1557/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1631/J-NR/2004 betreffend "Verkehrsinfarkt" im
Kremstal und der geplante Bau der B 139 "neu" (Umfahrung Haid), der nicht umgesetzt wird, die die
Abgeordneten Krist und GenossInnen am 25. März 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 15:

Wann genau ist mit dem Baubeginn zu rechnen?

Sollte es kein genaues Datum für einen Baubeginn geben: Warum gibt es noch immer kein
genaues Datum?

Wie lange wird der Bau voraussichtlich dauern?

Wer finanziert dieses Projekt bzw. wie viel finanziert der Bund, wie viel die Gemeinden (welche),
wie viel das Land Oberösterreich? (Bitte detailliert aufschlüsseln.)

Wie hoch sind die voraussichtlichen Gesamtkosten dieses Projektes?

Das Möbelhaus „Ikea" erklärte sich ebenfalls bereit einen Teil der Finanzierung zu übernehmen:
Unter welchen Voraussetzungen will sich Ikea an dieser Finanzierung beteiligen?

Wie hoch soll dieser Betrag sein?
Gibt es noch andere solche Financiers?

Wenn ja, von wem und wie hoch sollen die jeweiligen Beträge sein, und unter welchen Bedingun-
gen wollen sich die jeweiligen Financiers beteiligen?

Wie genau soll die B 139 „neu" verlaufen bzw. wie ist der Verlauf der B 139 „neu" nach dem letzten
Verhandlungsstand geplant?


Welche Anschlüsse soll die B 139 „neu" haben?

Wie viele Umweltverträglichkeitsprüfungen und in welchen Regionen genau wurden bereits durch-
geführt?

Was sind die Ergebnisse dieser Prüfungen?

Müssen noch mehrere Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden?

Wenn ja, wie viele und warum?

Antwort:

Ihre Fragen 1-15 beziehen sich ausschließlich auf den Bereich der geplanten Umfahrung Haid im
Zuge der Landesstraße B 139. Das Amt der OÖ Landesregierung legt Wert darauf, dass seit dem
Inkrafttreten des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes am 1.4.2002 sämtliche Angelegenheiten
der übertragenen Bundesstraßen - und somit auch die der Landesstraße B 139 - zur Gänze in
den Kompetenzbereich des Landes Oberösterreich fallen. Detailfragen sind daher an das Land
Oberösterreich zu richten.

Fragen 16 und 17:

Wie weit ist die ASFINAG mit ihren Erhebungen für die Anschlussstelle Traun an die A 1 / A 25
bzw. wann ist mit einem endgültigen Ergebnis zu rechnen?

Welche Vorhaben, Planungen, Gutachten, Prüfungen, etc. will die ASFINAG noch durchführen?

Antwort:

Für den Umbau der Anschlussstelle (ASt.) Traun im Zuge der A 1 West Autobahn wird derzeit ein
Vorprojekt erstellt, in dem mögliche Varianten miteinander verglichen werden. Nach Genehmigung
des Vorprojektes wird ein den technischen und verwaltungsbezogenen Normen entsprechendes
Einreichprojekt samt Umweltverträglichkeitserklärung ausgearbeitet werden. Die erforderliche
Umweltverträglichkeitsprüfung wird sinnvoller Weise gemeinsam mit dem og. Landesstraßenpro-
jekt durchgeführt und mündet für den Umbau der ASt. Traun in einer Trassenverordnung gemäß
§ 4 Bundesstraßengesetz.

Fragen 18 bis 21:

Wie hoch belaufen sich die bisherigen Gesamtkosten dieses Projektes?

Gibt es Modelle, nach denen Ortsgemeinden/Städte zur Finanzierung/Ko-Finanzierung von
Bundesstraßen herangezogen wurden bzw. werden?

Welche Gemeinden (Städte) haben bisher Finanzierungen bzw. Ko-Finanzierungen von Bundes-
straßen geleistet?

Ist es als „üblich" zu bezeichnen, dass Ortsgemeinden/Städte Finanzierungen bzw.
Ko-Finanzierungen von Bundesstraßen leisten (müssen)?

Antwort:

Die realistische Angabe von Gesamtkosten ist aufgrund des Anfangsstadiums der Planungen noch
nicht möglich. Aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind Kostenbeitragsmodelle
zwischen unterschiedlichen Straßenbaulastträgern und -erhaltern erforderlich und daher „üblich".


In Bezug auf den Umbau der ASt. Traun wird die ASFINAG auf Grundlage des ihr im Frucht-
genussvertrag eingeräumten autonomen Wirkungsbereiches die Finanzverhandlungen zum gege-
benen Zeitpunkt führen.