1489/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen
und Kollegen vom 26. Februar 2004, Nr. 1548/J, betreffend Kontrollmaßnahmen bei Saatgut
hinsichtlich GVO-Verunreinigungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Der geplante Überwachungs- und Monitoringumfang wurde grundsätzlich erfüllt.

Saatgut-Untersuchungen auf GVO-Verunreinigungen 2002/2003:

 

Zahl der Proben aus:

geplant:

durchgeführt:

Anerkennungs-/
Zulassungsverfahren

71

85

Saatgutverkehrskontrolle

63

59

Nachkontrollanbau

analog zu 2002:
ca. 130 Parzellen, das sind
ca. 65.000 Pflanzen

164 Parzellen

Feldanerkennung

40 Saatgutvermehrungen /
Elternkomponenten am Feld,
das sind 0,5 Mio. - 1,5 Mio.
Pflanzen

39 Saatgutvermehrungen

Sortenzulassung

20

48


Die Ergebnisse des umfassenden Monitorings bei Saatgutuntersuchungen auf GVO sind in
dem Bericht „Über das Monitoring einer möglichen Verunreinigung mit zugelassenen und
nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gemäß GVO-Über-
wachungs- und Monitoringplan bei Saatgut in der Saison 2002/2003" dargestellt. In den Be-
reichen „Anerkennungs- und Zulassungsverfahren in Österreich" sowie „Inverkehrbringung
von EU- und/oder Drittlandspartien in Österreich" wurden keine GVO-Verunreinigungen von
Saatgut nachgewiesen.

Im Rahmen der Feldanerkennung wurde an zwei Maispflanzen von 1.133.400 untersuchten
Pflanzen (<0,00018 %) eine GVO-Verunreinigung mit Mon810 nachgewiesen. Die potentiel-
len GVO-Pflanzen wurden vernichtet bevor es zur Pollenausschüttung kam.

Bei den im Rahmen des Sortenzulassungsverfahrens durchgeführten Untersuchungen auf
GVO wurde an drei Proben ein signifikanter GVO-Nachweis festgestellt. Die Anforderungen
gemäß § 3 Abs. 1 der Saatgut-Gentechnik-Verordnung in Kontrolluntersuchungen („...bei der
Nachkontrolle im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle den Wert von 0,1 % nicht über-
schreiten.") wurden erfüllt.

Zu Frage 2:

Der Überwachungs- und Monitoringplan 2003/2004 orientiert sich an dem bisher umgesetz-
ten und bewährten Modell.

Der beiliegende „1. Zwischenbericht: GVO-Überwachunqs- und Monitoringplan Saison
2003/2004" gibt Auskunft über die Untersuchungen.


Folgende Tabelle listet den bereits durchgeführten Untersuchungsumfang auf:

 

Zahl der Proben aus:

geplant:

durchgeführt bis 09.03.2004:

Anerkennungs-/
Zulassungsverfahren

71

33

Saatgutverkehrskontrolle

63

8

Nachkontrollanbau

analog zu 2003:
ca.  130 Parzellen, das sind
ca. 65.000 Pflanzen

0

Feldanerkennung/ Ausgangs-
saatgut

20

4

Feldanerkennung

40   Saatgutvermehrungen   /
Elternkomponenten am Feld,
das sind 0,5 Mio. - 1,5 Mio.
Pflanzen

0

Sortenzulassung

20

7

Zu jeder in Österreich in Verkehr gebrachten Saatgutpartie ist die GVO-Erstuntersuchung -
insbesondere auch des Vermehrungssaatgutes vom Antragsteller - vorzunehmen. Abgeleitet
davon ist die GVO-Freiheit durch den Antragsteller auf jedem Antrag zu bestätigen. Anzu-
merken ist, dass die Überprüfungen der Firmen und die Probenahmen bei Saatgutpartien bis
etwa Ende Mai erfolgen werden. Die Feldbestände im Kontrollanbau sowie die Saatgutver-
mehrungsbestände werden bei Raps ab Mitte April und bei Mais und Sojabohne ab der
2. und 4. Juniwoche untersucht werden. Abhängig von der Witterung wird sich der Untersu-
chungszeitraum der Vegetationsperiode bis Ende September 2004 (v.a. bei Sojabohne) be-
wegen. Die geplanten Untersuchungen im Rahmen der Sortenzulassung bei Mais und Soja-
bohnen erfolgen in den nächsten Wochen.

Zu Frage 3:

Sämtliche in Österreich in Verkehr gebrachten Saatgutpartien sind bei den Untersuchungen
gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung den gleichen Grundsätzen wie österreichisches
Saatgut zu unterziehen. Der Anteil von Drittlandimporten bei den betroffenen Arten (Mais,
Sojabohne, etc.) ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Der Überwachungs- und
Monitoringplan sieht - wie schon in den Vorjahren bewährt - bei ausländischem Saatgut (v.a.
aus  Ländern  mit GVO-Anwendung  im  Hinblick auf das  relevante  Risiko einer GVO-


Verunreinigung) einen vielfach höheren Anteil an Saatgut-Partien (ca. 25 % Überwachungs-
rate) zu den in Österreich zertifiziertem Saatgut (ca. 5 % Überwachungsrate) vor.

Für die Untersuchung im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle bezüglich Inverkehrbringung
in Österreich / Verbringung von EU- und Drittlandspartien in Österreich sind für die Saison
2003/2004 63 Beprobungen geplant (vgl. obige Tabelle).

Zu Frage 4:

Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle 2002/2003 wurden insgesamt 59 der im EU-Raum
oder in Drittstaaten produzierten Saatgutpartien beprobt und auf GVO untersucht. In den
Untersuchungen des Bundesamtes für Emährungssicherheit konnte in keinem Fall eine Ver-
unreinigung mit GVO nachgewiesen werden.

 

Durchgeführte Saatgutverkehrskontrollen 2003

Anzahl

Raps
Mais
Soja

8

50
1

Die detaillierte Aufstellung ist dem beiliegenden Bericht des Bundesamtes für Ernährungssi-
cherheit zu entnehmen.

Zu Frage 5:

Die Tabelle zu Frage 2 sowie der beigelegte „1. Zwischenbericht: GVO-Überwachungs- und
Monitoringplan" geben Auskunft über die in der Saison 2003/2004 durchgeführten Untersu-
chungen auf GVO bei Saatgut (Stichtag 9.3.2004). Bis dato wurden keine Verunreinigungen
mit GVO bei Saatgut in den Untersuchungen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit
nachgewiesen.


Zu Frage 6:

Die Überwachungs- und Monitoringrate bei in Österreich in Verkehr gebrachten Saatgut-
partien (nicht zertifiziert in Österreich) liegt bei ca. 25 %. Bei Saatgut von Winterraps wurden
die Untersuchungen an den Kontrollproben abgeschlossen. Bei acht Kontrollproben aus der
Saatgutverkehrskontrolle konnte keine GVO-Verunreinigung nachgewiesen werden. Die
Saatgutverkehrskontrolle bei Mais und Sojabohne und weiteren Sommerungen erfolgt priori-
tär ab Ende März bis Ende Mai.

Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu Frage 3 verwiesen werden.
Zu Frage 7:

Die planmäßige Auditierung der Unternehmen ist derzeit im Gange. Gemäß Überwachungs-
und Monitoringplan 2003/2004 sind 15 Audits geplant. Die fortlaufenden Vorsorgemaßnah-
men und Schulungen der Unternehmen durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssi-
cherheit haben dazu geführt, dass die Einhaltung der Grundsätze der guten Praxis in der
Saatgutproduktion und die eingesetzten Qualitätsmanagementsysteme der österreichischen
Saatgutfirmen ein erfreulich hohes Niveau aufweisen. Es wurden in den bisher sieben abge-
schlossenen Audits keine substantiellen Mängel festgestellt.

Zu Frage 8:

In den bisherigen Untersuchungen wurden keine Verunreinigungen mit GVO nachgewiesen,
sodass keine Maßnahmensetzung (insbesondere Beschlagnahme) erforderlich war.

Zu Frage 9:

Hinsichtlich des abgeschlossenen Feldmonitorings 2002/2003 darf auf den beiliegenden Be-
richt des Bundesamtes für Ernährungssicherheit verwiesen werden.


Im Rahmen der Saatmaisproduktion wurden insgesamt 15 Hybridsaatmais-Produktionsfelder
(30 Komponenten) mit 1.133.400 Pflanzen überprüft. Bei lediglich zwei von 195 festgestell-
ten, abweichenden Typen wurde eine GVO-Verunreinigung mit dem Event Mon810 nachge-
wiesen. Die GVO-Verunreinigung (bezogen auf die im Monitoring untersuchte Pflanzenan-
zahl (insgesamt 1.133.400 Pflanzen) betrug < 0,00018 %. Die Saatgutvermehrungsbestände
wurden vor der Blüte bereinigt, d.h. potentiell GVO-kontaminierte Pflanzen wurden vernich-
tet. Das Erntegut der betroffenen Vermehrungsbestände wies nach umfangreichen Untersu-
chungen keine GVO-Verunreinigung auf. Die in Österreich angewandten Vorsorgemaßnah-
men zur Vermeidung von GVO-Verunreinigungen in der Saatgutproduktion haben sich somit
wie in den Vorjahren erfolgreich gezeigt.

Zu Frage 10:

Verglichen mit anderen Mitgliedstaaten und auch weltweit setzt Österreich mit der Saatgut-
Gentechnik-Verordnung technisch, organisatorisch und methodisch das biologisch höchst-
mögliche Niveau an Sicherheit betreffend Gentechnikfreiheit bei Saatgut um. Basierend auf
den Regelungen zur Saatgut-Gentechnik-Verordnung und den Methoden für Saatgut und
Sorten wird auf allen Verhandlungsebenen versucht, die Mitgliedstaaten und die Europäi-
sche Kommission von diesem „österreichischen Weg" zu überzeugen.


 


AGES


Österreichische Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH


 


Bericht

Über das Monitoring einer möglichen Verunreinigung mit zugelassenen und

nicht zugelassenen Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) gemäß GVO-

Überwachungs- und Monitoringplan bei Saatgut in der Saison 2002/2003

AGES/BAES- Institut für Saatgut
L. Girsch, 3. Hartmann, R. Hochegger, H. Zimmermann

Resümee:

Mit der Umsetzung des GVO-Monitorings von der Agentur für Gesundheit und Emährungssicherheit / Bundesamt für
Ernährungssicherheit - Institut für Saatgut wurde ein hochgradig sensibles Qualitätssystem zur Vermeidung von GVO-
Verunreinigungen in der österreichischen Saatgutproduktion geschaffen. Die Konzeption der Vermeidungsstrategie und
der Vorsorgemaßnahmen durch die Setzung von Kontrollpunkten an den Schnittstellen in den Prozessen der
Saatguterzeugung und der ziel- und serviceorientierten Systemüberwachung wurde durch die Datenlage wie schon in den
vergangenen Jahren bestätigt. Die Maßnahmensetzung der Antragsteller auf Saatgutanerkennung, der Vermehrer, sowie
der fachlich befähigten Personen v. a. der Landwirtschaftskammern war geprägt durch eine sehr gute Zusammenarbeit
mit der AGES/BAES.

Der Monitoringplan umfasst die Bereiche

1.) Anerkennungs- und Zulassungsverfahren in Österreich

2.)  Inverkehrbringung von EU- und/oder Drittlandspartien in Österreich

3.)  Vermehrungssaatgut- Feldanerkennung und Kontrollanbau

4.)  Sortenzulassung

und wurde wie bereits in den vergangenen Saisonen bei den Kulturarten Mais (Zea mays), Sojabohne (Glycine max) und
Raps (Brassica napus) durchgeführt.

Ad 1.) und 2.): Es wurde wie im Vorjahr keine Verunreinigung mit GVO nachgewiesen.

Ad 3.) An 2 Maispflanzen (in der weiblichen Erbkomponente) von 1.133.400 Pflanzen (<0,00018%) wurde eine GVO-
Verunreinigung mit Mon810 nachgewiesen. Die potentiellen GVO-Pflanzen wurden bereinigt (vernichtet) bevor es zur
Pollenausschüttung kam. Im Erntegut der betroffenen Saatgutpartien konnte in den Untersuchungen der AGES/BAES kein
GVO nachgewiesen werden.

Ad 4.) Bei 6 Maisproben (von 41) ergab sich der begründete Verdacht einer GVO-Verunreinigung:

          Der Antrag für 1 Probe wurde seitens des Antragstellers zurückgezogen.

          Bei 2 Proben wurde der begründete Verdacht bei weiterführenden Untersuchungen NICHT bestätigt. Die
Anforderungen gem. Saatgut-Gentechnik-Verordnung in Kontrolluntersuchungen gem. § 3 Abs. 1 wurden erfüllt.

          Bei 3 Proben wurde ein signifikanter (qualitativer) GVO-Nachweis bestätigt. Die Anforderungen gem. Saatgut-
Gentechnik-Verordnung in Kontrolluntersuchungen gem. § 3 Abs. 1 („...bei der Nachkontrolle im Rahmen der
Saatgutverkehrskontrolle den Wert von 0,1 % nicht überschreiten.") wurden erfüllt.



Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH • Bereich Landwirtschaft - Produktionsgrundlagen

Institut für Saatgut • Spargelfeldstraße 191 • 1226 Wien

UID: ATU 54088605 ♦ Firmensitz: Wien • Registergericht: Handelsgericht Wien • FN 223056 z

IBAN: AT586000000096006506 • DVR 0014541 • Akkreditierte Prüfstelle PSID: 189


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AGES

Österreichische Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH

Detaillierter Bericht zur Saison 2002/2003

1. Anerkennungs- und Zulassungsverfahren in Österreich:

Die Durchführung von insgesamt 11 Audits bei Saatgutunternehmen bzw. -aufbereitungssteilen beinhaltete die

         Überwachung der Melde- und Aufzeichnungspflichten gemäß § 9 Saatgutgesetz 1997 BGBl. I Nr. 72/1997 i.d.g.F

         Überwachung der Guten Herstellungspraxis gem. §4 Absatz 1 und 2 Saatgut-Gentechnik-Verordnung, BGBl. II Nr.
478/2001

         Entnahme von   56 Mais-, 20 Sojabohnen- und  9 Rapskontrollproben vorwiegend aus österreichischer
Produktion inklusive der Erhebung von GVO-Untersuchungsberichten.

Bei diesen Audits wurden grundsätzlich systembezogene Überprüfungen des Gesamtqualitätssystems, sowie
stichprobenartige Überprüfungen an Schnittstellen im Bearbeitungsprozess anhand von Einzelpartien durchgeführt. Nach
der Erhebung vor Ort erfolgte eine Bewertung mit Mangelanalyse anhand eines Auditberichtes, der an das überprüfte
Unternehmen zur Behebung etwaiger Mängel erging.

Die im Zuge der Audits gezogenen 85 Kontrollproben wurden mittels PCR in der AGES nachuntersucht und es wurde
keine Verunreinigung mit GVO nachgewiesen. Die eingeforderten GVO-Untersuchungsberichte wurden auf
Konformität gemäß Methoden für Saatgut und Sorten hinsichtlich der Bewertung als Erstuntersuchung überprüft.

1.1.     Detaillierte Aufstellung der untersuchten Saatgutproben bei Mais mit Ergebnissen dazu:


A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200258438

Acces

Österreich

negativ

200258439

Quintis

Österreich

negativ

200258440

Ikos

Österreich

negativ

200258441

DK 312

Österreich

negativ

200258442

Kampala

Frankreich

negativ

200258443

Carrera

Österreich

negativ

200258444

LG 23.06

Österreich

negativ

200258445

Nexxos

Österreich

negativ

200258446

Kampala

Österreich

negativ

200258447

Saxxoo

Österreich

negativ

200258448

Early Star

Österreich

negativ

200258449

Fuxxol

Österreich

negativ

200258450

Austria 266

Österreich

negativ

200258451

LG3226

Österreich

negativ

200258452

Kuxxar

Österreich

negativ

200258453

Fuxxol

Österreich

negativ

200258659

Moskita

Österreich

negativ

200258660

Nicco

Österreich

negativ

200258661

Fjord

Österreich

negativ

200258767

DK 315

Österreich

negativ

200258768

Energystar

Österreich

negativ

200258769

Loretto

Österreich

negativ

200259054

Ciarica

(roatien

negativ


 

A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200259060

Raissa

Österreich

negativ

200259061

Danella

Österreich

negativ

200259062

Ribera

Österreich

negativ

200259063

PR35P12

USA

negativ

200259064

Monalisa

Österreich

negativ

200259065

PR39D81

Ungarn

negativ

200259066

Monalisa

Österreich

negativ

200259067

PR39G12

Österreich

negativ

200259068

Monalisa

Rumänien

negativ

200259069

Benicia

Österreich

negativ

200259070

Benicia

Österreich

negativ

200259071

Adelfia

Ungarn

negativ

200259072

PR39G12

Österreich

negativ

200259073

PR37B04

Österreich

negativ

200259074

Ciarica

Österreich

negativ

200259075

PR39F58

Österreich

negativ

200259076

Raissa

Ungarn

negativ

200259077

Raissa

Ungarn

negativ

200259078

Benicia

Österreich

negativ

200260011

PR39D81

Österreich

negativ

200260012

Benicia

Österreich

negativ

200260013

PR39G12

Österreich

negativ

200260014

Suarta

Österreich

negativ

 


 

Institut für Saatgut • Spargelfeldstraße 191 • 1226 Wien

UID: ATU 54088605 • Firmensitz: Wien • Registergericht: Handelsgericht Wien • FN  223056 z

IBAN: AT586000000096006506 • DVR 0014541 • Akkreditierte Prüfstelle PSID: 189


AGES

Österreichische Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH

 

 

 

 

 

 

A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

 

A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200259055

PR38F10

Österreich

negativ

200260015

Sandrina

Österreich

negativ

200259056

Ciarica

Österreich

negativ

200260108

DKC3617

Österreich

negativ

200259057

PR39H32

Österreich

negativ

200260109

DKC4626

Frankreich

negativ

200259058

Suarta

Österreich

negativ

200260201

Atalante

Österreich

negativ

200259059

Suarta

Österreich

negativ

200260202

Haiti

Frankreich

negativ

Summe: 56 Untersuchungen

1.2.     Detaillierte Aufstellung der untersuchten Saatgutproben bei Sojabohne mit Ergebnissen dazu:


 

A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200259895

Dolores

Österreich

negativ

200259896

OAC Erin

Österreich

negativ

200259897

York

Österreich

negativ

200259898

Essor

Österreich

negativ

200259899

Essor

Österreich

negativ

200260111

Amphor

Österreich

negativ

200260112

OAC Erin

Österreich

negativ

200260110

Ceresia

Österreich

negativ

200260199

Dolly

Österreich

negativ

200259833

Merlin

Österreich

negativ


 

 

A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200259826

Essor

Österreich

negativ

200259831

Essor

Österreich

negativ

200259825

Essor

Österreich

negativ

200259827

Essor

Österreich

negativ

200259832

Essor

Österreich

negativ

200259830

Merlin

Österreich

negativ

200259828

Kent

Österreich

negativ

200259829

Dorota

Österreich

negativ

200260198

Dorena

Österreich

negativ

200260200

Dolores

Österreich

negativ


Summe: 20 Untersuchungen

1.3.     Detaillierte Aufstellung der untersuchten Saatgutproben bei Raps mit Ergebnissen dazu:


 

 

A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200252710

Ella

Österreich

negativ

200252711

Dexter

Österreich

negativ

200252712

Smart

Österreich

negativ

200252713

Artus

Österreich

negativ

200253041

Extra

Frankreich

negativ


 

 

A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200253042

Contact

Österreich

negativ

200253043

California

Österreich

negativ

200253044

Mohican

Österreich

negativ

200253104

Viking

Österreich

negativ


Summe: 9 Untersuchungen


Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH • Bereich Landwirtschaft - Produktionsgrundlagen

Institut für Saatgut • Spargelfeldstraße 191 • 1226 Wien

UID: ATU 54088605 • Firmensitz: Wien • Registergericht: Handelsgericht Wien • FN 223056 z

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AGES

österreichische Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH

2.      Inverkehrbringung    in    Österreich    -    Verbringung    von    EU-    und
Drittlandspartien in Österreich im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle:

In diesem Bereich wurden bei Saatgutinverkehrbringem 32 Audits vorgenommen. Weiters ist besonders zu betonen,
dass 50 Mais-, 1 Sojabohnen- und 8 Rapspartien, prioritär im EU-Raum oder in Drittstaaten produziert und
zertifiziert, beprobt wurden. Die Proben wurden mittels PCR in der AGES nachuntersucht und es konnte keine
Verunreinigung mit GVO
nachgewiesen werden. Ebenso wurden die zu den beprobten Partien eingeforderten GVO-
Untersuchungsberichte auf Konformität gemäß den Methoden für Saatgut und Sorten hinsichtlich der Bewertung als
Erstuntersuchung überprüft. Ein Großteil der vorgelegten Zertifikate wies substantielle Mängel auf und konnte daher nicht
als Nachweis für das Erstuntersuchungsergebnis akzeptiert werden.

2.1.      Detaillierte Aufstellung der untersuchten Saatgutproben bei Mais mit Ergebnissen dazu:


A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200210523

Texxud

Frankreich

negativ

200210524

LG 25.52

Frankreich

negativ

200210525

Romario

Ungarn

negativ

200210526

Garbure

Frankreich

negativ

200210527

Pollawax

Chile

negativ

200210789

Coach

Frankreich

negativ

200210790

Garbure

Frankreich

negativ

200210791

DK 604

Frankreich

negativ

200210792

Texxud

Frankreich

negativ

200210798

DK 210

Frankreich

negativ

200210800

DK 312

Frankreich

negativ

200210801

Brissac

Ungarn

negativ

200210802

Husar

Deutschland

negativ

200210803

LG 24.47
(waxy)

Frankreich

negativ

200210804

Campesino

Ungarn

negativ

200210805

Lexxic

Frankreich

negativ

200210806

Prinz

Frankreich

negativ

200210807

Belgrano

Frankreich

negativ

200210808

Attribut

Frankreich

negativ

200210809

Attribut

Frankreich

negativ

200210819

Baron

Frankreich

negativ

200210821

Prinz

Ungarn

negativ

200210825

Kallista

Frankreich

negativ

200210826

DK 243

Frankreich

negativ

200210827

DK 313

Frankreich

negativ


 

A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200210828

DK 353

Frankreich

negativ

200210829

Agrostar

Frankreich

negativ

200210830

Batz

Tschechien

negativ

200210831

Vancouver

Frankreich

negativ

200210832

DKC5143

Frankreich

negativ

200210833

DK 272

Frankreich

negativ

200210834

Anjou 400

Ungarn

negativ

200210835

Agadir

Frankreich

negativ

200210836

Arnold

Frankreich

negativ

200210837

Anjou 249

Chile

negativ

200210838

Relax

Frankreich

negativ

200210839

Relax

Frankreich

negativ

200210840

Pelican

Ungarn

negativ

200210841

Baxter

Frankreich

negativ

200210842

Novadour

Frankreich

negativ

200210843

Pollen

Frankreich

negativ

200210844

Citizen

Frankreich

negativ

200210845

Benicia

Ungarn

negativ

200210846

Biotop

Frankreich

negativ

200210847

Texxud

Frankreich

negativ

200210848

Kanada

Slowakei

negativ

200210849

Pelican

Ungarn

negativ

200258673

DK 210

Frankreich

negativ

200258674

Texxud

Frankreich

negativ

200260146

Delitop

Frankreich

negativ


Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH • Bereich Landwirtschaft - Produktionsgrundlagen

Institut für Saatgut • Spargelfeldstraße 191 • 1226 Wien

UID: ATU 54088605 . Firmensitz: Wien • Registergericht: Handelsgericht Wien • FN 223056 z

IBAN: AT586000000096006506 • DVR 0014541 • Akkreditierte Prüfstelle PSID: 189                                                                          Seite 4 von 14


Summe: 50 Untersuchungen


 


AGES

 

Österreichische Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH


2.2.      Detaillierte Aufstellung der untersuchten Saatgutproben bei Sojabohne mit Ergebnissen dazu:

 

A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200260925

Essor

Kanada

negativ

Summe: 1 Untersuchung

2.3.      Detaillierte Aufstellung der untersuchten Saatgutproben bei Raps mit Ergebnissen dazu:


A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200210039

Spirit

Deutschland

negativ

200210043

Digger

Frankreich

negativ

200210044

Milena

Frankreich

negativ

200210045

Triangle

Frankreich

negativ


 

A-NR

Sorte

Erzeuger-Iand

GVO-
Nachweis

200219001

Ontario

Großbritannien

negativ

200219003

ElIa

Frankreich

negativ

200219007

Extra

Frankreich

negativ

200253205

Sparta

Ungarn

negativ


Summe: 8 Untersuchungen

3. Vermehrungssaatgut - Stichprobenartige Untersuchung der Saatgutprobe
 
von Ausgangspartien und stichprobenartige Blattuntersuchungen in
 Saatgutvermehrungsbeständen

Einerseits wurde eine stichprobenartige GVO-Analyse der in Österreich für die Saison 2002/2003 verwendeten
Ausgangssaatgutpartien vorgenommen, andererseits kam es in weiterer Folge zu einem Monitoring mit Blattprobenahme
in den Saatgutproduktionsflächen.

3.1.     Analyse des Potentials der Verunreinigung mit GVO bei abweichenden Typen oder Outcrosses im
NACHKONTROLLANBAU

Die routinemäßig im Saatgutqualitätssystem durchgeführten Nachprüfungen (in Feld- und Laborversuchen) dienen der
Evaluierung des Gesamtsystems einschließlich der handelnden autorisierten Personen. Im Zuge des Feld-Kontrollanbaus
wurden die Pflanzen systematisch auf potentielle Quellen von GVO-Verunreinigungen untersucht.

3.1.1.    Nachprüfung bei Elternkomponenten von Mais:

         Stichprobenartige   Auswahl   und   Anbau   von   61    verschiedenen   Komponenten,   das   sind   insgesamt   97
Basissaatgutpartien/Parzellen, die in der Mais-Saatgutproduktion der Saison 2002/2003 in Österreich verwendet
wurden. Diese Basissaatgutpartien wurden ursprünglich in Frankreich, Chile, USA, Italien und Österreich produziert.
Die Parzellen für diesen Versuch wurden am 7.5.2003 auf Flächen der Bundesversuchswirtschaft Fuchsenbigl
angebaut. Der Versuch umfasste auch noch Z- und Versuchssaatgutpartien, die im Rahmen der routinemäßigen
Nachkontrolle beurteilt wurden.

         Von den in Summe 17.460 geprüften Pflanzen der Basissaatgutpartien im Kontrollanbau wurden 43 (das sind ca.
0,25%) als Outcrosses (Hybridtypen) im Rahmen von Pflanzenbonituren im Jungpflanzenstadium ermittelt. Diese
Outcrosses wurden in der AGES auf GVO-Verunreinigungen untersucht und hatten einen negativen GVO-Nachweis.

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Institut für Saatgut • Spargelfeldstraße 191 • 1226 Wien

UID: ATU 54088605 • Firmensitz: Wien • Registergericht: Handelsgericht Wien • FN 223056 z

IBAN: AT586000000096006506 • DVR 0014541 • Akkreditierte Prüfstelle PSID: 189


AGES

Österreichische Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH

3.1.2.   Nachprüfung bei Sojabohne

         Stichprobenartige Auswahl und Anbau von 13 verschiedenen Sorten mit insgesamt 30 Partien/Parzellen. Diese
Partien wurden ursprünglich in Frankreich, Kanada, Schweiz und Österreich produziert. Die Parzellen für diesen
Versuch wurden am 7.5.2003 auf einer Fläche der Versuchsstation Fuchsenbigl angebaut.

         Von den im Kontrollanbau in Summe 12.200 geprüften Pflanzen wurden 10 (das sind 0,08%) als abweichende Typen
(Fremdtypen) im Rahmen von Pflanzenbonituren ermittelt. Diese Fremdtypen wurden in der AGES auf GVO-
Verunreinigungen untersucht und hatten einen negativen GVO-Nachweis.

3.1.3.    Nachprüfung bei Raps

         Stichprobenartige Auswahl  und Anbau von 24 verschiedenen Sorten  bzw.  Komponenten  mit insgesamt 37
Partien/Parzellen. Diese Partien wurden ursprünglich in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Österreich
produziert. Die Parzellen für diesen Versuch wurden am 6.9.2002 auf einer Fläche BVW Fuchsenbigl angebaut.

         Von den im Kontrollanbau in Summe 8.100 geprüften Pflanzen wurden 9 als abweichende Typen, vorwiegend fertile
Pflanzen in sterilen Mutterlinien, welche zur Hybridrapsproduktionen verwendet werden, bonitiert und mit negativem
GVO-Nachweis untersucht. Diese Art von Fremdtypen wurde im Rahmen der Überwachung der Saatgutproduktionen
beprobt und untersucht.

3.2.     Stichprobenartige Analyse des Potentials der Verunreinigung mit GVO bei abweichenden Typen
oder Off-Types, insbesondere Outcrosses in der SAATGUTPRODUKTION

Die Überprüfung der abweichenden Typen im Saatgutvermehrungsbestand stellt eine besonders sensible Möglichkeit zur
Ermittlung potentieller GVO Verunreinigungen dar.

Stichprobenartig wurden Saatgutproduktionsflächen in einem „frühen" Entwicklungsstadium und vor der endgültigen
Bereinigung überprüft. Die Untersuchungen und Bereinigungen wurden zu einem Entwicklungsstadium vorgenommen,
sodass sie als Vorsorgemaßnahme und zur Vermeidung von GVO-Verunreinigung geeignet sind.

3.2.1     Elternkomponenten in der Maissaatgutproduktion:

Folgende Saatgutproben von Ausgangspartien (Basismaterial), die in der Saatmaisproduktion 2003 Anwendung fanden,
wurden von der AGES auf GVO-Verunreinigungen untersucht:


 

A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200259989

Komponente A

Frankreich

negativ

200259992

Komponente B

Frankreich

negativ

200260181

Komponente C

USA

negativ

200260203

Komponente D

Chile

negativ

200260210

Komponente E

Chile

negativ

200260365

Komponente F

Frankreich

negativ


 

A-NR

Sorte

Erzeuger-
land

GVO-
Nachweis

200260427

Komponente G

Frankreich

negativ

200260507

Komponente H

USA

negativ

200260581

Komponente I

Chile

negativ

200260764

Komponente J

Österreich

negativ

200260907

Komponente K

Chile

negativ


Summe: 11 Untersuchungen

 


 

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IBAN: AT586000000096006506 • DVR 0014541 • Akkreditierte Prüfstelle PSID: 189

 


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Österreichische Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH

Die stichprobenartige Überprüfung der aus diesem Basissaatgut erwachsenen   Maisvermehrungsbestände fand

zusätzlich im Jungpflanzenstadium, d.h. vor dem Längenwachstum statt.

Dies mit dem Hintergrund, dass die Erkennbarkeit der Outcrosses bereits im Jungpflanzenstadium gegeben ist.

Zu dieser Thematik gab es bereits wie im letzten Jahr ein Schreiben an die Antragsteller auf Saatgutanerkennung,
Landwirtschaftskammern und Saatmaisvermehrer:

Wien, 17. Juni 2003

Saatmaisproduktionen - Zeitgerechte Bereinigung von Nicht-sortenidenten Pflanzen (Fremdtypen)

aus den Vermehrungsbeständen

AGES/BAES - Institut für Saatgut, L Girsch, J. Hartmann
Sehr geehrte Saatmaisvermehrer, sehr geehrte Damen und Herren!

Die Vegetation schreitet zügig voran und in den Saatmaisvermehrungsbeständen ist noch viel zu tun!

Eine Bereinigung der Nicht-sortenidenten Pflanzen (in der Regel Hybridtypen in Inzuchtlinien) in diesem frühen
Pflanzenstadium ist neben der Bereinigung bei der Entfahnung unbedingt notwendig und ist daher in den nächsten
Tagen unbedingt zum Abschluss zu bringen.

Um die Dringlichkeit und Wichtigkeit dieser Maßnahme zu betonen, weisen wir auf die Ergebnisse aus den vorjährigen
Projekten zur Vermeidung von GVO-Verunreinigungen in österreichischen Saatgutproduktionen (Informationen dazu
siehe auf der Homepage des Institutes für Saatgut: www.ages.at/institut/saatgut) hin. Die Kernaussage richtet sich
dahingehend, dass phänotypisch erkennbare Fremdtypen in den Elternkomponenten als potentiell GVO-verunreinigt zu
betrachten sind. Sowohl die weibliche als auch - und vor allem - die männliche Erbkomponente ist somit rigoros und
sorgfältig vor der Blüte zu bereinigen. Dies dient insbesondere der Reduktion von potentiellen GVO-
Verunreinigungen im Vermehrungsbestand. GVO-Verunreinigungen im Ausgangssaatgut stellen derzeit die
bedeutendste Quelle für GVO-Kontaminationen in Saatgutproduktionen in Österreich dar. Es sollen daher besondere
Anstrengungen getroffen werden, diese potentielle Quelle bestmöglich auszuscheiden.

Weiters weisen wir darauf hin, dass der Vermehrungsbestand gemäß den gesetzlichen Mindestnormen (Methoden für
Saatgut und Sorten) höchstens 0,1% Fremdbesatz, das ist max. 1 Nicht-sortenidente Pflanze in 1000 Pflanzen aufweisen
darf. Wird dieser Wert überschritten, so kann keine positive Anerkennung ausgesprochen werden.

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet in der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (kurz
AGES genannt) wird daher auch heuer ein umfassendes Monitoring in den Saatgutvermehrungsbeständen in Österreich
durchführen.

Sie als Saatgutvermehrer/in bestimmen wesentlich die Qualität des erzeugten Saatgutes und tragen somit zur Sicherung

des Produktionsstandortes Österreich bei.

Wir ersuchen Sie eindringlich am Qualitätssystem Saatgut in Österreich mit Erfolg mitzuwirken.

Für Ihre Saatgutanerkennungsbehörde
L. Girsch



Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH • Bereich Landwirtschaft - Produktionsgrundlagen

Institut für Saatgut • Spargelfeldstraße 191 • 1226 Wien

UID: ATU 54088605 • Firmensitz: Wien < Registergericht: Handelsgericht Wien • FN  223056 z

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und Ernährungssicherheit GmbH

Folgende   Saatmaisvermehrungsbestände  der  Vegetationsperiode  2003  wurden   dem   Monitoring   auf  GVO-
Verunreinigungen unterzogen;

 

 

Geprüfte Vermehrungsbestände und
Sorten

Herkunft
Ausgangs-
saatgut

Geprüfte
Pflanzenanzahl
im
Vermehrungsbestand

„Outcrosses"-
Anzahl Pflanzen-
ermittelt; Blattprobe
entnommen und bereinigt

GVO-Nachweis
der ermittelten
Pflanzen-
„Outcrosses"

Weibliche Komponente Feld 1 / Sorte 1

Frankreich

34.100

8 (0,02%)

negativ

Männliche Komponente Feld 1 / Sorte 1

Chile

18.400

13 (0,07%)

negativ

Weibliche Komponente Feld 2 / Sorte 2

Frankreich

13.500

2 (0,01%)

negativ

Männliche Komponente Feld 2 / Sorte 2

Frankreich

7.300

7 (0,10%)

negativ

Weibliche Komponente Feld 3 / Sorte 3

Frankreich

24.200

14 (0,06%)

negativ

Männliche Komponente Feld 3 / Sorte 3

Frankreich

13.000

4 (0,03%)

negativ

Weibliche Komponente Feld 4 / Sorte 4

Österreich

57.800

5 (0,01%)

negativ

Männliche Komponente Feld 4 / Sorte 4

Frankreich

26.700

2 (0,01%)

negativ

Weibliche Komponente Feld 5 / Sorte 5

Frankreich

50.100

6 (0,01%)

negativ

Männliche Komponente Feld 5 / Sorte 5

Chile

27.000

5 (0,02%)

negativ

Weibliche Komponente Feld 6 / Sorte 6

Chile

71.900

3 (0,004%)

negativ

Männliche Komponente Feld 6 / Sorte 6

Chile

32.500

3(0,01%)

negativ

Weibliche Komponente Feld 7 / Sorte 7

Österreich

6.600

23 (0,35%)

negativ

Männliche Komponente Feld 7 / Sorte 7

Deutschland

3.600

2 (0,05%)

negativ

Weibliche Komponente Feld 8 / Sorte 8

Deutschland

19.700

17 (0,09%)

negativ

Männliche Komponente Feld 8 / Sorte 8

Deutschland

10.200

2 (0,02%)

negativ

Weibliche Komponente Feld 9 / Sorte 9

Italien

87.800

2 (0,002%)

negativ

Männliche Komponente Feld 9 / Sorte 9

Italien

47.200

0

.

Weibliche Komponente Feld 10 / Sorte 10

Chile

66.300

4 (0,006%)
2 (0,003%)

negativ
positiv

Männliche Komponente Feld 10 / Sorte 10

Frankreich

26.300

4 (0,01%)

negativ

Weibliche Komponente Feld 11 / Sorte 11

Frankreich

48.000

16 (0,03%)

negativ

Männliche Komponente Feld 11 / Sorte 11

USA

20.700

0

negativ

Weibliche Komponente Feld 12 / Sorte 11

Chile

72.600

18 (0,02%)

negativ

Männliche Komponente Feld 12 / Sorte 11

Frankreich

31.200

3 (0,01%)

negativ

Weibliche Komponente Feld 13 / Sorte 12

USA

165.900

3 (0,002%)

negativ

Männliche Komponente Feld 13 / Sorte 12

USA

64.700

1 (0,001%)

negativ

Weibliche Komponente Feld 14 / Sorte 13

USA

41.300

15 (0,04%)

negativ

Männliche Komponente Feld 14 / Sorte 13

Frankreich

17.800

2 (0,01%)

negativ

Weibliche Komponente Feld 15 / Sorte 14

Chile

18.900

1 (0,005%)

negativ

Männliche Komponente Feld 15 / Sorte 14

Chile

8.100

8(0,10%)

negativ

SUMME: 15 Felder / 30 Elternkomponenten

1.133.400

195 (0,017%)
davon 2 (0,00018%)
 

 

 

 positiv



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Österreichische Agentur für Gesundheit
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Insgesamt wurden 15 Hybridsaatmaisproduktionsfelder mit 1.133.400 Pflanzen überprüft, wobei 195 v.a. abweichende
Typen identifiziert wurden. Diesen abweichenden Typen (Off-Types) wurden Blattproben entnommen und die Pflanzen
wurden aus dem Bestand entfernt.

In einem überprüften Bestand wurden 2 Outcrosses in der weiblichen Erbkomponente einer Inzuchtlinie, mit Herkunft
des Saatgutes Chile, gefunden, welche einen positiven GVO-Nachweis mit dem Event Mon810 erbrachten.

          Die GVOVerunreinigung  bezogen  auf die im  Monitoring  untersuchte Pflanzenanzahl  (insgesamt 1.133.400)
insgesamt    beträgt    (kleiner)    <    0,00018%    und    auf   die    untersuchte    Pflanzenanzahl    im    konkreten
Maisvermehrungsbestand (66.300 Pflanzen) (kleiner) < 0,01%.

          Es sind dies Verunreinigungsgrade, welche mit den verfügbaren Nachweismethoden für GVO (Nachweisgrenze
theoretisch 0,01 mit 95 %iger statistischer Sicherheit) in Produkten (Saatgut) NICHT oder nur zufällig erfaßbar sind.

          Aus den Untersuchungsergebnissen des Feldmonitorings ergibt sich mit statistischer Sicherheit kein Widerspruch zu
den Regelungen und Bestimmungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung.

          Die Outcrosses und damit die mit GVO kontaminierten Pflanzen wurden aus dem Bestand entfernt bzw. vernichtet.
Im Zuge der Bereinigungsmaßnahmen auf der Basis der bereits beschriebenen Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung
von GVO-Verunreinigungen in Saatgutvermehrungsbeständen in Österreich wurden potentielle GVO-Pflanzen von
den Saatgutvermehrungsorganisationen bzw. Vermehrern bereinigt (vernichtet).

          Die betroffene Ausgangspartie wurde auf 12 Vermehrungsschläge, in Summe 42,7 angebaut. Daher wurden
folgende   Maßnahmen   seitens   des   BAES-Institut  für   Saatgut  dem   Antragsteller  auf  Saatgutanerkennung
vorgeschrieben und überwacht:

Eine strikte Bereinigung bzw. Vernichtung der Outcrosses in den betroffenen Vermehrungsbeständen wurde
umgehend durchgeführt.

Ernte, Transport, Lagerung und Aufbereitung des Erntegutes der betroffenen Vermehrungsschläge musste strikt
getrennt von anderen Partien und Sorten erfolgen. In weiterer Folge wurden vom weitreichend homogenisierten
Erntegut insgesamt 4 repräsentative amtliche Kornproben von jeweils zumindest 5 kg pro 40 t genommen und zur
GVO-Untersuchung in der AGES weitergeleitet. Die Untersuchungsergebnisse am Saatgut dieser Partien im
Rahmen des Monitorings ergaben in Anwendung der Methoden für Saatgut und Sorten KEINEN GVO-Nachweis.
Aus den Untersuchungsergebnissen des Feldmonitorings ergab sich mit statistischer Sicherheit kein Widerspruch
zu den Regelungen und Bestimmungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung.

Die Anforderungen hinsichtlich der Inverkehrbringung der Parten seitens des Antragstellers gem. der Saatgut-
Gentechnik-Verordnung BGBl. II Nr. 478/2001 sind unabhängig von den Untersuchungsergebnissen der AGES zu
erfüllen.

3.2.2     Sojabohnensaatgutproduktion:

Folgende Ausgangspartie-Saatgutprobe, die in der Produktion 2003 Anwendung fand, wurde von der AGES auf
GVO-Verunreinigungen untersucht:

 

A-NR

Sorte

Erzeugerland

GVO - Nachweis

200255704

Kent

Österreich

negativ

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Summe: 1 Untersuchung

 


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Unten aufgelistete Sojabohnenvermehrungsbestände der Vegetationsperiode 2003 wurden dem Monitoring auf
GVO-Verunreinigungen unterzogen:

 

Geprüfte
Vermehrungs-
bestände und
Sorten

Herkunft
Ausgangssaatgut

Geprüfte
Pflanzenanzahl
im Vermehrungs-
bestand

„Outcrosses"-
Anzahl Pflanzen-
ermittelt; Blattprobe
entnommen und
bereinigt

GVO- Nachweis
der ermittelten
Pflanzen-
„Outcrosses"

Feld 1 / Sorte 1

Schweiz

27.750

0

-

Feld 2 / Sorte 2

Österreich

60.750

6 (0,01%)

negativ

Feld 3 / Sorte 3

Kanada

58.050

0

-

Feld 4 / Sorte 4

Frankreich

78.750

2 (0,002%)

negativ

Feld 5 / Sorte 5

Schweiz

27.000

0

-

SUMME: 5 Vermehrungsbestände

252.300

8 (0,003%)

 

Insgesamt wurden 5 Produktionsfelder mit ca. 252.300 Pflanzen überprüft, wobei 8 Fremdtypen (sog. Offtypes)
identifiziert, Blattproben entnommen und die Pflanzen aus dem Bestand entfernt wurden. Die Untersuchung der
Fremdtypen ergaben einen negativen GVO-Nachweis.

3.2.3     Rapsproduktion:

Folgende Ausgangspartien die in der Produktion 2003 Anwendung fanden wurden von der AGES auf GVO-
Verunreinigungen untersucht:

 

A-NR

Sorte

Erzeugerland

GVO-Nachweis

200219004

Komponente A

Frankreich

negativ

200219005

Komponente B

Frankreich

negativ

200252776

RPC 081

Frankreich

negativ

200252988

Komponente C

Frankreich

negativ

200253359

Cabriolet

Frankreich

negativ

Summe: 5 Untersuchungen



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Die aufgelisteten Rapsvermehrungsbestände der Vegetationsperiode 2003 wurden dem Monitoring unterzogen:

 

Geprüfte
Vermehrungsbestände
und Sorten

Herkunft
Ausgangs-
saatgut

Geprüfte
Pflanzenanzahl
im Vermehrungs-
bestand

„Outcrosses"-
Anzahl Pflanzen-
ermittelt; Blattprobe
entnommen und
bereinigt

GVO-Nachweis
der ermittelten
Pflanzen-
„Outcrosses"

Weibliche Komponente
Feld 1 / Sorte 1
Männliche Komponente
Feld 1 / Sorte 1

Frankreich
Frankreich

8.400
2.600

7 (0,08%)
0

negativ
negativ

Weibliche Komponente
Feld 2 / Sorte 2
Männliche Komponente
Feld 2 / Sorte 2

Deutschland
Deutschland

5.800
4.500

7 (0,12%)
1 (0,02%)

negativ
negativ

SUMME: 2 Felder / 4
Elternkomponenten

21.300

15 (0,07%)

 

Das Monitoring umfasste 2 Hybridrapsproduktionen, wobei 15 Fremdtypen identifiziert, Blattproben entnommen
und die Pflanzen aus dem Bestand entfernt wurden. In der sterilen Mutterlinie wurden vorwiegend fertile
Pflanzen beprobt. Die Untersuchungen ergaben in allen Fällen einen negativen GVO-Nachweis.

4. Sortenzulassung:

4.1.      Mais

Insgesamt wurden bei 41 Proben von Prüfsaatgut für die Sortenzulassung GVO-Untersuchungen eingeleitet, davon
hatten 35 Proben einen negativen GVO-Nachweis

Nachfolgend sind die Ergebnisse der restlichen 6 Proben im Detail dargestellt:

Probe 1 (A-Nr.: 200259773):

1.               Untersuchungen 1x ca. 1 kg gebeizt, begründeter Verdacht

2.       Untersuchung 1x ca. 0,5 kg entbeizt, begründeter Verdacht bestätigt
Versand einer Teilprobe zur externen Validierung

3.       Untersuchung von 3000 Samen, entbeizt, aufgeteilt auf 15 Teilproben; davon 3 Teilproben positiv, 12 negativ


Bewertung:


a) externes Ergebnis:    qualitativer GVO-Nachweis signifikant positiv

                                      quantitativer GVO-Nachweis: die Probe enthält nach 2 differenter Quantifizierungen je <

0,05 % GVO-DNA in Relation zur enthaltenen Gesamt-Mais-DNA.

b) internes Ergebnis:    qualitativer GVO-Nachweis signifikant positiv

                                                                                                                                                                                                                      Seite 11 von14

 

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quantitativer GVO-Nachweis: gemäß semiquantitativem Untersuchungsansatz ≤ 0,3 %
und nicht signifikant ≤ 0,1 %.

Der Antrag zur Prüfung dieser Prüfsorte wurde zurückgezogen, es erfolgt somit kein Anbau dieses
Saatgutes in Österreich.

Probe 2 (A-Nr.: 200259801):

1.              Untersuchungen 1x ca. 1 kg gebeizt, begründeter Verdacht
Versand einer Teilprobe zur externen Validierung

2.              Untersuchung von 3000 Samen, entbeizt, aufgeteilt auf 15 Teilproben; davon -0-Teilproben positiv, 15 negativ

Bewertung:

a)         externes Ergebnis:      qualitativer GVO-Nachweis signifikant positiv

quantitativer GVO-Nachweis: die Probe enthält < 0,05 % GVO-DNA in Relation zur

enthaltenen Gesamt-Mais-DNA.

Es wurde somit das Untersuchungsergebnis (qualitativ) der AGES bestätigt.

Die Untersuchung wurde ALLERDINGS an der gebeizten Probe vorgenommen. Gem.

Methoden  für Saatgut  und   Sorten (Sorten- und  Saatgutblatt 2002,  10. Jahrgang,

Sondernummer 12, Punkt 3.6.1.4) im Kontext mit der Saatgut-Gentechnik-Verordnung ist

die Saatgutbeizung als mögliche GVO-Verunreinigungsquelle auszuschließen.

b)        internes Ergebnis:       qualitativer GVO-Nachweis in 1. GEBEIZTEN Probe- begründeter Verdacht.

qualitativer GVO-Nachweis in der 2. ENTBEIZTEN Probe: NEGATIV.

Externe (an gebeizter Probe) und interne Ergebnisse (an gebeizter und entbeizter Probe) ergaben die
Erfüllung der Anforderungen gem. Saatgut-Gentechnik-Verordnung in Kontrolluntersuchungen gem. § 3
Abs. 1 („...bei der Nachkontrolle im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle den Wert von 0,1 % nicht
überschreiten.")

Probe 3 (A-Nr.: 200259802):

1.               Untersuchungen 1x ca. 1 kg gebeizt, begründeter Verdacht
Versand einer Teilprobe zur externen Validierung

2.               Untersuchung von 3000 Samen, entbeizt, aufgeteilt auf 15 Teilproben; davon -1- Teilprobe positiv, 14 negativ

Bewertung:

a)       externes Ergebnis:            qualitativer GVO-Nachweis signifikant positiv

quantitativer GVO-Nachweis: die Probe enthält < 0,05 % GVO-DNA in Relation zur

  enthaltenen Gesamt-Mais-DNA.

  Es wurde somit das Untersuchungsergebnis (qualitativ) der AGES bestätigt.

  Die Untersuchung wurde ALLERDINGS an der gebeizten Probe vorgenommen. Gem.

Methoden für Saatgut und  Sorten (Sorten- und Saatgutblatt 2002,  10. Jahrgang,

   Sondernummer 12, Punkt 3.6.1.4) im Kontext mit der Saatgut-Gentechnik-Verordnung ist

  die Saatgutbeizung als mögliche GVO-Verunreinigungsquelle auszuschließen.

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und Ernährungssicherheit GmbH

b)      internes Ergebnis:            qualitativer GVO-Nachweis in 1. GEBEIZTEN Probe- begründeter Verdacht.

qualitativer GVO-Nachweis in der 2. ENTBEIZTEN Probe: signifikant POSITIV
quantitativer GVO-Nachweis: gemäß semiquantitativem Untersuchungsansatz ≤ 0,1 %.

Externe (an gebeizter Probe) und interne Ergebnisse (an gebeizter und entbeizter Probe) ergaben die
Erfüllung der Anforderungen gem. Saatgut-Gentechnik-Verordnung in Kontrolluntersuchungen gem. § 3
Abs. 1 („...bei der Nachkontrolle im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle den Wert von 0,1 % nicht
überschreiten.")

Probe 4 (A-Nr.: 200259850):

1.               Untersuchungen 1x 3000 Samen gebeizt, begründeter Verdacht

2.               Untersuchung von 3000 Samen, entbeizt, aufgeteilt auf 15 Teilproben; davon -0-Teilprobe positiv, alle 15 negativ

Bewertung:

qualitativer GVO-Nachweis in 1. GEBEIZTEN Probe- begründeter Verdacht.

qualitativer GVO-Nachweis in der 2. ENTBEIZTEN Probe: signifikant NEGATIV

Die Anforderungen gem. Saatgut-Gentechnik-Verordnung in Kontrolluntersuchungen gem. § 3 Abs. 1
wurden erfüllt.

Probe 5 (A-Nr.: 200259851):

1.               Untersuchungen 1x 3000 Samen gebeizt, begründeter Verdacht

2.       Untersuchung von 3000 Samen, entbeizt, aufgeteilt auf 15 Teilproben; davon -1-Teilprobe positiv, 14 negativ

Bewertung:

qualitativer GVO-Nachweis in 1. GEBEIZTEN Probe- begründeter Verdacht,
qualitativer GVO-Nachweis in der 2. ENTBEIZTEN Probe: signifikant POSITIV
quantitativer GVO-Nachweis: gemäß semiquantitativem Untersuchungsansatz 0,1 %.

Die Anforderungen gem. Saatgut-Gentechnik-Verordnung in Kontrolluntersuchungen gem. § 3 Abs. 1
(„...bei der Nachkontrolle im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle den Wert von 0,1 % nicht
überschreiten.") wurden erfüllt.

Probe 6 (A-Nr.: 200259854):

1.                Untersuchungen 1x 3000 Samen gebeizt, begründeter Verdacht

2.       Untersuchung von 3000 Samen, entbeizt, aufgeteilt auf 15 Teilproben; davon -1-Teilprobe positiv, 14 negativ

Bewertung:

qualitativer GVO-Nachweis in 1. GEBEIZTEN Probe- begründeter Verdacht.
qualitativer GVO-Nachweis in der 2. ENTBEIZTEN Probe: signifikant POSITIV
quantitativer GVO-Nachweis: gemäß semiquantitativem Untersuchungsansatz ≤ 0,1 %.

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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH • Bereich Landwirtschaft - Produktionsgrundlagen

Institut für Saatgut • Spargelfeldstraße 191 • 1226 Wien

UID: ATU 54088605 • Firmensitz: Wien • Registergericht: Handelsgericht Wien • FN 223056 z

IBAN: AT586000000096006506 • DVR 0014541 • Akkreditierte Prüfstelle PSID: 189


AGES

Österreichische Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH

Die Anforderungen gem. Saatgut-Gentechnik-Verordnung in Kontrolluntersuchungen gem. § 3 Abs. 1
(„...bei der Nachkontrolle im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle den Wert von 0,1 % nicht
überschreiten.") wurden erfüllt.

ZUSAMMENFASSUNG:

Bei den 6 Maisproben ergab sich der begründete Verdacht einer GVO-Verunreinigung.

          Der Antrag für die Probe 1 (siehe oben) wurde seitens des Antragstellers zurückgezogen.

          Bei 2 Proben wurde der begründete Verdacht bei weiterführenden Untersuchungen NICHT bestätigt. Die
Anforderungen gem. Saatgut-Gentechnik-Verordnung in Kontrofluntersuchungen gem. § 3 Abs. 1 wurden erfüllt.

          Bei 3 Proben wurde ein signifikanter GVO-Nachweis bestätigt. Die Anforderungen gem. Saatgut-Gentechnik-
Verordnung  in  Kontrolluntersuchungen  gem.   §   3  Abs.   1  („...bei  der  Nachkontrolle  im  Rahmen  der
Saatgutverkehrskontrolle den Wert von 0,1 % nicht überschreiten") wurden erfüllt.

4.2.      Sojabohne

Die Untersuchung von 1 Probe ergab einen negativen GVO-Nachweis.

4.3.      Raps

Die Untersuchung von insgesamt 6 Proben ergab einen negativen GVO-Nachweis.



Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH • Bereich Landwirtschaft - Produktionsgrundlagen

Institut für Saatgut • Spargelfeldstraße 191 • 1226 Wien

UID: ATU 54088605 • Firmensitz: Wien • Registergericht: Handelsgericht Wien • FN 223056 z

IBAN: AT586000000096006506 • DVR 0014541 • Akkreditierte Prüfstelle PSID: 189


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1. Zwischenbericht: GVO-Überwachungs- und Monitoringplan Saison 2003/2004
1.) Anerkennungs- und Zulassungsverfahren in Österreich, Stand: 09.03.2004

 

 

Anzahl gem. SG-GT-VO
und Meldung § 9 SaatG
1997

geplante Über-
prüfungen/Audits

durchgeführte
Audits

 

Saatgutunternehmen/ -
aufbereitungssteile

12

15

7

 

 

 

Arten

geschätzte
Anzahl Partien
Anerkennung/Zu-
lassung

geplante
Überprüfungen -
Zertifikate

angeforderte
Zertifikate

vorhandene
Zertifikate

geplante Über-
prüfungen inkl.
Untersuchungen

eingeleitete
Untersuchungen

 

vorhandene

Ergebnisse

Mais

1200

55

     46

  46

55

46

25

Soja

120

8

   9

0

8

9

0

Brassica inkl. Raps

120

8

    8

8

8

8

8

Tomate (Verarbeitungssorte)

0

0

  0

0

0

0

0

Zichorie

0

0

          0

0

0

0

0

Summe:

1440

71

    63

54

71

 63

33

Fallweise konnte bei der Raps GVO-Untersuchung eine Virus-(CaMV) infektion festgestellt werden.

Bis dato wurden bei Mais und Raps alle Untersuchungszertifikate vorgelegt, die Prüfung der vorgelegten Zertifikate ist in Bearbeitung. Die

Untersuchungszertifikate für Sojabohne müssen umgehend nachgereicht werden.

 

In den durchgeführten - stichprobenartigen nachgewiesen. Untersuchungen wurde allerdings keine GVO-Verunreinigung


 

 Bundesamt für

 Ernährungssicherheit


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BAES - Institut für Saatgut


2.) Inverkehrbringung in Österreich - Verbringung von Partien aus dem EU-Raum, Maßnahmen im
Rahmen der Saatautverkehrskontrolle


Anzahl

Saatgutunternehmer

Inverkehrbringen


 geplante Uber-
 prüfungen/Audits


 durchgeführte
 
Audits


 


ca. 500


                      25


                    12


 


Arten

Geschätzte
Anzahl Partien in
Verkehr

geplante
Überprüfungen -
Zertifikate

angeforderte
Zertifikate

 

vorhandene
Zertifikate

geplante Über-
prüfungen inkl.
Untersuchungen

eingeleitete
Untersuchungen

vorhandene

Ergebnise

Mais

200

50

0

0

50

0

0

Soja

20

5

0

0

5

0

0

Brassica inkl. Raps

30

8

8

8

8

8

8

Tomate (Verarbeitungssorte)

0

0

0

0

0

0

0

Zichorie

0

0

0

   0

0

0

0

Summe:

250

63

8

8

63

8

8

Fallweise konnte bei Raps eine Virus- (CaMV) infektion festgestellt werden.

Ein Teil der vorgelegten Zertifikate wies substanzielle Mängel bei Nichterfüllung der Anforderungen gemäß Methoden für Saatgut und Sorten

auf.

In den durchgeführten - stichprobenartigen - Untersuchungen wurde allerdings keine GVO-Verunreinigung
nachgewiesen.


 Bundesamt für

 Ernährungssicherheit


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BAES - Institut für Saatgut




4.)   Sortenzulassung in Österreich

 

Arten

geplante
Überprüfungen inkl.
Untersuchungen
Saatgut

eingeleitete
Untersuchunge
n an gebeizten
Proben

davon GVO
negativ

davon GVO
positiv   

eingeleitete
Untersuchunge
n an entbeizten
Proben

davon
GVO
negativ

davon GVO
positiv

Brassica inkl. Raps

5

7

7

0

0

0

  0

Mais

10

0

0

0

0

0

0    

Soja

5

0

0

0

    0

0

        0

Summe:

20

7

7

0

   0

0

0

Die geplanten Untersuchungen im Rahmen der Sortenzulassung bei Mais und Sojabohne erfolgen in den nächsten Wochen.

In den bisher durchgeführten - stichprobenartigen - Untersuchungen wurde keine GVO-Verunreinigung
nachgewiesen.


 

 Bundesamt für

 Ernährungssicherheit


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BAES - Institut für Saatgut


5.)   Folgemaßnahmen/Auflagen für Ernte aus der Feldanerkennung 2004

 

Arten

geplante
Überprüfungen
inkl.
Untersuchungen
Saatgut

eingeleitete
Untersuchungen

vorhandene
Ergebnisse  

Mais

10                          

0

0

Sojabohne

5

            0

0

Summe:

15                                   

0

0


 

 

 

 

 

Bundesamt für

Ernährungssicherheit


 

 

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BAES - Institut für Saatgut