1488/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.04.2004
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen
vom
26. Februar 2004, Nr. 1545/J, betreffend Neubau der Tauernbahnstrecke im
Gasteiner-
tal als Hochleistungsstrecke,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 7 und 9 bis 18:
Bezüglich eisenbahnrechtlicher Verfahren darf ich auf die
Zuständigkeit des Bundesministe-
riums für Verkehr, Innovation und Technologie verweisen.
Zu Frage 8:
Dem Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW)
sind keine Einzelheiten über das Projekt bekannt. Ich darf jedoch auf § 23b
Abs.
1 UVP-G 2000 verweisen, wonach der Neubau von Eisenbahn-Fernverkehrsstrecken
oder
ihrer Teilabschnitte
jedenfalls UVP-pflichtig ist.
Zu Frage 19:
Im Rahmen der Umsetzung der in der
österreichischen Klimastrategie festgelegten Maß-
nahmen
im Verkehrsbereich sowie zur Erreichung der nationalen Ziele gemäß NEC-
Richtlinie wird sich mein Ressort für
verstärkte Investitionen in den Schienen- Infrastruktur-
ausbau
einsetzen.
Zu Frage 20:
Das BMLFUW
unterstützt die Möglichkeit der Querfinanzierung von Schieneninfrastruktur
(Schienenverkehr bzw.
des gesamten öffentlichen Verkehrs) aus den Einnahmen der Stra-
ßenbemautung und wird sich auch in Zukunft
dafür einsetzen. Weiters soll als wichtige Vor-
aussetzung für die Verlagerung des Straßenverkehrs zu umweltfreundlichen
Verkehrsträgern
die Attraktivität der Bahn durch Angebotsverbesserung
und Intervallverdichtung gesteigert
werden.