1580/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.05.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. 10000/22-CS3/04      DVR 0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,       . Mai 2004

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1584/J-NR/2004 betreffend Entwicklung bei Rollender Landstraße und unbegleitetem Kombiverkehr auf der Schiene nach dem De-Facto-Wegfall des Ökopunktesystems, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 24. März 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg muss von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie grundsätzlich festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehres, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).

 

Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.

 

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

Durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 und die dadurch geschaffene ÖBB-Holding AG mit ihren Töchtern Personenverkehr- und Güterverkehrs AG ändert sich an diesen Vorgaben nichts.

 

Zum Motiventeil:

Dem Verkehrsressort ist jedoch bekannt, dass, derzeit Probleme mit der Inanspruchnahme der Rollenden Landstraße festzustellen sind. Auslastungsprobleme bestehen im Wesentlichen auf der Brennerachse, während die von Wels ausgehenden Verbindungen über die Tauern-, die Pyhrn- und die Donauachse gleichbleibende und teilweise sogar leicht steigende Inanspruchnahme aufweisen.

 

Wie in der Anfragebegründung weiter richtig dargestellt, sind Auslastungsprobleme auch auf den Wegfall bestimmter der Lenkungsmechanismen zurückzuführen. 

 

Es ist aber auch übereinstimmende Ansicht aller Marktteilnehmer, dass finanzielle Anreize alleine nicht ausreichen, um den Fortbestand der RoLa zu sichern. Die Bereitschaft des Transportgewerbes zur Inanspruchnahme der Schiene kann nicht nur über den Preis stimuliert werden, es ist erforderlich, qualitativ hochstehende Angebote bereitzustellen, dies wird die Aufgabe der Bahnen und Operateure sein (RoLa als marktfähiges Produkt).

 

Das bmvit ist interessiert, sowohl den unbegleiteten als auch den begleiteten Kombinierten Verkehr im Hinblick auf eine möglichst effiziente Verlagerung von Teilen des Güterverkehrs auf die Schiene auch finanziell zu unterstützen.

 

Dabei ist es erforderlich, alle Zahlungen so zu positionieren, dass sie den größtmöglichen Verlagerungseffekt zeitigen, wettbewerbsneutral und marktkonform gestaltet werden und

den Marktteilnehmern (Eisenbahnen und Operateure) wirtschaftliches Überleben ermöglichen.

 

Gerade durch das neue Bundsbahnstrukturgesetz, die Liberalisierung und die Gespräche über die Neugestaltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen bieten sich  Möglichkeiten, um die zur Verfügung stehenden Mittel sparsam und noch zielgerichteter als bisher einzusetzen. Entsprechende Konzepte befinden sich in Ausarbeitung.  

 

Zur Beantwortung der einzelnen Fragen habe ich auch die ÖBB um Stellungnahme ersucht.

 

Frage 1:

Wie stellt sich die Entwicklung von Zahl der Sendungen und der Auslalstung der RoLa-Züge in den Monaten Jänner, Februar, März und April 2004 im Vergleich zu denselben Monaten des Jahres 2003 im einzelnen auf den RoLa-Strecken in bzw. durch Österreich dar?

 

Antwort:

Die Entwicklung von beförderten LKWs und Auslastung der ROLA-Züge in den Monaten Jänner bis März  2004 stellt sich im Vergleich zu 2003 wie folgt dar:

 

Relation

Beförderte LKW

Auslastung der Züge

 

2003

2004

+ / -

2003

2004

+ / -

Brennersee – Manching

23.688

17.668

- 6.020

82 %

58%

- 24 %

Wörgl – Verona

5.939

6.357

+ 418

81 %

80%

- 1 %

Wörgl – Trento

7.349

4.629

- 2.720

78 %

65%

- 13 %

Wörgl – Bozen

428

0

- 428

57 %

0%

- 57%

München – Bozen

2.091

0

- 2.091

72 %

0%

- 72%

Wels - Villach

18.171

19.162

+ 991

95 %

91%

- 4%

Salzburg – Ljubljana

3.965

3.042

- 923

88 %

74%

- 14 %

Wels – Maribor

7.030

8.904

+ 1.874

92 %

90%

- 2%

Wels – Sopron

11.344

10.823

- 521

83 %

79%

- 4 %

Wels – Kiskundorozsma

10.070

12.519

+ 2.449

87 %

88%

+ 1 %

Wels - Glogovat

2.240

3.047

+ 807

73 %

86%

+13 %

Gesamt

92.315

86.151

- 6.164

85 %

77%

- 8 %

 

Frage 2:

Welche Unterlagen zur Marktentwicklung der einzelnen „Rollenden Landstraßen“ durch Österreich ab dem 1.5.2004 liegen Ihnen vor, insbesondere hinsichtlich der einzelnen Beitrittsstaaten?

 

Antwort:

Brenner:

Hier zeigt sich der Wegfall der deutschen und italienischen Kunden.

 

Ungarn:

Nach dem vorliegenden Marktbericht der Operateure (Ökombi) fahren mit der RoLa von Wels – Sopron in erster Linie Kunden aus den Beitrittsländern, sodass der Zeitraum ab Mai beobachtet werden muss.

Die Nationalitätenstatistik der Verbindung von Wels – Kiskundorozsma weist erheblich mehr Kunden aus Rumänien, Türkei oder Bulgarien aus, sodass die Inanspruchnahme noch steigerungsfähig ist.

 

Slowenien:

In den Verbindungen Wels – Maribor und Salzburg – Ljubljana wird das Aufkommen der türkischen LKWs weiterhin stabil eingeschätzt.

 

National:

Nach Angaben des Vermarkters Ökombi stammen ca. die Hälfte der RoLa-Benützer der Verbindung Wels – Villach aus Beitrittsländern und fällt somit ab Mai nicht mehr unter die Bestimmungen eines Kontingents oder anderer Regelungen. In diesem Marktsegment sind Bahnen und Opera-teure gefragt, die RoLa zu einem marktfähigen Produkt weiter zu entwicklen. Es kann nicht Daueraufgabe der Verkehrspolitik sein, Bahnen und Operateuren RoLa-Kunden quasi zuzutreiben.

 

Frage 3:

Wie stellt sich demgegenüber die Entwicklung beim Unbegleiteten KV dar?

 

Antwort:

Entwicklung im unbegleiteten Kombinierten Verkehr der ÖBB in den Monaten Jänner bis März 2003 / 2004:

 

 

2003

2004

2003

2004

 

Bruttotonnen

Bruttotonnen

Beladene Wagen

Beladene Wagen

UKV Gesamt

2,868.525

2,822.771

117.675

116.345

+ / - VJ

 

-1,60%

 

-1,13%

 

Quelle: RTLM-Statistik vom 4. April 2004

 

 

 

 

Fragen 4, 5 und 6:

Wie hoch waren die für Zwecke des Kombinierten Verkehrs an die ÖBB in den Jahren

a) 2000, b) 2001, c) 2002, d) 2003 überwiesenen Mittel aus „Gemeinwirtschaftlichen Leistungen“ im einzelnen?

 

Wie hoch ist jeweils der in den Bereich des Begleiteten KV geflossene Anteil dieser Mittel gewesen?

 

Wie hoch waren die für Zwecke des Kombinierten Verkehrs an andere im Schienenverkehr tätige Unternehmen in den Jahren a) 2000, b) 2001, c) 2002, d) 2003 überwiesenen Mittel aus "Gemeinwirtschaftlichen Leistungen" im einzelnen?

 

Antwort:

Grundsätzlich werden mit allen Eisenbahnverkehrsunternehmen, die in Österreich Kombinierten Verkehr betreiben, bei Vorliegen der Voraussetzungen gemeinwirtschaftliche Leistungsverträge abgeschlossen.

 

Gemäß dem zwischen dem bmvit und den ÖBB abgeschlossenen Gemeinwirtschaftlichen Leistungsvertrag wurden folgende Leistungen für Zwecke des Kombinierten Verkehrs an die ÖBB getätigt:

 

 

 

2000

2001

2002

2003

 

 

 

 

 

 

Anlage 3 - Combiverkehr

 

74.975.836

67.306.672

52.325.894

45.914.506

Vertragssumme

 

65.405.551

58.138.267

50.870.984

47.000.000

Verlagerungsbonus/-malus

 

11.387.106

9.168.405

1.454.910

-1.085.494

RoLa-Preissenkungsaktion 1999 (von ÖBB getragen)

 

-1.816.821

 

 

 

Anlage 5

 

11.779.525

12.406.740

6.057.986

0

 RoLa-Preissenkungsaktion

 

11.627.653

12.235.060

5.880.145

 

Straba-Erstattung, ÖBB-Anteil

 

151.872

171.680

177.841

 

Anlage 6

 

0

0

0

1.857.947

Straba-Erstattung, ÖBB-Anteil

 

 

 

 

189.212

RoLa-Sondertarifaktion

 

 

 

 

 1.668.735

Summe KLV

 

86.755.361

79.713.412

58.383.880

47.772.453

 

 

Die Mittel aus dem Titel RoLa-Preissenkungsaktion bzw RoLa-Sondertarifaktion werden für den Bereich Begleiteter KV verwendet.

Die Mittel der Anlage 3 (Vertragsumme + Verlagerungsbonus/-malus) werden für die erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen des gesamten Kombinierten Verkehrs, also RoLa und UKV, im Transit durch Österreich,verwendet und daher auch nicht getrennt zugeschieden.

 

Gerade in einem liberalisierten Güterverkehrsmarkt ist es aber erforderlich, Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, entsprechenden Vertrauensschutz zu geben und ihnen die Wahrung von wesentlichen Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.

 

Alle mit Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossenen Verträge über gemeinwirtschaftliche Leistungen sind privatrechtlicher Natur und tangieren wesentliche kaufmännische Interessen dieser Unternehmen.

 

Es ist daher um Verständnis zu bitten, dass Zahlen, die nicht im Bundesfinanzgesetz enthalten sind, nicht öffentlich bekanntgegeben werden können.  

 

Frage 7:

Können Sie die Verwendung der für Zwecke des Kombinierten Verkehrs an die ÖBB in den Jahren a) 2000, b) 2001, c) 2002, d) 2003 überwiesenen Mittel aus „Gemeinwirtschaftlichen Leistungen“ im einzelnen belegen? Wenn ja, bitte um Übermittlung der entsprechenden Berichte der ÖBB (die nach dem Bundesbahngesetz dem Nationalrat ohnedies jährlich zu übermitteln gewesen wären) sowie entsprechender Evaluierungen dieser Berichte, sofern solche seitens Ihres Hauses oder seitens Dritter in Ihrem Auftrag durchgeführt wurden.

 

Antwort:

Im Zuge der Jahresabrechnung werden meinem Ressort zu allen Themenbereichen des GWL-Vertrages detaillierte Aufstellungen, Berichte und sonstige vereinbarte statistische Unterlagen zur Verfügung und zur Prüfung bereitgestellt.

 

 

 

 

 

Frage 8:

Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Vorgangsweise der ÖBB gedeckt, gegenüber den Kombioperateuren tendenziell Vollpreise zu verlangen, obwohl das Risiko der ÖBB durch die Zahlungen für Gemeinwirtschaftliche Leistungen bereits abgedeckt ist?

 

Antwort:

Da die Aufwendungen auf manchen Achsen höher als die am Markt erzielbaren Erlöse sind, werden die gemeinwirtschaftlichen Mittel von den ÖBB nicht nur zur Abdeckung des Auslastungsrisikos herangezogen, sondern auch zur Abgeltung zwischen den Erlösen und den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Mit freundlichen Grüßen