1580/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.05.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
10000/22-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1584/J-NR/2004 betreffend Entwicklung bei Rollender Landstraße und
unbegleitetem Kombiverkehr auf der Schiene nach dem De-Facto-Wegfall des Ökopunktesystems,
die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 24. März 2004 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg muss von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
grundsätzlich festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem
Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also
des Personen- und Güterverkehres, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit
entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1
BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr sowie
die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des
Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).
Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind
daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste Weisungsrecht des
Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt
worden.
Ebenso
unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien
Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen
der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten
und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann.
Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten Fällen des
§ 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen)
möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in
jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.
Durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 und die dadurch
geschaffene ÖBB-Holding AG mit ihren Töchtern Personenverkehr- und
Güterverkehrs AG ändert sich an diesen Vorgaben nichts.
Zum Motiventeil:
Dem
Verkehrsressort ist jedoch bekannt, dass, derzeit Probleme mit der
Inanspruchnahme der Rollenden Landstraße festzustellen sind.
Auslastungsprobleme bestehen im Wesentlichen auf der Brennerachse, während die
von Wels ausgehenden Verbindungen über die Tauern-, die Pyhrn- und die
Donauachse gleichbleibende und teilweise sogar leicht steigende Inanspruchnahme
aufweisen.
Wie
in der Anfragebegründung weiter richtig dargestellt, sind Auslastungsprobleme
auch auf den Wegfall bestimmter der Lenkungsmechanismen zurückzuführen.
Es
ist aber auch übereinstimmende Ansicht aller Marktteilnehmer, dass finanzielle
Anreize alleine nicht ausreichen, um den Fortbestand der RoLa zu sichern. Die
Bereitschaft des Transportgewerbes zur Inanspruchnahme der Schiene kann nicht
nur über den Preis stimuliert werden, es ist erforderlich, qualitativ
hochstehende Angebote bereitzustellen, dies wird die Aufgabe der Bahnen und
Operateure sein (RoLa als marktfähiges Produkt).
Das
bmvit ist interessiert, sowohl den unbegleiteten als auch den begleiteten
Kombinierten Verkehr im Hinblick auf eine möglichst effiziente Verlagerung von
Teilen des Güterverkehrs auf die Schiene auch finanziell zu unterstützen.
Dabei
ist es erforderlich, alle Zahlungen so zu positionieren, dass sie den
größtmöglichen Verlagerungseffekt zeitigen, wettbewerbsneutral und marktkonform
gestaltet werden und
den
Marktteilnehmern (Eisenbahnen und Operateure) wirtschaftliches Überleben
ermöglichen.
Gerade
durch das neue Bundsbahnstrukturgesetz, die Liberalisierung und die Gespräche
über die Neugestaltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen bieten sich Möglichkeiten, um die zur Verfügung
stehenden Mittel sparsam und noch zielgerichteter als bisher einzusetzen.
Entsprechende Konzepte befinden sich in Ausarbeitung.
Zur Beantwortung der einzelnen Fragen habe ich auch die ÖBB
um Stellungnahme ersucht.
Frage 1:
Wie stellt sich
die Entwicklung von Zahl der Sendungen und der Auslalstung der RoLa-Züge in den
Monaten Jänner, Februar, März und April 2004 im Vergleich zu denselben Monaten
des Jahres 2003 im einzelnen auf den RoLa-Strecken in bzw. durch Österreich
dar?
Antwort:
Die
Entwicklung von beförderten LKWs und Auslastung der ROLA-Züge in den Monaten
Jänner bis März 2004 stellt sich
im Vergleich zu 2003 wie folgt dar:
Relation |
Beförderte LKW |
Auslastung der Züge |
||||
|
2003 |
2004 |
+ / - |
2003 |
2004 |
+ / - |
Brennersee – Manching |
23.688 |
17.668 |
- 6.020 |
82 % |
58% |
- 24 % |
Wörgl – Verona |
5.939 |
6.357 |
+ 418 |
81 % |
80% |
- 1 % |
Wörgl – Trento |
7.349 |
4.629 |
- 2.720 |
78 % |
65% |
- 13 % |
Wörgl – Bozen |
428 |
0 |
- 428 |
57 % |
0% |
- 57% |
München – Bozen |
2.091 |
0 |
- 2.091 |
72 % |
0% |
- 72% |
Wels - Villach |
18.171 |
19.162 |
+ 991 |
95 % |
91% |
- 4% |
Salzburg – Ljubljana |
3.965 |
3.042 |
- 923 |
88 % |
74% |
- 14 % |
Wels – Maribor |
7.030 |
8.904 |
+ 1.874 |
92 % |
90% |
- 2% |
Wels – Sopron |
11.344 |
10.823 |
- 521 |
83 % |
79% |
- 4 % |
Wels – Kiskundorozsma |
10.070 |
12.519 |
+ 2.449 |
87 % |
88% |
+ 1 % |
Wels - Glogovat |
2.240 |
3.047 |
+ 807 |
73 % |
86% |
+13 % |
Gesamt |
92.315 |
86.151 |
- 6.164 |
85 % |
77% |
- 8 % |
Frage 2:
Welche
Unterlagen zur Marktentwicklung der einzelnen „Rollenden Landstraßen“ durch
Österreich ab dem 1.5.2004 liegen Ihnen vor, insbesondere hinsichtlich der
einzelnen Beitrittsstaaten?
Antwort:
Brenner:
Hier
zeigt sich der Wegfall der deutschen und italienischen Kunden.
Ungarn:
Nach
dem vorliegenden Marktbericht der Operateure (Ökombi) fahren mit der RoLa von
Wels – Sopron in erster Linie Kunden aus den Beitrittsländern, sodass der
Zeitraum ab Mai beobachtet werden muss.
Die
Nationalitätenstatistik der Verbindung von Wels – Kiskundorozsma weist
erheblich mehr Kunden aus Rumänien, Türkei oder Bulgarien aus, sodass die
Inanspruchnahme noch steigerungsfähig ist.
Slowenien:
In
den Verbindungen Wels – Maribor und Salzburg – Ljubljana wird das Aufkommen der
türkischen LKWs weiterhin stabil eingeschätzt.
National:
Nach
Angaben des Vermarkters Ökombi stammen ca. die Hälfte der RoLa-Benützer der
Verbindung Wels – Villach aus Beitrittsländern und fällt somit ab Mai nicht
mehr unter die Bestimmungen eines Kontingents oder anderer Regelungen. In
diesem Marktsegment sind Bahnen und Opera-teure gefragt, die RoLa zu einem
marktfähigen Produkt weiter zu entwicklen. Es kann nicht Daueraufgabe der
Verkehrspolitik sein, Bahnen und Operateuren RoLa-Kunden quasi zuzutreiben.
Frage 3:
Wie stellt sich
demgegenüber die Entwicklung beim Unbegleiteten KV dar?
Antwort:
Entwicklung
im unbegleiteten Kombinierten Verkehr der ÖBB in den Monaten Jänner bis März
2003 / 2004:
|
2003 |
2004 |
2003 |
2004 |
|
Bruttotonnen |
Bruttotonnen |
Beladene Wagen |
Beladene Wagen |
UKV Gesamt |
2,868.525 |
2,822.771 |
117.675 |
116.345 |
+ / - VJ |
|
-1,60% |
|
-1,13% |
Quelle:
RTLM-Statistik vom 4. April 2004
Fragen 4, 5
und 6:
Wie hoch waren
die für Zwecke des Kombinierten Verkehrs an die ÖBB in den Jahren
a) 2000, b)
2001, c) 2002, d) 2003 überwiesenen Mittel aus „Gemeinwirtschaftlichen
Leistungen“ im einzelnen?
Wie hoch ist
jeweils der in den Bereich des Begleiteten KV geflossene Anteil dieser Mittel
gewesen?
Wie
hoch waren die für Zwecke des Kombinierten Verkehrs an andere im
Schienenverkehr tätige Unternehmen in den Jahren a) 2000, b) 2001, c) 2002, d)
2003 überwiesenen Mittel aus "Gemeinwirtschaftlichen Leistungen" im
einzelnen?
Antwort:
Grundsätzlich
werden mit allen Eisenbahnverkehrsunternehmen, die in Österreich Kombinierten
Verkehr betreiben, bei Vorliegen der Voraussetzungen gemeinwirtschaftliche
Leistungsverträge abgeschlossen.
Gemäß
dem zwischen dem bmvit und den ÖBB abgeschlossenen Gemeinwirtschaftlichen
Leistungsvertrag wurden folgende Leistungen für Zwecke des Kombinierten
Verkehrs an die ÖBB getätigt:
|
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
|
|
|
|
|
|
Anlage 3 - Combiverkehr |
|
74.975.836 |
67.306.672 |
52.325.894 |
45.914.506 |
Vertragssumme |
|
65.405.551 |
58.138.267 |
50.870.984 |
47.000.000 |
Verlagerungsbonus/-malus |
|
11.387.106 |
9.168.405 |
1.454.910 |
-1.085.494 |
RoLa-Preissenkungsaktion 1999 (von
ÖBB getragen) |
|
-1.816.821 |
|
|
|
Anlage 5 |
|
11.779.525 |
12.406.740 |
6.057.986 |
0 |
RoLa-Preissenkungsaktion |
|
11.627.653 |
12.235.060 |
5.880.145 |
|
Straba-Erstattung, ÖBB-Anteil |
|
151.872 |
171.680 |
177.841 |
|
Anlage 6 |
|
0 |
0 |
0 |
1.857.947 |
Straba-Erstattung, ÖBB-Anteil |
|
|
|
|
189.212 |
RoLa-Sondertarifaktion |
|
|
|
|
1.668.735 |
Summe KLV |
|
86.755.361 |
79.713.412 |
58.383.880 |
47.772.453 |
Die
Mittel aus dem Titel RoLa-Preissenkungsaktion bzw RoLa-Sondertarifaktion werden
für den Bereich Begleiteter KV verwendet.
Die
Mittel der Anlage 3 (Vertragsumme + Verlagerungsbonus/-malus) werden für die
erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen des gesamten Kombinierten
Verkehrs, also RoLa und UKV, im Transit durch Österreich,verwendet und daher
auch nicht getrennt zugeschieden.
Gerade
in einem liberalisierten Güterverkehrsmarkt ist es aber erforderlich,
Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, entsprechenden Vertrauensschutz zu geben
und ihnen die Wahrung von wesentlichen Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.
Alle
mit Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossenen Verträge über
gemeinwirtschaftliche Leistungen sind privatrechtlicher Natur und tangieren
wesentliche kaufmännische Interessen dieser Unternehmen.
Es
ist daher um Verständnis zu bitten, dass Zahlen, die nicht im
Bundesfinanzgesetz enthalten sind, nicht öffentlich bekanntgegeben werden
können.
Frage 7:
Können Sie die
Verwendung der für Zwecke des Kombinierten Verkehrs an die ÖBB in den Jahren a)
2000, b) 2001, c) 2002, d) 2003 überwiesenen Mittel aus „Gemeinwirtschaftlichen
Leistungen“ im einzelnen belegen? Wenn ja, bitte um Übermittlung der
entsprechenden Berichte der ÖBB (die nach dem Bundesbahngesetz dem Nationalrat
ohnedies jährlich zu übermitteln gewesen wären) sowie entsprechender
Evaluierungen dieser Berichte, sofern solche seitens Ihres Hauses oder seitens
Dritter in Ihrem Auftrag durchgeführt wurden.
Antwort:
Im
Zuge der Jahresabrechnung werden meinem Ressort zu allen Themenbereichen des
GWL-Vertrages detaillierte Aufstellungen, Berichte und sonstige vereinbarte statistische
Unterlagen zur Verfügung und zur Prüfung bereitgestellt.
Frage 8:
Auf welcher
rechtlichen Grundlage ist die Vorgangsweise der ÖBB gedeckt, gegenüber den
Kombioperateuren tendenziell Vollpreise zu verlangen, obwohl das Risiko der ÖBB
durch die Zahlungen für Gemeinwirtschaftliche Leistungen bereits abgedeckt ist?
Antwort:
Da die Aufwendungen auf manchen Achsen höher als
die am Markt erzielbaren Erlöse sind, werden die gemeinwirtschaftlichen Mittel
von den ÖBB nicht nur zur Abdeckung des Auslastungsrisikos herangezogen,
sondern auch zur Abgeltung zwischen den Erlösen und den tatsächlichen
Aufwendungen.
Mit freundlichen Grüßen