1556/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1627/J-NR/2004 betreffend Lärm- und Abgas-
schutzmaßnahmen für die Anrainergemeinden der Tauernautobahn A 10 , die die
Abgeordneten
Mag.
Melitta Trunk und GenossInnen am 25. März 2004 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich
wie
folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Wann ist beim Ausbau der A 10 der genaue Baubeginn der
zweiten Tunnelröhren für den Katsch-
bergtunnel
und den Tauerntunnel geplant und wann wird der Baubeginn realistischerweise
tatsächlich sein?
Wann sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein und wann
ist mit der Eröffnung der zweiten
Tunnelröhren
zu rechnen?
Antwort:
Ein Baubeginn für
die 2. Röhre Katschbergtunnel ist für Herbst 2004 geplant.
Der
Antrag um § 4 - Verordnungserlassung für den Tauerntunnel wird voraussichtlich
Frühjahr
2004 eingereicht. Der Baubeginn des
Tauerntunnels ist aus diesem Grund für das Jahr 2005 ge-
plant.
Nach 36 Monaten Bauzeit wir die 2. Röhre
Katschbergtunnel voraussichtlich Ende 2007 dem Ver-
kehr freigegeben. Nach Eröffnung der 2. Tunnelröhre muss die 1., bestehende,
Tunnelröhre ge-
sperrt werden, um zusätzliche Querschläge von der 2. Röhre durchzubrechen bzw.
die 1. Röhre zu
sanieren. Beide Tunnelröhren sind voraussichtlich ab Ende 2008 befahrbar.
Die Bauzeit für den Tauerntunnel beträgt aufgrund
schwierigerer geologischer Verhältnisse vor-
aussichtlich ca. 54 Monate. Nach Fertigstellung der 2. Tunnelröhre muss wie
auch beim Katsch-
bergtunnel
die 1. Röhre saniert werden, was den Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe für beide
Röhren
um
ca. weitere 12 Monate verschiebt.
Fragen 3 und
4:
Wie hoch belaufen sich die geplanten Kosten für die
Errichtung der beiden Tunnelröhren (bitte um
detaillierte
Angabe für alle Projektschritte, Bauphasen und sonstigen Gliederungen der
beiden Pro-
jekte)?
Welche finanziellen Mittel sind für die Errichtung von
Lärm- und Abgasschutzmaßnahmen
vorgesehen?
(Bitte um detaillierte Angabe nach Maßnahme und Streckenabschnitt)
Antwort:
Die Baukosten werden derzeit mit rund 88 Mio. Euro für
den Katschbergtunnel bzw. rund 165 Mio.
Euro
für den Tauerntunnel kalkuliert (Stand April 2004).
Für den Abschnitt der ÖSAG-Gesellschaftsstrecke (Gemeinde
Hüttau in Kärnten bis zur Gemeinde
Gmünd
in Kärnten) betragen die Kosten für die geplanten Umweltentlastungsmaßnahmen
rund
266 Mio. Euro (Stand April 2004).
Derzeit arbeitet die ÖSAG an der Erstellung einer
Prioritätenreihung der Umsetzung der Maß-
nahmen.
Eine Aussage, wann konkret welche Summe für eine einzelne Maßnahme investiert
wird,
kann
erst nach Fertigstellung der Ausarbeitung der Prioritätenreihung getroffen
werden.
Fragen 5, 6 und 7:
Welche Lärmschutzeinrichtungen (Flüsterasphalt,
Lärmschutzwände, Einhausungen, usw.) sind
konkret
geplant? (Bitte um detaillierte Angabe für jeden Streckenabschnitt.)
Welche sonstigen Lärm- und Abgasschutzmaßnahmen
(Fahrverbote, Tempolimits, usw.) sind vor-
gesehen? (Bitte um detaillierte Angabe nach Maßnahme und Streckenabschnitt.)
Welche sonstigen
Maßnahmen für die betroffenen Regionen sind daneben geplant?
Antwort:
Im Rahmen von Arbeitsgruppensitzungen wurden von der
ÖSAG, den Mitgliedern der lokalen
Arbeitsgruppe
(Interessensvertreter der Gemeinden) sowie den technischen Fachplanern gemein-
sam
mögliche Varianten von (Lärm-)Entlastungsmaßnahmen erarbeitet.
Entlang der Gesellschaftsstrecke der ÖSAG wurden so auf
Basis der Dienstanweisung des
Ministeriums „Lärmschutz an Bundesstraßen" aus dem Jahre 1999 insgesamt 42
Einzelmaß-
nahmen erarbeitet. Die Ausführung der geplanten Maßnahmen unterscheidet sich je
nach
fachlicher Notwendigkeit in Lärmschutzwände (eine oder beide
Richtungsfahrbahnen bzw. auch
am
Mittelstreifen, Höhen von 3 - 5 Meter), Lärmschutzdämme, Lärmschutzgalerien, Ein-
hausungen
der Fahrbahn bzw. kombinierte Maßnahmen und passive Lärmschutzmaßnahmen an
einzelnen
Objekten (z.B. Lärmschutzfenster).
Als zusätzliche Maßnahmen werden derzeit für einzelne
Streckenabschnitte sog. Geschwindig-
keitsabhängige
Lärmschutzanlagen (Lärmpegelabhängige, automatische Geschwindigkeits-
reduktion wie am Beispiel Gleisdorf in der Steiermark) geplant.
Fragen 8 und 9:
Mit welcher Erhöhung des Verkehrsaufkommens rechnen Sie
durch den Vollausbau der A10 (bitte
wenn möglich um
detaillierte Angabe)?
Gibt es zu erwartbaren Erhöhung des Verkehrsaufkommens
auf der A10 bereits Studien, Untersu-
chungen usw...:? Wenn
ja: Welche und mit welchen konkreten Ergebnissen?
Antwort:
Als Basis sämtlicher Umweltuntersuchungen an der Gesellschaftsstrecke
der ÖSAG wurde im Jahr
2000 durch das Büro Dr. Snizek im Auftrag der ÖSAG eine umfangreiche
Verkehrsuntersuchung
durchgeführt (Schlussbericht im Dezember 2000).
Derzeit (Untersuchungsjahr 2000) beträgt der jährlich
durchschnittliche Tagesverkehr (JDTV) an
der
A10 im Bereich der Mautstelle St. Michael im Lungau etwa 15.000 Fahrzeuge.
Für das Prognosejahr 2020 ist ohne den Ausbau der zweiten Tunnelröhren ein JDTV
zwischen
29.000 und 36.000 Fahrzeugen zu erwarten. Die Bandbreite ergibt sich durch die
zwei be-
rechneten Prognoseszenarien ‚Moderate Entwicklung' (allmähliche
EU-Osterweiterung und
Normalisierung der Verhältnisse am Balkan) und ‚Integrative Entwicklung'
(rasche EU-
Osterweiterung und stark wachsender internationaler Urlauberverkehr).
Sämtliche Maßnahmenplanungen bauen auf der
Verkehrsentwicklung gemäß dem Szenario,
Integrative Entwicklung auf.
Die Analysen zeigen, dass es durch den Bau der zweiten
Tunnelröhren zu einer zusätzlichen Ver-
kehrszunahme von ca. 10% im Prognosejahr 2020 käme (ca. 40.000 Fahrzeuge /
Tag).
Sollten die zweiten Tunnelröhren nicht gebaut werden,
würde sich der insgesamt stark zu-
nehmende
Verkehr aufgrund der Kapazitätsprobleme der einröhrigen Tunnel vermehrt auf das
lokale Straßennetz verteilen, was mittelfristig zu großen Problemen in der
Region führen wird.
Eine Verlagerung auf andere hochrangige Straßennetze
(beispielsweise auf die Pyhrn Autobahn
oder die Brenner Autobahn) infolge einer Mauterhöhung auf der A 10 würde nur marginal statt-
finden und so zu keiner tatsächlichen Entlastung der Tauern Autobahn führen.
Kennzeichnend
für die Tauern Autobahn ist neben dem hohen Schwerverkehrsanteil (derzeit etwa
17%) vor allem der spezifische Urlauberwochenendverkehr, der schon heute an
etwa 20 Wochen-
enden
im Jahr bis zu 44.000 Fahrzeugen pro Tag beträgt (vgl. Tabelle).
Tabelle: Entwicklung des
Verkehrsaufkommens auf der A10 Tauern Autobahn (2000-2020)
|
2000 |
2020 „Moderate Entwicklung" |
2020 „Integration" |
||
|
|
Ohne Aus-bau1 |
Mit Ausbau1 |
Ohne Aus-bau1 |
Mit Ausbau1 |
JDTV (Kfz / 24h) |
14.600 |
28.600 |
31.000 |
36.000 |
40.200 |
PTVW (Kfz/24h) |
10.500 |
20.200 |
21.800 |
32.600 |
36.000 |
UWE (Kfz/24h) |
44.000 |
51.800 |
55.000 |
55.0002 |
79.400 |
JDTV jährlicher
durchschnittlicher Tagesverkehr
DTVW durchschnittlicher
Werktagsverkehr
UWE Urlauberwochenendverkehr
(Q30)
1 Gemeint ist
hier der Ausbau der 2. Röhre Tauerntunnel und Katschbergtunnel, vgl.
Kapitel 4.3
2 aus Kapazitätsgründen auf 55.000
Kfz/24h beschränkt, tatsächliches Potential: 70.000
Kfz/24h
Fragen 10 und 11:
Welche
Behinderungen, Staupotentiale, usw. werden während der Bautätigkeit zu erwarten
sein?
Gibt es Planungen für zusätzliche Züge der
ÖBB-Tauernschleuse?
Welche Beeinträchtigungen werden während der
Bautätigkeit für die Anrainerinnen erwartet und
welche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen?
Antwort:
Planungen betreffend die Koordination der Baustelle für
die 2. Röhre Katschbergtunnel werden
derzeit
ausgearbeitet. Daher sind konkrete Aussagen zu möglichen Behinderungen,
Staupotentia-
len etc. noch nicht möglich.
Die Abstimmung der
einzelnen Bauphasen erfolgt nach dem Stand der Technik so, dass negative
Auswirkungen
auf den fließenden Verkehr und die Anrainer entlang der Strecke möglichst
vermie-
den
werden.
Frage 12:
Gibt es bereits verbindliche Vereinbarungen (Verträge usw.) zwischen
der ASFINAG und den be-
troffenen Gemeinden hinsichtlich der Lärm- und Abgasschutzmaßnahmen? Falls
Nein: Warum
wirken
Sie als verantwortlicher Bundesminister nicht auf die ASFINAG ein, solche
Vereinbarungen
zu treffen damit die
Anrainerinnen rechtsgültig wissen, wann und mit welchen Verbesserungen
Ihrer Lebensqualität sie rechnen können?
Antwort:
Als Resultat der zentralen Forderung der
Anrainergemeinden nach verbindlicher Zusicherung von
Entlastungsmaßnahmen
und deren Umsetzung wurde am 19. Februar 2004 eine „Gemeinsame
Erklärung zur Umsetzung der Umweltentlastungsmaßnahmen entlang der A 10 Tauern
Autobahn
(Hüttau
- Seeboden)" vorbehaltlich der nachträglichen Einholung von Gremial- bzw.
Organbe-
schlüssen
unterzeichnet.
Durch die Unterzeichnung der ‚Gemeinsamen Erklärung'
wird der Forderung der Gemeinden ent-
sprechend
politischer Rückhalt gegeben. Die Zustimmung und Absicherung der Maßnahmenpake-
te
in Form der gemeinsamen Erklärung ist die Basis für eine Prioritätenreihung der
Umsetzung der
Maßnahmen, die aktuell erstellt wird.