1500/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Witschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1511/J betreffend
die Erhaltung der Energieversorgungssicherheit im Süden Österreichs anlässlich der
Stilllegungspläne des Kraftwerksstandortes Voitsberg, welche die Abgeordneten
Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen am 25. Februar 2004 an mich
richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1, 2, 6, 7. 8 und 12 der Anfrage:

Im liberalisierten Elektrizitätsmarkt sind Entscheidungen über Planung, Investitionen,
aber auch Stillegung von Kraftwerken Angelegenheit der Investoren bzw. Betreiber
dieser Kraftwerke. Ich bin zuversichtlich, dass unter den gegebenen stabilen recht-
lichen Rahmenbedingungen auch weiterhin in österreichische Kraftwerke investiert
wird.

Generell ist die Aufbringungssituation in Österreich, wie auch aus der Prognose der
E-Control GmbH über die mittel- und langfristige Versorgungssicherheit in Österreich
hervorgeht, bis 2010 als gesichert anzusehen. Die Vereinigung der europäischen
Übertragungsnetzbetreiber UCTE bestätigt, dass nur wenige Länder in Europa eine
bessere Situation vorzuweisen haben.

Nichts desto weniger kann es natürlich durch Zusammentreffen mehrerer das
System belastender Umstände, seien es extreme Trockenheit, Kälte, Kraftwerksaus-
fälle oder Netzausfälle, zu Störungen im System kommen. Ob in einem solchen Fall
eine Haftung besteht, entscheiden wie bisher im Einzelfall die Zivilgerichte.
Da Kraftwerke und Übertragungsnetze die großräumige Versorgungssicherheit be-
stimmen, ist auch die Situation bei den Übertragungsnetzen relevant. In der Steier-


mark wird die Verwirklichung des Projekts 380 KV-Steiermark-Leitung spürbar zur
Erhaltung der Versorgungssicherheit beitragen.

Für den einzelnen Haushalt oder das einzelne Unternehmen ist auch die Situation
bei den Verteilnetzen - die Versorgungsqualität - relevant. Die Trennung des
Netzbetriebes vom Wettbewerbsbereich, die in der kommenden EIWOG-Novelle
vorgesehen ist, soll unter anderem sicherstellen, dass vorhandene Finanzmittel auch
für die Aufrechterhaltung der Qualität verwendet werden.

Antwort zu den Punkten 3, 4 und 5 der Anfrage:

Aufgrund der Angaben der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts AG - Verbund im
Zusammenhang mit der Verbund-Austria Thermal Power als Betreibergesellschaft
des Kraftwerkes Voitsberg 3 sowie des den Brennstoff Kohle liefernden
Unternehmen GKB - Graz Köflacher Bergbau GmbH wurde der Europäischen
Kommission am 30.11.2000 der Schließungszeitpunkt für das Kraftwerk mit
30.6.2006 und die Beendigung des Kohleliefervertrages mit 30.6.2004 notifiziert.
Die im Einvernehmen zwischen GKB und ATP getroffenen betriebswirtschaftlichen
Planungen, die unter gesamthafter betriebswirtschaftlicher Betrachtung für beide
Unternehmen den Zeitpunkt mit den geringsten Verlusten darstellten, waren die
Voraussetzung für die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25.7.2002,
Zchn. SG(2001)D/290567, welche die Grundlage für die österreichische Stranded
Costs-Regelung bildete.

Eine Verlängerung der Betriebsdauer des Kraftwerkes Voitsberg 3 hätte zur Folge,
dass die Betriebsbeihilfe zurückzuzahlen wäre.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Ich gehe davon aus, dass die Anfrage der Abgeordneten im Zusammenhang mit
dem Versorgungssicherheitspaket jene Entwürfe meinen, welche am 10.12.2003 von
der Europäischen Kommission vorgelegt wurden, und zwar


         Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über
Energieinfrastruktur und Versorgungssicherheit, KOM (2003) 743

         Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und
von Infrastrukturinvestitionen, KOM (2003) 740

         Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich
und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 96/391/EG und Nr. 1229/2003/EG,
KOM (2003) 742

         Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen, KOM
(2003)741

         Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen, KOM 739

Ich halte diese Initiative für sehr wichtig und werde mich daher auf europäischer
Ebene für rasche Fortschritte in dieser Frage einsetzen.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Die Bundesländer sind gemäß Artikel 12 B-VG dafür zuständig, die
Ausführungsgesetze zum EIWOG zu erlassen und vergeben die Konzessionen für
Verteilernetze. Eine Zuständigkeit besteht auch für elektrizitätsrechtliche
Genehmigungen für Erzeugungsanlagen und die Durchführung von
Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Leitungsgenehmigungen. Im Krisenfall haben
die Länder umfangreiche Mitsprache bei Maßnahmen gemäß
Energielenkungsgesetz. Den Ländern stehen somit umfangreiche Möglichkeiten
offen, ihre ihnen gemäß Artikel 12 B-VG zustehenden Befugnisse im
Elektrizitätsbereich wahrzunehmen.

Ich weise auch auf die Vertretung der Bundesländer im Elektrizitätsbeirat hin, in dem
laufend Fragen der Versorgungssicherheit auch unter regionalen Aspekten diskutiert
werden.


Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Was diese unternehmenspolitischen Aspekte und die Versorgung des steirischen
Wirtschaftsraumes mit sicherer und preisgünstiger Elektrizität anlangt, wurde dies,
wie mir berichtet wurde, bei einem steirischen Energiegipfel am 3.11.2003 in Graz,
zu dem der für Energiefragen zuständige Herr Landeshauptmannstellvertreter Dipl.-
Ing. Leopold Schöggl den Herrn Energiebeauftragten des Landes Steiermark, die
verantwortlichen steirischen Energieunternehmen und die steirischen
Interessenvertretungen einlud, eingehend erörtert.

Bei diesem wurde von Seiten namhafter Vertreter der steirischen Wirtschaft
Möglichkeiten gesehen, dass sich dieses, unweit des Stadtzentrums von Voitsberg
gelegene Areal sehr gut für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben
eignen würde, was zusätzliche Impulse für die Region, in der in den letzten Jahren
rund 5000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden konnten, bringen wird. So
entstünden allein in der Therme Köflach im Jahr 2004 300 neue Arbeitsplätze. Die
steirische Wirtschaft ist auch der Meinung, dass in der Region die Überzeugung der
Bürger für die Notwendigkeit und die Bedeutung des wirtschaftlichen
Strukturwandels für die Existenzsicherung in der Region gewachsen ist.
Gemäß Angaben der Wirtschaftskammer Steiermark wollen insgesamt 5 Gemeinden
die wirtschaftliche Zukunft in der Region Voitsberg gestalten. Auch auf dem Gelände
des ehemaligen Braunkohlebergbaus sei eine "intelligente Rekultivierung" geplant.
Es würden Projekte und Infrastrukturmaßnahmen gesetzt, welche dem Tourismus in
der Region Auftrieb geben werden.