1526/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.04.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ 040502/61-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien         

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1516/J vom 26. Februar 2004 der Abgeordneten Marianne Hagenhofer und Kollegen, betreffend von der Regierung erzwungener Auszug des Finanzamtes Freistadt aus den bestehenden Räumlichkeiten, damit verbundene Suche nach einer neuen Unterbringungsmöglichkeit und in der Folge kostspielige Übersiedlung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Einleitend möchte ich festhalten, dass das Bundesministerium für Finanzen laufend bemüht ist, die Gebäudeinfrastruktur zu verbessern und zu erneuern, um damit die Serviceleistungen für den Bürger zu erhöhen und die Bürger- und Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Insbesondere ist es meinem Ressort ein Anliegen, die Finanzamtsgebäude barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen oder älteren Bürgern den Zugang zu den Amtsräumlichkeiten zu erleichtern. Ich weise auf eine diesbezügliche Initiative des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen (Projekt "IT Social Solutions") in diesem Zusammenhang hin.

 

Bereits 1992 hat das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung festgestellt, dass das Finanzamt Freistadt sehr schlecht untergebracht ist und dass es trotz hoher finanzieller Aufwendungen nicht möglich ist, das Schlossgebäude als modernes, bürgerfreundliches und behindertengerechtes Bürogebäude zu gestalten.

 

Nach einer Initiative des Vizebürgermeisters von Freistadt, wo neuerlich auf die fehlende Behindertengerechtigkeit hingewiesen wurde, wurde die Bundesimmobiliengesellschaft mbH als Eigentümerin und Verantwortliche für die barrierefreie Gestaltung der Amtsgebäude neuerlich gebeten, diesbezügliche Verbesserungen durchzuführen. Lösungsvorschläge konnten jedoch bis dato auch unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Auflagen nicht realisiert werden.

 

Neben diesen Gründen ist noch anzumerken, dass im Rahmen der Reorganisation der Finanzverwaltung neue Arbeitsprozesse eingeführt wurden, die auf einer Teamstruktur aufbauen. Die Funktionalität der Teams sollte nach Möglichkeit mit einer flexiblen Raumstruktur unterstützt werden. Gleichzeitig ist auch für den Bürger ein Infocenterbereich zu schaffen, in dem alle Kundenanliegen einfach und unbürokratisch abgewickelt werden können. Dieser Bereich zeichnet sich durch eine offene, helle, transparente Bauweise aus, die den service- und kundenorientierten Charakter der Finanzverwaltung unterstreichen soll. Diese Gestaltungsmerkmale scheinen am Standort im Freistädter Schloss nur mit massiven Baueingriffen möglich, die einerseits dem Denkmalschutz widersprechen, und andererseits für den Bund als Mieter voraussichtlich eine unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung bedeuten würde.


 

Zu 2. bis 6.:

Derzeit ist eine Kosten-Nutzen-Rechnung für eine allfällige Umsiedlung des Finanzamtes Freistadt in Ausarbeitung, daher kann zum jetzigen Zeitpunkt ein ökonomischer Vorteil aus einer allfälligen Umsiedlungsaktion noch nicht quantifiziert werden. Faktoren wie monatliche Miete, Betriebskosten, zur Verfügung stehende Fläche, Flexibilität der Vertragsgestaltung, Infrastruktur, Behindertengerechtigkeit, Investitionsbedarf und Übersiedlungskosten sind unter anderem für die zu erstellende Kosten-Nutzen-Rechnung maßgeblich.

 

In die Gesamtbetrachtung, die zu einer endgültigen Entscheidung über einen möglichen neuen Standort führen soll, fließen grundsätzlich zwei Aspekte mit ein. Einerseits ist das Ergebnis der öffentlichen Interessentensuche, welche mit dem Ziel durchgeführt wurde, mögliche Standort- und Unterbringungsalternativen für das Finanzamt in Freistadt zu finden, maßgeblich und andererseits das Ergebnis der Verhandlungen, die mit der Eigentümerin Bundesimmobiliengesellschaft mbH darüber geführt werden, in welcher Weise und unter welchen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bauliche Verbesserungen im Schlossgebäude durchgeführt werden können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt ein “Grobergebnis“ der öffentlichen Interessentensuche vor. In einem nächsten Schritt wären seitens der Bundesimmobiliengesellschaft mbH als Eigentümerin des Schlossgebäudes die Entwicklungsmöglichkeiten desselben darzustellen, sodass schließlich nach Vorliegen aller Fakten und deren Bewertung, die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Variante gewählt werden kann.

 

Zu 7. und 8.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist nicht nur bestrebt, die gesetzlich definierten Voraussetzungen in Bezug auf Behindertengerechtigkeit und zeitgemäße Arbeitsplätze zu schaffen, sondern auch ein Höchstmaß an Bürgernähe, Servicequalität und Mitarbeiterzufriedenheit nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu erreichen. Freistadt als Standort für das Finanzamt Freistadt bleibt auch in Zukunft erhalten, jedoch ist die Erhaltung von kulturhistorisch wertvollen Habsburgerschlössern nicht primäre Aufgabe der Finanzverwaltung. Ortspolitische, kulturhistorische Interessen und städteplanerische Entwicklungen werden jedoch ernst genommen und soweit wie möglich berücksichtigt. Eine endgültige Entscheidung kann jedoch mangels Vorliegen und Bewertung aller Fakten und Zahlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

 

Zu 9. bis 16.:

Diese Fragen betreffen das operative Geschäftsfeld der Liegenschafts-
eigentümerin Bundesimmobiliengesellschaft mbH und können vom Finanz-
ressort nicht beantwortet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.