1550/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.05.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und GenossInnen haben am 25.3.2004 unter der Nr.
1624/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „die Aufgaben der Landesämter für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung (LVT)" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 7 bis 10:

Politische motivierte Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht
Beobachtungsgegenstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung sowie der Landesämter. Wie alle Organisationseinheiten der
Sicherheitsbehörden werden das BVT und die LVT im Rahmen der sicherheitspolizeilichen
Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Sicherheitspolizeigesetzes tätig und haben
strafrechtlich relevanten Tathandlungen im Sinne ihrer Aufgabenstellung nachzugehen.

Fragen 5 bis 6

Es existieren keine entsprechenden Statistiken.