1500/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Witschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1511/J betreffend
die Erhaltung der
Energieversorgungssicherheit im Süden Österreichs anlässlich der
Stilllegungspläne des Kraftwerksstandortes
Voitsberg, welche die Abgeordneten
Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen am 25. Februar 2004
an mich
richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2, 6, 7.
8 und 12 der Anfrage:
Im liberalisierten Elektrizitätsmarkt sind
Entscheidungen über Planung, Investitionen,
aber auch Stillegung von Kraftwerken
Angelegenheit der Investoren bzw. Betreiber
dieser Kraftwerke. Ich bin
zuversichtlich, dass unter den gegebenen stabilen recht-
lichen Rahmenbedingungen auch weiterhin in österreichische Kraftwerke
investiert
wird.
Generell ist die Aufbringungssituation
in Österreich, wie auch aus der Prognose der
E-Control GmbH über
die mittel- und langfristige Versorgungssicherheit in Österreich
hervorgeht, bis 2010 als gesichert
anzusehen. Die Vereinigung der europäischen
Übertragungsnetzbetreiber UCTE bestätigt, dass nur wenige Länder in Europa eine
bessere Situation vorzuweisen haben.
Nichts desto weniger
kann es natürlich durch Zusammentreffen mehrerer das
System belastender
Umstände, seien es extreme Trockenheit, Kälte, Kraftwerksaus-
fälle oder Netzausfälle, zu Störungen im
System kommen. Ob in einem solchen Fall
eine Haftung besteht, entscheiden wie bisher im Einzelfall die
Zivilgerichte.
Da Kraftwerke und Übertragungsnetze die
großräumige Versorgungssicherheit be-
stimmen, ist auch die Situation bei
den Übertragungsnetzen relevant. In der Steier-
mark wird die
Verwirklichung des Projekts 380 KV-Steiermark-Leitung spürbar zur
Erhaltung der
Versorgungssicherheit beitragen.
Für den einzelnen
Haushalt oder das einzelne Unternehmen ist auch die Situation
bei den Verteilnetzen - die Versorgungsqualität - relevant. Die Trennung des
Netzbetriebes
vom Wettbewerbsbereich, die in der kommenden EIWOG-Novelle
vorgesehen ist, soll
unter anderem sicherstellen, dass vorhandene Finanzmittel auch
für die Aufrechterhaltung der Qualität verwendet werden.
Antwort zu den Punkten 3, 4 und 5
der Anfrage:
Aufgrund der Angaben der Österreichischen
Elektrizitätswirtschafts AG - Verbund im
Zusammenhang mit der Verbund-Austria Thermal
Power als Betreibergesellschaft
des Kraftwerkes Voitsberg 3 sowie des
den Brennstoff Kohle liefernden
Unternehmen GKB - Graz Köflacher
Bergbau GmbH wurde der Europäischen
Kommission am 30.11.2000 der
Schließungszeitpunkt für das Kraftwerk mit
30.6.2006 und die Beendigung des Kohleliefervertrages mit 30.6.2004
notifiziert.
Die im Einvernehmen zwischen GKB und ATP
getroffenen betriebswirtschaftlichen
Planungen, die unter gesamthafter
betriebswirtschaftlicher Betrachtung für beide
Unternehmen den Zeitpunkt mit den
geringsten Verlusten darstellten, waren die
Voraussetzung für die Entscheidung der Europäischen Kommission vom
25.7.2002,
Zchn. SG(2001)D/290567, welche die Grundlage
für die österreichische Stranded
Costs-Regelung bildete.
Eine Verlängerung der
Betriebsdauer des Kraftwerkes Voitsberg 3 hätte zur Folge,
dass die
Betriebsbeihilfe zurückzuzahlen wäre.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Ich gehe davon aus,
dass die Anfrage der Abgeordneten im Zusammenhang mit
dem Versorgungssicherheitspaket
jene Entwürfe meinen, welche am 10.12.2003 von
der Europäischen Kommission vorgelegt
wurden, und zwar
•
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament
und an den Rat über
Energieinfrastruktur
und Versorgungssicherheit, KOM (2003) 743
•
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über
Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und
von
Infrastrukturinvestitionen, KOM (2003) 740
•
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen
Parlaments und des Rates
zur
Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich
und
zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 96/391/EG und Nr. 1229/2003/EG,
KOM
(2003) 742
•
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates
über
die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen, KOM
(2003)741
•
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates zur
Endenergieeffizienz
und zu Energiedienstleistungen, KOM 739
Ich halte diese
Initiative für sehr wichtig und werde mich daher auf europäischer
Ebene für rasche
Fortschritte in dieser Frage einsetzen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Die Bundesländer sind gemäß Artikel 12
B-VG dafür zuständig, die
Ausführungsgesetze
zum EIWOG zu erlassen und vergeben die Konzessionen für
Verteilernetze.
Eine Zuständigkeit besteht auch für elektrizitätsrechtliche
Genehmigungen
für Erzeugungsanlagen und die Durchführung von
Umweltverträglichkeitsprüfungen
bei Leitungsgenehmigungen. Im Krisenfall haben
die
Länder umfangreiche Mitsprache bei Maßnahmen gemäß
Energielenkungsgesetz.
Den Ländern stehen somit umfangreiche Möglichkeiten
offen,
ihre ihnen gemäß Artikel 12 B-VG zustehenden Befugnisse im
Elektrizitätsbereich
wahrzunehmen.
Ich weise auch auf
die Vertretung der Bundesländer im Elektrizitätsbeirat hin, in dem
laufend Fragen der
Versorgungssicherheit auch unter regionalen Aspekten diskutiert
werden.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Was diese
unternehmenspolitischen Aspekte und die Versorgung des steirischen
Wirtschaftsraumes
mit sicherer und preisgünstiger Elektrizität anlangt, wurde dies,
wie mir berichtet wurde, bei einem steirischen Energiegipfel am 3.11.2003 in
Graz,
zu dem der für
Energiefragen zuständige Herr Landeshauptmannstellvertreter Dipl.-
Ing. Leopold Schöggl den Herrn
Energiebeauftragten des Landes Steiermark, die
verantwortlichen steirischen
Energieunternehmen und die steirischen
Interessenvertretungen einlud, eingehend erörtert.
Bei diesem wurde von Seiten namhafter
Vertreter der steirischen Wirtschaft
Möglichkeiten
gesehen, dass sich dieses, unweit des Stadtzentrums von Voitsberg
gelegene
Areal sehr gut für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben
eignen
würde, was zusätzliche Impulse für die Region, in der in den letzten Jahren
rund
5000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden konnten, bringen wird. So
entstünden
allein in der Therme Köflach im Jahr 2004 300 neue Arbeitsplätze. Die
steirische
Wirtschaft ist auch der Meinung, dass in der Region die Überzeugung der
Bürger
für die Notwendigkeit und die Bedeutung des wirtschaftlichen
Strukturwandels für
die Existenzsicherung in der Region gewachsen ist.
Gemäß Angaben der Wirtschaftskammer Steiermark wollen insgesamt 5 Gemeinden
die wirtschaftliche Zukunft in der Region Voitsberg gestalten. Auch auf dem
Gelände
des ehemaligen Braunkohlebergbaus sei eine
"intelligente Rekultivierung" geplant.
Es würden Projekte und Infrastrukturmaßnahmen gesetzt, welche dem
Tourismus in
der Region Auftrieb geben werden.