1490/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1502/J-NR/2004 betreffend Wahlkampfversprechen
ohne Verbindlichkeit zur Minderung der negativen Folgen des geplanten Ausbaus
der A 10
Tauernautobahn,
die die Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde am 25. Februar 2004
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 6:
Welche rechtliche Bindungswirkung ist mit Ihrer
Unterschrift unter der "Gemeinsamen Erklärung zur
Erarbeitung
und Realisierung von Umweltentlastungsmaßnahmen entlang der A 10 Tauern
Autobahn
(Hüttau
- Seeboden)" verbunden?
Bringt diese "Erklärung" verbindliche (!),
also einklagbare Entlastung von der Schadstoffbelastung
durch
den Verkehr auf der A 10 für die einzelnen Anrainergemeinden der A 10, und wenn
ja, zu
welchem Zeitpunkt (bitte um detaillierte Aufschlüsselung)?
Bringt diese "Erklärung"
verbindliche (!), also einklagbare Entlastung von der Lärmbelastung durch
den
Verkehr auf der A 10 für die einzelnen Anrainergemeinden der A 10, und wenn ja,
zu welchem
Zeitpunkt
(bitte um detaillierte Aufschlüsselung)?
Bringt diese "Erklärung" verbindliche (!),
also einklagbare Entlastung von sonstigen Umwelt-
belastungen
durch den Verkehr auf der A 10 für die einzelnen Anrainergemeinden der A 10,
und
wenn
ja, zu welchem Zeitpunkt (bitte um detaillierte Aufschlüsselung)?
Bringt diese "Erklärung" verbindliche (!), also
einklagbare Vorsorgemaßnahmen gegen Verkehrs-
sicherheitsbeeinträchtigungen
durch den ausbaubedingten Mehrverkehr auf der A 10 für die
einzelnen
Anrainergemeinden der A 10, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt (bitte um
detaillierte
Aufschlüsselung)?
Gibt es a) für die Betroffenen, b) für die
Anrainergemeinden irgendeine öffentlichrechtliche oder
zivilrechtliche
Handhabe, um die Umsetzung dieser "Erklärung" bzw. der darin
vorgesehenen
unvollständigen
Maßnahmensammlung zu erzwingen?
Antwort:
Bei der von Ihnen angesprochenen "Gemeinsamen
Erklärung zur Erarbeitung und Realisierung
von Umweltentlastungsmaßnahmen entlang der A 10 Tauern Autobahn (Hüttau -
Seeboden)" han-
delt es sich um eine politische Absichtserklärung. Subjektive Ansprüche auf die
Durchführung von
Maßnahmen betreffend Schutz vor Lärm oder Schadstoffen oder anderen Belastungen
werden
durch diese Erklärung nicht geschaffen. Ich habe jedoch in dieser Erklärung
meinen ernsten politi-
schen Willen zum Ausdruck gebracht, dass diese Maßnahmen nach Maßgabe aller der
in diesem
Papier vorgesehenen Schritte konkretisiert und umgesetzt werden.
Fragen 7, 8 und 11:
Aus welchen Mitteln sollen die einzelnen in der
"Erklärung" enthaltenen Projekte finanziert werden,
und wo ist jeweils die entsprechende Budgetierung festgehalten?
Wofür im einzelnen wird welche Summe wann
investiert werden?
Aus
welchen Mitteln werden die Maßnahmen umgesetzt, wenn durch die unter dem
Deckmantel
der "Ökologisierung" betriebene
Senkung der LKW-Maut die Einnahmen der ASFINAG sinken und
zusätzlich die nächste Wegekostenrichtlinie möglicherweise eine weitere
Senkung der Mauten
erzwingen könnte?
Antwort:
Gemäß Mitteilung der ASFINAG ist unter Hinweis auf die Inhalte der
gemeinsamen Erklärung die
Finanzierung der Maßnahmenpakete durch eine entsprechende Budgetierung im
Bauprogramm
der ASFINAG sichergestellt. Dabei sind bis zum Jahr 2007 ca. 70 Mio. € und ab
2008 der Restbe-
trag in der
langfristigen Unternehmensplanung (bis 2020) berücksichtigt.
Eine Aussage, wann konkret welche Summe für eine
einzelne Maßnahme investiert wird, kann erst
nach Fertigstellung der Ausarbeitung der Prioritätenreihung getroffen werden.
Frage 9:
Warum sind Sie dem
über Monate fälschlicherweise den Betroffenen suggerierten Eindruck, es
würde über ihre Entlastung ein rechtsgültiger Vertrag vorbereitet bzw.
abgeschlossen, nicht klar
und unmissverständlich entgegengetreten?
Antwort:
Ich habe stets meine Absicht bekundet, im Sinne der
Lebensqualität der Menschen und dem best-
möglichen Schutz der Umwelt ein Gesamtpaket an Umweltentlastungsmaßnahmen zu
planen und auch umzusetzen.
Frage 10:
Mit wievielen zusätzlichen Todesfällen a) infolge
Lärmbelastung, b) infolge Schadstoffbelastung, c)
infolge sonstiger
Umweltbelastungen, d) infolge Unfallzunahme durch erhöhte Verkehrsfrequenz
wird es aus dem Zusammenwirken der
ausbaubedingten Verkehrszunahme und der tw. erst in den
Jahren bis 2020 geplanten "Entlastungs"maßnahmen ist in den Jahren
bis 2020 jeweils zu rechnen
(bitte um detaillierte Angaben)?
Antwort:
Der einröhrige Katschbergtunnel und der einröhrige
Tauerntunnel sind derzeit die einzigen Gegen-
verkehrsbereiche auf
der A 10 Tauern Autobahn. Der Bau der 2. Röhre für den Katschbergtunnel
ist aus der Sicht des Betreibers ÖSAG im Hinblick auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit
uner-
lässlich. Von der Europäischen Tunnelsicherheitskommission wird in einem neuen
Richtlinienent-
wurf für Tunnelanlagen im hochrangigen Straßennetz mit einem hohen
Verkehrsaufkommen ein
Ausbau von zweiröhrigen Tunneln aus Sicherheitsgründen festgeschrieben.
Des weiteren ist im GVP der Bau der 2. Röhre für den
Katschbergtunnel ebenfalls aus sicherheits-
technischen
Gründen enthalten.
Das Verkehrsaufkommen auf der A10 Tauern Autobahn wird
sich generell (unabhängig vom Aus-
bau der zweiten Tunnelröhren) stark erhöhen. Der Bau der zwei Tunnelröhren ist
somit
notwendig, um den zukünftigen Verkehr bewältigen zu können (vgl.
Kapazitätsgrenzen im
Urlauberwochenendverkehr bei etwa 44.000 Kfz/Tag im Jahr 2000 -
Blockabfertigung).
Auf
Basis umfangreicher Umweltuntersuchungen (inhaltlich entsprechend einer UVE
nach dem
UVP-Gesetz) kann weiters ausgesagt werden,
dass aufgrund des technologischen Fortschritts im
Bereich der Motoren und der Treibstoffe die Luftschadstoffthematik als nicht
problematisch einzu-
stufen ist. Durch den Bau der zweiten
Tunnelröhren wird es daher insgesamt nur zu geringen bzw.
gar keinen negativen Beeinträchtigungen der untersuchten Analysebereiche
kommen.
Auswirkungen des erhöhten
Verkehrsaufkommens werden sich vor allem auf die Lärmsituation
ergeben, weshalb das Hauptaugenmerk der weiteren Vorgangsweise auf die Lösung
der Lärm-
problematik
gelegt wird.
Frage 12:
Warum hat Ihr Ministerium so große Angst vor einer UVP
für den Ausbau der A10-Scheitelstrecke,
dass es deren
Durchführung per Bescheid für verzichtbar erklärte?
Antwort:
Ein seitens der zuständigen Fachabteilung in meinem
Ministerium durchgeführtes Feststellungs-
verfahren hat ergeben, dass die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem
UVP-G 2000 für den angesprochenen Bereich nicht erforderlich ist. Beim
Verfassungsgerichtshof
sind dazu
Bescheidbeschwerden anhängig, eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
steht noch aus.
Frage 13:
Wann werden Sie sich in welcher konkreten Weise endlich
dafür einsetzen, dass im Bundesstra-
ßenwesen eine EU-rechtskonforme Anwendung des UVP-Rechts möglich wird?
Antwort:
Meiner Meinung nach stellt das UVP-G
2000 eine rechtsrichtige und angemessene Umsetzung
des
EU Rechts dar.
Frage 14:
In welcher Weise werden Sie sicherstellen, dass unter die
SUP-Richtlinie der EU fallende Pläne
und
Programme des Straßen- bzw. Verkehrsbereichs wie etwa der Generalverkehrsplan
oder die
ASFINAG-Bauprogramme
einer SUP unterzogen werden?
Antwort:
Zur innerstaatlichen Umsetzung der von Ihnen angesprochenen SUP -
Richtlinie wird seitens des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
ein entsprechen-
der Entwurf ausgearbeitet. Ressortübergreifende Gespräche dazu finden laufend
statt.