1515/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, Nr. 1499/J, wie folgt:

Präambel

Die Bundesregierung hat mit der Behindertenmilliarde einen bedeutenden arbeits-
marktpolitischen Schwerpunkt gesetzt. Im Zentrum der Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Situation steht die berufliche Integration. Da aber die erfolgreiche Eingliede-
rung in das Erwerbsleben ein entsprechendes soziales Umfeld voraussetzt, ist es
notwendig, auch begleitende Maßnahmen zu setzten, wie zum Beispiel behinderte
Menschen durch eine umfassende professionelle Beratung auf dem Weg zu einem
selbstbestimmten Leben zu unterstützen, den Zugang zu Informations- und Kommu-
nikationstechnologien zu erleichtern, aber auch die Öffentlichkeit für die Anliegen
behinderter Menschen zu sensibilisieren. Die Verringerung der Behindertenarbeitslo-
sigkeit in den Jahren 2001 und 2003 sowie der moderate Anstieg im Jahre 2002 so-
wie erfolgreiche Projekte und Maßnahmen, wie in der Folge angeführt, beweisen
diesen richtigen Schritt zur Eingliederung von Menschen mit besonderen Bedürfnis-
sen.

So wird zum Beispiel die Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gefördert.
Integrationsbeihilfen und Lohnkostenzuschüsse ermöglichen den Einstieg bzw. Wie-
dereinstieg in das Berufsleben oder sichern gefährdete Arbeitsplätze. Die in Öster-
reich flächendeckend angebotene Arbeitsassistenz hilft Menschen mit Behinderung,
einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Aus- und Fortbildungen im Rahmen von
Projekten und Einzelqualifizierungen stärken die persönliche Leistungsfähigkeit und
ermöglichen es zahlreichen Menschen, im Berufsleben Fuß zu fassen bzw. einen
neuen Beruf auszuüben. Mit Hilfe der Maßnahme Clearing werden für jugendliche
Menschen mit Behinderung individuelle Fördermaßnahmen angeboten, um den Ein-
stieg in das Erwerbsleben nach der Schule zu erleichtern. Die Förderung der integra-


tiven Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz ermöglicht den Ab-
schluss einer Teilqualifizierung oder einer verlängerten Lehrzeit. Ab dem Jahr 2004
besteht für Menschen mit schwerer Beeinträchtigung zusätzlich die Möglichkeit, Per-
sönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen.

Fragen 1 und 2:

siehe Beilage

Frage 3:

Im Jahre 2003 waren 30.545 behinderte Personen arbeitslos. Gegenüber dem Jahre
2002 konnte die Arbeitslosigkeit um 1,6 % gesenkt werden. Der Anstieg der Arbeits-
losigkeit bei nicht behinderten Personen betrug demgegenüber 4 %. Dazu kommt,
dass viele Maßnahmen der „Behindertenmilliarde" nicht unmittelbar in der Statistik
des AMS Niederschlag finden. Hievon sind vor allem die in der Statistik des AMS
nicht erfassten Personenkreise (Schulabgänger/innen, Dauerleistungs-
bezieher/innen) und Maßnahmen, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbeson-
dere der Dienstnehmer/innen für die Anliegen von Menschen mit Behinderung zum
Ziel haben, betroffen.

Bundeslandbezogene Auswertungen über die Behindertenarbeitslosigkeit sind in den
Statistiken des AMS (www.ams.or.at) dargestellt.

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die angeschlossenen Anlagen „Parlamentarische Anfrage für das Jahr 2003, ATF“ konnten nicht textinterpretiert werden und stehen nur als Image zur Verfügung