1515/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2004
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möglich.
BM für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, Nr. 1499/J, wie
folgt:
Präambel
Die Bundesregierung hat mit der
Behindertenmilliarde einen bedeutenden arbeits-
marktpolitischen Schwerpunkt gesetzt. Im Zentrum der Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Situation
steht die berufliche Integration. Da aber die erfolgreiche Eingliede-
rung in das Erwerbsleben ein entsprechendes
soziales Umfeld voraussetzt, ist es
notwendig, auch begleitende Maßnahmen
zu setzten, wie zum Beispiel behinderte
Menschen durch eine umfassende
professionelle Beratung auf dem Weg zu einem
selbstbestimmten Leben zu unterstützen, den Zugang zu Informations- und
Kommu-
nikationstechnologien zu erleichtern, aber
auch die Öffentlichkeit für die Anliegen
behinderter Menschen zu sensibilisieren. Die Verringerung der
Behindertenarbeitslo-
sigkeit in den Jahren 2001 und 2003 sowie
der moderate Anstieg im Jahre 2002 so-
wie erfolgreiche Projekte und
Maßnahmen, wie in der Folge angeführt, beweisen
diesen richtigen Schritt zur
Eingliederung von Menschen mit besonderen Bedürfnis-
sen.
So wird zum Beispiel die Gründung einer selbstständigen
Erwerbstätigkeit gefördert.
Integrationsbeihilfen und Lohnkostenzuschüsse ermöglichen den Einstieg bzw.
Wie-
dereinstieg in das Berufsleben oder sichern
gefährdete Arbeitsplätze. Die in Öster-
reich flächendeckend angebotene
Arbeitsassistenz hilft Menschen mit Behinderung,
einen geeigneten Arbeitsplatz zu
finden. Aus- und Fortbildungen im Rahmen von
Projekten und Einzelqualifizierungen stärken die persönliche
Leistungsfähigkeit und
ermöglichen es zahlreichen Menschen, im
Berufsleben Fuß zu fassen bzw. einen
neuen Beruf auszuüben. Mit Hilfe der Maßnahme Clearing werden für jugendliche
Menschen mit Behinderung individuelle
Fördermaßnahmen angeboten, um den Ein-
stieg in das Erwerbsleben nach der Schule zu erleichtern. Die Förderung
der integra-
tiven Berufsausbildung
nach dem Berufsausbildungsgesetz ermöglicht den Ab-
schluss
einer Teilqualifizierung oder einer verlängerten Lehrzeit. Ab dem Jahr 2004
besteht für Menschen
mit schwerer Beeinträchtigung zusätzlich die Möglichkeit, Per-
sönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen.
Fragen 1 und
2:
siehe Beilage
Frage 3:
Im Jahre 2003 waren 30.545 behinderte Personen arbeitslos.
Gegenüber dem Jahre
2002 konnte die Arbeitslosigkeit um 1,6 %
gesenkt werden. Der Anstieg der Arbeits-
losigkeit bei nicht behinderten
Personen betrug demgegenüber 4 %. Dazu kommt,
dass viele Maßnahmen der „Behindertenmilliarde" nicht unmittelbar in der
Statistik
des AMS Niederschlag finden. Hievon
sind vor allem die in der Statistik des AMS
nicht erfassten Personenkreise
(Schulabgänger/innen, Dauerleistungs-
bezieher/innen) und Maßnahmen, die
Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbeson-
dere der Dienstnehmer/innen für die Anliegen von Menschen mit Behinderung zum
Ziel haben, betroffen.
Bundeslandbezogene Auswertungen über die
Behindertenarbeitslosigkeit sind in den
Statistiken des AMS (www.ams.or.at) dargestellt.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die
angeschlossenen Anlagen „Parlamentarische Anfrage für das Jahr 2003, ATF“
konnten nicht textinterpretiert werden und stehen nur als Image zur Verfügung