1535/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsident des Nationalrates                                                                     (5-fach)

Parlament

1014 Wien

 

 

 

 

GZ: 20.001/31-2/04                                                                          Wien, 

 

 

 

A-1010 Wien, Stubenring 1, Tel: +43 1 711 00, Fax +43 1 715 82 56, DVR: 0017001


Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage der Abg. Öllinger, Freundinnen und Freunde (Nr. 1549/J) wie folgt:

 

Da mir selbst zu den Anfragen 1 bis 4 kein statistisches Material zur Verfügung steht, bin ich auf statistische Auswertungen der Sozialversicherungsträger angewiesen. Soweit den Versicherungsträgern solche Auswertungen möglich sind, gebe ich sie im Folgenden wider:


 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Träger

Frage 1

Frage 2

Frage 3

Frage 4

NGKK

1999:

2000:

2001: 142

2002: 159

2003: 162

 

 

797.336,76 €

715.807,55 €

1,232.762,25 €

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

KGKK

1999:

2000: 444

2001: 480

2002: 475

2003: 513

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

bis auf wenige Ausnahmen ist nach Abzug von 50 % der ASVG Geldleistungen das ver­bleibende Rest­einkommen bei allen unter Frage 1 ge­nannten Personen unter den AZ-Richt­satz gesunken

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

SGKK

1999:  76

2000: 121

2001:  86

2002:  72

2003:  90

1,867.836,-- €

1,606.798,-- €

1,094.907,-- €

   962.228,-- €

1,049.429,-- €

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

BVA

1999:   1

2000:    5

2001:    5

2002:    2

2003:    4

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

0

0

0

0

0

VAE

1999:    8

2000:    5

2001:    1

2002:    0

2003:  14

   161.163,60 €

     17.931,24 €

       3.008,04 €

 

keine Daten

Bei einem Großteil der Fälle wurde das verbleibende Resteinkommen um 72,67 € bzw. 36,33 € gekürzt.

0

0

0

0

0

ehem.PVAng.

1999: 195

2000: 569

2001: 394

2002: 316

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

 

ehem.PVArb.

1999:    85

2000:  811

2001:  574

2002:  445

keine Daten keine Daten keine Daten keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

PVA

2003:  730

keine Daten

keine Daten

keine Daten

SVB

1999: keine Daten

2000: keine Daten

2001:     1

2002:  247

2003:  186

keine Daten

 

keine Daten

 

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

 

keine Daten

 

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

 

keine Daten

 

keine Daten

keine Daten

keine Daten

VAB

1999:    0

2000:    5

2001:    2

2002:    1

2003:    4

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

keine Daten

 


 

Zur Frage 5:

 

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003 sowie durch das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003, BGBl.  Nr. 145/2003 wurden auf meine Initiative hin § 103 ASVG bzw. die entsprechenden Parallelbestimmungen im GSVG, BSVG und B-KUVG insofern wesentlich entschärft, als zwar die Aufrechnung bis zur Hälfte der zur erbringenden Geldleistung zulässig bleibt, dem Verpflichtenden jedoch ein Gesamteinkommen von 90 % des jeweils in Betracht kommenden Richt­satzes zu verbleiben hat. Dadurch wird sich die Quote der durch die Sozialver­sicherungsträger im Wege der Aufrechnung herzubringenden rückständigen Beiträge künftig voraussichtlich wesentlich verringern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bundesminister: