1570/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen
und Kollegen vom 16.03.2004, Nr. 1567/J, betreffend Gefährdung der flächendeckenden
Imkerei, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 4:

Seit 1997 besteht innerhalb des europäischen Raumes die Möglichkeit, den Bienensektor
gemäß der VO (EG) 1221/97 für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Ver-
marktung von Honig zu fördern. Ziel dieses Förderprogramms ist die Erhaltung einer flä-
chendeckenden Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft im europäischen Raum, um die unver-
zichtbare Bestäubungsfunktion der Bienen für die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und dar-
über hinaus für das gesamte Ökosystem sicherzustellen. Die Bekämpfung der Varroatose
und der damit verbundenen Krankheiten ist neben der Qualität und Rückstandsfreiheit der
Imkereiprodukte ebenso wichtig wie die Verbesserung der Bedingungen bei der Bienen-
stockbehandlung und die Verbesserung der Bienenwanderung. Die Maßnahmen dieses För-
derprogramms sind von den Mitgliedstaaten jährlich unter Mitwirkung der Imkerverbände zu
erarbeiten und müssen von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die Mittel
dazu werden zu 50 % von der EU, zu 30 % vom Bund und zu 20 % von den Ländern zur
Verfügung gestellt.


Auf nationaler Ebene ist die Bienenzucht nach der Sonderrichtlinie für die Förderung von
Sach- und Personalaufwand (Dienstleistungsrichtlinie) in der Landwirtschaft aus Bundes-
und Landesmittel (Sparte 2.10 - Sparte zur Qualitätsverbesserung und Produktionsalternati-
ven in der Tierhaltung) förderfähig. Im Mittelpunkt dabei stehen einerseits die Förderung der
Leistungsprüfungen und andererseits die Förderung von zuchtrelevanten Maßnahmen.

Darüber hinaus können nach dem Programm für die ländliche Entwicklung betriebliche In-
vestitionen, die von Imkern mit einem imkerlichen Einheitswertbescheid getätigt werden, mit
einem Investitionszuschuss und einem Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit ge-
fördert werden.

Zu Frage 2:

Um die zur Verfügung stehenden Mittel effizient und wirksam einzusetzen, wurde das För-
derprogramm nach der VO (EG) 1221/97 im Jahr 2003 neu gestaltet. Die Schwerpunkte
wurden dabei auf Schulungsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Be-
kämpfung der Varroatose und Honigqualitätsuntersuchungen gelegt. Diese Maßnahmen
stehen allen Imkern zur Verfügung ohne Einschränkung auf die Größe des Betriebs bzw. auf
die Völkerzahl und werden bis zu 80 % gefördert. Gleichzeitig wurde mit der Neuorientierung
der Fördersatz für Investitionen von 30 % auf 35 % angehoben.

Auch im Programm für die ländliche Entwicklung wurde der Fördersatz (Investitionszuschuss
von 10 % auf 15 %) für imkerliche Einrichtungen angehoben, um der schwierigen Situation
der Imkereiwirtschaft besser entsprechen zu können.

Zu Frage 3:

Im Programmjahr 2002/03 waren nach dem EU-Förderprogramm der VO (EG) 1221/97 in
Österreich erstmals auch Investitionen förderbar. Antragsberechtigt waren Imker bzw. Imker-
gemeinschaften, die über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügten und mehr als
58 Bienenstöcke bewirtschafteten. Nachdem die Gemeinschaftsinvestitionen kaum in An-


spruch genommen wurden, wurde diese Fördermöglichkeit im heurigen Programmjahr ge-
strichen.

Die wichtigsten Fördervoraussetzungen zur Inanspruchnahme der Investitionsförderungen
nach der VO (EG) 1221/97 sowie dem Programm für die ländliche Entwicklung stellen sich
nunmehr wie folgt dar:

-           Nachweis der beruflichen Qualifikation

-            Bewirtschaftung von nachweislich mindestens 58 Bienenstöcken

-           Imkerlich begründeter Einheitswertbescheid

-           Betriebsverbesserungsplan

Während das Mindestinvestitionsvolumen nach dem Programm der VO 1221/97 bei € 2.000,-
liegt, besteht beim Programm für die ländliche Entwicklung eine Untergrenze von € 3.700,-
für förderbare Investitionen.

Zu Frage 5 und 6:

Für die Maßnahme „Bekämpfung der Varroatose und der mit ihr verbundenen Krankheiten
sowie die Verbesserung der Bienenstockbehandlung" wurden für das Jahr 2004 ca.
€ 172.000,- budgetiert. Diese Mittel werden für Maßnahmen zur praktischen Varroabe-
kämpfung und Varroatoleranzzucht (€ 128.000) zur Verfügung gestellt.
Die Verringerung des Betrages im Vergleich zum Jahr 2003 liegt darin begründet, dass im
heurigen Jahr verstärkt die Ausbildung für eine sachgemäße Varroabekämpfung gefördert
wird. Die Festlegung eines neuen Förderschwerpunkts war deshalb notwendig geworden, da
in den vergangenen Jahren rund die Hälfte der jährlichen Budgets für Maßnahmen im Be-
reich der Varroabekämpfung aufgewendet wurde, jedoch von den Imkerverbänden jährliche
Völkerverluste von um die 50 % gemeldet wurden.


Zu Frage 7:

Mit der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das In-Verkehr-Bringen von
Pflanzenschutzmitteln wurden einheitliche Grundsätze für die Zulassung von Pflanzen-
schutzmitteln festgelegt, sodass von einem hohen Schutzniveau bei der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln in den Mitgliedstaaten ausgegangen werden kann.