1513/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ 10.000/63-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien,
23. April 2004
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1496/J-NR/2004 betreffend Maßnahmen zur Umsetzung des Lissabonner
Strategiepapiers im Bereich des Lebenslangen Lernens, die
die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 25. Februar
2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Grundsätzlich ist zur
gegenständlichen Anfrage zu bemerken, dass Eurostat den Indikator „Lebenslanges
Lernen“ in der Kategorie „Beschäftigung“ angesiedelt hat, womit zum Ausdruck
gebracht wird, dass seitens der EU mit dem lebensbegleitenden Lernen
beschäftigungspolitische Ziele verfolgt werden und die Thematik deshalb weit
über den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft
und Kultur hinausreicht. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die in der
parlamentarischen Anfrage getroffene Feststellung unrichtig ist, dass die
Weiterbildungsbeteiligung in Frankreich von 2,8 % im Jahr 2000 auf 7,4 % im
Jahr 2003 angestiegen ist. Frankreich hatte 2001 und 2002 jeweils Werte von 2,7
% aufzuweisen. Der sprunghafte Anstieg auf 7,4 % im vergangen Jahr ist auf eine
statistische Reihenunterbrechung zurückzuführen, wie Eurostat in den
Erläuterungen der veröffentlichten Zahlen festhält.
Ad 1.:
Die im Rahmen der
„Arbeitskräfteerhebung“ festgestellte Weiterbildungsbeteiligung hängt unter
anderem von Faktoren wie dem Niveau der Erstausbildung, der Erwerbsdauer, einem
ausreichenden Angebot zur Weiterbildung, aber auch den
Weiterbildungsaktivitäten der Unternehmen ab. Österreich liegt im europäischen
Spitzenfeld, was die Anzahl der Personen betrifft, die über einen
weiterführenden Bildungsabschluss verfügen. 83 % der 25- bis 34-Jährigen in
Österreich haben einen Abschluss der Sekundarstufe II, wogegen es im
OECD-Durchschnitt nur 74 % sind. Andererseits weist
Österreich eines der
niedrigsten Pensionsantrittsalter in der EU auf. Beide Faktoren wirken sich
ebenso auf die Weiterbildungsquote der Erwerbsbevölkerung aus, wie schwankende
Schulungsintensitäten der Unternehmen.
2003 fand eine
OECD-Länderprüfung zur Erwachsenenbildung in Österreich statt. Der Rohbericht
dieser Länderprüfung liegt bereits vor und hält unter anderem fest, dass es in
Österreich keinen Mangel an Weiterbildungsangeboten gibt und auch keinen
Hinweis darauf, dass nennenswerte Hürden für Teilnahme an den
Weiterbildungsangeboten bestehen.
Ad 2., 5. und 6.:
Konkrete und
bundeseinheitliche Maßnahmen zur Unterstützung des Lebenslangen Lernens
erfolgen durch die Förderung der Erwachsenenbildung sowie durch den Einsatz der
Mittel für die Schulen für Berufstätige und die tertiären Bildungsangebote.
Im
Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur wurden folgende speziellen Maßnahmen gesetzt:
·
Berufsreifeprüfung – Förderung von
Vorbereitungslehrgängen. Mit Abschluss der Berufsreifeprüfung ist die
Zugangsmöglichkeit zu Fachhochschulen, Kollegs und Universitäten gegeben. Rund
3,5 % der derzeit Studierenden erlangten ihren Hochschulzugang über den so
genannten Zweiten Bildungsweg.
·
Förderung von Hauptschulabschlusskursen –
die Teilnehmerzahlen in den vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur geförderten Kursen konnten seit dem Jahr 2000 versechsfacht werden.
·
„Messe für Beruf, Studium und
Weiterbildung“ (BEST3), die jährlich gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem AMS durchgeführt wird und
die 2002 um den Schwerpunkt
Weiterbildung erweitert wurde. Die BEST3 nutzen ca. 70.000
Besucher/innen, um sich über die Bildungsangebote der 250 dort vertretenen
Aussteller zu informieren.
·
„Infotage Weiterbildung“ - In der
Zwischenzeit wurden die „Infotage Weiterbildung“ in Kooperation mit den
Dachverbänden der österreichischen Erwachsenenbildung bereits zum fünften Mal
durchgeführt.
Ad 3.:
Ein gutes und
differenziertes Ausbildungssystem ist die Grundlage für wirtschaftlichen
Erfolg, soziale Sicherheit und für die persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten
der Menschen im zusammenwachsenden Europa. Die geringste Jugendarbeitslosigkeit
innerhalb der EU, das international anerkannte hohe Ausbildungsniveau der
Bevölkerung und andere volkswirtschaftlich wichtige Daten zeigen, dass in
Österreich auch im Bildungsbereich die richtigen Weichenstellungen vorgenommen
worden sind.
Ad 4.:
Der Beitrag des
Ressorts liegt in der Bereitstellung der Bildungsangebote an den Schulen für
Berufstätige, an den Kollegs für Berufstätige, den tertiären
Bildungseinrichtungen und in der Förderung von Projekten zur Schaffung
flexibler Lernmöglichkeiten unter Einsatz von E-learning (z.B. in
Vorbereitungslehrgängen zur Berufsreifeprüfung). Soweit arbeitsrechtliche oder
beschäftigungspolitische Maßnahmen damit verbunden sind, fällt die
Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung nicht in die Kompetenz des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Ad 7. und 8.:
Die Zuständigkeit für
die Bildungskarenz liegt nicht beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur. Die Fragen können deshalb nicht beantwortet werden.
Ad 9.:
Die Website
www.lebenslangeslernen.at diente als Plattform für den Konsultationsprozess zum
„Memorandum über lebenslanges Lernen“ der Europäischen Kommission. Mit
Abschluss des Konsultationsprozesses wurde auch die Plattform nicht
weitergeführt. Eine Neukonzeption und Zusammenführung der Webservices der
Abteilung Erwachsenenbildung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur ist in Ausarbeitung.
Die Bundesministerin: