1560/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 040502/70-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1558/J vom 10. März 2004 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Kollegen, betreffend Verkauf der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften, speziell der ESG Villach, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Das Verfahren zur Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften ist derzeit noch im Gange, sodass weder ein Höchst- noch ein Bestbieter feststeht. Gleichfalls gibt es auch noch keine ausverhandelten Kaufvertragskonditionen. Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu dem laufenden Verfahren keine konkreten Auskünfte geben kann.

 

Zu 3.:

Es ist richtig, dass das Verwertungspaket auch den Bundesanteil an der ESG Villach umfasst.

Zu 4.:

Im Rahmen des Verwertungsprozesses übt Komm.Rat. Ernst Karl Plech keine Funktion aus. Die Frage, ob er in geschäftlicher Beziehung zu einer der Bietergruppen steht, betrifft nicht den Gegenstand der Vollziehung bzw. die Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes und ist daher vom Fragerecht gemäß § 90 GOG nicht umfasst.

 

Dennoch wurde Herr Komm.Rat Ernst Plech dazu um eine Stellungnahme ersucht. In seinem Antwortschreiben teilt er folgendes mit:

 

„In Bezug auf die parlamentarische Anfrage 1558/J, Frage 4, bestätige ich Ihnen auf Ihr Ersuchen gerne, dass ich im Zusammenhang mit der geplanten Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften keine geschäftlichen Beziehungen zu den in den Medien kolportierten Bietern unterhalte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Komm.-Rat Ernst Karl Plech“

 

Zu 5. bis 7.:

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich für die zukünftigen legistischen Tätigkeiten dieser und folgender Regierungen keine Aussagen machen kann. Ich kann aber versichern, wie ich dies bereits bei einer Vielzahl von Anfragebeantwortungen getan habe, dass sich für die derzeitigen Mieter durch den Verkauf nichts ändert.

 

Der Standard der Wohnungen, der Services und die Rechtssicherheit wird auch bei einem neuen Eigentümer durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen garantiert. Auch der direkte Kontakt der Gesellschaften zu ihren Mietern wird in Zukunft gepflegt werden.

 

Zu 8. und 10.:

Vorkaufsrecht bedeutet, dass der Vorkaufsberechtigte eine Kaufoption zu den vom Bestbieter vorgegebenen Bedingungen hat. Ob und zu welchem Zeitpunkt das Land Kärnten Eigentümer der ESG wird, kann daher derzeit noch nicht gesagt werden, da wie zu den Fragen 1. und 2. erwähnt, ein Bestbieter noch nicht feststeht.

 

Zu 9.:

Entgegen der in der Anfrage geäußerten Ansicht, trifft der angesprochene Bescheid der Wiener Landesregierung als Aufsichtsbehörde keine Feststellung zur Frage der Gemeinnützigkeit der WBG. Er beeinträchtigt daher nicht den laufenden Verwertungsprozess.

 

Mit freundlichen Grüßen