1488/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.04.2004
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen
vom 26. Februar 2004, Nr. 1545/J, betreffend Neubau der Tauernbahnstrecke im Gasteiner-
tal als Hochleistungsstrecke, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 7 und 9 bis 18:

Bezüglich eisenbahnrechtlicher Verfahren darf ich auf die Zuständigkeit des Bundesministe-
riums für Verkehr, Innovation und Technologie verweisen.

Zu Frage 8:

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW) sind keine Einzelheiten über das Projekt bekannt. Ich darf jedoch auf § 23b Abs.
1 UVP-G 2000 verweisen, wonach der Neubau von Eisenbahn-Fernverkehrsstrecken oder
ihrer Teilabschnitte jedenfalls UVP-pflichtig ist.

Zu Frage 19:

Im Rahmen der Umsetzung der in der österreichischen Klimastrategie festgelegten Maß-
nahmen im Verkehrsbereich sowie zur Erreichung der nationalen Ziele gemäß NEC-


Richtlinie wird sich mein Ressort für verstärkte Investitionen in den Schienen- Infrastruktur-
ausbau einsetzen.

Zu Frage 20:

Das BMLFUW unterstützt die Möglichkeit der Querfinanzierung von Schieneninfrastruktur
(Schienenverkehr bzw. des gesamten öffentlichen Verkehrs) aus den Einnahmen der Stra-
ßenbemautung und wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen. Weiters soll als wichtige Vor-
aussetzung für die Verlagerung des Straßenverkehrs zu umweltfreundlichen Verkehrsträgern
die Attraktivität der Bahn durch Angebotsverbesserung und Intervallverdichtung gesteigert
werden.