1570/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen
und
Kollegen vom 16.03.2004, Nr. 1567/J, betreffend Gefährdung der flächendeckenden
Imkerei,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 4:
Seit 1997 besteht innerhalb des
europäischen Raumes die Möglichkeit, den Bienensektor
gemäß der VO (EG)
1221/97 für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Ver-
marktung von Honig zu fördern. Ziel dieses
Förderprogramms ist die Erhaltung einer flä-
chendeckenden Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft im europäischen Raum,
um die unver-
zichtbare Bestäubungsfunktion der Bienen
für die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und dar-
über hinaus für das gesamte Ökosystem
sicherzustellen. Die Bekämpfung der Varroatose
und der damit verbundenen Krankheiten
ist neben der Qualität und Rückstandsfreiheit der
Imkereiprodukte ebenso wichtig wie die Verbesserung der Bedingungen bei
der Bienen-
stockbehandlung und die Verbesserung der Bienenwanderung. Die Maßnahmen dieses
För-
derprogramms sind von den Mitgliedstaaten jährlich unter Mitwirkung der
Imkerverbände zu
erarbeiten und müssen von der Europäischen
Kommission genehmigt werden. Die Mittel
dazu werden zu 50 % von der EU, zu 30 % vom Bund und zu 20 % von den Ländern
zur
Verfügung gestellt.
Auf nationaler Ebene ist die
Bienenzucht nach der Sonderrichtlinie für die Förderung von
Sach-
und Personalaufwand (Dienstleistungsrichtlinie) in der Landwirtschaft aus
Bundes-
und Landesmittel
(Sparte 2.10 - Sparte zur Qualitätsverbesserung und Produktionsalternati-
ven in der Tierhaltung) förderfähig. Im Mittelpunkt dabei stehen einerseits die
Förderung der
Leistungsprüfungen und andererseits die Förderung von zuchtrelevanten
Maßnahmen.
Darüber hinaus können nach dem
Programm für die ländliche Entwicklung betriebliche In-
vestitionen, die von
Imkern mit einem imkerlichen Einheitswertbescheid getätigt werden, mit
einem Investitionszuschuss und einem Zinsenzuschuss zu einem
Agrarinvestitionskredit ge-
fördert werden.
Zu Frage 2:
Um die zur Verfügung stehenden Mittel
effizient und wirksam einzusetzen, wurde das För-
derprogramm
nach der VO (EG) 1221/97 im Jahr 2003 neu gestaltet. Die Schwerpunkte
wurden
dabei auf Schulungsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Be-
kämpfung
der Varroatose und Honigqualitätsuntersuchungen gelegt. Diese Maßnahmen
stehen
allen Imkern zur Verfügung ohne Einschränkung auf die Größe des Betriebs bzw.
auf
die Völkerzahl und werden bis zu 80 % gefördert. Gleichzeitig wurde mit der
Neuorientierung
der Fördersatz für
Investitionen von 30 % auf 35 % angehoben.
Auch im Programm für
die ländliche Entwicklung wurde der Fördersatz (Investitionszuschuss
von
10 % auf 15 %) für imkerliche Einrichtungen angehoben, um der schwierigen
Situation
der Imkereiwirtschaft
besser entsprechen zu können.
Zu Frage 3:
Im Programmjahr
2002/03 waren nach dem EU-Förderprogramm der VO (EG) 1221/97 in
Österreich
erstmals auch Investitionen förderbar. Antragsberechtigt waren Imker bzw.
Imker-
gemeinschaften, die über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügten
und mehr als
58
Bienenstöcke bewirtschafteten. Nachdem die Gemeinschaftsinvestitionen kaum in
An-
spruch genommen
wurden, wurde diese Fördermöglichkeit im heurigen Programmjahr ge-
strichen.
Die wichtigsten
Fördervoraussetzungen zur Inanspruchnahme der Investitionsförderungen
nach der VO (EG) 1221/97 sowie dem Programm für die ländliche Entwicklung
stellen sich
nunmehr
wie folgt dar:
-
Nachweis der beruflichen Qualifikation
-
Bewirtschaftung von nachweislich mindestens 58
Bienenstöcken
-
Imkerlich begründeter Einheitswertbescheid
-
Betriebsverbesserungsplan
Während das Mindestinvestitionsvolumen
nach dem Programm der VO 1221/97 bei € 2.000,-
liegt, besteht beim Programm für die
ländliche Entwicklung eine Untergrenze von € 3.700,-
für förderbare Investitionen.
Zu Frage 5 und 6:
Für die Maßnahme „Bekämpfung der Varroatose
und der mit ihr verbundenen Krankheiten
sowie
die Verbesserung der Bienenstockbehandlung" wurden für das Jahr 2004 ca.
€
172.000,- budgetiert. Diese Mittel werden für Maßnahmen zur praktischen
Varroabe-
kämpfung
und Varroatoleranzzucht (€ 128.000) zur Verfügung gestellt.
Die
Verringerung des Betrages im Vergleich zum Jahr 2003 liegt darin begründet,
dass im
heurigen Jahr verstärkt die Ausbildung für eine sachgemäße Varroabekämpfung
gefördert
wird.
Die Festlegung eines neuen Förderschwerpunkts war deshalb notwendig geworden,
da
in
den vergangenen Jahren rund die Hälfte der jährlichen Budgets für Maßnahmen im
Be-
reich der
Varroabekämpfung aufgewendet wurde, jedoch von den Imkerverbänden jährliche
Völkerverluste von um die 50 % gemeldet wurden.
Zu Frage 7:
Mit der Richtlinie
91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das In-Verkehr-Bringen von
Pflanzenschutzmitteln
wurden einheitliche Grundsätze für die Zulassung von Pflanzen-
schutzmitteln festgelegt, sodass von einem hohen Schutzniveau bei der Zulassung
von
Pflanzenschutzmitteln
in den Mitgliedstaaten ausgegangen werden kann.