1556/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1627/J-NR/2004 betreffend Lärm- und Abgas-
schutzmaßnahmen für die Anrainergemeinden der Tauernautobahn A 10 , die die Abgeordneten
Mag. Melitta Trunk und GenossInnen am 25. März 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 2:

Wann ist beim Ausbau der A 10 der genaue Baubeginn der zweiten Tunnelröhren für den Katsch-
bergtunnel und den Tauerntunnel geplant und wann wird der Baubeginn realistischerweise
tatsächlich sein?

Wann sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein und wann ist mit der Eröffnung der zweiten
Tunnelröhren zu rechnen?

Antwort:

Ein Baubeginn für die 2. Röhre Katschbergtunnel ist für Herbst 2004 geplant.

Der Antrag um § 4 - Verordnungserlassung für den Tauerntunnel wird voraussichtlich Frühjahr
2004 eingereicht. Der Baubeginn des Tauerntunnels ist aus diesem Grund für das Jahr 2005 ge-
plant.

Nach 36 Monaten Bauzeit wir die 2. Röhre Katschbergtunnel voraussichtlich Ende 2007 dem Ver-
kehr freigegeben. Nach Eröffnung der 2. Tunnelröhre muss die 1., bestehende, Tunnelröhre ge-
sperrt werden, um zusätzliche Querschläge von der 2. Röhre durchzubrechen bzw. die 1. Röhre zu
sanieren. Beide Tunnelröhren sind voraussichtlich ab Ende 2008 befahrbar.

Die Bauzeit für den Tauerntunnel beträgt aufgrund schwierigerer geologischer Verhältnisse vor-
aussichtlich ca. 54 Monate. Nach Fertigstellung der 2. Tunnelröhre muss wie auch beim Katsch-
bergtunnel die 1. Röhre saniert werden, was den Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe für beide Röhren
um ca. weitere 12 Monate verschiebt.


Fragen 3 und 4:

Wie hoch belaufen sich die geplanten Kosten für die Errichtung der beiden Tunnelröhren (bitte um
detaillierte Angabe für alle Projektschritte, Bauphasen und sonstigen Gliederungen der beiden Pro-
jekte)?

Welche finanziellen Mittel sind für die Errichtung von Lärm- und Abgasschutzmaßnahmen
vorgesehen? (Bitte um detaillierte Angabe nach Maßnahme und Streckenabschnitt)

Antwort:

Die Baukosten werden derzeit mit rund 88 Mio. Euro für den Katschbergtunnel bzw. rund 165 Mio.
Euro für den Tauerntunnel kalkuliert (Stand April 2004).

Für den Abschnitt der ÖSAG-Gesellschaftsstrecke (Gemeinde Hüttau in Kärnten bis zur Gemeinde
Gmünd in Kärnten) betragen die Kosten für die geplanten Umweltentlastungsmaßnahmen rund
266 Mio. Euro (Stand April 2004).

Derzeit arbeitet die ÖSAG an der Erstellung einer Prioritätenreihung der Umsetzung der Maß-
nahmen. Eine Aussage, wann konkret welche Summe für eine einzelne Maßnahme investiert wird,
kann erst nach Fertigstellung der Ausarbeitung der Prioritätenreihung getroffen werden.

Fragen 5, 6 und 7:

Welche Lärmschutzeinrichtungen (Flüsterasphalt, Lärmschutzwände, Einhausungen, usw.) sind
konkret geplant? (Bitte um detaillierte Angabe für jeden Streckenabschnitt.)

Welche sonstigen Lärm- und Abgasschutzmaßnahmen (Fahrverbote, Tempolimits, usw.) sind vor-
gesehen? (Bitte um detaillierte Angabe nach Maßnahme und Streckenabschnitt.)

Welche sonstigen Maßnahmen für die betroffenen Regionen sind daneben geplant?

Antwort:

Im Rahmen von Arbeitsgruppensitzungen wurden von der ÖSAG, den Mitgliedern der lokalen
Arbeitsgruppe (Interessensvertreter der Gemeinden) sowie den technischen Fachplanern gemein-
sam mögliche Varianten von (Lärm-)Entlastungsmaßnahmen erarbeitet.

Entlang der Gesellschaftsstrecke der ÖSAG wurden so auf Basis der Dienstanweisung des
Ministeriums „Lärmschutz an Bundesstraßen" aus dem Jahre 1999 insgesamt 42 Einzelmaß-
nahmen erarbeitet. Die Ausführung der geplanten Maßnahmen unterscheidet sich je nach
fachlicher Notwendigkeit in Lärmschutzwände (eine oder beide Richtungsfahrbahnen bzw. auch
am Mittelstreifen, Höhen von 3 - 5 Meter), Lärmschutzdämme, Lärmschutzgalerien, Ein-
hausungen der Fahrbahn bzw. kombinierte Maßnahmen und passive Lärmschutzmaßnahmen an
einzelnen Objekten (z.B. Lärmschutzfenster).

Als zusätzliche Maßnahmen werden derzeit für einzelne Streckenabschnitte sog. Geschwindig-
keitsabhängige Lärmschutzanlagen (Lärmpegelabhängige, automatische Geschwindigkeits-
reduktion wie am Beispiel Gleisdorf in der Steiermark) geplant.


Fragen 8 und 9:

Mit welcher Erhöhung des Verkehrsaufkommens rechnen Sie durch den Vollausbau der A10 (bitte
wenn möglich um detaillierte Angabe)?

Gibt es zu erwartbaren Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der A10 bereits Studien, Untersu-
chungen usw...:? Wenn ja: Welche und mit welchen konkreten Ergebnissen?

Antwort:

Als Basis sämtlicher Umweltuntersuchungen an der Gesellschaftsstrecke der ÖSAG wurde im Jahr
2000 durch das Büro Dr. Snizek im Auftrag der ÖSAG eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung
durchgeführt (Schlussbericht im Dezember 2000).

Derzeit (Untersuchungsjahr 2000) beträgt der jährlich durchschnittliche Tagesverkehr (JDTV) an
der A10 im Bereich der Mautstelle St. Michael im Lungau etwa 15.000 Fahrzeuge.
Für das Prognosejahr 2020 ist ohne den Ausbau der zweiten Tunnelröhren ein JDTV zwischen
29.000 und 36.000 Fahrzeugen zu erwarten. Die Bandbreite ergibt sich durch die zwei be-
rechneten Prognoseszenarien ‚Moderate Entwicklung' (allmähliche EU-Osterweiterung und
Normalisierung der Verhältnisse am Balkan) und ‚Integrative Entwicklung' (rasche EU-
Osterweiterung und stark wachsender internationaler Urlauberverkehr).

Sämtliche Maßnahmenplanungen bauen auf der Verkehrsentwicklung gemäß dem Szenario,
Integrative Entwicklung auf.

Die Analysen zeigen, dass es durch den Bau der zweiten Tunnelröhren zu einer zusätzlichen Ver-
kehrszunahme von ca. 10% im Prognosejahr 2020 käme (ca. 40.000 Fahrzeuge / Tag).

Sollten die zweiten Tunnelröhren nicht gebaut werden, würde sich der insgesamt stark zu-
nehmende Verkehr aufgrund der Kapazitätsprobleme der einröhrigen Tunnel vermehrt auf das
lokale Straßennetz verteilen, was mittelfristig zu großen Problemen in der Region führen wird.

Eine Verlagerung auf andere hochrangige Straßennetze (beispielsweise auf die Pyhrn Autobahn
oder die Brenner Autobahn) infolge einer Mauterhöhung auf der A
10 würde nur marginal statt-
finden und so zu keiner tatsächlichen Entlastung der Tauern Autobahn führen.
Kennzeichnend für die Tauern Autobahn ist neben dem hohen Schwerverkehrsanteil (derzeit etwa
17%) vor allem der spezifische Urlauberwochenendverkehr, der schon heute an etwa 20 Wochen-
enden im Jahr bis zu 44.000 Fahrzeugen pro Tag beträgt (vgl. Tabelle).

Tabelle: Entwicklung des Verkehrsaufkommens auf der A10 Tauern Autobahn (2000-2020)

 

 

2000

2020 „Moderate Entwicklung"

2020 „Integration"

 

 

Ohne Aus-bau1

Mit Ausbau1

Ohne Aus-bau1

Mit Ausbau1

JDTV (Kfz / 24h)

14.600

28.600

31.000

36.000

40.200

PTVW (Kfz/24h)

10.500

20.200

21.800

32.600

36.000

UWE (Kfz/24h)

44.000

51.800

55.000

55.0002

79.400

 

 


JDTV                jährlicher durchschnittlicher Tagesverkehr
DTVW                        durchschnittlicher Werktagsverkehr

UWE                Urlauberwochenendverkehr (Q30)

1                     Gemeint ist hier der Ausbau der 2. Röhre Tauerntunnel und Katschbergtunnel, vgl.

Kapitel 4.3

2                     aus Kapazitätsgründen auf 55.000 Kfz/24h beschränkt, tatsächliches Potential: 70.000

Kfz/24h

Fragen 10 und 11:

Welche Behinderungen, Staupotentiale, usw. werden während der Bautätigkeit zu erwarten sein?
Gibt es Planungen für zusätzliche Züge der ÖBB-Tauernschleuse?

Welche Beeinträchtigungen werden während der Bautätigkeit für die Anrainerinnen erwartet und
welche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen?

Antwort:

Planungen betreffend die Koordination der Baustelle für die 2. Röhre Katschbergtunnel werden
derzeit ausgearbeitet. Daher sind konkrete Aussagen zu möglichen Behinderungen, Staupotentia-
len etc. noch nicht möglich.

Die Abstimmung der einzelnen Bauphasen erfolgt nach dem Stand der Technik so, dass negative
Auswirkungen auf den fließenden Verkehr und die Anrainer entlang der Strecke möglichst vermie-
den werden.

Frage 12:

Gibt es bereits verbindliche Vereinbarungen (Verträge usw.) zwischen der ASFINAG und den be-
troffenen Gemeinden hinsichtlich der Lärm- und Abgasschutzmaßnahmen? Falls Nein: Warum
wirken Sie als verantwortlicher Bundesminister nicht auf die ASFINAG ein, solche Vereinbarungen
zu treffen damit die Anrainerinnen rechtsgültig wissen, wann und mit welchen Verbesserungen
Ihrer Lebensqualität sie rechnen können?

Antwort:

Als Resultat der zentralen Forderung der Anrainergemeinden nach verbindlicher Zusicherung von
Entlastungsmaßnahmen und deren Umsetzung wurde am 19. Februar 2004 eine „Gemeinsame
Erklärung zur Umsetzung der Umweltentlastungsmaßnahmen entlang der A 10 Tauern Autobahn
(Hüttau - Seeboden)" vorbehaltlich der nachträglichen Einholung von Gremial- bzw. Organbe-
schlüssen unterzeichnet.

Durch die Unterzeichnung der ‚Gemeinsamen Erklärung' wird der Forderung der Gemeinden ent-
sprechend politischer Rückhalt gegeben. Die Zustimmung und Absicherung der Maßnahmenpake-
te in Form der gemeinsamen Erklärung ist die Basis für eine Prioritätenreihung der Umsetzung der
Maßnahmen, die aktuell erstellt wird.