1557/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1631/J-NR/2004 betreffend "Verkehrsinfarkt" im
Kremstal
und der geplante Bau der B 139 "neu" (Umfahrung Haid), der nicht
umgesetzt wird, die die
Abgeordneten
Krist und GenossInnen am 25. März 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 15:
Wann genau ist mit
dem Baubeginn zu rechnen?
Sollte es kein genaues Datum für einen Baubeginn geben:
Warum gibt es noch immer kein
genaues
Datum?
Wie lange wird der
Bau voraussichtlich dauern?
Wer finanziert dieses Projekt bzw. wie viel finanziert
der Bund, wie viel die Gemeinden (welche),
wie
viel das Land Oberösterreich? (Bitte detailliert aufschlüsseln.)
Wie hoch sind die
voraussichtlichen Gesamtkosten dieses Projektes?
Das Möbelhaus „Ikea" erklärte sich ebenfalls bereit
einen Teil der Finanzierung zu übernehmen:
Unter
welchen Voraussetzungen will sich Ikea an dieser Finanzierung beteiligen?
Wie hoch soll dieser Betrag sein?
Gibt
es noch andere solche Financiers?
Wenn ja, von wem und wie hoch sollen die jeweiligen
Beträge sein, und unter welchen Bedingun-
gen
wollen sich die jeweiligen Financiers beteiligen?
Wie genau soll die B 139 „neu" verlaufen bzw. wie
ist der Verlauf der B 139 „neu" nach dem letzten
Verhandlungsstand
geplant?
Welche Anschlüsse soll die B 139 „neu" haben?
Wie viele Umweltverträglichkeitsprüfungen und in welchen
Regionen genau wurden bereits durch-
geführt?
Was sind die Ergebnisse dieser Prüfungen?
Müssen noch mehrere Umweltverträglichkeitsprüfungen
durchgeführt werden?
Wenn ja, wie viele und warum?
Antwort:
Ihre
Fragen 1-15 beziehen sich
ausschließlich auf den Bereich der geplanten Umfahrung Haid im
Zuge der Landesstraße B 139. Das Amt der OÖ
Landesregierung legt Wert darauf, dass seit dem
Inkrafttreten des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes am 1.4.2002 sämtliche
Angelegenheiten
der übertragenen Bundesstraßen - und somit auch die der Landesstraße B
139 - zur Gänze in
den Kompetenzbereich des Landes
Oberösterreich fallen. Detailfragen sind daher an das Land
Oberösterreich zu richten.
Fragen 16 und 17:
Wie weit ist die ASFINAG mit ihren Erhebungen für die
Anschlussstelle Traun an die A 1 / A 25
bzw.
wann ist mit einem endgültigen Ergebnis zu rechnen?
Welche Vorhaben,
Planungen, Gutachten, Prüfungen, etc. will die ASFINAG noch durchführen?
Antwort:
Für den Umbau der Anschlussstelle (ASt.) Traun im Zuge der A 1 West
Autobahn wird derzeit ein
Vorprojekt
erstellt, in dem mögliche Varianten miteinander verglichen werden. Nach
Genehmigung
des
Vorprojektes wird ein den technischen und verwaltungsbezogenen Normen
entsprechendes
Einreichprojekt samt Umweltverträglichkeitserklärung ausgearbeitet werden. Die
erforderliche
Umweltverträglichkeitsprüfung wird sinnvoller Weise gemeinsam mit dem og.
Landesstraßenpro-
jekt durchgeführt und
mündet für den Umbau der ASt. Traun in einer Trassenverordnung gemäß
§ 4 Bundesstraßengesetz.
Fragen 18 bis 21:
Wie hoch belaufen
sich die bisherigen Gesamtkosten dieses Projektes?
Gibt es Modelle, nach denen Ortsgemeinden/Städte zur
Finanzierung/Ko-Finanzierung von
Bundesstraßen
herangezogen wurden bzw. werden?
Welche Gemeinden (Städte) haben bisher Finanzierungen bzw.
Ko-Finanzierungen von Bundes-
straßen
geleistet?
Ist es als „üblich" zu bezeichnen, dass
Ortsgemeinden/Städte Finanzierungen bzw.
Ko-Finanzierungen
von Bundesstraßen leisten (müssen)?
Antwort:
Die realistische Angabe von Gesamtkosten ist aufgrund des
Anfangsstadiums der Planungen noch
nicht
möglich. Aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind
Kostenbeitragsmodelle
zwischen
unterschiedlichen Straßenbaulastträgern und -erhaltern erforderlich und daher
„üblich".
In Bezug auf den Umbau der ASt. Traun wird die ASFINAG auf Grundlage
des ihr im Frucht-
genussvertrag
eingeräumten autonomen Wirkungsbereiches die Finanzverhandlungen zum gege-
benen Zeitpunkt führen.