1503/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 1491/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie
folgt:
Frage 1:
Aufgrund der neuen Rahmenrichtlinien ergeben sich derzeit
keine Änderungen für
die
Förderung von Frauenprojekten. Die Förderpraxis für Frauenprojekte umfasst
schon
bisher sowohl eine genaue Erfolgskontrolle als auch die Einhaltung der
Mitteilungspflicht
an die mitfördernden Bundesdienststellen.
Frage 2:
Derzeit gibt es noch keine Sonderrichtlinien für die
Förderung von
Frauenorganisationen;
Sonderrichtlinien sind - in Zusammenschau mit dem
Gesamtressort
- in Ausarbeitung.
Frage 3:
Bis dato wurden von mir keine neuen Kriterien in Kraft gesetzt, welche
die
Vergabe
von Förderungen von Frauenprojekten regeln. Es gelten nach wie vor
die grundsätzlichen Richtlinien, welche die Vergabe von Förderungen von
Frauenprojekten
gemäß den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung
von
Förderungen aus Bundesmitteln regeln. Diese Richtlinien sind auf der
Homepage
meines Ressorts abrufbar.
Frage 4:
Die Frauenförderung im Rahmen meines Ressorts beruht auf
dem Regierungs-
programm. Dieses bekennt sich zur vollständigen Gleichberechtigung und
Gleichrangigkeit von Mann und Frau, wobei besonderes Augenmerk auf die
Durchsetzung
der Chancengleichheit in der Arbeitswelt, auf Gewaltprävention,
auf Information, Beratung und Betreuung von Frauen und auf frauenspezifische
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
gerichtet wird. Für das Jahr
2004 werden vor allem Förderansuchen, die Maßnahmen zur Integration ins Be-
rufsleben,
gegen Frauenarmut und zur Verringerung der Einkommensschere
(berufliche Gleichstellung) beinhalten, prioritär behandelt.
Frage 5:
Grundsätzlich ist es auch derzeit für Frauenvereine
möglich, den Status einer
Frauenservicesteile
über eine entsprechende Antragstellung zu erhalten. Im Ver-
gleich zu den übrigen Beratungseinrichtungen werden bei der Frauenservicestelle
die
Lohn- und Lohnnebenkosten einer Beraterin zuzüglich anteiligem Sachauf-
wand
zur Gänze aus den Frauenprojektfördermitteln übernommen.
2001 wurde zwei Beratungseinrichtungen der Status einer
Frauenservicestelle
zuerkannt: Verein Frauenarbeit - Frauenstiftung Steyr und Verein Femail, Feld-
kirch.
Frage 6:
Gemäß Bundesvoranschlag stehen für Förderungen von
Frauenorganisationen
und
-projekten für 2004 € 3.249.000,- zur Verfügung. Es sind jedoch 3% an
Ausgabenrückstellungen
in Höhe von € 97.000,- zu berücksichtigen, sodass le-
diglich
€ 3.152.000,- an Fördermitteln vergeben werden können.
Dazu
kommen € 72.700,--, die für die Förderung der fünf Frauengesundheits-
zentren im Jahr 2004 zur Verfügung stehen.
Frage 7:
Analog zu den Vorjahren werden die 33 bundesweiten
Frauenservicestellen und
5 Frauennotrufeinrichtungen sowie das Netzwerk der
österreichischen Frauen-
und Mädchenberatungsstellen mit jeweils € 43.603,-
gefördert. Es sind für diese
Einrichtungen insgesamt € 1.700.517,- vorgesehen.
Darüber hinaus sind im Bereich Gewaltprävention für die
Projekte „Frauenhelpline
gegen Männergewalt" und die „Interventionsstelle
gegen Frauenhandel, Lefö"
€ 375.000,- an Fördermitteln vorgesehen.
Somit sind insgesamt € 2.075.517,- für diese Projekte fix
vorgesehen.
Frage 8:
a): Rahmenförderverträge hatten alle 33
bundesweiten Frauenservicestellen, die
5 Notrufeinrichtungen sowie das Netzwerk österreichischer Mädchen- und Frau-
enservicestellen.
b), c) und d): Unter Bedachtnahme auf das
Bundeshaushaltsgesetz und unter
Berücksichtigung
des Bundesfinanzgesetzes ist die Fördervergabe grundsätzlich
einer
Einjährigkeit unterworfen. In Anlehnung an das Regierungsprogramm soll
die
Absicherung der Frauenberatung durch mehrjährige Förderpläne erfolgen, die
derzeit
in Ausarbeitung sind.
Frage 9:
Die Ausarbeitung der Förderpläne ist derzeit noch nicht abgeschlossen,
diese
sollen
jedoch ehestmöglich vorliegen.
Frage 10:
Bisher konnte bereits für 32 Frauenservicestellen und 4
Notrufeinrichtungen das
Förderungsverfahren
in Höhe von rund € 1.570.000,- eingeleitet werden. Von
weiteren
77 Projektanträgen in den Bereichen Gewaltprävention, Migrantinnen,
Beratungseinrichtungen
und sonstigen frauenspezifischen Projekten wurden be-
reits
23 mit einem Gesamtfördervolumen von rund € 620.000,- positiv erledigt.
11
Anträge wurden abschlägig beantwortet bzw. zuständigkeitshalber an andere
Förderstellen weitergeleitet. Die übrigen Projektanträge sind derzeit noch in
Be-
arbeitung. Von den fünf Frauengesundheitszentren ist zum Zeitpunkt des Einlan-
gens
der Anfrage noch kein Förderungsansuchen vorgelegen.
Frage 11:
Die Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen,
Wien,
hat
für 2004 um Förderung in Höhe von € 25.000,- angesucht. Trotz Budgetkon-
solidierungsmaßnahmen wird dieser Beratungsstelle für 2004 eine Förderung in
gleicher Höhe wie im Vorjahr (€ 15.500,-) in Aussicht gestellt werden. Der
Verein
erhält außerdem substantielle Förderungen auch vom Bundesministerium für
soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und vom
Bundesministerium
für Inneres, sowie - aufgrund der lokalen Bedeutung dieser
Einrichtung
- von der MA 57.