1566/AB XXII. GP
Eingelangt am
11.05.2004
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BM für
Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: 11.001/40-I/A/3/04 Wien,10.5.2004
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Ich beantworte die
an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1569/J der
Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
In diesem
Zusammenhang wäre einleitend festzuhalten, dass die der Anfrage
zugrundeliegende Information offensichtlich unvollständig und aus dem Zusammenhang
gerissen den Anfragestellern mitgeteilt worden ist.
Dass Fragen des
Tierschutzes und der Tiergesundheit hinsichtlich von Tieren im Zusammenhang mit
der Produktion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs in eine Verordnung über
amtliche Kontrollen von Futter- und Lebensmitteln gehören, ist immer außer
Zweifel gestanden.
Die Probleme
begannen damit, dass die Europäische Kommission bei einer Sitzung im Dezember
2003 den Begriff „Futtermittelrecht“ so weit auslegte, dass auch Heimtierfutter
und Wildtierfutter zum durch die Verordnung abgedeckten Bereich zu zählen wären
und damit auch Fragen des Tierschutzes und der Tiergesundheit von Heim- und
Wildtieren inkludiert seien. Dagegen wurden von mehreren Mitgliedstaaten
vorerst Vorbehalte formuliert.
Die Verordnung
über amtliche Futter- und Lebensmittelkontrolle ist als Baustein, der die Lücke
in der Futter- und Lebensmittelkette zwischen den allgemeinen Regelungen
hinsichtlich des Lebensmittelrechts in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und den
Regelungen des noch zu beschließenden Pakets der Hygieneregelungen
(Simplification) schließt, zu betrachten. Damit ist diese Verordnung ein
äußerst wichtiger Rechtstext mit zum Teil schwerwiegenden Folgen für alle
Mitgliedstaaten. Deshalb wurde von mehreren Mitgliedstaaten die Frage gestellt,
ob sich diese
weite Auslegung im Hinblick auf Heim- und Wildtiere nicht als Belastung der
als sehr gutes Werkzeug angesehenen Verordnung erweisen könnte.
Im Lauf der
weiteren Diskussionen und aufgrund von zusätzlichen Erläuterungen der
Europäischen Kommission bezüglich deren Sicht der Dinge konnte Österreich von
seinen dahingehenden Bedenken abrücken.
Frage 2:
Österreich hat den
gegenständlichen Verordnungsentwurf im Prinzip immer unterstützt und war der
Meinung, dass die Verordnung so bald wie möglich verabschiedet werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bundesministerin:
Maria Rauch-Kallat