1553/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1586/J-NR/2004 betreffend beabsichtigte teilweise
Einstellung des Personenzugsverkehrs auf der Bahnlinie über den Gerichtsberg (Nieder-
österreichische Südwestbahn), die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am
24. März 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie muss grundsätzlich
festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab
1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehres, in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr
sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des
Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).

Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung
des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (=
Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

Ich habe aber dennoch die Österreichischen Bundesbahnen mit der gegenständlichen
Anfrage befasst, deren Stellungnahme bildet die Grundlage für die vorliegende Anfrage-
beantwortung.


Fragen 1 und 2:

Ist es zutreffend, dass zwischen Hainfeld und Weißenbach/Triesting mit Fahrplanwechsel im
Dezember 2004 der Personenverkehr eingestellt werden soll?

Wie stehen Sie zu den Absichten der ÖBB?

Antwort:

Die ÖBB beabsichtigen nicht, den Personenverkehr zwischen Hainfeld und Weissenbach-Neuhaus
einzustellen. In diesem Abschnitt der Strecke Leobersdorf - Hainfeld - St. Pölten soll lediglich der
Personenverkehr auf Grund der Entwicklung - steigende Kosten bei abnehmender Anzahl an
Reisenden - von der Schiene auf den Bus verlagert werden. Die Inanspruchnahme ist im Abschnitt
zwischen Weissenbach-Neuhaus und   Hainfeld nach Angaben der ÖBB sehr gering und über den
Gerichtsberg beträgt sie nur bis zu 15 Fahrgäste täglich.

Von den ÖBB wurde ein Konzept zur Verbesserung der Situation des öffentlichen Verkehrs im
Triestingtal ausgearbeitet. Dieses wurde dem Arbeitskreis Verkehr & Infrastruktur der betroffenen
Gemeinden präsentiert und erhielt dabei dessen Zustimmung.

Fragen 3 und 4:

Welche weiteren Reduktionen des Angebots im Schienenpersonenverkehr der ÖBB sind für den
Fahrplanwechsel 2004 in Aussicht genommen?

Wie stehen Sie zu den Absichten der ÖBB?

Antwort:

Durch ähnliche Maßnahmen soll auch in den Streckenabschnitten Spitz - Emmersdorf an der
Donau und Horn - Sigmundsherberg eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit mit gleichzeitiger
Verbesserung des Kundennutzens erzielt werden. Die teilweisen Umlagerungen vom Schienen-
auf den Busverkehr finden im Einvernehmen mit den Vertretern der Gemeinden und der Region
statt.

Fragen 5 und 6:

Was a) haben Sie, b) werden Sie wann im einzelnen gegen die beabsichtigte Verschlechterung für
Pendlerinnen und Pendler zwischen Hainfeld und Weißenbach/Triesting, die auch den
Ausflugsverkehr und den Radtourismus in der attraktiven Region betrifft, unternommen bzw.
unternehmen?

Was a) haben Sie, b) werden Sie wann im einzelnen zur Aufwertung der Bahnstrecke Leobersdorf-
St. Pölten und insbesondere der von Verkehrseinstellung bedrohten Teilstrecke unternommen
bzw. unternehmen?

Antwort:

Die geplanten Maßnahmen werden mit Inkrafttreten des neuen Fahrplanes am
12. Dezember dieses Jahres umgesetzt werden. Das nach Angaben der ÖBB mit den Gemeinden
abgestimmte Konzept sieht eine Beibehaltung der bisherigen Anzahl von Verbindungen für den
Abschnitt Weissenbach-Neuhaus - Hainfeld vor. Die Anschlüsse an die Züge werden optimal
gestaltet und die Gesamtfahrzeit nicht erhöht.


An Sonn- und Feiertagen werden so genannte „Rad-Tramperzüge" geführt, um der großen
Bedeutung des Fremdenverkehrs der Region zu entsprechen.

Der Umfang der Kilometerleistungen im Schienenverkehr wird durch das neue Konzept nicht
reduziert.

Eine neue Zugverbindung in den Morgenstunden, umsteigefrei bis Wiener Neustadt, ist geplant.
Der Streckenabschnitt bis Weissenbach-Neuhaus wird von den ÖBB in ein Schnellbahnkonzept
eingebracht. Die mit der Realisierung des Konzeptes verbundene Elektrifizierung würde einen
wesentlichen Anstieg der Qualität der Strecke bedeuten.

Frage 7:

Sind die von Einstellung bedrohten Züge eigenwirtschaftliche oder gemeinwirtschaftliche
Angebote?

Antwort:

Es handelt sich um eine Verlagerung gemeinwirtschaftlicher Leistungen von der Schiene auf den
Bus, für die jedoch keine Abgeltung durch den Bund erfolgt (diese sind nur für den
Schienenverkehr vorgesehen).

Fragen 8 und 9:

Werden Sie im Einklang mit § 7 1. Satz des ÖPNRV-Gesetzes ("Aufgabe des Bundes ist gemäß
diesem Bundesgesetz die Sicherstellung eines Grundangebotes im öffentlichen
Schienenpersonennah- und Regionalverkehr im Umang der im Fahrplanjahr 1999/2000 bestellten
oder erbrachten Leistungen.") für die Aufrechterhaltung des Angebots im damaligen und
bisherigen Umfang sorgen?

Falls nein, wie rechtfertigen sie diese gesetzeswidrige Vorgehensweise des Bundes?

Antwort:

Es kommt zu keiner Einschränkung des Angebotes.

Frage 10:

Sollte eine "Umschichtung" im Sinne von § 8 ÖPNRV-G vorgesehen sein: Welche "Optimierung
des Verkehrsangebotes" in der Relation Weißenbach-Hainfeld und retour ist dadurch vorgesehen,
welche Mittel sind dafür vorgesehen und wie wird die Bestellung der entsprechenden
Verkehrsdienstleistungen erfolgen?

Antwort:

Hinsichtlich der Optimierung des Verkehrsangebotes darf auf die Beantwortung der Fragen 5 und
6 verwiesen werden.

Der Nachfolgeverkehr (Schienenersatzverkehr) wird aus den vorhandenen Mitteln durch die
Busdienste der ÖBB im Rahmen einer ÖBB-internen Bestellung durchgeführt.

Frage 11:

Wie stehen Sie dazu, dass die ÖBB die Abtragung der Regionalbahnstrecke Ernstbrunn-
Mistelbach samt zugehörigen Gebäuden vorhat, obwohl für diese landschaftlich und


trassierungstechnisch sehr attraktive Strecke seitens mehrerer Organisationen nachdrücklich
Interesse an der Erhaltung als Museumsbahnstrecke deponiert wurde?

Antwort:

Die Antragstellung gemäß § 29 Abs. 1 EisbG 1957 betreffend der Einstellung des
Streckenabschnittes Ernstbrunn - Mistelbach Lokalbahnhof durch die ÖBB ist erfolgt. Ein
Betriebseinstellungsbescheid liegt noch nicht vor.

Der derzeit nicht befahrbare Streckenabschnitt Ernstbrunn - Mistelbach Lokalbahnhof war im
Rahmen der Interessentensuche für eine Ausschreibung durch die SchIG vorgesehen. Nach
abgeschlossener Interessentensuche obliegt die Suche nach einem Folgebetreiber (im Auftrag des
BMVIT) der SchIG.

Da es noch keinen Einstellungsbescheid gibt, wurden seitens der ÖBB auch keine Schritte zur
Verwertung der Grundstücke und Gebäude gesetzt. Abtragungsarbeiten finden derzeit nicht statt.

Frage 12:

Wann werden die "Nebenbahnen“/Regionalbahnstrecken, für die vor mehreren Jahren eine
großteils erfolgreiche Interessentensuche durchgeführt wurde, endlich im Ausschreibungsweg
neuen Betreibern überantwortet, damit auf diesen Strecken wieder ein Personenverkehrsangebot
hergestellt werden kann?

Antwort:

Das Personenverkehrsangebot ist von der Ausschreibung und Finanzierung der Länder abhängig.

Darüber hinaus besteht für Gemeinden und Ländern die Möglichkeit, von der Liberalisierung des
Schienenverkehrs Gebrauch zu machen und andere Eisenbahnunternehmen mit entsprechenden
Schienenverkehrsdiensten zu beauftragen, wenn mit den Angeboten der ÖBB Unzufriedenheit
besteht oder diese von den Kunden nicht angenommen werden.