1573/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.05.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ 040502/74-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

     

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1576/J vom 16. März 2004 der Abgeordneten Mag. Hans Moser und Kollegen, betreffend Zwischenbilanz der Austria Wirtschaftsservice GmbH, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zum Thema Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung durch Gründung der AWS und den damit erzielten Verbesserungen erinnere ich daran, dass

·        die österreichische Wirtschaftsförderungslandschaft vor Gründung der AWS durch eine Vielzahl von Institutionen und Maßnahmen gekennzeichnet war, die mehr oder weniger koordiniert nebeneinander existierten. Dieses System wurde immer wieder als sprichwörtlicher "Förderdschungel" kritisiert.

·        schon im Jahr 1997 der Rechnungshof die Verringerung der Anzahl der Förderungsaktionen sowie der Institutionen, die die Förderungen vergeben, forderte.

·        der Rat für FTE darauf hin wies, das System sei für innovative Unternehmensgründer unübersichtlich und wenig bürgerfreundlich.

·        auch von Seiten der Unternehmer, insbesondere der Jungunternehmer, der Wunsch nach einer zentralen Informations- und Beratungsstelle geäußert wurde.

 

Im Jahr 2002 haben daher der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und ich die Initiative ergriffen, die Zersplitterung der Förderlandschaft durch eine Fusion der wichtigsten Förderinstitutionen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministeriums für Finanzen zu bereinigen.

 

Durch die Zusammenführung der wichtigsten Fördergesellschaften des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in der AWS ist es gelungen, eine zentrale kundenorientierte Informations- und Beratungsstelle für alle Belange der Wirtschaftsförderung zu schaffen. Seitdem braucht ein Unternehmer, der eine Förderung für ein Projekt beantragen will, nicht mehr im vorhinein – oft mühsam - eruieren, ob er einen Kredit, einen Zuschuss, einen Zinsenzuschuss oder eine Garantie benötigt. Die AWS als zentrale Servicestelle bietet den Interessierten nun einen maßgeschneiderten Instrumentenmix an. Damit wird erstmals das One-stop-shop-Prinzip umgesetzt und dem Kunden ein verbessertes Service angeboten.

Die Austria Wirtschaftsservice ist – wie schon ihr Name sagt - mehr, als eine reine „Förderstelle“. Durch die Bündelung der Kompetenzen der FGG, der Bürges, der Innovationsagentur und des ERP-Fonds kann nunmehr auch ein ganzes Set an sonstigen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen aus einer Hand angeboten werden.

Trotz der vielfältigen Angebote ist durch die Mehrjahresprogramme der AWS auch eine klare Ausrichtung der unternehmensbezogenen Wirtschafts-
förderung auf die politischen Schwerpunktsetzungen der Bundesregierung zu erkennen:

 

Gerade KMU und Unternehmensgründer sind die Stützen unserer Wirtschaft; daher wird bis zum Jahr 2006 die Förderung von technologieorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie von Unternehmensgründungen einen Schwerpunkt der Tätigkeit der AWS darstellen.

 

Mit dieser Schwerpunktsetzung wird ein Zeichen für diese Unternehmen gesetzt und somit ein wichtiger Beitrag für die Wirtschaftsentwicklung und Wertschöpfung des Landes geliefert.

 

Hinsichtlich der Fragen die den ERP-Fonds betreffen, weise ich gemäß Bundesministeriengesetz auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit hin. Angemerkt wird, dass zu allen gesellschaftsspezifischen bzw. operativen Fragen betreffend AWS Stellungnahmen von dieser Gesellschaft eingeholt wurden.

 

Ich komme nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen:

 

Zu 1.:

Durch die Schaffung der Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H. (AWS) als One-stop-shop wurden die Instrumente der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderung zusammengeführt. Durch die Zusammenführung können Kunden besser als bisher alle Instrumente je nach Bedarf ansprechen. Die AWS sieht sich vor allem als Dienstleister, dessen Aufgabe in der Zusammenstellung des richtigen Fördermixes für den Förderwerber besteht. Durch laufende Evaluierungen wird die Qualität der Leistung regelmäßig überprüft. Durch die Etablierung einer Ombudsstelle kann auf Beschwerden sofort reagiert werden.

 

Zu 2.:

Die Synergiepotenziale werden zum guten Teil bereits realisiert. Die Synergien der Zusammenführung sind insbesondere in qualitativer Hinsicht in Vorteilen für die Kunden (One-stop-shop, kundenmaßgeschneiderte Förderungspakete) zu sehen. Durch die fortschreitende Integration ist in den nächsten 12 Monaten mit weiteren Verbesserungen zu rechnen.

 

Zu 3. und 4.:

Laut Auskunft der AWS ergibt sich hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Personalaufwand folgendes Bild:

 

Personalkostenentwicklung in der AWS (bzw.: vorm. Organisationen FGG, Bürges, Innovationsagentur) im Zeitraum 2000 - 2004

 

TEUR

2000

2001

2002

2003

2004

Mitarbeiterzahl

145

147

149

150

148

Personalkosten

8.889

9.306

10.338

10.870

10.682

 

2001:      Personalkostenerhöhung wird durch KV Erhöhungen (ca. 2%), Gehaltsvorrückungen und 2 zusätzliche MitarbeiterInnen bewirkt

 

2002: Personalkostenerhöhung wurde bewirkt durch Anstellung von 5 ExpertInnen in der Innovationsagentur für die Erbringung von Beraterleistungen. Diese Kosten werden durch die Auftraggeber voll abgedeckt und stellen in der AWS daher nur einen Durchlaufposten dar.

 

2003: Personalkostenerhöhung bewirkt durch KV-Erhöhung (ca. 2 %), normale Gehaltsvorrückungen der MitarbeiterInnen, Abfertigungen, Anstellung einer neuen MitarbeiterIn

 

2004: vorläufige Schätzung; Personalkostenreduktion bewirkt durch natürlichen Abgang und restriktive Neueinstellungspolitik. Die Erwartungshaltung des Eigentümers geht dahin, dass bis zum Jahresende die Kosten durch die Nutzung von Synergieeffekten noch deutlicher reduziert werden können.

 

Zu 5. bis 7.:

Nach Auskunft der AWS stellen sich die Mietkosten für die AWS bzw. für ihre Vorgängerorganisationen wie folgt dar:

 

Die Netto-Mietkosten der AWS (ohne ERP-Fonds) für das Jahr 2004 betragen am neuen Standort Ungargasse rund € 641 000. Darin enthalten sind derzeit noch die Mietkosten für disponible, weiter vermietbare Flächen im Ausmaß von rund 500 m2. Verhandlungen über eine Vermietung sind im Gange. Die AWS geht davon aus, dass diese Flächen zumindest zu Selbstkosten weitervermietet werden können. Dadurch werden sich die Mietkosten um mindestens ca € 63 000 auf eine permanente Nettomiete von rund € 578 000 weiter reduzieren.

 

In den Vorjahren beliefen sich die Nettomietkosten für die AWS und ihre Vorgängerorganisationen auf rund € 475 000 im Jahr 2003, rund € 340 000 im Jahr 2002 und rund € 302 000 im Jahr 2001. Für 2000 wäre von einer Miete wie im Jahr 2001 auszugehen, da keine Mietzinserhöhungen erfolgten und Detailinformationen laut AWS nicht vorliegen.

 

Die AWS legt jedoch einen kalkulatorischen Kostenvergleich vor, in dem sie die tatsächlichen Büro- und Lagerflächen der AWS-Vorgängerorganisationen (Ex-FGG, Ex-BÜRGES inklusive Innovationsagentur) und des ERP-Fonds mit kalkulatorischen marktüblichen Preisen für eine dem neuen Standort vergleichbare Qualität bewertet. Diese Vergleichsrechnung ergibt kalkulatorische Mietkosten in Höhe von rund € 1 028 000. Dem stehen tatsächliche Netto-Mietkosten von AWS und ERP-Fonds am Standort Ungargasse von rund € 915 000 gegenüber. Diese liegen somit um rund € 112 000 unter dem kalkulatorischen Vergleichswert. Die effektive Miete für den ERP-Fonds beträgt € 274.000.-. Diese sind Bestandteil der Gesamtsumme von € 915.000,--.

 

Die AWS verwendet eine kalkulatorische Vergleichsbasis bei Einbeziehung des ERP-Fonds in die Betrachtung deshalb, weil diesem aus mir nicht bekannten Gründen an seinem Alt-Standort im ersten Bezirk seitens der Burghauptmannschaft keine Miete in Rechnung gestellt worden war. Weiters wird seitens der AWS auch deshalb eine kalkulatorische Vergleichsbasis als notwendig betrachtet, weil manche der Altstandorte keine vergleichbare Qualität aufwiesen. Wie mir von der AWS berichtet wird, hatte dem Vernehmen nach allerdings die Burghauptmannschaft die Vorschreibung einer marktkonformen Miete für 2004 bereits schriftlich angekündigt.

 

Abschließend möchte ich anmerken, dass es mit dem neuen Standort gelungen ist, eine zeitgemäße Infrastruktur mit Kundenempfang, ausreichenden Besprechungsräumen, etc. zu schaffen, die die Voraus-
setzungen für die Realisierung des One-stop-shops erfüllt und den Kunden der AWS zugute kommt.

 

Laut Information der AWS hat die Geschäftsführung die vorgegebenen Miet-
kosten nicht überschritten und der Aufsichtsrat hat der Kalkulation der Geschäftsführung im Mai 2003 zugestimmt.

 

Zu 8a. bis 8c.:

Die Zusammenführung der Gesellschaften wird von der Hackl & Kienel-Mayer OEG begleitet. Da der Prozess noch nicht abgeschlossen ist, kann eine endgültige Kostenangabe noch nicht erfolgen.

 

Zu 9a und 9b.:

Die Bestellung der Geschäftsführer der AWS erfolgte jeweils unter Ein­haltung des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998; weiters wurden auch beim Abschluss der Geschäftsführerverträge die Bestimmungen der Vertragsschablonenverordnung, BGBl. II Nr. 254/1998, eingehalten.

 

Weiters erfolgten die Bestellungen von Dr. Takacs, Dr. Pachta-Rayhofen und Dr. Stierschneider zu Geschäftsführern der AWS jeweils auf Grund des Ergebnisses einer öffentlichen Ausschreibung, der Empfehlung eines Personalberaters und eines abschließenden Kandidatenhearings. Zu Geschäftsführern wurden die genannten, jeweils Erstgereihten bestellt.

 

Zu 10.:

Den Personalauswahlprozess haben H. Neumann International für Dr. Pachta-Rayhofen und Egon Zehnder International GmbH für Dr. Stierschneider begleitet.

 

Zu 11.:

Die Bestellung von Dr. Pachta-Rayhofen zum Geschäftsführer der AWS wurde aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die strategische Ausrichtung der AWS widerrufen.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich zur Wahrung der Interessen des Unternehmens keine Details bekannt geben darf.

 

Zu 11a.:

Eine endgültige Entscheidung diesbezüglich steht noch aus. Der Streitwert in dem beim Arbeits- und Sozialgericht Wien anhängigen erstinstanzlichen Verfahren wurde vom Gericht mit EUR 480.000 festgelegt.

 


Zu 11b.:

      Allfällige – und noch keineswegs feststehende – Kosten der AWS aus dem Verfahren mit Dr. Pachta-Rayhofen wären nach Gesellschaftsrecht im Jahresabschluss der AWS entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen bzw. als Rückstellung zu dotieren. Aus dem Ergebnis des prozessualen Verfahrens ist dadurch keine budgetäre Belastung des Bundeshaushaltes gegeben.

 

Zu 12a. und 12b.:

Die Bestellung von Dr. Stierschneider zum Geschäftsführer der AWS wurde widerrufen, da aufgrund unternehmensinterner Vorkommnisse das Vertrauen in seine Person als Geschäftsführer der AWS nicht mehr gegeben war. Ich ersuche um Verständnis, dass ich zur Wahrung der Interessen des Unternehmens keine Details bekannt geben darf. Durch Dr. Stierschneider wurden vertragliche Ansprüche bisher nicht geltend gemacht, deshalb sind auch keine allfälligen finanziellen Belastungen der AWS bekannt. Jedenfalls wäre aus einem allfälligen prozessualen Verfahren keine budgetäre Belastung des Bundeshaushaltes gegeben.

 

Zu 13.:

Der Geschäftsführervertrag von Dr. Takacs endet mit 30.9.2007.

 

Zu 14a. bis 14c.:

Bei der AWS gelangen hinsichtlich der Bestellung von Geschäftsführern die Bestimmungen des § 15 Abs. 1 GmbHG zur Anwendung, wonach die
Bestellung durch Beschluss der Gesellschafter erfolgt. Im Gegensatz zu den einschlägigen Bestimmungen des Aktiengesetzes besteht bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung keine Zuständigkeit des Aufsichtsrates bei Bestellung von Geschäftsführern. Auch das Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, sieht keine Mitbefassung des Aufsichtsrates bei Bestellungen von Geschäftsführern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor. Der Aufsichtsrat wurde bei den Kandidatenhearings beigezogen.

 

Gemäß Pkt. V Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der AWS in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, BGBl. I Nr. 130/2002, wird ein Mitglied der Geschäftsführung von der Generalversammlung bestellt; dem Bund, vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird das Recht eingeräumt, ein weiteres Mitglied der Geschäftsführung zu entsenden.

 

Zu 15.:

Gemäß Pkt. VI Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages iVm § 3 Abs. 1 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, BGBl. I Nr. 130/2002, hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus 12 Mitgliedern besteht, wobei dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit das Recht eingeräumt wird, 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund und der Vereinigung der Österreichischen Industrie wird das Recht eingeräumt, jeweils 1 Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die restlichen 4 Aufsichtsratsmitglieder sind von der Generalversammlung zu wählen.

 

Die aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieder haben die Zurücklegung ihres Mandates dem jeweils Entsendungsberechtigten bekannt gegeben. Da diesbezüglich keine Vollziehungskompetenz des Bundesministeriums für Finanzen gegeben ist, ist mir eine weiterführende Beantwortung dieser Frage nicht möglich.


Zu 16.:

Nach Auskunft der AWS stellt sich das abgewickelte Fördervolumen, gegliedert nach Förderarten wie folgt dar:

Beträge in TEUR

Förderart

2001

2002

2003

2004
(Schätzung)

Zuschüsse

33.731

26.341

19.978

20.353

Kredite

1.532

6.490

3.100

5.550

Haftungen (Kredit- bzw. Beteiligungsvolumen)

669.657

487.753

558.988

452.400

 

Zu 17.:

Beträge in TEUR

Bundesmittel

2000

2001

2002

2003

2004

AWS (bzw. Vorgänger-
 organisationen)

39.790

27.793

28.583

29.866

32.900

 

Bei den der AWS zur Verfügung gestellten Bundesmitteln handelt es sich um Förderungsmittel (z.B. Investitionszuschüsse und Zahlungen für Schadensfälle aus Garantien), Auftragsentgelte für die Erbringung von Beratungsleistungen (insbes. im Rahmen der Programme der Ex-Innovationsagentur) und Zuschüsse bzw. Abgeltungen für den Verwaltungs- und Abwicklungsaufwand. Für das Jahr 2004 handelt es sich um die veranschlagten Mittel. Welche Beträge im Laufe des Jahres 2004 der AWS tatsächlich zufließen werden, wird erst am Jahresende endgültig feststehen.

 

Zu 18.:

Gemäß Angaben der AWS stellen sich die Fallzahlen und die Fördervolumina (Kredit- bzw. Beteiligungsvolumina, gegliedert nach Haftungsrahmen) wie folgt dar:


 

Haftungsrahmen

2002

 

2003

 

2004 (Plan)

 

 

Anzahl

Volumen

Anzahl

Volumen

Anzahl

Volumen

Garantiegesetz Inland

  46

 77.482

49

94.197

50

100.000

Garantiegesetz

Ost-West-Fonds

  41

185.615

26

109.592

30

120.000

Garantiegesetz Kapitalgarantien

  21

98.183

15

214.409

3

100.000

KMU-Förderungsgesetz

932

129.739

1.043

146.587

1.033

137.900

 

Zu 19.:

abgewickelte Haftungs- und Garantieübernahmen der AWS 2000 und 2001 in TEUR

 

 

 

 

2000

2001

 

Inland

GG

79.048

93.724

 

OWF

GG

50.824

87.473

 

KapGar

GG

129.136

56.309

 

KMU-FördG

KMU

149.005

152.532

 

Gesamt

 

408.013

390.038

 

 

 

 

 

 

 

Zu 20.:

geleistete Zahlungen (alte und neue Haftungs- und Garantiefälle) der AWS 2000 bis 2004 in TEUR

 

 

 

2000

2001

2002

2003

2004

GarGesetz

6.114

3.650

3.875

16.289

17.787

KMU-FördG

1.023

1.125

4.322

7.357

6.391

Gesamt

7.137

4.775

8.197

23.646*

24.178*

*)Steigerung beruht aufgrund schlechter Konjunkturlage.

 

Zu 21a. und 21b.:

Für Haftungsausfälle wurden und werden entsprechende Rücklagen aus Mitteln eingenommener Haftungs-, Garantie- und Promessenentgelte dotiert.

 

Die Liquiditätssicherung der AWS ist zu unterscheiden in

Förderzuschüsse:

Derartige Zuschüsse sind bilanztechnisch nicht erfolgswirksam und sind reine Durchlaufposten. Diese Mittel werden bei Fälligkeit von der AWS abgerufen und an die Förderwerber weitergeleitet.

 

Verwaltungsentgelte:

Diese Einnahmen erfolgen durch Entgeltzahlungen der Förderwerber, zusätzlich honoriert der Eigentümer Bund die AWS-Leistungen für die Abwicklungen der einzelnen Förderaktivitäten. Diese Einnahmen dienen zur Deckung der Verwaltungsaufwendungen.

 

Garantieleistungen/Ausfallshaftungen:

Derzeit verfügt AWS über ausreichende Rücklagen für die Bedienung derartiger Leistungen. Zusätzlich besteht eine gesetzliche Schadlos­haltung des Bundes.

 

Zu 22.:

Die AWS agiert im Rahmen der betrieblichen AMF lediglich als Gutachter, nicht jedoch als Abwickler. Die Abwicklung liegt in diesem Fall beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

 

Zu 23.:

Die AWS ist kraft des AWS-Gesetzes verpflichtet, einen Evaluierungsmechanismus für die von der Gesellschaft vorzuschlagenden und durchzuführenden Mehrjahresprogramme zu etablieren. In einem ersten Ansatz wurden für das aktuelle Schwerpunktprogramm Evaluierungs­parameter in qualitativer und quantitativer Hinsicht geschaffen, welche von der AWS auch laufend kontrolliert bzw. reportet werden.

Die Evaluierung von besonderen Aufträgen (z.B. Seedfinancing des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie)

obliegt dem jeweiligen Auftraggeber.

 

Zu 24.:

Laut AWS wurde die in Vorperioden dotierte Rücklage nach § 23 Abs. 6 Bankwesengesetz (BWG) im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen im Berichtsjahr 2002 teilweise aufgelöst. Andere Rücklagen wurden im Zuge der Fusion Bürges mit Finanzierungsgarantiegesellschaft im Sinne des AWS-Gesetzes rückwirkend (Fusionsstichtag 1.1.2002) für Rücklagen für Förderaktivitäten umgewidmet.

 

Die Liquidität der AWS war und ist zu jeder Zeit gegeben. Die AWS kann selbstverständlich ihrem Förderauftrag in vollem Umfang nachkommen.

 

Zu 25.:

Nach Auskunft der AWS wurde die Interne Revision der AWS von der Geschäftsführung beauftragt, Erhebungen über den Autor eines anonymen Schreibens durchzuführen, das in der ersten Februarwoche an den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates der AWS in einem Kuvert der AWS gesendet wurde. Dieses Schreiben enthielt Tatsachen und Betriebsinterna, an deren Geheimhaltung die AWS ein schutzwürdiges Interesse hat. Ein Teil der Erhebungen bestand in der Durchsuchung des EDV-Systems, insbesondere der Festplatten und Sicherheits-Backups. Dazu war die Beiziehung entsprechender Experten notwendig.

 

Zu 25a.:

Die Prüfung wurde durch die Geschäftsführung auf Veranlassung durch den Präsidenten des Aufsichtsrates sowie auf Empfehlung des Leiters der Internen Revision beauftragt.

 

Zu 25b.:

Die Urheber des Schreibens konnten festgestellt werden.

 

Zu 25c.:

Die Kosten belaufen sich auf EUR 89.704,-.

 

Zu 25d.:

Eine Ausschreibung war laut AWS gemäß den einschlägigen Ausschreibungsnormen nicht zwingend vorgesehen.

 

Zu 25e.:

Es wurden alle datenschutzrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Bestimmungen des ArbVG eingehalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.