1516/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generation und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, Nr. 1500/J, wie folgt:

Präambel

Die Bundesregierung hat mit der Behindertenmilliarde einen bedeutenden arbeits-
marktpolitischen Schwerpunkt gesetzt. Im Zentrum der Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Situation steht die berufliche Integration. Da aber die erfolgreiche Eingliede-
rung in das Erwerbsleben ein entsprechendes soziales Umfeld voraussetzt, ist es
notwendig, auch begleitende Maßnahmen zu setzten, wie zum Beispiel behinderte
Menschen durch eine umfassende professionelle Beratung auf dem Weg zu einem
selbstbestimmten Leben zu unterstützen, den Zugang zu Informations- und Kommu-
nikationstechnologien zu erleichtern, aber auch die Öffentlichkeit für die Anliegen
behinderter Menschen zu sensibilisieren. Die Verringerung der Behindertenarbeitslo-
sigkeit in den Jahren 2001 und 2003 sowie der moderate Anstieg im Jahre 2002 so-
wie erfolgreiche Projekte und Maßnahmen, wie in der Folge angeführt, beweisen
diesen richtigen Schritt zur Eingliederung von Menschen mit besonderen Bedürfnis-
sen.

So wird zum Beispiel die Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gefördert.
Integrationsbeihilfen und Lohnkostenzuschüsse ermöglichen den Einstieg bzw. Wie-
dereinstieg in das Berufsleben oder sichern gefährdete Arbeitsplätze. Die in Öster-
reich flächendeckend angebotene Arbeitsassistenz hilft Menschen mit Behinderung,
einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Aus- und Fortbildungen im Rahmen von
Projekten und Einzelqualifizierungen stärken die persönliche Leistungsfähigkeit und
ermöglichen es zahlreichen Menschen, im Berufsleben Fuß zu fassen bzw. einen
neuen Beruf auszuüben. Mit Hilfe der Maßnahme Clearing werden für jugendliche
Menschen mit Behinderung individuelle Fördermaßnahmen angeboten, um den Ein-
stieg in das Erwerbsleben nach der Schule zu erleichtern. Die Förderung der integra-


tiven Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz ermöglicht den Ab-
schluss einer Teilqualifizierung oder einer verlängerten Lehrzeit. Ab dem Jahr 2004
besteht für Menschen mit schwerer Beeinträchtigung zusätzlich die Möglichkeit, Per-
sönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen.

Fragen 1 und 2:

siehe Beilage

Frage 3:

Im Jahre 2002 waren 31.039 behinderte Personen als arbeitslos vorgemerkt. Ge-
genüber dem Jahre 2001 stieg die Arbeitslosigkeit behinderter Personen um 4,3 %,
während die Arbeitslosigkeit nicht behinderter Personen um 15,7 % anstieg. Unter
dem Gesichtspunkt, dass in der Regel in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Ar-
beitslosigkeit von Menschen mit Behinderung stärker steigt als die von nicht behin-
derten Menschen, ist auch hier eine positive Wirkung der „Behindertenmilliarde" er-
sichtlich.

Es ist weiters darauf hinzuweisen, dass der Erfolg vieler Maßnahmen der „Behinder-
tenmilliarde" (z.B. Maßnahmen für Schulabgänger/innen - diese Personen sind in
den Statistiken des AMS nicht erfasst -, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbe-
sondere der Dienstnehmer/innen für die Anliegen von Menschen mit Behinderung) in
den Statistiken des AMS unmittelbar keinen Niederschlag findet.

Bundeslandbezogene Auswertungen über die Behindertenarbeitslosigkeit sind in den
Statistiken des AMS (www.ams.or.at) dargestellt.

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die angeschlossenen Anlagen betreffend „ Parlamentarische Anfrage für das Jahr 2002,ATF“ konnten nicht textinterpretiert werden und stehen nur als Image zur Verfügung