1517/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an
mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten
Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, Nr. 1501/J, wie folgt:
Präambel
Die Bundesregierung hat mit der
Behindertenmilliarde einen bedeutenden arbeits-
marktpolitischen Schwerpunkt gesetzt. Im Zentrum der Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Situation
steht die berufliche Integration. Da aber die erfolgreiche Eingliede-
rung in das Erwerbsleben ein entsprechendes
soziales Umfeld voraussetzt, ist es
notwendig, auch begleitende Maßnahmen zu setzten, wie zum Beispiel behinderte
Menschen durch eine umfassende professionelle Beratung auf dem Weg zu einem
selbstbestimmten Leben zu
unterstützen, den Zugang zu Informations- und Kommu-
nikationstechnologien zu erleichtern,
aber auch die Öffentlichkeit für die Anliegen
behinderter Menschen zu sensibilisieren. Die Verringerung der
Behindertenarbeitslo-
sigkeit in den Jahren 2001 und 2003 sowie
der moderate Anstieg im Jahre 2002 so-
wie erfolgreiche Projekte und
Maßnahmen, wie in der Folge angeführt, beweisen
diesen richtigen Schritt zur
Eingliederung von Menschen mit besonderen Bedürfnis-
sen.
So wird zum Beispiel die Gründung einer
selbstständigen Erwerbstätigkeit gefördert.
Integrationsbeihilfen und Lohnkostenzuschüsse ermöglichen den Einstieg bzw.
Wie-
dereinstieg in das Berufsleben oder sichern
gefährdete Arbeitsplätze. Die in Öster-
reich flächendeckend angebotene
Arbeitsassistenz hilft Menschen mit Behinderung,
einen geeigneten Arbeitsplatz zu
finden. Aus- und Fortbildungen im Rahmen von
Projekten und Einzelqualifizierungen stärken die persönliche
Leistungsfähigkeit und
ermöglichen es zahlreichen Menschen, im
Berufsleben Fuß zu fassen bzw. einen
neuen Beruf auszuüben. Mit Hilfe der Maßnahme Clearing werden für jugendliche
Menschen mit Behinderung individuelle
Fördermaßnahmen angeboten, um den Ein-
stieg in das Erwerbsleben nach der Schule zu erleichtern. Die Förderung
der integra-
tiven Berufsausbildung
nach dem Berufsausbildungsgesetz ermöglicht den Ab-
schluss
einer Teilqualifizierung oder einer verlängerten Lehrzeit. Ab dem Jahr 2004
besteht für Menschen
mit schwerer Beeinträchtigung zusätzlich die Möglichkeit, Per-
sönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen.
Frage 1
siehe Beilage 1
Fragen 2 und
3:
siehe Beilage 2
Fragen 4 und
5:
Im Jahre 2000 waren 32.148 behinderte
Personen arbeitslos vorgemerkt. Im Jahre
2001 waren es 29.767 Personen. Damit konnte die Zahl der arbeitslosen behinder-
ten Menschen um 2.380
Personen, d.s. 7,4 % gesenkt werden, während die Arbeits-
losigkeit nicht behinderter Personen um 7,4 % stieg.
Dabei ist zu
beachten, dass sich die Maßnahmen der „Behindertenmilliarde" nicht
nur
an Personen, die beim AMS vorgemerkt sind, richten, sondern auch an Perso-
nengruppen,
die vom AMS statistisch nicht erfasst werden (z.B. Schulabgän-
ger/innen,
Dauerleistungsbezieher/innen). Darüber hinaus werden Maßnahmen ge-
setzt, die die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Ziel haben und die
keinen Nie-
derschlag in den
Statistiken des AMS finden.
Der positive Effekt der
„Behindertenmilliarde" wird durch diese Zahlen eindrucksvoll
bestätigt.
Bundeslandbezogene Auswertungen über
die Behindertenarbeitslosigkeit sind in den
Statistiken des AMS (www.ams.or.at) dargestellt.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die angeschlossenen Anlagen „Einnahmen und
Ausgaben des Ausgleichtaxfonds 1995-2000 in Mill. €“ und „Parlamentarische
Anfrage für das Jahr 2001, ATF“ konnten nicht textinterpretiert werden und
stehen nur als Image zur Verfügung.