1516/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit, Generation und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, Nr. 1500/J, wie
folgt:
Präambel
Die Bundesregierung hat mit der
Behindertenmilliarde einen bedeutenden arbeits-
marktpolitischen
Schwerpunkt gesetzt. Im Zentrum der Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Situation
steht die berufliche Integration. Da aber die erfolgreiche Eingliede-
rung in das Erwerbsleben ein entsprechendes
soziales Umfeld voraussetzt, ist es
notwendig, auch begleitende Maßnahmen
zu setzten, wie zum Beispiel behinderte
Menschen durch eine umfassende professionelle Beratung auf dem Weg zu einem
selbstbestimmten Leben zu unterstützen, den Zugang zu Informations- und
Kommu-
nikationstechnologien zu erleichtern, aber
auch die Öffentlichkeit für die Anliegen
behinderter Menschen zu sensibilisieren. Die Verringerung der
Behindertenarbeitslo-
sigkeit in den Jahren 2001 und 2003 sowie
der moderate Anstieg im Jahre 2002 so-
wie erfolgreiche Projekte und
Maßnahmen, wie in der Folge angeführt, beweisen
diesen richtigen Schritt zur Eingliederung von Menschen mit besonderen
Bedürfnis-
sen.
So wird zum Beispiel die Gründung einer selbstständigen
Erwerbstätigkeit gefördert.
Integrationsbeihilfen und Lohnkostenzuschüsse ermöglichen den Einstieg bzw.
Wie-
dereinstieg in das Berufsleben oder sichern
gefährdete Arbeitsplätze. Die in Öster-
reich flächendeckend angebotene
Arbeitsassistenz hilft Menschen mit Behinderung,
einen geeigneten Arbeitsplatz zu
finden. Aus- und Fortbildungen im Rahmen von
Projekten und Einzelqualifizierungen stärken die persönliche
Leistungsfähigkeit und
ermöglichen es zahlreichen Menschen, im
Berufsleben Fuß zu fassen bzw. einen
neuen Beruf auszuüben. Mit Hilfe der Maßnahme Clearing werden für jugendliche
Menschen mit Behinderung individuelle
Fördermaßnahmen angeboten, um den Ein-
stieg in das Erwerbsleben nach der Schule zu erleichtern. Die Förderung
der integra-
tiven Berufsausbildung
nach dem Berufsausbildungsgesetz ermöglicht den Ab-
schluss
einer Teilqualifizierung oder einer verlängerten Lehrzeit. Ab dem Jahr 2004
besteht für Menschen
mit schwerer Beeinträchtigung zusätzlich die Möglichkeit, Per-
sönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen.
Fragen 1 und
2:
siehe Beilage
Frage 3:
Im Jahre 2002 waren
31.039 behinderte Personen als arbeitslos vorgemerkt. Ge-
genüber dem Jahre 2001 stieg die Arbeitslosigkeit behinderter Personen um 4,3
%,
während
die Arbeitslosigkeit nicht behinderter Personen um 15,7 % anstieg. Unter
dem Gesichtspunkt, dass in der Regel in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die
Ar-
beitslosigkeit von Menschen mit Behinderung stärker steigt als die von nicht
behin-
derten
Menschen, ist auch hier eine positive Wirkung der „Behindertenmilliarde"
er-
sichtlich.
Es ist weiters darauf hinzuweisen, dass der Erfolg vieler
Maßnahmen der „Behinder-
tenmilliarde" (z.B. Maßnahmen für
Schulabgänger/innen - diese Personen sind in
den Statistiken des AMS nicht erfasst
-, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbe-
sondere der Dienstnehmer/innen für die Anliegen von Menschen mit
Behinderung) in
den Statistiken des AMS unmittelbar keinen Niederschlag findet.
Bundeslandbezogene Auswertungen über
die Behindertenarbeitslosigkeit sind in den
Statistiken des AMS (www.ams.or.at) dargestellt.
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die angeschlossenen Anlagen betreffend „
Parlamentarische Anfrage für das Jahr 2002,ATF“ konnten nicht textinterpretiert
werden und stehen nur als Image zur Verfügung