1569/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.05.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 10.000/66-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                       Wien, 10. Mai 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1574/J-NR/2004 betreffend Versuchshunde an der Veterinärmedizinischen Universität, die die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen am 16. März 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1., 2., 5. und 6.:

Der Bericht im „Falter“ ist im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekannt. Zu der darin gegebenen Darstellung ist Folgendes festzuhalten: Am Institut für Ernährung der Veterinärmedizinischen Universität Wien werden Hunde und Katzen gehalten. Tagsüber können sich die Tiere frei bewegen, wahlweise je nach Wetterlage in den Innenräumen oder im Auslauf. Die ganztägige Gruppenhaltung ist Standard mit Ausnahme von jenen Phasen, in denen im Rahmen von Verdauungsstudien eine individuelle Haltung erforderlich ist. Neben der täglichen Betreuung und Pflege der Hunde durch Tierpfleger werden die Hunde von Studierenden auf dem Gelände ausgeführt bzw. alternativ wird ihnen Gelegenheit zur Beschäftigung innerhalb der Freiläufe im Institut gegeben. Nur für quantitative Fütterungsstudien werden Hunde und Katzen für einige Tage (5 bis 7 Tage) einzeln gehalten, um Auswirkungen der Ernährung auf verdauungs­physiologische Parameter, die Harnzusammensetzung oder Blutwerte zu prüfen. Auch dann erhalten sie Gelegenheit zum Freilauf (ca. 1 bis 2 Stunden täglich) und werden individuell betreut.

 

Ad 3. und 4.:

Am Institut für Ernährung werden seit Jahren ca. 20 Hunde gehalten, die Zahl schwankt je nachdem, ob Hunde abgegeben werden oder ob Welpen geboren wurden. Es handelt sich hierbei um Beagles und Labrador Retriever.

 

Ad 7. bis 9.:

Die Einzelboxen sind unterschiedlich groß: die meisten ca. 2,5  x 0,8 m bzw. einige Boxen 1,4 x 1,3 m. Es sind weiterhin einige Stoffwechselkäfige (1,2 x 0,75 m) vorhanden, in denen die Hunde nur kurz (maximal 2 Tage) untergebracht werden (Quantifizierung der Harnmenge). Die Routinehaltung der Hunde erfolgt in sozial verträglichen, stabilen Gruppen zu je 10 Tieren, so wie oben dargestellt. Die Hunde haben täglich, d.h. auch am Wochenende, Freilauf, wobei die  Betreuung am Wochenende durch ausgebildete Tierpfleger gewährleistet ist.

 

Ad 10. und 11.:

Die Tiere bleiben bis zu einem Alter von 4 bis 6 Jahren am Institut für Ernährung und werden dann an private Besitzer vermittelt. Die Tiere gewöhnen sich erfahrungsgemäß nach dem Wechsel rasch in die Familien ein. Von den neuen Haltern liegen dem Institut ausgesprochen positive Rückmeldungen vor. Das Institut steht den neuen Tierbesitzern selbstverständlich auch nach der Vermittlung des Tieres für etwaige Fragen zur Verfügung, so dass in der Regel ein enger Kontakt über viele Jahre aufrechterhalten bleibt. Auch Studierende, die sich im Rahmen der studentischen Tierbetreuung mit den Hunden sehr intensiv beschäftigen, nehmen sehr gerne Hunde auf.

 

Ad 12.:

Die Beagles stammen aus zugelassenen Zuchteinrichtungen, überwiegend aber aus eigener Nachzucht. Andere Rassen werden nur ausnahmsweise gehalten und werden von Züchtern erworben.

 

Ad 13. bis 15.:

Die Veterinärmedizinische Universität Wien bzw. das Institut für Ernährung hat eine weltweit anerkannte Expertise in der Durchführung von ernährungsbezogenen Studien. Diese umfassen ernährungsphysiologische Untersuchungen, die jeweils im Rahmen von Dissertationsprojekten ablaufen und als Tierversuche gemäß den Bestimmungen des Tierversuchsgesetzes (TVG BGBl. Nr. 501/1989 i.d.F. BGBl. I Nr. 169/1999 und BGBl. I Nr. 136/2001) genehmigt worden sind, sowie einfache nicht meldepflichtige Fütterungstests an Hunden. Letztere sind in keiner Weise invasiv (Akzeptanz- und Verdauungsuntersuchungen) und erfolgen in Zusammenarbeit mit praktisch allen Herstellern von Heimtiernahrung. Die ernährungsphysiologischen Untersuchungen werden jeweils für die Dauer eines Jahres genehmigt. Dabei erfolgt die Untersuchung von Kot- und Harnproben sowie gelegentlich von Blutproben.

 

 

 

Ad 16.:

Die wissenschaftlichen Dienstleistungen werden Firmen in Rechnung gestellt. Ernährungs­physiologische Untersuchungen bei Hunden werden sowohl durch Forschungsmittel der Industrie als auch durch unabhängige Einrichtungen (DFG, FWF-Antrag, sowie Antrag bei Gesellschaft zur Förderung kynologischer Forschung in Vorbereitung) finanziert.

 

Ad 17. und 18.:

Für wissenschaftliche Dienstleistungen wird kostendeckend gearbeitet, es kommen keine Steuermittel zum Einsatz.

 

Ad 19. und 20.:

Die Tierversuchseinrichtung wird durch die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemäß § 12 TVG bestellten Organe kontrolliert. Das Institut für Ernährung als zu kontrollierende Tierversuchseinrichtung ist für diese Kontrollen nicht zuständig. Unbeschadet der behördlichen Kontrollen tragen jedoch gemäß den leitenden Grundsätzen des § 4 TVG alle an der Durchführung von Tierversuchen beteiligten Personen im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgabenstellung eine ethische und wissenschaftliche Verantwortung.

 

Ad 21.:

Die Untersuchungen dienen der Verbesserung der Tiergesundheit. Wesentliche Ergebnisse betreffen verdauungsphysiologische Aspekte sowie die intestinale Mikroflora. Insbesondere werden ernährungsbedingte Einflüsse auf die Zusammensetzung und Stoffwechselaktivität der Darmbakterien untersucht. Die Untersuchungen dienen der Erweiterung des Kenntnisstandes physiologischer Grundlagen mikrobieller Verdauungsabläufe und stellen einen wertvollen Beitrag zur Grundlagenforschung dar. Die Ergebnisse werden regelmäßig in Peer-reviewed Journals publiziert. Angewandte Fragestellungen werden ebenfalls bearbeitet und ermöglichen einen Transfer der Grundlagenforschung in die Praxis. Dadurch wird eine bestmögliche Implementierung neuer Erkenntnisse in die Praxis gewährleistet.

 

Ad 22.:

Die Tiere werden nicht nur ausgewogen und physiologisch ernährt, sondern auch veterinär­medizinisch sowie im Sinne einer tiergerechten und sozialisierten Haltung bestmöglich betreut. Es ist auszuschließen, dass die Hunde Schaden nehmen. Nach Abgabe an private Besitzer (in der Regel Familien) zeigen die Hunde in der Regel ein hervorragendes Sozialverhalten. Der Kontakt der neu-

 

en Besitzer bleibt meist bestehen und wir stehen den Tierhaltern auch nach Abgabe des Tieres bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Ad 23.:

Im Institut für Ernährung werden auch Fragestellungen an anderen Tierarten durchgeführt, die in Österreich als Haustiere von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei sowohl um Heimtiere, z.B. Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Pferde sowie auch um Lebensmittel liefernde Tiere, ins­besondere Hühner und Schweine. Es werden insbesondere Fragestellungen bearbeitet, welche die Ver­besser­ung der Tiergesundheit durch eine adäquate Ernährung zum Ziel haben. Bei Lebens­mittel liefernden Tieren fallen auch Fragen der Lebensmittelsicherheit sowie der Lebensmittel­qualität in den zentralen Aufgabenbereich der Veterinärmedizin (öffentliches Gesundheitswesen) und damit des Instituts für Ernährung.

 

Ad 24. und 25.:

Das Institut für Ernährung ist Bestandteil des „Departments für öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin“. In diesem Zusammenhang obliegen dem Institut auch wesentliche Aufgaben im Rahmen der Sicherung der Lebensmittelqualität und der damit verknüpften Fragen des Verbraucherschutzes, insbesondere der Rückstandsfreiheit und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr. Im Rahmen dieser Studien ist die Untersuchung von Fleisch und Organen von Lebensmittel liefernden Tieren notwendig. Die Untersuchungen im Arbeitsbereich „Lebensmittelqualität und Verbraucherschutz“ unterliegen den Genehmigungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Untersuchungen, die im Rahmen der Aktivitäten des Instituts für Ernährung im Arbeitsbereich „Sicherung der Lebensmittelqualität“ durchgeführt werden, erfordern nach Versuchsabschluss Organ­unter­suchungen. Hierbei handelt es sich um Untersuchungen bei Schweinen (im Jahr 2003 zwei Genehmigungen, 60 bzw. 30 Tiere) sowie um Untersuchungen an Geflügel (im Jahr 2003 drei Genehmigungen, jeweils 330, 360 und 320 Tiere). Im Rahmen einer Studie an Kaninchen (eine Genehmigung, 40 Tiere) erfolgten Untersuchungen der Harnblasen aufgrund der bei dieser Tierart sehr praxisrelevanten Problematik der Urolithiasis (Harnsteinleiden). Diese Tiere sollten anderwärts ohnehin eingeschläfert werden; das Institut für Ernährung hat sie für die Untersuchung des Harntrakts verwendet.

 

Die Bundesministerin:

 

GEHRER eh.