1514/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.04.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 10.000/59-III/4a/04

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 23. April 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1504/J-NR/2004 betreffend Schaffung eines Bakkalaureats-Studiums Agrar- und Umweltpädagogik an der BOKU, die die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen am 25. Februar 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Agrarpädagogische Akademie nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, sondern in jenen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fällt. Die Vorbereitungen zu einer Neuorganisation der agrarpädagogischen Ausbildung erfolgten deshalb im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Ad 1.: 

Das Universitätsgesetz 2002 berechtigt die Universitäten Diplom-, Bakkalaureats-, Magister- und  Doktoratsstudien einzurichten. Die erforderlichen Ressourcen sind aus dem zugewiesenen Globalbudget der Universität für Bodenkultur Wien zu bedecken. Der Universität steht es frei, allenfalls erforderliche weitere  Finanzierungsquellen zu erschließen.

 

Ad 2.: 

Da Ressourcen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der autonomen Universität für Bodenkultur Wien übertragen werden sollen, können diesbezügliche Vereinbarungen nur zwischen dem  Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Universität erfolgen.

 

Ad 3.: 

Der Senat der Universität für Bodenkultur Wien hat in seiner Sitzung vom 17. März 2004 die Umwandlung der Studienrichtung Landwirtschaft in zwei Bakkalaureats- und fünf Magisterstudien be-

schlossen und unterstreicht durch diese Maßnahme seinen Willen zur laufenden Anpassung und Modernisierung des Studienangebotes.

 

Ad 4.:

Das agrarische Bildungswesen fällt mit Ausnahme der universitären Bildung in die Kompetenz des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Wie sich die Universität für Bodenkultur Wien darin einbindet, wird im Rahmen der Profilbildung und Schwerpunktsetzung zunächst an der Universität zu erörtern sein.

 

 

Die Bundesministerin: