1548/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Posch und GenossInnen haben am 18.03.2004
unter der Nr. 1577/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „mangelnde finanzielle
Unterstützung der NGO Asyl in Not" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zur Frage 1:

Der Verein Asyl in Not wurde im Jahr 2000 vom BM.I mit einem Betrag von ATS 200.000,-
für die Beratung und Betreuung von Asylwerbern und Flüchtlingen gefördert. Nach dem Jahr
2000 erfolgte keine Förderung mehr im eigenen Wirkungsbereich des BMI.
Im Jahr 2002 wurde jedoch ein Projektvorschlag des Vereines im Rahmen des Europäischen
Flüchtlingsfonds (EFF) für eine Förderung durch den EFF in der Höhe von € 20.000,-
ausgewählt. Eine Kofinanzierung des BM.I war nicht beantragt.

Zur Frage 2:

Die Förderungen des BM.I erfolgten unter dem Ansatz 1/11506/7660/909 „Nicht einzeln
anzuführende Subventionen", Kofinanzierungen zu EFF-Projekten unter dem Ansatz
1/11506/7670 „Projekte des Europäischen Flüchtlingsfonds".

Zur Frage 3:

Nein.

Zur Frage 4:

Im Jahr 2003 wurde an das BM.I im eigenen Wirkungsbereich kein Förderungsansuchen
gestellt. Die Entscheidung über Förderungsansuchen im Rahmen des EFF erfolgt auf Grund
ausführlicher Bewertungsunterlagen durch eine Auswahlkommission aus Vertretern der
betroffenen Ressorts und einem Ländervertreter sowie einem Vertreter von UNHCR als
Beobachter.

Im Jahr 2002 wurde das Förderungsansuchen einerseits aus budgetären Gründen und
andererseits abgelehnt, da sich bei der Überprüfung der Abrechnung 2000 ein ungeklärter
Differenzbetrag zwischen den Einnahmen und Ausgaben und den Bestandskonten Bank und
Kassa ergeben hat, der auch auf eindringliches Ersuchen hin nicht geklärt wurde.

Zur Frage 5:

Ja.


  Zur Frage 6:

Nein.

Zur Frage 7:

Die Vergabe von Förderungsmitteln erfolgt für alle Einrichtungen gemäß den „Allgemeinen
Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln" (ARR 2004), die
vom BMF als Verordnung herausgegeben werden (BGBl II 51/2004). Für die Förderungen
aus dem EFF sind die in den jährlichen Programmen genannten Förderschwerpunkte, die
von der EU-Kommission genehmigt und auf der Internetseite des BM.I veröffentlicht werden,
ausschlaggebend.

Zur Frage 8:

Dem BM.I standen für Förderungen im Bereich „Flüchtlingsbetreuung und Integration" in den
Jahren 2000 bis 2004 folgende Budgetmittel zur Verfügung:

 

Jahr

BM.I

EFF

2000

ÖS    30,5 Mio.

0

2001

          2.649.723,-

€1.799.000.-

2002

          3.012.000.-

€ 1.452.000.-

2003

          6.168.000,-

€ 1.800.000.-

2004

          4.968.000,-

€ 1.800.000.-

Zur Frage 9:

Grundsätzlich wird der Wert und Nutzen der im asyl- und fremdenrechtlichen Bereich tätigen
NGO'S als sehr hoch eingeschätzt, weswegen das BM.I auch immer bestrebt war, in den
einzelnen Bundesländern Förderungsvereinbarungen über regional flächendeckende
Betreuungsstrukturen abzuschließen.

Zur Frage 10:

Ja.