1549/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 24.
März
2004
unter der Nr. 1581/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Realisierung des Projektes ,Digitalfunk BOS-Austria'"
gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1, 2 und 3:
Es handelt sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren:
1.
Interessentensuche: Auswahl eines geeigneten
Netzbetreiber
2.
Verhandlungsverfahren mit
den drei Bestbietern und anschließendem
Zuschlag an den
Bestbieter
Die Vorgaben entsprechen den Anforderungen der Exekutive und der
anderen
Blaulichtorganisationen
an ein modernes Kommunikationssystem und orientieren
sich
an internationalen Standards und den Bestimmungen des SDÜ.
Die
Parameter „Zeitwahrscheinlichkeit" und „Ortswahrscheinlichkeit"
werden zwar
angesprochen,
in der Ausschreibung sind aber detaillierte und überprüfbare
Anforderungen betreffend Flächenversorgung (Coverage) festgelegt.
Zu Frage 4:
1.
Erteilung eines Zuschlages im Jahr 2004
2.
Ausbau Tirol bis Ende 2005
3.
Anschließend schrittweise österreichweiter Ausbau
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens ist eine Teststellung
zur Überprüfung der
technischen
Leistungsmerkmale vorgesehen.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu Frage 6:
Die Bedürfnisse und Anforderungen der
Blaulichtorganisationen, die derzeit
beabsichtigen
am Dienst teilzunehmen, wurden auf Landesebene erhoben und sind
in der Ausschreibung berücksichtigt.
Zu Frage 7:
Die Blaulichtorganisationen können sich über die
einzelnen Bundesländer oder direkt
am
Vergabeverfahren beteiligen. Die Ausschreibung ist so aufgebaut, dass sie aus
einem „organisationsübergreifenden Teil" und aus mehreren
„organisationsspezifischen Teilen" besteht, wobei der
organisationsübergreifende
Teil die grundsätzlichen Anforderungen aller Nutzer abdeckt und die
organisationsspezifischen Teile die besonderen Anforderungen einzelner
Organisationen
bzw. Länder abbilden.
Zu Frage 8:
Beim Projekt "Digitalfunk BOS-Austria" handelt
es sich um die Vergabe des
Auftrages in der Form einer Dienstleistungkonzession, eine Betriebsübernahme im
Sinne einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung ist derzeit nicht vorgesehen.
Zu Frage 9:
Seitens des BM.I wurden die „taktischen und
organisatorischen
Grundanforderungen"
an ein einheitliches österreichweites Digitalfunknetz für alle
BOS
erhoben und mit Vertretern der zukünftigen Nutzer abgestimmt. Die
Grundanforderungen wurden in die Themenschwerpunkte Flächenversorgung,
Funktionalitäten und Sicherheit untergliedert und bei der Erstellung der
Ausschreibung berücksichtigt.
Zu Frage 10:
Die Länder - als zuständige Schnittstelle zu den BOS -
wurden sowohl auf
Beamtenebene durch eine Vielzahl von Präsentationen in
Informationsgesprächen
als auch durch mehrere an die Landeshauptleute
persönlich gerichtete Schreiben
und im Zuge von persönlichen Gesprächen über die
Möglichkeiten der Beteiligung
informiert.
Neben einer Vielzahl an Einzelgesprächen gab es unter
anderem folgende
Veranstaltungen
und Aktivitäten:
12.11.03 Vertreter des BFV, RK und anderen
Rettungsorganisationen, BM.I
13.11.03 Vertreter der Gemeinde Wien, BM.I
10.12.03 Katastrophenschutzreferenten der Länder, BM.I
02.12.03 Präsentation beim Amt der NÖ Landesregierung, St.
Pölten
09.01.04 Schreiben an alle Landeshauptleute
27.01.04 Vertreter der Gemeinde Wien, Rathaus
10.03.04 Katastrophenschutzreferenten der Länder, BM.I
23.03.04 Schreiben an alle Landeshauptleute
24.03.04 Amt der Bgld. Landesregierung, Eisenstadt
02.04.04 Amt der Stmk. Landesregierung, Graz
Seitens des BM.I wurde bereits im Vorfeld der
Ausschreibung eine vertragliche
Einbeziehung der Länder angedacht.
Zu Frage 11:
Dies ist durch das
gewählte Modell der Möglichkeit der Beteiligung nicht erforderlich.
Zu Frage 12:
Die internen Kosten für die Abwicklung des Projektes
bestehen primär aus
Personalkosten. In
der derzeitigen Projektphase besteht ein durchschnittlicher
ständiger Bedarf von 8 bis 10
vollbeschäftigten Bediensteten. Der zukünftige Bedarf
zur Umsetzung des Projektes kann erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens
definiert werden.
Das interne Projektteam besteht aus ca. 25 Bediensteten,
wobei ein Großteil davon
nur
fallweise und punktuell im Projekt verwendet wird.
Vom BM.I werden ca. 5 externe Berater punktuell und nach
Bedarf in den jeweiligen
Projektphasen beschäftigt.
Ein
Projektcontrolling ist vorgesehen.
Zu Frage 13:
Dem BM.I liegen
derzeit keine Schadenersatzansprüche vor.
Zu Frage 14:
Das BM.I prüft
derzeit etwaige Schadenersatzforderungen.
Zu Frage 15:
Im Rahmen des Projektes ADONIS wurde eine
Dienstleistungskonzession vergeben,
d.
h. der Auftraggeber bezahlt lediglich für eine bestimmte vertraglich
vereinbarte
Dienstleistung, für die Rahmenbedingungen zur Erbringung der Leistung (in
diesem
Fall die Errichtung des Funksystems) hat ausschließlich der Auftragnehmer
aufzukommen. Wie hoch die bisherigen Kosten der Firma master-talk für das
gescheiterte Projekt ADONIS waren, ist dem BM.I nicht bekannt.
Zu Frage 16:
Entsprechend der Notwendigkeit einer neuen Ausschreibung
wurde auch ein neuer
Projektname gewählt.