1565/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.05.2004
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ 10.000/70-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 6. Mai 2004
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1561/J-NR/2004 betreffend Videoscreens in Schulen – Projekt X-large, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 10.
März 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad
1. bis 14.:
Soweit
dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekannt ist, haben
insgesamt 50 Schulstandorte österreichweit im Rahmen ihrer Autonomie Verträge
mit der Firma Advisions abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um ein
Pilotprojekt dieser Firma, das ausschließlich aus privaten Mitteln finanziert
wird. Im Rahmen ihrer Autonomie kann jede Schule selbst entscheiden, in welcher
Form und zu welchen Bedingungen Werbung eingesetzt wird. Die damit erzielten
Einnahmen verbleiben an der Schule.
Da
die Verträge mit der oben genannten Firma im Rahmen der Schulautonomie abgeschlossen
wurden, sind dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die
Vertragsinhalte nicht bekannt. Seitens des Ressorts wurden weder Kostenbeiträge
geleistet noch eine Ausfallshaftung
übernommen. Über Kooperationen mit anderen externen Stellen hinsichtlich einer
finanziellen Unterstützung des Projekts ist dem Ressort nichts bekannt. Ob die
Schulen für ihre Projektbeteiligung Geld von der Firma Advisions erhalten oder
ob Strafzahlungen bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Projekt vorgesehen
sind, ist angesichts der Tatsache, dass das Projekt in den autonomen Bereich
der Schulen fällt und das BMBWK nicht Vertragspartner ist, ebenfalls nicht
bekannt.
Ad
15., 16. 17. und 22.:
Die
Entscheidung über Werbung an Schulen hat der Schulleiter zu treffen. Gemäß
Punkt 2.9 des Rundschreibens Nr. 23/1997 vom 21. April 1997 des damaligen
Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten steht den
Schulpartnerschaftsgremien allerdings ein Beratungsrecht zu. Auf dieses
Beratungsrecht wurde auch nochmals im zitierten Rundschreiben Nr. 17/2002 vom
2. April 2002 hingewiesen. Die genannten Rundschreiben stehen unverändert in
Geltung.
Was
das ebenfalls in der Anfrage angeführte Rundschreiben 000.28/0032 vom 27. Mai
2002 anlangt, so handelt es sich hierbei um kein Rundschreiben des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, sondern um ein
Rundschreiben der Abteilung für „Wirtschaftliche Angelegenheiten und
Schulökonomie“ des Stadtschulrates für Wien, dessen Inhalt daher nicht vom Ressort
zu vertreten ist.
Ad
18. und 21.:
Bei
der Broschüre aus dem Januar 1998 handelt es sich um ein vom Verein für
Konsumenteninformation im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten herausgegebenes Informationsblatt und
um keine Broschüre des Ministeriums. Der vom Ressort selbst herausgegebene
Folder vom November 1999 wurde angesichts der verstärkten Wichtigkeit der
öffentlichen Darstellung der Arbeit, die an den Schulen geleistet wird,
erstellt. Durch sie sollten die Schulen in knapper und übersichtlicher Form
über das Thema PR informiert werden, wobei sehr wohl auch auf den hohen
Stellenwert der Zusammenarbeit der Schulpartner hingewiesen wird.
Ad
23. bis 27.:
Eine
„Reizüberflutung“ aufgrund der „pausenlosen Sendung der Blöcke“ ist aus Sicht
des Bildungsministeriums nicht gegeben, da die Werbeflächen nicht in den
Klassen, sondern nur im Eingangsbereich etc. angebracht sind, d.h. in jenen
Schulbereichen, in denen sich die Schüler nur kurzfristig aufhalten. Die
betroffenen Schulen haben bisher noch keinen Bedarf an einer Evaluierung
gemeldet.
Ad
28. bis 35.:
Da
es sich - wie bereits oben ausgeführt - um im Rahmen der Schulautonomie
geschlossene Verträge handelt, sind diese Angelegenheiten zwischen den Schulen
und dem Anbieter als Vertragspartner zu regeln und zu entscheiden.
Die
Bundesministerin:
Gehrer eh.