1512/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2004
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GZ 10.000/47-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien,
23. April 2004
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1495/J-NR/2004 betreffend Auswirkungen auf die Aufwendungen für die
Dienststellen des Rektors/der Rektorin durch die Implementierung des UG 2002, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am
25. Februar 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 5.:
Wie bereits zur
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1062/J-NR/2003 (beantwortet
mit 1066/AB) ausgeführt, sind die Universitäten nach dem Universitätsgesetz
2002 berufen, ihre Angelegenheiten als juristische Personen des öffentlichen
Rechts selbst zu besorgen; das gesetzlich eingerichtete Organ Rektor erfüllt
seine Aufgaben auf Grund der gesetzlichen Vorschriften. Das Universitätsgesetz 2002
sieht vor, dass der Arbeitsvertrag des Rektors mit dem Universitätsrat zu
schließen ist.
Über die Höhe der
Vergütungen der Rektoren (und Vizerektoren) liegen dem Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur keine Informationen vor. Die
Universitätsorgane entscheiden diesbezüglich autonom, die Höhe der
gegenständlichen Vergütungen ist im Wege der Rechtsaufsicht nicht zu
beanstanden. Vielmehr liegt es im Ermessen der Universitäten, die ihnen
zugewiesenen Beträge ohne Zweckbindung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einzusetzen.
Ad 6. und 7.:
Der monatliche finanzielle Aufwand in den Jahren 2002 bzw. 2003 setzte
sich an den damals 18 Universitätsstandorten wie folgt zusammen
(Rechnungsgrundlage: Bruttobezug plus Dienstgeberbeitrag):
Universität: monatl.
finanzieller Aufwand in €:
2002: 2003:
Universität
Wien 13.104,60 13.109,90
Technische
Universität Wien 12.519,50 12.524,50
Universität
Graz 12.475,-- 12.480,--
Technische
Universität Graz 13.927,-- 13.932,50
Universität
Salzburg 12.475,-- 12.480,--
Universität
Linz 12.475,-- 12.480,--
Wirtschaftsuniversität
Wien 12.475,-- 12.480,--
Universität
Innsbruck 12.475,-- 12.480,--
Universität
für Bodenkultur 12.171,90 12.176,80
Montanuniversität
Leoben 12.563,50 12.568,10
Veterinärmedizinische
Universität Wien 11.533,10 11.537,70
Universität
Klagenfurt 11.518,90 12.523,50
Universität
für angewandte Kunst Wien 11.073,60 11.078,--
Universität
für Musik und darstellende Kunst Graz 11.073,60 11.078,--
Universität
Mozarteum Salzburg 11.073,60 11.078,--
Universität
für Musik und darstellende Kunst Wien 10.188,30 10.192,40
Universität
für künstl. und ind. Gestaltung Linz 10.154,70 10.158,70
Akademie
der bildenden Künste 8.863,80 8.867,30
2002:
Die angeführten Aufwendungen beziehen sich auf den Bruttobezug des
jeweiligen Rektors zuzüglich 3,5 % Krankenversicherung, 1,4 %
Unfallversicherung, 3 % Arbeitslosenversicherung, 12,55 % Pensionsbeitrag, 0,5
% Wohnbauförderung, 4,5 % FLAG (das sind Bruttobezug plus insgesamt 25,45 %
Dienstgeberbeitrag).
2003:
Mit Ausnahme der Krankenversicherung, deren Prozentsatz auf 3,55 %
erhöht wurde, wurden die gleichen Berechnungskriterien wie für das Jahr 2002
herangezogen (das sind Bruttobezug plus
25,5 % Dienstgeberbeitrag).
Die
Bundesministerin: