1480/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.04.2004
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsident des Nationalrates

Parlament

1014 Wien

 

 

 

 

 

GZ. 20.001/26-2/04                                        Wien,

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage der Abg. Maier und GenossInnen (Nr. 1481/J) wie folgt:

 

Wie bereits mehrfach (u.a. in der Beantwortung der am 27.6.1996 (Nr. 863/J) sowie der am 14.3.2000 (Nr. 515/J) eingebrachten ähnlich lautenden Anfragen der Abg. Riepl u.a.) ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, kann aus den hinterfragten Beitragsrückständen der Dienstgeber zu bestimmten Stichtagen grundsätzlich keine Größenordnung der an den darauffolgenden Tagen einlangenden Beitragszahlungen abgeleitet werden. Derartige Angaben stehen daher in keinem Zusammenhang zur Problematik der gegenständlichen Anfrage (Beitragsprüfung, Beitragseinbringung).

 

Zur gegenständlichen Anfrage habe ich eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt, dessen Inhalt ich im Folgenden zur Kenntnis bringen darf:

 

Zu Frage 1:

Die Summe der zum Stichtag 31.12.2002 und 31.12.2003 jeweils fälligen Beitrags­rückstände ist – aufgeschlüsselt nach einzelnen Sozialversicherungsträgern – der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:


Gebietskrankenkasse                          Rückstände am Ende des

                                                            Beitragsmonates in Mio. Euro

 

 

Dezember 2002

Dezember 2003

WGKK

320,4

328,8

NÖGKK

117,5

120,6

BGKK

  23,6

  22,3

OÖGKK

144,8

141,7

StGKK

  62,6

  99,3

KGKK

  38,4

  43,0

SGKK

  53,5

  56,9

TGKK

  69,5

  65,1

VGKK

  15,2

  19,5

 

 

 

Alle GKK

845,5

897,2

 

 

Zu Frage 2:

Anzahl und Höhe der mit Dienstgebern abgeschlossenen Ratenvereinbarungen für aushaftende Beiträge ist  – aufgeschlüsselt nach einzelnen Sozialversicherungs­trägern – der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

KVT

Stichtag

Fälle

Höhe in €

WGKK

31.12.2002

4.463

k.A.

 

31.12.2003

4.865

k.A.

NÖGKK

31.12.2002

3.151

30.370.191,47

 

31.12.2003

2.996

33.329.108,42

BGKK

31.12.2002

   179

  1.095.616,81

 

31.12.2003

   351

  1.065.045,83

OÖGKK

31.12.2002

k.A.

k.A.

 

31.12.2003

  574

5,9 Mio

StGKK

31.12.2002

1.395

k.A.

 

31.12.2003

1.083

k.A.

KGKK

31.12.2002

   492

k.A.

 

31.12.2003

   630

k.A.

SGKK

31.12.2002

   384

4.140.598,00

 

31.12.2003

   480

5.424,873,00

TGKK

31.12.2002

    58

  688.417,00

 

31.12.2003

   120

1.000.000

VGKK

31.12.2002

k.A.

k.A.

 

31.12.2003

   128

k.A.

VAB

31.12.2002

k.A.

k.A.

 

31.12.2003

k.A.

k.A.

VAE

31.12.2002

      1

10.824;88

 

31.12.2003

      0

          0

 

Zu Frage 3 und 4:

Anzahl und Streitwert der derzeit gerichtsanhängigen Verfahren zur Hereinbringung von Beiträgen mit Stichtag 31.12.2002 und 31.12.2003 ist – aufgeschlüsselt nach einzelnen Sozialversicherungsträgern – der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

 

KVTR

Stichtag

Verfahren

Anzahl

strittige Bei­träge

WGKK

31.12.2002

Verwaltungsverfahren insgesamt

748

k.A.

 

 

davon Beitragsangelegenheiten

67

2.211.937,23

 

 

davon Versicherungsangelegenheiten

681

k.A.

 

 

 

 

 

 

31.12.2003

Verwaltungsverfahren insgesamt

758

k.A.

 

 

davon Beitragsangelegenheiten

71

2.254.845,94

 

 

davon Versicherungsangelegenheiten

687

k.A.

NÖGKK

31.12.2002

 

k.A.

k.A.

 

31.12.2003

 

k.A.

k.A.

BGKK

keine Angaben möglich

 

 

OÖGKK

31.12.2002

Anfechtungsklagen

3

307.768,02

 

31.12.2003

 

k.A.

k.A.

StGKK

31.12.2002

Insolvenzen

971

k.A.

 

 

Strafanzeigen

102

k.A.

 

 

Anfechtungsklagen

1

k.A.

 

 

Drittschuldnerklagen

4

k.A.

 

31.12.2003

Insolvenzen

977

k.A.

 

 

Strafanzeigen

100

k.A.

KGKK

31.12.2002

 

583

k.A.

 

31.12.2003

 

689

k.A.

SGKK

31.12.2002

Bürgschaftsklagen

19

665.017,00

 

 

Schadenersatzklagen

10

172.771,00

 

 

Drittschuldnerklagen

7

8.596,00

 

 

Anfechtungsklagen

1

56.792,00

 

 

Komplementärklagen

19

236.606,00

 

 

Gesamt

56

1.139.782,00

 

31.12 2003

Bürgschaftsklagen

16

682.786,00

 

 

Schadenersatzklagen

37

57.855,00

 

 

Drittschuldnerklagen

8

28.318,00

 

 

Anfechtungsklagen

4

21.215,00

 

 

Komplementärklagen

18

308.360,00

 

 

Bürgschaftsklagen gem. § 14 AÜG

3

7.913,00

 

 

Gesamt

86

1.106.447,00

TGKK

31.12.2002

 

k.A.

k.A.

 

31.12.2003

 

k.A.

k.A.

VGKK

31.12.2002

 

27

1.139.239,90

 

31.12.2003

 

40

620.511,07

VAB

31.12.2002

 

k.A.

k.A.

 

31.12.2003

 

k.A.

k.A.

VAE

31.12.2002

 

0

0

 

31.12.2003

 

0

0

 

 

Zu Frage 5:

Anzahl und Höhe der Exekutionen gegen Dienstgeber mit Stichtag 31.12.2002 und 31.12.2003 ist – aufgeschlüsselt nach einzelnen Sozialversicherungsträgern – der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

 

KVT

Stichtag

Anzahl der Fälle

Höhe in €

WGKK

31.12.2002

18.798

k.A.

 

31.12.2003

16.710

k.A.

NÖGKK

31.12.2002

19.734

74.467.519,43

 

31.12.2003

20.039

73.998.005,48

BGKK

31.12.2002

k.A.

k.A.

 

31.12.2003

k.A.

k.A.

OÖGKK

31.12.2002

Permanent etwa 3.000

8,7 Mio

 

31.12.2003

Permanent etwa 3.000

8,7 Mio

StGKK

31.12.2002

43.588

120.641.012,36

 

31.12.2003

38.087

90.088.753,81

KGKK

31.12.2002

25.826

71.215.110,42

 

31.12.2003

23.834

68.383.833,52

SGKK

31.12.2002

15.567

31.749.156,00

 

31.12.2003

13.612

32.389.369,00

TGKK

31.12.2002

8.885

33.570.000,00

 

31.12.2003

10.436

37.447.000,00

VGKK

31.12.2002

k.A.

k.A.

 

31.12.2003

k.A.

k.A.

VAB

31.12.2002

k.A.

k.A.

 

31.12.2003

k.A.

k.A.

VAE

31.12.2002

7

84.321,17

 

31.12.2003

6

21.863,56

 

Zu Frage 6:

Die Entwicklung des Personalstandes der Beitragsprüfungsabteilungen im Jahre 2003 und der Personalstand (Vollbeschäftigungsäquivalente) dieser Abteilungen zum 31.12.2003 ist – aufgeschlüsselt nach einzelnen Sozialversicherungsträgern – der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

KVT

Personalstand

(Vollbeschäftigungs­äquivalente) Ende 2003

Entwicklung

Personalstand

WGKK

49,25

52,5 Õ 49,25

NÖGKK

38,7

39,7 Õ 38,7

BGKK

8

9 Õ 8 Prüfer

OÖGKK

40,25

gleichbleibend

StGKK

28

gleichbleibend

KGKK

17

gleichbleibend

SGKK

22

24 Õ 22

TGKK

20,5

23,5 Õ 20,5

VGKK

13,78

15,07 Õ 13,78

VAB

1

gleichbleibend

VAE

4

gleichbleibend

 

Zu Frage 7:

Die Entwicklung des Personalstandes der Beitragseinbringungsabteilungen im Jahre 2003 und der Personalstand (Vollbeschäftigungsäquivalente) dieser Abteilungen zum 31.12.2003 ist – aufgeschlüsselt nach einzelnen Sozialversicherungsträgern – der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

 

KVT

Personalstand Ende 2003

Entwicklung Per­sonalstand

WGKK

73,4

74,36 Õ 73,4

NÖGKK

48,85

gleichbleibend

BGKK

9,75

gleichbleibend

OÖGKK

17,5

19 Õ 17,5

StGKK

22

gleichbleibend

KGKK

15

gleichbleibend

SGKK

25

gleichbleibend

TGKK

15

17 Õ15

VGKK

9

gleichbleibend

VAB

2

gleichbleibend

VAE

4

gleichbleibend

 

Zu Frage 8:

Die Höhe der auf Grund von Beitragsprüfungen im Jahre 2003 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge ist – aufgeschlüsselt nach einzelnen Sozialver­sicherungsträgern – der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

 

KVT

Euro

WGKK

31.136.833,16

NÖGKK

12.473.029,89

BGKK

3.717.069,89

OÖGKK

20.696.980,95

StGKK

18.733.956,96

KGKK

8.971.044,00

SGKK

7.188.889,00

TGKK

9.466.292,99

VGKK

2.962.732,12

VAB

20.637,00

VAE

65.196,75

 

Zu Frage 9:

Die Höhe der auf Grund von Einbringungsmaßnahmen im Jahre 2003 einge­gangenen Sozialversicherungsbeiträge ist – aufgeschlüsselt nach einzelnen Sozial­versicherungsträgern – der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

 

KVT

Euro

Bemerkungen

WGKK

216.320.947,67

 

NÖGKK

k.A.

 

BGKK

23.066.590,12

 

OÖGKK

152,2 Mio

 

StGKK

k.A.

 

KGKK

k.A.

 

SGKK

7.837.483,00

 

TGKK

99 Mio

Inkl. Mahnungen

VGKK

k.A.

 

VAB

k.A.

 

VAE

k.A.

 

 

Zu Frage 10 bis 13:

Die Anzahl der im Jahre 2003 durch die Beitragsprüfungsabteilungen der Sozialver­sicherungsträger bzw. durch die FLD geprüften Betriebe bzw. Versicherungsver­hältnisse sowie die Höhe der nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge ist – aufgeschlüsselt nach einzelnen Sozialversicherungsträgern – der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

 

KVT

Anzahl der ge­prüften
Betriebe

Geprüfte Versicherungs­verhältnisse

Saldiertes Mehrergebnis 2003

Saldiertes
Mehrergebnis 2002

Ins­ge­samt

Davon SV

Davon F

Insge­samt

Davon SV

Davon F

Insgesamt

Davon SV

Davon F

WGKK

6.083

4.958

1.125

231.646

199.549

32.097

31.136.833,16

27.075.385,08

4.061.448,08

33.879.803,23

NÖGKK

3.636

2.649

987

118.135

k.A.

k.A.

12.473.029,89

10.928.083,19

1.544.946,70

19.501.722,42

BGKK

859

599

260

20.171

13.366

6.805

3.717.069,89

3.301.968,79

415.101,10

4.326.845,58

OÖGKK

3.869

2.887

982

150.621

k.A.

k.A.

20.696.980,95

18.772.787,92

1.924.193,03

24.436.146,00

StGKK

4.534

3.512

1.022

k.A.

k.A.

k.A.

18.733.956,96

18.084.265,48

649.691,48

17.376.434,80

KGKK

3.727

3.178

549

k.A.

k.A.

k.A.

16.566.888,89,00

8.678.449,00

292.595,00

7.595.844,89

SGKK

2.826

2.160

666

63.331

k.A.

k.A.

7.188.889,00

6.671.407,00

217.482,00

7.762.702,44

TGKK

3.797

2.706

1.091

36.126

28.650

7.476

9.466.292,99

8.006.797,59

1.459.495,40

15.394.698,96

VGKK

1.499

1.055

444

16.840.696,48

29.888

11.362

8.399.723,24

2.411.343,69

551.388,43

5.436.991,12

VAB*)

5

 

 

534

 

 

20.637,00

 

 

22.328,96

VAE*)

30

 

 

k.A.

 

 

65.196,75

 

 

68.287,39

*) Die Betriebe bei der VAB und VAE werden ausschließlich von Prüfern des KVT im Rahmen der gemeinsamen Prüfung geprüft.

 

Zu Frage 14 bis 16:

Die Anzahl der im Jahre 2002 und 2003 durch die Sozialversicherungsträger jeweils durchgeführten Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG sowie die Anzahl der im Jahre 2003 durchgeführten Bedarfsprüfungen nach § 41a leg.cit (GPLA-Prüfung) ist – auf­geschlüsselt nach einzelnen Sozialversicherungsträgern – der nachfolgenden Über­sicht zu entnehmen:

 

KVT

Bedarfs­prüfungen

im Jahre 2002

Erhebungen nach

§ 42 ASVG
im Jahre 2003

Bedarfsprüfungen im Rahmen der GPLA-Prüfung 2003

WGKK

k.A.

3.331

370

NÖGKK

k.A.

0

k.A.

BGKK

1.109

0

145

OÖGKK

659

0

605

StGKK

k.A.

0

k.A.

KGKK

k.A.

300

k.A.

SGKK

k.A.

k.A.

520*)

TGKK

k.A.

226

233

VGKK

479

0

341

VAB

0

0

4

VAE

0

0

0

*) Prüfungen nach § 42 ASVG und § 41a ASVG insgesamt

 

Zu Frage 17:

Die Entwicklung des Personalstandes in den Beitragsprüfungsabteilungen der Sozialversicherungsträger in den nächsten fünf Jahren wurde von diesen wie folgt prognostiziert:

 

WGKK:          Im Hinblick auf § 609 Abs. 7 und 8 ASVG (Verwaltungskosten­deckelung) ist mit keiner Anhebung des Personalstandes in den nächsten Jahren zu rechnen. Angestrebt wird die Nachbesetzung freiwerdender Dienstposten.

NÖGKK:  Ziel ist die Beibehaltung des derzeitigen Personalstandes. Unter­mauert wird dieses Bestreben dadurch, dass vor allem auf Grund zahlreicher gesetzlicher Neuerungen und Änderungen auch in Hinkunft eine intensive, umfangreiche und nachhaltige Prüfung und Beratung des einzelnen Dienstgebers erforderlich sein wird.

BGKK:           Eine seriöse Prognose über den Personalstand an GPLA-Prüfern für eine 5-jährige Zeitspanne scheint unrealistisch. Die Nach­besetzung des mit 1.6.03 freigewordenen Dienstpostens laut Dienstpostenplan wird nach Beendigung der Einschulungsphase angestrebt.

OÖGKK:  Die Personalentwicklung in diesem Bereich ist von vielen Komponenten abhängig und kann daher nur schwer vorausgesagt werden. Aufgrund der Altersstruktur ist mit ca. 4 Pensionierungen zu rechnen. Es ist aber beabsichtigt, Nachbesetzungen vorzu­nehmen.

StGKK:          Ziel ist die Beibehaltung des derzeitigen Personalstandes.

KGKK:           Der Personalstand wird sich unter der Voraussetzung, dass keine weiteren gesetzlichen Vorgaben hinzukommen, nicht verändern.

SGKK:           Aufgrund des Erlasses des Ministeriums an die Aufsichtsbehörden können derzeit die Prüferposten nicht nachbesetzt werden. Wenn der Erlass nicht aufgehoben wird, ist aufgrund der Altersstruktur unserer Prüfer mit einer Reduktion zu rechnen.

TGKK:            Die TGKK plant, in den nächsten Jahren insgesamt 25 GPLA-Prüfer einzusetzen.

VGKK:           Die Entwicklung des Personalstandes im Bereich der Sozialver­sicherungsprüfung in den nächsten fünf Jahren ist derzeit nicht absehbar, dürfte jedoch aller Voraussicht nach leicht rückläufig sein.

VAB:              Aufgrund der bevorstehenden Fusion mit der VAE kann diese Frage nicht beantwortet werden.

VAE:             Bei der VAE wird sich die Anzahl der Prüfer voraussichtlich um
                     einen Prüfer erhöhen.

 

Zu Frage 18:

Die Entwicklung des Personalstandes in den Beitragseinbringungsabteilungen der Sozialversicherungsträger in den nächsten fünf Jahren wurde von diesen wie folgt prognostiziert:

 

WGKK:          Zur Hintanhaltung eines Absinkens der Qualität – und damit auch in­direkt des Ertrages der zu setzenden Maßnahmen – wird ver­sucht werden, den Personalstand zumindest konstant zu halten.

NÖGKK:  Durch die Erreichung des verordneten Sparpaketes sollte der Per­sonalstand konstant gehalten werden können.

BGKK:           Eine seriöse Prognose auf 5 Jahre ist nicht möglich. Ein zusätz­licher oder auch geringerer Personalbedarf hängt von vielen, teil­weise unbeeinflussbaren Faktoren ab.

OÖGKK:  Voraussagen sind nur schwer möglich. Mitentscheidend wird der Entwicklungsstand der Standardprodukte MVB und BE sein.

StGKK:          Bei etwa gleichbleibendem Aufgabengebiet und technischer Aus­stattung wird sich der Personalstand der Beitragseinbringung vermutlich nicht wesentlich verändern. Ein allfälliger Mehrbedarf aufgrund neuer (gesetzlicher) Anforderungen bzw. Aufgaben ist nicht abschätzbar.

KGKK:           Der Personalstand in der Beitragseinbringung wird sich unter der Voraussetzung, dass keine weiteren gesetzlichen Vorgaben hinzu kommen, nicht verändern.

SGKK:           Für die nächsten Jahre ist im Bereich des Personalstandes der Beitragseinbringung keine wesentliche Änderung zu erwarten.

TGKK:            Zu der Entwicklung des Personalstandes in der Beitragsein­bringung können auf Grund unbeeinflussbarer Faktoren, wie zum Beispiel Gesetzesänderungen, Wirtschaftslage, Entwicklung im Bereich der EDV, keine seriösen Prognosen abgegeben werden.

VGKK:           Sofern keine zusätzlichen Aufgaben zukommen, wird sich der Personalstand nicht wesentlich ändern (ab Jänner 2004 wird eine Ganztagskraft durch eine Teilzeitkraft ersetzt).

VAB:              siehe Antwort zu Frage 17

VAE:              siehe Antwort zu Frage 17

 

Zu Frage 19:

Zu den Jahresprüfplänen 2004 der einzelnen Sozialversicherungsträger bzw. der FLD’s ist Folgendes festzuhalten:

 

Das Controllingboard GPLA hat festgelegt, das im Jahr 2004 insgesamt zumindest 23.500 Prüfsubjekte im Rahmen der GPLA geprüft werden. Die Aufteilung auf die einzelnen Institutionen (Sozialversicherung und Finanz) erfolgt entsprechend der Vollbeschäftigungsäquivalente. Bei einem Vollbeschäftigungsanteil für die Sozialver­sicherung von 232,30 ergeben sich für die Sozialversicherung 11.828 Prüfsubjekte. Die Finanz bringt 229,25 Vollbeschäftigungsäquivalente ein; die Lohnsteuerprüfer haben somit 11.672 Prüfsubjekte zu prüfen.


 

Zu Frage 20:

Die Anzahl der durch die einzelnen Sozialversicherungsträger bzw. FLD’s im Jahre 2004 vorgesehenen Bedarfsprüfungen kann mangels konkreter Vorgabe durch das Controllingboard nicht genau vorhergesagt werden. Das gesamte Prüfvolumen von 23.500 Prüfsubjekten beinhaltet auch die notwendigen Bedarfsprüfungen.

 

Zu Frage 21.

Folgende Branchen bzw. Wirtschaftsklassen haben auf Grund der Analysen der ein­zelnen Sozialversicherungsträger hohe Beitragsrückstände:

 

WGKK:          Die Baubranche und das Gastgewerbe sind am meisten von Insolvenzen betroffen. 19,6 % der Exekutionsakten sind dem Bau- bzw. Baunebengewerbe zuzuordnen, die 43,7 % des Außen­standes verursachen.

NÖGKK:  Laut Kreditschutzverband sind hauptsächlich das Bau- und Gast­gewerbe sowie unternehmensbezogene Dienstleister von Insolvenzen betroffen.

BGKK:           Die höchsten Beitragsrückstände weist das Baugewerbe auf, ge­folgt vom verarbeitenden Gewerbe und Handel.

OÖGKK:  Darüber werden standardisiert keine Analysen und Aufzeichnun­gen geführt. Vereinzelt erfolgten aber EDV-Auswertungen nach bestimmten Branchen. Durch das bei der OÖGKK entwickelte „Unternehmens-Datawarehouse“ wird es aber in naher Zukunft möglich sein, derartige Auswertungen vorzunehmen.

StGKK:          Eine betragsmäßige Zuordnung der Rückstände nach Branchen bzw. Wirtschaftsklassen ist aufgrund nicht vorhandener statistischer Aufzeichnungen nicht möglich.

KGKK:           Die Kärntner Insolvenzstatistik führen Privatkonkurse an. In weitem Abstand folgen das Gastgewerbe und das Bau- und Baunebengewerbe.

SGKK:           Die SGKK verfügt über keine Statistikmöglichkeit zu dieser Frage.

TGKK:            Aufzählung gelistet nach Wirtschaftsklassen:

1.      Sachgütererzeugung

2.      Bauwesen

3.      Handel

4.      Beherbergungs- und Gaststättenwesen

VGKK:           Aufzählung gelistet nach Wirtschaftsklassen:

1.      Bau- und Nebengewerbe

2.      Gastbetriebe

3.      Personalleasing

VAB:              Im Bereich unserer überwiegend berufsständischen Klientel sind allenfalls vereinzelt temporäre Zahlungsengpässe zu registrieren; diese sind jedoch nicht branchenspezifisch.

VAE:              Seilbahnbetriebe haben hohe Beitragsrückstände auf Grund ihrer witterungsbedingten Abhängigkeit.

 

Zu Frage 22:

Hinsichtlich allfälliger Zusammenhänge zwischen der Höhe der Beitragsschuld und der Betriebsgröße wurden von den einzelnen Sozialversicherungsträgern folgende Angaben gemacht:

 

WGKK:          Eine betragsmäßige Zuordnung der Außenstände nach Betriebs­größe ist mangels statistischer Aufzeichnungen nicht möglich. Es wird aber darauf hingewiesen, dass es auch auf die Branchen ankommt. Während bei „dubiosen“ Baufirmen viel Schaden durch Unternehmer mit 30 bis 100 Dienstnehmern verursacht wird, nehmen sich in anderen Branchen eher Kleinbetriebe, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, durch Nichtzahlung von Bei­trägen faktisch einen Kredit bei der Sozialversicherung. Groß- und Mittelbetriebe sind stärker über Bankkredite finanziert und lassen es nicht auf Exekutionsverfahren ankommen.

NÖGKK:  Anzahl der Betriebe in Prozent:  Anzahl der Mitarbeiter:

  71,2  1-5

  17,4  6-14

  9,9  15-99

  1,5  über 100

Auf Grund der Tatsache, dass von den ca. 40.000 Betrieben in Niederösterreich fast 90 % kleine und mittlere Unternehmen sind, wird auch der Beitragsrückstand größtenteils von diesen ver­ursacht.

BGKK:           Klein- und Mittelbetriebe verursachen zweifelsfrei den Großteil der Beitragsrückstände. Bei Großbetrieben, von denen es im Burgenland im Bundesländervergleich nur wenige gibt, entstehen hohe Verbindlichkeiten naturgemäß sehr rasch, insbesondere im Insolvenzfall durch die Beendigungsansprüche.

OÖGKK:  Hierüber werden keine Analysen geführt. Eine Aussage kann aber soweit getroffen werden, dass Großbetriebe gegenüber Kleinbe­trieben weniger häufig insolvent werden. Hat allerdings ein Groß­betrieb finanzielle Probleme, dann sind damit naturgemäß auch hohe Beitragsrückstände verbunden.

StGKK:          Es ist zu beobachten, dass Großbetriebe im „Vorinsolvenzbereich“ eher nicht zu den Schuldnern zählen, bei Insolvenzerscheinungen aber durch Beendigungsansprüche hohe Beitragsverbindlich­keiten entstehen. Der überwiegende Anteil an Beitragsschuldnern betrifft Klein- und Mittelbetriebe und hier vor allem Einzelunter­nehmungen, gefolgt von den Gesellschaftsformen GmbH, OEG und KEG.

KGKK:           Die KGKK verfügt über keine Statistikmöglichkeit zu dieser Frage.

SGKK:           Die SGKK verfügt über keine Statistikmöglichkeit zu dieser Frage.

TGKK:            Betriebe mit Beitragsrückständen gegliedert nach Klein-, Mittel- und Großbetrieben:

1.        Kleinbetriebe bis 5 Dienstnehmer:              7,7 Mio

2.        Mittelbetriebe 6-50 Dienstnehmer:              12,6 Mio

3.        Großbetriebe ab 51 Dienstnehmer:              16,3 Mio

VGKK:           Es sind Klein- und vor allem Mittelbetriebe, die hohe Beitragsrück­stände aufweisen. Nur bei wenigen Großbetrieben trifft dies zu.
ca. 1,9 Mio € Großbetriebe,
ca. 4,2 Mio € Mittelbetriebe.

VAB:              Im Bereich unserer überwiegend berufsständischen Klientel sind allenfalls vereinzelt temporäre Zahlungsengpässe zu registrieren; diese sind jedoch nicht branchenspezifisch.

VAE:              Vorwiegend Kleinbetriebe mit einer Mitarbeiterzahl von unter 50 weisen hohe Beitragsrückstände auf.

 

Zu Frage 24:

Die zur Schulung der Mitarbeiter/innen der Sozialversicherungsträger und der FLD für die lohnabhängigen Prüfungen erforderlichen Maßnahmen wurden in Form von Seminaren und Workshops umgesetzt.

 

Zu Frage 25:

Hinsichtlich der Kosten, mit denen diese Schulungen im Jahr 2003 verbunden waren bzw. 2004 verbunden sein werden, konnten die Sozialversicherungsträger keine umfassenden Zahlen liefern.

 

Zu Frage 26 und 27:

Ich bin nicht Ausichtsbehörde über die Gebietskrankenkassen und kann daher gar nichts garantieren. Ich weise allerdings darauf hin, dass die 5-jährige Vollprüfung schon bisher nicht von allen Krankenversicherungsträgern sichergestellt werden konnte.

 

Zu Frage 28 und 29:

Wenn die anfragenden Abgeordneten mit der „Verordnung“ mein Schreiben vom 16.4.2002, Zl. 21.101/29-2/02 meinen, so wird dies vom Bundesministerium für Finanzen, vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und von meinem Ressort gemeinsam zu prüfen sein.

Im übrigen haben sich, soweit mir bekannt ist, die meisten Gebietskrankenkassen ohnehin nicht an den Aufnahmestopp gehalten.

 

Zu Frage 30:

Derzeit liegen noch keine konkreten Ergebnisse des Benchmarking des Controlling­boards vor, da die regelmäßige Erfassung der vom Controllingboard festgelegten Kennzahlen erst im Jahre 2004 erfolgen wird, weil die EDV-mäßige Datenlieferung im Bereiche der Sozialversicherung erst eingesetzt werden muss.

 

Zu Frage 31 bis 33:

Vom Controllingboard werden für das Jahr 2004 folgende Zielwerte festgelegt:

Anzahl der Prüfungen pro Jahr:

23.500 Prüfsubjekte insgesamt

Prüfergebnis pro Beitrags- und Steueraufkommen:

In diesem Fall wird das jährliche Prüfergebnis in einem Prozentsatz zum jeweiligen gesamten Beitrags- und Steueraufkommen dargestellt:

SV:                        0,503 %

F:                        0,696 %

 

Mit freundlichen Grüßen