1549/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 24. März
2004 unter der Nr. 1581/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Realisierung des Projektes ,Digitalfunk BOS-Austria'" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1, 2 und 3:

Es handelt sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren:

1.  Interessentensuche: Auswahl eines geeigneten Netzbetreiber

2.            Verhandlungsverfahren   mit   den   drei   Bestbietern   und   anschließendem
Zuschlag an den Bestbieter


Die Vorgaben entsprechen den Anforderungen der Exekutive und der anderen
Blaulichtorganisationen an ein modernes Kommunikationssystem und orientieren
sich an internationalen Standards und den Bestimmungen des SDÜ.
Die Parameter „Zeitwahrscheinlichkeit" und „Ortswahrscheinlichkeit" werden zwar
angesprochen, in der Ausschreibung sind aber detaillierte und überprüfbare
Anforderungen betreffend Flächenversorgung (Coverage) festgelegt.

Zu Frage 4:

1.  Erteilung eines Zuschlages im Jahr 2004

2.            Ausbau Tirol bis Ende 2005

3.            Anschließend schrittweise österreichweiter Ausbau

Im Zuge des Verhandlungsverfahrens ist eine Teststellung zur Überprüfung der
technischen Leistungsmerkmale vorgesehen.

Zu Frage 5:
Nein.

Zu Frage 6:

Die Bedürfnisse und Anforderungen der Blaulichtorganisationen, die derzeit
beabsichtigen am Dienst teilzunehmen, wurden auf Landesebene erhoben und sind
in der Ausschreibung berücksichtigt.

Zu Frage 7:

Die Blaulichtorganisationen können sich über die einzelnen Bundesländer oder direkt
am Vergabeverfahren beteiligen. Die Ausschreibung ist so aufgebaut, dass sie aus
einem „organisationsübergreifenden Teil" und aus mehreren
„organisationsspezifischen Teilen" besteht, wobei der organisationsübergreifende
Teil die grundsätzlichen Anforderungen aller Nutzer abdeckt und die
organisationsspezifischen Teile die besonderen Anforderungen einzelner
Organisationen bzw. Länder abbilden.


Zu Frage 8:

Beim Projekt "Digitalfunk BOS-Austria" handelt es sich um die Vergabe des
Auftrages in der Form einer Dienstleistungkonzession, eine Betriebsübernahme im
Sinne einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung ist derzeit nicht vorgesehen.

Zu Frage 9:

Seitens des BM.I wurden die „taktischen und organisatorischen
Grundanforderungen" an ein einheitliches österreichweites Digitalfunknetz für alle
BOS erhoben und mit Vertretern der zukünftigen Nutzer abgestimmt. Die
Grundanforderungen wurden in die Themenschwerpunkte Flächenversorgung,
Funktionalitäten und Sicherheit untergliedert und bei der Erstellung der
Ausschreibung berücksichtigt.

Zu Frage 10:

Die Länder - als zuständige Schnittstelle zu den BOS - wurden sowohl auf

Beamtenebene durch eine Vielzahl von Präsentationen in Informationsgesprächen

als auch durch mehrere an die Landeshauptleute persönlich gerichtete Schreiben

und im Zuge von persönlichen Gesprächen über die Möglichkeiten der Beteiligung

informiert.

Neben einer Vielzahl an Einzelgesprächen gab es unter anderem folgende
Veranstaltungen und Aktivitäten:

12.11.03                       Vertreter des BFV, RK und anderen Rettungsorganisationen, BM.I

13.11.03                       Vertreter der Gemeinde Wien, BM.I

10.12.03                       Katastrophenschutzreferenten der Länder, BM.I

02.12.03                       Präsentation beim Amt der NÖ Landesregierung, St. Pölten

09.01.04                       Schreiben an alle Landeshauptleute
27.01.04                       Vertreter der Gemeinde Wien, Rathaus
10.03.04                       Katastrophenschutzreferenten der Länder, BM.I
23.03.04                       Schreiben an alle Landeshauptleute
24.03.04                       Amt der Bgld. Landesregierung, Eisenstadt
02.04.04                       Amt der Stmk. Landesregierung, Graz


Seitens des BM.I wurde bereits im Vorfeld der Ausschreibung eine vertragliche
Einbeziehung der Länder angedacht.

Zu Frage 11:

Dies ist durch das gewählte Modell der Möglichkeit der Beteiligung nicht erforderlich.

Zu Frage 12:

Die internen Kosten für die Abwicklung des Projektes bestehen primär aus
Personalkosten. In der derzeitigen Projektphase besteht ein durchschnittlicher
ständiger Bedarf von 8 bis 10 vollbeschäftigten Bediensteten. Der zukünftige Bedarf
zur Umsetzung des Projektes kann erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens
definiert werden.

Das interne Projektteam besteht aus ca. 25 Bediensteten, wobei ein Großteil davon
nur fallweise und punktuell im Projekt verwendet wird.

Vom BM.I werden ca. 5 externe Berater punktuell und nach Bedarf in den jeweiligen
Projektphasen beschäftigt.

Ein Projektcontrolling ist vorgesehen.

Zu Frage 13:

Dem BM.I liegen derzeit keine Schadenersatzansprüche vor.

Zu Frage 14:

Das BM.I prüft derzeit etwaige Schadenersatzforderungen.

Zu Frage 15:

Im Rahmen des Projektes ADONIS wurde eine Dienstleistungskonzession vergeben,
d. h. der Auftraggeber bezahlt lediglich für eine bestimmte vertraglich vereinbarte
Dienstleistung, für die Rahmenbedingungen zur Erbringung der Leistung (in diesem
Fall die Errichtung des Funksystems) hat ausschließlich der Auftragnehmer
aufzukommen. Wie hoch die bisherigen Kosten der Firma master-talk für das
gescheiterte Projekt ADONIS waren, ist dem BM.I nicht bekannt.


Zu Frage 16:

Entsprechend der Notwendigkeit einer neuen Ausschreibung wurde auch ein neuer

Projektname gewählt.