preisbasis 11/2000
erstellt. Dabei wurden für den Abschnitt Badgastein (Va-
riante 2) die Kosten mit rund 230 Mio € (Mittelwert) und für den Abschnitt Bad
Hofgastein (Variante
4) die Kosten mit rund 70 Mio €, somit insgesamt mit rund 300 Mio €,
geschätzt. Kosten für den
Grundbedarf bzw. Rückbaumaßnahmen konnten für den Abschnitt Badgastein
(Variante 2) noch
nicht erfasst bzw. eingerechnet werden. Weiters sind in diesen Beträgen keine
Kosten für die
Streckenausrüstung (Fahrleitung, Oberbau, sicherungstechnische
Einrichtungen) enthalten, da
dem Kostenvergleich der einzelnen Varianten lediglich die Rohbaukosten
zugrundegelegt wurden.
Die
Kostenangaben im GVP beruhen auf genaueren Schätzungen, berücksichtigen auch
die
Kosten für die Streckenausrüstung und liegen
daher naturgemäß höher als die oben angegebenen
Rohbaukosten.
Fragen 16 und 17:
Ist es entsprechend den klaren Aussagen auf Seite 40 des
GVP zutreffend, dass die in Paket 2
des GVP aufgeführten
Schienenprojekte nicht finanziert sind?
Ist dies
insbesondere für die Strecke Kralbach-Böckstein der Fall?
Antwort:
Der Gesamtverkehrsplan umfasst eine große Anzahl von
Eisenbahn-Infrastrukturvorhaben, deren
Realisierungszeiträume einzelnen Paketen zugeordnet wurden, für welche auch
jeweils eine ent-
sprechende Finanzierungsvorsorge zu treffen ist.
Als erster Schritt wurde nach Vorstellung des
Gesamtverkehrsplanes die Finanzierung des zeitlich
erstgereihten Paketes
1a durch Beschluss des Ministerrates sichergestellt.
Die Finanzierung der weiteren Pakete 1b und 2 sollte
jeweils rechtzeitig vor Inangriffnahme der
darin enthaltenen Eisenbahn-Infrastrukturvorhaben erfolgen.
Aus
diesem Grund ist derzeit für den im Paket 2 enthaltenen Ausbau des
Streckenabschnittes
„Kralbach - Böckstein", dessen
Realisierung erst nach 2011 vorgesehen ist, keine finanzielle Vor-
sorge getroffen.
Fragen 18, 19 und 20:
Wieso
behaupten Sie trotzdem nach wie vor und daher offensichtlich fälschlich (zB im
Parlament
am 28.1.2004 im Rahmen der von den Grünen
beantragten Aktuellen Stunde zum Thema „Kommt
die Umwelt unter die Räder?"), dass 30 der 45 Euro-Milliarden oder
zwei Drittel der im GVP auf-
summierten Investitionsmittel in den Schienenbereich fließen?
Wann
werden Sie für eine Änderung des realen Verteilungsschlüssels bei Verkehrs-
infrastrukturinvestitionen dahingehend
sorgen, dass der Investitionsschwerpunkt des Bundes und
der in seinem Eigentum stehenden Gesellschaften den zahlreichen
Ankündigungen von der
Priorität der Schiene und der Verlagerung
auf ebendiese gerecht wird?
Wann werden Sie zu
diesem Zweck die Möglichkeit der RL 1999/62/EG zur Querfinanzierung so-
wie die daneben
bestehenden Möglichkeiten zur Querfinanzierung nützen?
Antwort:
Meine
diesbezüglichen Aussagen bezogen sich - wie dies im Anfragepunkt 18 auch
richtigerweise
durch den Begriff „aufsummiert" dargestellt wird - auf die für die
Eisenbahn-Infrastruktur und auf
die für die Straßen-Infrastruktur gesamthaft im Gesamtverkehrsplan
dargestellten Investitions-
mittel und können daher nicht als
fälschlich bezeichnet werden.
Unter
diesem Gesichtspunkt liegt der Investitionsschwerpunkt nach wie vor beim Ausbau
der
Eisenbahn-Infrastruktur, wofür auch
sämtliche EU-konformen Möglichkeiten einer Querfinanzie-
rung geprüft und ausgeschöpft werden sollen.