1508/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2004
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möglich.
Bundesministerium
für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. MAIER und
Genossinnen haben am 25.02.2004
unter der Nr.: 1490/J
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Variete-
bzw. Revueveranstalter (Table Dance oder
Go-Go-Bar Betrieb) - Sicherheitsprobleme -
Menschen bzw. Frauenhandel" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 7:
Das Veranstaltungswesen ist gemäß der Bundesverfassung in Gesetzgebung
und
Vollziehung
Landessache, weshalb dem Bundesministerium für Inneres sowie in weiterer
Folge der Bundespolizeidirektion Wien und den Sicherheitsdirektionen keine
Zuständigkeit
zur Bewilligung von derartigen
Veranstaltungen zukommt. Die Bewilligung dieser
Veranstaltungen obliegt dem Magistrat und den
Bezirksverwaltungsbehörden.
Zu Frage 2:
Im
Zusammenhang mit Go-Go-Bar Betrieben und Lokalen mit Table-Dance
Veranstaltungen
sind vorwiegend Verstöße gegen folgende
gesetzliche Vorschriften bekannt geworden:
Widerrechtlich
erlangte oder fehlende Aufenthaltstitel nach dem Fremdengesetz, Verstöße
gegen das Meldegesetz (vorwiegend fehlende
An- bzw. Abmeldungen), das
Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Strafgesetz und die lokalen
Sperrstundenverordnungen.
Des
Weiteren konnte vereinzelt festgestellt werden, dass die Prostitution illegal
ausgeübt
und Scheinehen vermittelt wurden.
Zu den Fragen 3 bis 6:
Gesonderte
statistische Aufzeichnungen über durchgeführte Einsätze,
Hausdurchsuchungen, Anzeigen wegen Menschenhandel, Abschiebungen, weiteren
konkreten Gesetzesverletzungen, Gerichtsanzeigen und sonstigen
Verfolgungshandlungen
in Go-Go-Barbetrieben und Lokalen mit Table
- Dance Veranstaltungen sind nicht
vorgesehen und werden nicht geführt.
Kontrollen
nach dem Fremdengesetz werden bundesweit im Rahmen von Amtshandlungen
in diesen Betrieben (Schwerpunktationen) und im Zuge von Streifen
kontinuierlich
vorgenommen.
Zu Frage 8:
Im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union
mit Wirksamkeit des 1. Mai 2004
auf insgesamt 25 Staaten, einschließlich der österreichischen Nachbarstaaten
wie
Slowenien, Ungarn,
Tschechische Republik und die Slowakische Republik dürfte sich mittel-
und langfristig eine positive Auswirkung auf das Phänomen des internationalen
Frauen- und
Prostitutionshandels, respektive des
schweren Menschenhandels ergeben. Es ist daher
durch die Eingliederung der Staaten in den europäischen Verbund auch mit einer
Verbesserung der generellen Sicherheitslage, insbesondere auf dem Gebiete des
Menschenhandels zu rechnen.
Zu Frage 9:
Bei dem in Ihrer Frage angesprochenem Zusatzprotokoll
zur Menschenrechtskonvention
handelt
es sich um die UN - Konvention zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden
organisierten
Verbrechens (Palermo - Konvention), der drei Zusatzprotokolle angeschlossen
sind, die als integrierter Bestandteil der Konvention anzusehen sind.
•
Protokoll
gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg
zum Übereinkommen der Vereinten Nationen
gegen die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität,
•
Protokoll
zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels,
insbesondere des Frauen und Kinderhandels zum Übereinkommen der Vereinten
Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität,
•
sowie das Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von
Feuerwaffen, deren
Teilen, Komponenten
und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität (wurde auf Grund inhaltlicher Divergenzen vom
Ratifizierungsprozess zurückgestellt)
Zum Procedere der nunmehr anstehenden Ratifizierung der
Konvention und der beiden
Protokolle (Schlepperei und Menschenhandel) ist festzuhalten, dass zu keinen
der
genannten Protokolle legistische Maßnahmen zu treffen sind, da sämtliche
geforderten
Rechtsanpassungen durch die derzeit geltende Rechtslage, insbesondere durch das
Strafgesetzbuch
und das Fremdengesetz sowie durch umgesetzte europäische Rechtsakte,
abgedeckt sind.
Zu Frage 10:
Die Europäische Konvention gegen den Menschenhandel
stellt einen Meilenstein in der
Bekämpfung dieses Phänomens dar. Das BMI und die Exekutive stehen daher der
Konvention
äußerst positiv gegenüber und werden auch in Hinkunft eine rasche Umsetzung
der Instrumentarien
auf europäischer bzw globaler Ebene fordern.