1526/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.04.2004
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/61-I/4/04
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1516/J vom 26. Februar 2004 der Abgeordneten Marianne
Hagenhofer und Kollegen, betreffend von der Regierung
erzwungener Auszug des Finanzamtes Freistadt aus den bestehenden
Räumlichkeiten, damit verbundene Suche nach einer neuen
Unterbringungsmöglichkeit und in der Folge kostspielige Übersiedlung, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu
1.:
Einleitend möchte ich festhalten, dass
das Bundesministerium für Finanzen laufend bemüht ist, die Gebäudeinfrastruktur
zu verbessern und zu erneuern, um damit die Serviceleistungen für den Bürger zu
erhöhen und die Bürger- und Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Insbesondere
ist es meinem Ressort ein Anliegen, die Finanzamtsgebäude barrierefrei zu
gestalten, um Menschen mit Behinderungen oder älteren Bürgern den Zugang zu den
Amtsräumlichkeiten zu erleichtern. Ich weise auf eine diesbezügliche Initiative
des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen (Projekt "IT
Social Solutions") in diesem Zusammenhang hin.
Bereits 1992 hat das Amt der
Oberösterreichischen Landesregierung festgestellt, dass das Finanzamt Freistadt
sehr schlecht untergebracht ist und dass es trotz hoher finanzieller
Aufwendungen nicht möglich ist, das Schlossgebäude als modernes,
bürgerfreundliches und behindertengerechtes Bürogebäude zu gestalten.
Nach einer Initiative des
Vizebürgermeisters von Freistadt, wo neuerlich auf die fehlende
Behindertengerechtigkeit hingewiesen wurde, wurde die
Bundesimmobiliengesellschaft mbH als Eigentümerin und Verantwortliche für die
barrierefreie Gestaltung der Amtsgebäude neuerlich gebeten, diesbezügliche
Verbesserungen durchzuführen. Lösungsvorschläge konnten jedoch bis dato auch
unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Auflagen nicht realisiert
werden.
Neben diesen Gründen ist noch
anzumerken, dass im Rahmen der Reorganisation der Finanzverwaltung neue
Arbeitsprozesse eingeführt wurden, die auf einer Teamstruktur aufbauen. Die
Funktionalität der Teams sollte nach Möglichkeit mit einer flexiblen
Raumstruktur unterstützt werden. Gleichzeitig ist auch für den Bürger ein
Infocenterbereich zu schaffen, in dem alle Kundenanliegen einfach und
unbürokratisch abgewickelt werden können. Dieser Bereich zeichnet sich durch
eine offene, helle, transparente Bauweise aus, die den service- und
kundenorientierten Charakter der Finanzverwaltung unterstreichen soll. Diese
Gestaltungsmerkmale scheinen am Standort im Freistädter Schloss nur mit
massiven Baueingriffen möglich, die einerseits dem Denkmalschutz widersprechen,
und andererseits für den Bund als Mieter voraussichtlich eine unverhältnismäßig
hohe finanzielle Belastung bedeuten würde.
Zu
2. bis 6.:
Derzeit ist eine Kosten-Nutzen-Rechnung
für eine allfällige Umsiedlung des Finanzamtes Freistadt in Ausarbeitung,
daher kann zum jetzigen Zeitpunkt ein ökonomischer Vorteil aus einer
allfälligen Umsiedlungsaktion noch nicht quantifiziert werden. Faktoren wie
monatliche Miete, Betriebskosten, zur Verfügung stehende Fläche, Flexibilität
der Vertragsgestaltung, Infrastruktur, Behindertengerechtigkeit,
Investitionsbedarf und Übersiedlungskosten sind unter anderem für die zu
erstellende Kosten-Nutzen-Rechnung maßgeblich.
In die Gesamtbetrachtung, die zu einer
endgültigen Entscheidung über einen möglichen neuen Standort führen soll,
fließen grundsätzlich zwei Aspekte mit ein. Einerseits ist das Ergebnis der
öffentlichen Interessentensuche, welche mit dem Ziel durchgeführt wurde,
mögliche Standort- und Unterbringungsalternativen für das Finanzamt in
Freistadt zu finden, maßgeblich und andererseits das Ergebnis der
Verhandlungen, die mit der Eigentümerin Bundesimmobiliengesellschaft mbH
darüber geführt werden, in welcher Weise und unter welchen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen bauliche Verbesserungen im Schlossgebäude durchgeführt werden
können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt ein “Grobergebnis“ der öffentlichen
Interessentensuche vor. In einem nächsten Schritt wären seitens der
Bundesimmobiliengesellschaft mbH als Eigentümerin des Schlossgebäudes die
Entwicklungsmöglichkeiten desselben darzustellen, sodass schließlich nach
Vorliegen aller Fakten und deren Bewertung, die wirtschaftlichste und
zweckmäßigste Variante gewählt werden kann.
Zu
7. und 8.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist
nicht nur bestrebt, die gesetzlich definierten Voraussetzungen in Bezug auf
Behindertengerechtigkeit und zeitgemäße Arbeitsplätze zu schaffen, sondern auch
ein Höchstmaß an Bürgernähe, Servicequalität und Mitarbeiterzufriedenheit nach
den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu
erreichen. Freistadt als Standort für das Finanzamt Freistadt bleibt auch in
Zukunft erhalten, jedoch ist die Erhaltung von kulturhistorisch wertvollen
Habsburgerschlössern nicht primäre Aufgabe der Finanzverwaltung.
Ortspolitische, kulturhistorische Interessen und städteplanerische
Entwicklungen werden jedoch ernst genommen und soweit wie möglich
berücksichtigt. Eine endgültige Entscheidung kann jedoch mangels Vorliegen und
Bewertung aller Fakten und Zahlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht
getroffen werden.
Zu
9. bis 16.:
Diese Fragen betreffen das operative
Geschäftsfeld der Liegenschafts-
eigentümerin Bundesimmobiliengesellschaft mbH und können vom Finanz-
ressort nicht beantwortet werden.
Mit
freundlichen Grüßen