1503/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1491/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie

folgt:

Frage 1:

Aufgrund der neuen Rahmenrichtlinien ergeben sich derzeit keine Änderungen für
die Förderung von Frauenprojekten. Die Förderpraxis für Frauenprojekte umfasst
schon bisher sowohl eine genaue Erfolgskontrolle als auch die Einhaltung der
Mitteilungspflicht an die mitfördernden Bundesdienststellen.

Frage 2:

Derzeit gibt es noch keine Sonderrichtlinien für die Förderung von
Frauenorganisationen; Sonderrichtlinien sind - in Zusammenschau mit dem
Gesamtressort - in Ausarbeitung.

Frage 3:

Bis dato wurden von mir keine neuen Kriterien in Kraft gesetzt, welche die
Vergabe von Förderungen von Frauenprojekten regeln. Es gelten nach wie vor
die grundsätzlichen Richtlinien, welche die Vergabe von Förderungen von
Frauenprojekten gemäß den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung
von Förderungen aus Bundesmitteln regeln. Diese Richtlinien sind auf der
Homepage meines Ressorts abrufbar.

Frage 4:

Die Frauenförderung im Rahmen meines Ressorts beruht auf dem Regierungs-
programm. Dieses bekennt sich zur vollständigen Gleichberechtigung und
Gleichrangigkeit von Mann und Frau, wobei besonderes Augenmerk auf die
Durchsetzung der Chancengleichheit in der Arbeitswelt, auf Gewaltprävention,
auf Information, Beratung und Betreuung von Frauen und auf frauenspezifische


Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerichtet wird. Für das Jahr
2004 werden vor allem Förderansuchen, die Maßnahmen zur Integration ins Be-
rufsleben, gegen Frauenarmut und zur Verringerung der Einkommensschere
(berufliche Gleichstellung) beinhalten, prioritär behandelt.

Frage 5:

Grundsätzlich ist es auch derzeit für Frauenvereine möglich, den Status einer
Frauenservicesteile über eine entsprechende Antragstellung zu erhalten. Im Ver-
gleich zu den übrigen Beratungseinrichtungen werden bei der Frauenservicestelle
die Lohn- und Lohnnebenkosten einer Beraterin zuzüglich anteiligem Sachauf-
wand zur Gänze aus den Frauenprojektfördermitteln übernommen.

2001 wurde zwei Beratungseinrichtungen der Status einer Frauenservicestelle
zuerkannt: Verein Frauenarbeit - Frauenstiftung Steyr und Verein Femail, Feld-
kirch.

Frage 6:

Gemäß Bundesvoranschlag stehen für Förderungen von Frauenorganisationen
und -projekten für 2004 € 3.249.000,- zur Verfügung. Es sind jedoch 3% an
Ausgabenrückstellungen in Höhe von € 97.000,- zu berücksichtigen, sodass le-
diglich € 3.152.000,- an Fördermitteln vergeben werden können.
Dazu kommen € 72.700,--, die für die Förderung der fünf Frauengesundheits-
zentren im Jahr 2004 zur Verfügung stehen.

Frage 7:

Analog zu den Vorjahren werden die 33 bundesweiten Frauenservicestellen und

5 Frauennotrufeinrichtungen sowie das Netzwerk der österreichischen Frauen-

und Mädchenberatungsstellen mit jeweils € 43.603,- gefördert. Es sind für diese

Einrichtungen insgesamt € 1.700.517,- vorgesehen.

Darüber hinaus sind im Bereich Gewaltprävention für die Projekte „Frauenhelpline

gegen Männergewalt" und die „Interventionsstelle gegen Frauenhandel, Lefö"

€ 375.000,- an Fördermitteln vorgesehen.

Somit sind insgesamt € 2.075.517,- für diese Projekte fix vorgesehen.

Frage 8:

a): Rahmenförderverträge hatten alle 33 bundesweiten Frauenservicestellen, die
5 Notrufeinrichtungen sowie das Netzwerk österreichischer Mädchen- und Frau-
enservicestellen.

b), c) und d): Unter Bedachtnahme auf das Bundeshaushaltsgesetz und unter
Berücksichtigung des Bundesfinanzgesetzes ist die Fördervergabe grundsätzlich
einer Einjährigkeit unterworfen. In Anlehnung an das Regierungsprogramm soll
die Absicherung der Frauenberatung durch mehrjährige Förderpläne erfolgen, die
derzeit in Ausarbeitung sind.

Frage 9:

Die Ausarbeitung der Förderpläne ist derzeit noch nicht abgeschlossen, diese
sollen jedoch ehestmöglich vorliegen.


Frage 10:

Bisher konnte bereits für 32 Frauenservicestellen und 4 Notrufeinrichtungen das
Förderungsverfahren in Höhe von rund € 1.570.000,- eingeleitet werden. Von
weiteren 77 Projektanträgen in den Bereichen Gewaltprävention, Migrantinnen,
Beratungseinrichtungen und sonstigen frauenspezifischen Projekten wurden be-
reits 23 mit einem Gesamtfördervolumen von rund € 620.000,- positiv erledigt.
11 Anträge wurden abschlägig beantwortet bzw. zuständigkeitshalber an andere
Förderstellen weitergeleitet. Die übrigen Projektanträge sind derzeit noch in Be-
arbeitung. Von den fünf Frauengesundheitszentren ist zum Zeitpunkt des Einlan-
gens der Anfrage noch kein Förderungsansuchen vorgelegen.

Frage 11:

Die Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen, Wien,
hat für 2004 um Förderung in Höhe von € 25.000,- angesucht. Trotz Budgetkon-
solidierungsmaßnahmen wird dieser Beratungsstelle für 2004 eine Förderung in
gleicher Höhe wie im Vorjahr (€ 15.500,-) in Aussicht gestellt werden. Der Verein
erhält außerdem substantielle Förderungen auch vom Bundesministerium für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und vom
Bundesministerium für Inneres, sowie - aufgrund der lokalen Bedeutung dieser
Einrichtung - von der MA 57.