1566/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.05.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

Herrn                                                                          

Präsidenten des Nationalrates                                       (5-fach)

Parlament                                                                   

1010 Wien                                                                  

                                                                                  

                                                                                  

                                                                                  

GZ: 11.001/40-I/A/3/04                                        Wien,10.5.2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1569/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Frage 1:

In diesem Zusammenhang wäre einleitend festzuhalten, dass die der Anfrage zugrundeliegende Information offensichtlich unvollständig und aus dem Zu­sammenhang gerissen den Anfragestellern mitgeteilt worden ist.

 

Dass Fragen des Tierschutzes und der Tiergesundheit hinsichtlich von Tieren im Zusammenhang mit der Produktion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs in eine Verordnung über amtliche Kontrollen von Futter- und Lebensmitteln ge­hören, ist immer außer Zweifel gestanden.

 

Die Probleme begannen damit, dass die Europäische Kommission bei einer Sitzung im Dezember 2003 den Begriff „Futtermittelrecht“ so weit auslegte, dass auch Heimtierfutter und Wildtierfutter zum durch die Verordnung abgedeckten Bereich zu zählen wären und damit auch Fragen des Tierschutzes und der Tier­gesundheit von Heim- und Wildtieren inkludiert seien. Dagegen wurden von mehreren Mitgliedstaaten vorerst Vorbehalte formuliert.

 

Die Verordnung über amtliche Futter- und Lebensmittelkontrolle ist als Baustein, der die Lücke in der Futter- und Lebensmittelkette zwischen den allgemeinen Regelungen hinsichtlich des Lebensmittelrechts in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und den Regelungen des noch zu beschließenden Pakets der Hygiene­regelungen (Simplification) schließt, zu betrachten. Damit ist diese Verordnung ein äußerst wichtiger Rechtstext mit zum Teil schwerwiegenden Folgen für alle Mitgliedstaaten. Deshalb wurde von mehreren Mitgliedstaaten die Frage gestellt,


ob sich diese weite Auslegung im Hinblick auf Heim- und Wildtiere nicht als Be­lastung der als sehr gutes Werkzeug angesehenen Verordnung erweisen könnte.

 

Im Lauf der weiteren Diskussionen und aufgrund von zusätzlichen Erläuterungen der Europäischen Kommission bezüglich deren Sicht der Dinge konnte Österreich von seinen dahingehenden Bedenken abrücken.

 

 

Frage 2:

Österreich hat den gegenständlichen Verordnungsentwurf im Prinzip immer unterstützt und war der Meinung, dass die Verordnung so bald wie möglich verabschiedet werden sollte.

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat