1569/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.05.2004
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ
10.000/66-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien,
10. Mai 2004
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1574/J-NR/2004 betreffend Versuchshunde an der Veterinärmedizinischen
Universität, die die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima,
Kolleginnen und Kollegen am 16. März 2004 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1., 2., 5. und
6.:
Der Bericht im
„Falter“ ist im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekannt.
Zu der darin gegebenen Darstellung ist Folgendes festzuhalten: Am Institut für Ernährung der Veterinärmedizinischen
Universität Wien werden Hunde und Katzen gehalten.
Tagsüber können sich die Tiere frei bewegen, wahlweise je nach Wetterlage in
den Innenräumen oder im Auslauf. Die ganztägige Gruppenhaltung ist Standard mit
Ausnahme von jenen Phasen, in denen im Rahmen von Verdauungsstudien eine
individuelle Haltung erforderlich ist. Neben der täglichen Betreuung und Pflege
der Hunde durch Tierpfleger werden die Hunde von Studierenden auf dem Gelände
ausgeführt bzw. alternativ wird ihnen Gelegenheit zur Beschäftigung innerhalb
der Freiläufe im Institut gegeben. Nur für quantitative Fütterungsstudien
werden Hunde und Katzen für einige Tage (5 bis 7 Tage) einzeln gehalten, um
Auswirkungen der Ernährung auf verdauungsphysiologische Parameter, die
Harnzusammensetzung oder Blutwerte zu prüfen. Auch dann erhalten sie
Gelegenheit zum Freilauf (ca. 1 bis 2 Stunden täglich) und werden individuell
betreut.
Ad 3. und 4.:
Am Institut für
Ernährung werden seit Jahren ca. 20 Hunde gehalten, die Zahl schwankt je
nachdem, ob Hunde abgegeben werden oder ob Welpen geboren wurden. Es handelt
sich hierbei um Beagles
und Labrador Retriever.
Ad 7. bis 9.:
Die
Einzelboxen sind unterschiedlich groß: die meisten ca. 2,5 x 0,8 m bzw. einige Boxen 1,4 x
1,3 m. Es sind weiterhin einige Stoffwechselkäfige (1,2 x 0,75 m)
vorhanden, in denen die Hunde nur kurz (maximal 2 Tage) untergebracht werden
(Quantifizierung der Harnmenge). Die Routinehaltung der Hunde erfolgt in sozial
verträglichen, stabilen Gruppen zu je 10 Tieren, so wie oben dargestellt. Die
Hunde haben täglich, d.h. auch am Wochenende, Freilauf, wobei die Betreuung am Wochenende durch
ausgebildete Tierpfleger gewährleistet ist.
Ad 10. und 11.:
Die
Tiere bleiben bis zu einem Alter von 4 bis 6 Jahren am Institut
für Ernährung und werden dann an private
Besitzer vermittelt. Die Tiere gewöhnen sich
erfahrungsgemäß nach dem Wechsel rasch in die Familien ein. Von den neuen
Haltern liegen dem Institut ausgesprochen positive Rückmeldungen vor. Das
Institut steht den neuen Tierbesitzern selbstverständlich auch nach der
Vermittlung des Tieres für etwaige Fragen zur Verfügung, so dass in der Regel
ein enger Kontakt über viele Jahre aufrechterhalten bleibt. Auch Studierende,
die sich im Rahmen der studentischen Tierbetreuung mit den Hunden sehr intensiv
beschäftigen, nehmen sehr gerne Hunde auf.
Ad 12.:
Die Beagles stammen
aus zugelassenen Zuchteinrichtungen, überwiegend aber aus eigener Nachzucht.
Andere Rassen werden nur ausnahmsweise gehalten und werden von Züchtern
erworben.
Ad 13. bis 15.:
Die
Veterinärmedizinische Universität Wien bzw. das Institut für Ernährung hat eine
weltweit anerkannte Expertise in der Durchführung von ernährungsbezogenen
Studien. Diese umfassen ernährungsphysiologische Untersuchungen, die jeweils im
Rahmen von Dissertationsprojekten ablaufen und als Tierversuche gemäß den
Bestimmungen des Tierversuchsgesetzes (TVG BGBl. Nr. 501/1989 i.d.F.
BGBl. I Nr. 169/1999 und BGBl. I Nr. 136/2001) genehmigt
worden sind, sowie einfache nicht meldepflichtige Fütterungstests an Hunden.
Letztere sind in keiner Weise invasiv (Akzeptanz- und Verdauungsuntersuchungen)
und erfolgen in Zusammenarbeit mit praktisch allen Herstellern von
Heimtiernahrung. Die ernährungsphysiologischen Untersuchungen werden jeweils
für die Dauer eines Jahres genehmigt. Dabei erfolgt die Untersuchung von Kot-
und Harnproben sowie gelegentlich von Blutproben.
Ad 16.:
Die
wissenschaftlichen Dienstleistungen werden Firmen in Rechnung gestellt.
Ernährungsphysiologische Untersuchungen bei Hunden werden sowohl durch
Forschungsmittel der Industrie als auch durch unabhängige Einrichtungen (DFG,
FWF-Antrag, sowie Antrag bei Gesellschaft zur Förderung kynologischer Forschung
in Vorbereitung) finanziert.
Ad 17. und 18.:
Für wissenschaftliche
Dienstleistungen wird kostendeckend gearbeitet, es kommen keine Steuermittel
zum Einsatz.
Ad 19. und 20.:
Die
Tierversuchseinrichtung wird durch die vom Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur gemäß § 12 TVG bestellten Organe kontrolliert. Das
Institut für Ernährung als zu kontrollierende Tierversuchseinrichtung ist für
diese Kontrollen nicht zuständig. Unbeschadet der behördlichen Kontrollen
tragen jedoch gemäß den leitenden Grundsätzen des § 4 TVG alle an der
Durchführung von Tierversuchen beteiligten Personen im Rahmen der ihnen
übertragenen Aufgabenstellung eine ethische und wissenschaftliche
Verantwortung.
Ad 21.:
Die Untersuchungen
dienen der Verbesserung der Tiergesundheit. Wesentliche Ergebnisse betreffen
verdauungsphysiologische Aspekte sowie die intestinale Mikroflora. Insbesondere
werden ernährungsbedingte Einflüsse auf die Zusammensetzung und
Stoffwechselaktivität der Darmbakterien untersucht. Die Untersuchungen dienen
der Erweiterung des Kenntnisstandes physiologischer Grundlagen mikrobieller
Verdauungsabläufe und stellen einen wertvollen Beitrag zur Grundlagenforschung
dar. Die Ergebnisse werden regelmäßig in Peer-reviewed Journals publiziert.
Angewandte Fragestellungen werden ebenfalls bearbeitet und ermöglichen einen
Transfer der Grundlagenforschung in die Praxis. Dadurch wird eine bestmögliche
Implementierung neuer Erkenntnisse in die Praxis gewährleistet.
Ad 22.:
Die Tiere werden
nicht nur ausgewogen und physiologisch ernährt, sondern auch veterinärmedizinisch
sowie im Sinne einer tiergerechten und sozialisierten Haltung bestmöglich
betreut. Es ist auszuschließen, dass die Hunde Schaden nehmen. Nach Abgabe an
private Besitzer (in der Regel Familien) zeigen die Hunde in der Regel ein
hervorragendes Sozialverhalten. Der Kontakt der neu-
en Besitzer bleibt
meist bestehen und wir stehen den Tierhaltern auch nach Abgabe des Tieres bei
allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Ad 23.:
Im Institut für
Ernährung werden auch Fragestellungen an anderen Tierarten durchgeführt, die in
Österreich als Haustiere von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei sowohl um
Heimtiere, z.B. Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Pferde sowie auch um
Lebensmittel liefernde Tiere, insbesondere Hühner und Schweine. Es werden
insbesondere Fragestellungen bearbeitet, welche die Verbesserung der
Tiergesundheit durch eine adäquate Ernährung zum Ziel haben. Bei Lebensmittel
liefernden Tieren fallen auch Fragen der Lebensmittelsicherheit sowie der
Lebensmittelqualität in den zentralen Aufgabenbereich der Veterinärmedizin
(öffentliches Gesundheitswesen) und damit des Instituts für Ernährung.
Ad 24. und 25.:
Das Institut für
Ernährung ist Bestandteil des „Departments für öffentliches Gesundheitswesen in
der Veterinärmedizin“. In diesem Zusammenhang obliegen dem Institut auch
wesentliche Aufgaben im Rahmen der Sicherung der Lebensmittelqualität und der
damit verknüpften Fragen des Verbraucherschutzes, insbesondere der
Rückstandsfreiheit und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln für den menschlichen
Verzehr. Im Rahmen dieser Studien ist die Untersuchung von Fleisch und Organen
von Lebensmittel liefernden Tieren notwendig. Die Untersuchungen im
Arbeitsbereich „Lebensmittelqualität und Verbraucherschutz“ unterliegen den
Genehmigungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Untersuchungen, die
im Rahmen der Aktivitäten des Instituts für Ernährung im Arbeitsbereich
„Sicherung der Lebensmittelqualität“ durchgeführt werden, erfordern nach
Versuchsabschluss Organuntersuchungen. Hierbei handelt es sich um
Untersuchungen bei Schweinen (im Jahr 2003 zwei Genehmigungen, 60 bzw. 30
Tiere) sowie um Untersuchungen an Geflügel (im Jahr 2003 drei Genehmigungen,
jeweils 330, 360 und 320 Tiere). Im Rahmen einer Studie an Kaninchen (eine
Genehmigung, 40 Tiere) erfolgten Untersuchungen der Harnblasen aufgrund der bei
dieser Tierart sehr praxisrelevanten Problematik der Urolithiasis (Harnsteinleiden).
Diese Tiere sollten anderwärts ohnehin eingeschläfert werden; das Institut für
Ernährung hat sie für die Untersuchung des Harntrakts verwendet.
Die
Bundesministerin:
GEHRER eh.