1550/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.05.2004
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und GenossInnen haben am 25.3.2004
unter der Nr.
1624/J
an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „die Aufgaben der Landesämter für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung (LVT)" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 7 bis 10:
Politische motivierte Initiativen von Bürgerinnen und
Bürgern sind nicht
Beobachtungsgegenstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung
sowie der Landesämter. Wie alle Organisationseinheiten der
Sicherheitsbehörden werden das BVT und die
LVT im Rahmen der sicherheitspolizeilichen
Gefahrenabwehr auf der Grundlage des
Sicherheitspolizeigesetzes tätig und haben
strafrechtlich relevanten Tathandlungen im Sinne ihrer Aufgabenstellung
nachzugehen.
Fragen 5 bis
6
Es existieren keine entsprechenden Statistiken.