1518/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich nehme zur parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Heidrun Silhavy und
GenossInnen
(XXII.GP.Nr. 1506/J) wie folgt Stellung:
Zur
1. Frage
Zu dieser Frage haben wir die PVA um Stellungnahme
ersucht. Wir erlauben uns auf
das
Antwortschreiben zu verweisen, das in Kopie angeschlossen.
Zur 2. Frage
Ja, die räumliche Situation ist mir
bekannt.
Zur
3. Frage
Die Fusion der beiden Pensionsversicherungsträger nach
dem ASVG zur PVA hat
nicht überhastet
stattgefunden, sondern erst nach einer Harmonisierung des
Beitragsrechts der beiden Zweige der Pensionsversicherung.
Die Fusion wirkt auch längerfristig in
Richtung einer Harmonisierung der Pensions-
systeme.
Zur
4. Frage
Die
Bedingungen sind nicht optimal, aus diesem Grund hat die Aufsichtsbehörde
dem
Umbau/ Neubau grundsätzlich zugestimmt.
Allerdings war die
räumliche Situation bereits vor der Fusion unbefriedigend und es
wäre schon damals an der Selbstverwaltung der Träger gelegen, die Verbesserung
der räumlichen
Situation in die Wege zu leiten.
Zur
5. Frage
Eine Ausschreibung im Sinne des Bundesvergabegesetzes
wurde unter Hinweis auf
§
6 Abs. 1 Zif. 7 BVergG nicht durchgeführt. Erst auf Druck des BMSG als
Aufsichtsbehörde
wurden Standortanalysen und sowie gutachterliche Bewertungen
erstellt.
Einwendungen gegen die Ausschreibung gab es daher nicht.
Zur 6. Frage
Diese Frage kann nur vom Finanzminister
beantwortet werden.
Zur
7. Frage
Das
BMSG hat als Hauptaufsichtsbehörde selbstständig zu prüfen, ob rechtmäßig
vorgegangen wurde und ob nicht eine grob
unzweckmäßige Entscheidung getroffen
worden ist.
Zu
der 8., 9 und 10. Frage
Nach
der Standortanalyse und der Einholung der Gutachten habe ich im Rahmen
des
im Ministerium durchzuführenden Genehmigungsverfahrens, wie mit dem
Obmann
der PVA, Herrn Haas vereinbart, mit dem Vertreter der Fa. PORR, Herrn
Dr. Pöhacker und dem Vertreter der MID BaugesmbH, Herrn
Dr. Moser, Gespräche
geführt.
Vorher
hatte ich keinen Kontakt.
Zur
11. Frage
Es
gab keine Intervention des Herrn Landeshauptmannes von Kärnten für ein
Projekt.
Abteilung: HWBW/Mag.Ber/Ru Durchwahl: 25703 6.04.2004
Standortanalyse
- Zielobjekt LST Graz
Sehr geehrte Frau
Doktor!
Bezugnehmend auf
Ihre Anfrage vom 2.4.2004 wird ausgeführt, dass es sich bei den von
der
Pensionsversicherungsanstalt gesetzten Schritten, im Hinblick auf die
Ziellösung
LST
Graz, um Standortanalysen zur Ermittlung eines örtlich und wirtschaftlich
geeigneten
Zielstandortes handelt.
Es wird darauf
hingewiesen, dass es sich bei der Anmietung von Gebäuden, im
gegenständlichen Fall
zur Unterbringung der Landesstelle Graz, nicht um einen gemäß
BVergG 2002 relevanten Sachverhalt handelt (Ausnahmetatbestand § 6 Abs. 1 Ziff.
7).
Um die Anmietung
eines geeigneten Objektes gewährleisten zu können wurden jedoch
Standortanalysen sowie gutachtliche Bewertungen der in Frage kommenden Objekte
durchgeführt.
Zur Aufklärung noch offener Fragen stehen
wir Ihnen jederzeit für Verfügung.