1490/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1502/J-NR/2004 betreffend Wahlkampfversprechen
ohne Verbindlichkeit zur Minderung der negativen Folgen des geplanten Ausbaus der A 10
Tauernautobahn, die die Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde am 25. Februar 2004
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 6:

Welche rechtliche Bindungswirkung ist mit Ihrer Unterschrift unter der "Gemeinsamen Erklärung zur
Erarbeitung und Realisierung von Umweltentlastungsmaßnahmen entlang der A 10 Tauern Autobahn
(Hüttau - Seeboden)" verbunden?

Bringt diese "Erklärung" verbindliche (!), also einklagbare Entlastung von der Schadstoffbelastung
durch den Verkehr auf der A 10 für die einzelnen Anrainergemeinden der A 10, und wenn ja, zu
welchem Zeitpunkt (bitte um detaillierte Aufschlüsselung)?

Bringt diese "Erklärung" verbindliche (!), also einklagbare Entlastung von der Lärmbelastung durch
den Verkehr auf der A 10 für die einzelnen Anrainergemeinden der A 10, und wenn ja, zu welchem
Zeitpunkt (bitte um detaillierte Aufschlüsselung)?

Bringt diese "Erklärung" verbindliche (!), also einklagbare Entlastung von sonstigen Umwelt-
belastungen durch den Verkehr auf der A 10 für die einzelnen Anrainergemeinden der A 10, und
wenn ja, zu welchem Zeitpunkt (bitte um detaillierte Aufschlüsselung)?

Bringt diese "Erklärung" verbindliche (!), also einklagbare Vorsorgemaßnahmen gegen Verkehrs-
sicherheitsbeeinträchtigungen durch den ausbaubedingten Mehrverkehr auf der A 10 für die
einzelnen Anrainergemeinden der A 10, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt (bitte um detaillierte
Aufschlüsselung)?

Gibt es a) für die Betroffenen, b) für die Anrainergemeinden irgendeine öffentlichrechtliche oder
zivilrechtliche Handhabe, um die Umsetzung dieser "Erklärung" bzw. der darin vorgesehenen
unvollständigen Maßnahmensammlung zu erzwingen?


Antwort:

Bei der von Ihnen angesprochenen "Gemeinsamen Erklärung zur Erarbeitung und Realisierung
von Umweltentlastungsmaßnahmen entlang der A 10 Tauern Autobahn (Hüttau - Seeboden)" han-
delt es sich um eine politische Absichtserklärung. Subjektive Ansprüche auf die Durchführung von
Maßnahmen betreffend Schutz vor Lärm oder Schadstoffen oder anderen Belastungen werden
durch diese Erklärung nicht geschaffen. Ich habe jedoch in dieser Erklärung meinen ernsten politi-
schen Willen zum Ausdruck gebracht, dass diese Maßnahmen nach Maßgabe aller der in diesem
Papier vorgesehenen Schritte konkretisiert und umgesetzt werden.

Fragen 7, 8 und 11:

Aus welchen Mitteln sollen die einzelnen in der "Erklärung" enthaltenen Projekte finanziert werden,
und wo ist jeweils die entsprechende Budgetierung festgehalten?

Wofür im einzelnen wird welche Summe wann investiert werden?

Aus welchen Mitteln werden die Maßnahmen umgesetzt, wenn durch die unter dem Deckmantel
der "Ökologisierung" betriebene Senkung der LKW-Maut die Einnahmen der ASFINAG sinken und
zusätzlich die nächste Wegekostenrichtlinie möglicherweise eine weitere Senkung der Mauten
erzwingen könnte?

Antwort:

Gemäß Mitteilung der ASFINAG ist unter Hinweis auf die Inhalte der gemeinsamen Erklärung die
Finanzierung der Maßnahmenpakete durch eine entsprechende Budgetierung im Bauprogramm
der ASFINAG sichergestellt. Dabei sind bis zum Jahr 2007 ca. 70 Mio. € und ab 2008 der Restbe-
trag in der langfristigen Unternehmensplanung (bis 2020) berücksichtigt.

Eine Aussage, wann konkret welche Summe für eine einzelne Maßnahme investiert wird, kann erst
nach Fertigstellung der Ausarbeitung der Prioritätenreihung getroffen werden.

Frage 9:

Warum sind Sie dem über Monate fälschlicherweise den Betroffenen suggerierten Eindruck, es
würde über ihre Entlastung ein rechtsgültiger Vertrag vorbereitet bzw. abgeschlossen, nicht klar
und unmissverständlich entgegengetreten?

Antwort:

Ich habe stets meine Absicht bekundet, im Sinne der Lebensqualität der Menschen und dem best-
möglichen Schutz der Umwelt ein Gesamtpaket an Umweltentlastungsmaßnahmen zu
planen und auch umzusetzen.

Frage 10:

Mit wievielen zusätzlichen Todesfällen a) infolge Lärmbelastung, b) infolge Schadstoffbelastung, c)
infolge sonstiger Umweltbelastungen, d) infolge Unfallzunahme durch erhöhte Verkehrsfrequenz
wird es aus dem Zusammenwirken der ausbaubedingten Verkehrszunahme und der tw. erst in den
Jahren bis 2020 geplanten "Entlastungs"maßnahmen ist in den Jahren bis 2020 jeweils zu rechnen
(bitte um detaillierte Angaben)?


Antwort:

Der einröhrige Katschbergtunnel und der einröhrige Tauerntunnel sind derzeit die einzigen Gegen-
verkehrsbereiche auf der A 10 Tauern Autobahn. Der Bau der 2. Röhre für den Katschbergtunnel
ist aus der Sicht des Betreibers ÖSAG im Hinblick auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit uner-
lässlich. Von der Europäischen Tunnelsicherheitskommission wird in einem neuen Richtlinienent-
wurf für Tunnelanlagen im hochrangigen Straßennetz mit einem hohen Verkehrsaufkommen ein
Ausbau von zweiröhrigen Tunneln aus Sicherheitsgründen festgeschrieben.

Des weiteren ist im GVP der Bau der 2. Röhre für den Katschbergtunnel ebenfalls aus sicherheits-
technischen Gründen enthalten.

Das Verkehrsaufkommen auf der A10 Tauern Autobahn wird sich generell (unabhängig vom Aus-
bau der zweiten Tunnelröhren) stark erhöhen. Der Bau der zwei Tunnelröhren ist somit
notwendig, um den zukünftigen Verkehr bewältigen zu können (vgl. Kapazitätsgrenzen im
Urlauberwochenendverkehr bei etwa 44.000 Kfz/Tag im Jahr 2000 - Blockabfertigung).

Auf Basis umfangreicher Umweltuntersuchungen (inhaltlich entsprechend einer UVE nach dem
UVP-Gesetz) kann weiters ausgesagt werden, dass aufgrund des technologischen Fortschritts im
Bereich der Motoren und der Treibstoffe die Luftschadstoffthematik als nicht problematisch einzu-
stufen ist. Durch den Bau der zweiten Tunnelröhren wird es daher insgesamt nur zu geringen bzw.
gar keinen negativen Beeinträchtigungen der untersuchten Analysebereiche kommen.

Auswirkungen des erhöhten Verkehrsaufkommens werden sich vor allem auf die Lärmsituation
ergeben, weshalb das Hauptaugenmerk der weiteren Vorgangsweise auf die Lösung der Lärm-
problematik gelegt wird.

Frage 12:

Warum hat Ihr Ministerium so große Angst vor einer UVP für den Ausbau der A10-Scheitelstrecke,
dass es deren Durchführung per Bescheid für verzichtbar erklärte?

Antwort:

Ein seitens der zuständigen Fachabteilung in meinem Ministerium durchgeführtes Feststellungs-
verfahren hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem
UVP-G 2000 für den angesprochenen Bereich nicht erforderlich ist. Beim Verfassungsgerichtshof
sind dazu Bescheidbeschwerden anhängig, eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
steht noch aus.

Frage 13:

Wann werden Sie sich in welcher konkreten Weise endlich dafür einsetzen, dass im Bundesstra-
ßenwesen eine EU-rechtskonforme Anwendung des UVP-Rechts möglich wird?

Antwort:

Meiner Meinung nach stellt das UVP-G 2000 eine rechtsrichtige und angemessene Umsetzung
des EU Rechts dar.

Frage 14:

In welcher Weise werden Sie sicherstellen, dass unter die SUP-Richtlinie der EU fallende Pläne
und Programme des Straßen- bzw. Verkehrsbereichs wie etwa der Generalverkehrsplan oder die
ASFINAG-Bauprogramme einer SUP unterzogen werden?


Antwort:

Zur innerstaatlichen Umsetzung der von Ihnen angesprochenen SUP - Richtlinie wird seitens des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein entsprechen-
der Entwurf ausgearbeitet. Ressortübergreifende Gespräche dazu finden laufend statt.