1518/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich nehme zur parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und
GenossInnen (XXII.GP.Nr. 1506/J) wie folgt Stellung:

Zur 1. Frage

Zu dieser Frage haben wir die PVA um Stellungnahme ersucht. Wir erlauben uns auf

das Antwortschreiben zu verweisen, das in Kopie angeschlossen.

Zur 2. Frage

Ja, die räumliche Situation ist mir bekannt.

Zur 3. Frage

Die Fusion der beiden Pensionsversicherungsträger nach dem ASVG zur PVA hat
nicht überhastet stattgefunden, sondern erst nach einer Harmonisierung des
Beitragsrechts der beiden Zweige der Pensionsversicherung.
Die Fusion wirkt auch längerfristig in Richtung einer Harmonisierung der Pensions-
systeme.

Zur 4. Frage

Die Bedingungen sind nicht optimal, aus diesem Grund hat die Aufsichtsbehörde

dem Umbau/ Neubau grundsätzlich zugestimmt.


Allerdings war die räumliche Situation bereits vor der Fusion unbefriedigend und es
wäre schon damals an der Selbstverwaltung der Träger gelegen, die Verbesserung
der räumlichen Situation in die Wege zu leiten.

Zur 5. Frage

Eine Ausschreibung im Sinne des Bundesvergabegesetzes wurde unter Hinweis auf

§ 6 Abs. 1 Zif. 7 BVergG nicht durchgeführt. Erst auf Druck des BMSG als

Aufsichtsbehörde wurden Standortanalysen und sowie gutachterliche Bewertungen

erstellt.

Einwendungen gegen die Ausschreibung gab es daher nicht.

Zur 6. Frage

Diese Frage kann nur vom Finanzminister beantwortet werden.

Zur 7. Frage

Das BMSG hat als Hauptaufsichtsbehörde selbstständig zu prüfen, ob rechtmäßig
vorgegangen wurde und ob nicht eine grob unzweckmäßige Entscheidung getroffen
worden ist.

Zu der 8., 9 und 10. Frage

Nach der Standortanalyse und der Einholung der Gutachten habe ich im Rahmen

des im Ministerium durchzuführenden Genehmigungsverfahrens, wie mit dem

Obmann der PVA, Herrn Haas vereinbart, mit dem Vertreter der Fa. PORR, Herrn

Dr. Pöhacker und dem Vertreter der MID BaugesmbH, Herrn Dr. Moser, Gespräche

geführt.

Vorher hatte ich keinen Kontakt.

Zur 11. Frage

Es gab keine Intervention des Herrn Landeshauptmannes von Kärnten für ein

Projekt.


Abteilung: HWBW/Mag.Ber/Ru                 Durchwahl: 25703                                          6.04.2004

Standortanalyse - Zielobjekt LST Graz

Sehr geehrte Frau Doktor!

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 2.4.2004 wird ausgeführt, dass es sich bei den von
der Pensionsversicherungsanstalt gesetzten Schritten, im Hinblick auf die Ziellösung
LST Graz, um Standortanalysen zur Ermittlung eines örtlich und wirtschaftlich
geeigneten Zielstandortes handelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Anmietung von Gebäuden, im
gegenständlichen Fall zur Unterbringung der Landesstelle Graz, nicht um einen gemäß
BVergG 2002 relevanten Sachverhalt handelt (Ausnahmetatbestand § 6 Abs. 1 Ziff. 7).

Um die Anmietung eines geeigneten Objektes gewährleisten zu können wurden jedoch
Standortanalysen sowie gutachtliche Bewertungen der in Frage kommenden Objekte
durchgeführt.

Zur Aufklärung noch offener Fragen stehen wir Ihnen jederzeit für Verfügung.