1581/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.05.2004
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. 10000/26-CS3/04      DVR 0000175

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,       .  Mai 2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1597/J-NR/2004 betreffend Immobilienverkäufe der ÖBB, die die Abgeordneten Binder und GenossInnen am 25. März 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Das Bundesbahngesetz 1992 - BBG 92 i.d.g.F. - normiert in § 1 (1): "Der als Zweig der Betriebsverwaltung des Bundes gebildete Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesbahnen" wird Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Insoweit dieses Bundesgesetz keine abweichenden Regelungen enthält, sind die Bestimmungen des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, RGBl. Nr. 58 Nr. 58/1906, in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden. Die Verwaltung der Anteilsrecht namens des Bundes obliegt dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden. Durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 und die nunmehrige ÖBB-Holding AG ändert sich daran  nichts.

 

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

 

Ich habe die gegenständliche Anfrage an die Österreichischen Bundesbahnen, die HL-AG, die BEG, die SCHIG mbH, die ASFINAG sowie deren Töchter weitergeleitet. Diese Stellungnahmen bilden die Grundlage für meine Beantwortung.

 

Frage 1:

Wie lautet der genaue Auftrag an Frau Dr. Forstinger betreffend die Immobilien der ÖBB?

 

Antwort:

Erstellung einer Expertise über eine Einteilung und Bewertung von Liegenschaften in Kategorien unterschiedlicher Verwertbarkeit.

 

Frage 2:

Legen Sie der Anfragebeantwortung das Pflichtenheft für diesen Auftrag bei?

 

Antwort:

Das Leistungsbild umfasst:

      - Sichtung und Studium der Unterlagen, sowie Lokalaugenschein und Begehung vor Ort

      - Erhebung weiterer Unterlagen und Informationen

      - Einteilung und Bewertung in Kategorien unterschiedlicher Verwertbarkeit samt

        Begründung und Einstufung

      - Besprechungen mit dem Auftraggeber

      - Dokumentation.

 

Frage 3:

Gibt es seit ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt weitere Aufträge seitens der ÖBB, der HL-AG, der BEG, der SCHIG mbH, der ASFINAG und deren Töchter an Frau Dr. Forstinger?

 

Antwort:

Seitens der ÖBB gibt es keine weiteren Aufträge.

Wie mir die HL-AG, die BEG, die SCHIG mbH, die ASFINAG sowie deren Töchter mitteilen, hat das Verkehrsressort keine Einflussnahme auf Beauftragungen dieser Gesellschaften  und diese lediglich der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

 

Frage 4:

Wie hoch ist jeweils die Auftragssumme dieser Unternehmen aus diesem und aus allfälligen anderen Aufträgen an Fr. Dr. Forstinger?

 

Antwort:

Die Auftragssumme beträgt 18.500,--€ zuzüglich Spesen gegen Vorweis von Abrechnungen in Höhe von maximal 10 % der Auftragssumme. Insgesamt wurden von den ÖBB 19.977,--€ ausbezahlt (alle Beträge zuzüglich Umsatzsteuer).

 

Frage 5:

Erfolgte die Vergabe an Frau Dr. Forstinger a) freihändig oder b) nach einer Ausschreibung? Wenn ja:

Im Falle a): Warum wurde nicht ausgeschrieben?

Wie begründet sich die Auswahl von Frau Dr. Forstinger gegenüber qualifizierteren Konkurrenten in Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten?

Auf welche Passage des Bundesvergabegesetzes stützt sich die gewählte Vorgangsweise?

Im Falle b): Wie viele Angebote wurden eingeholt?

Welche Preise wurden den einzelnen Angeboten zugrundegelegt?

Welche Auswahlkriterien gelangten für die Zuschlagserteilung zur Anwendung?

 

Antwort:

Die Vergabe erfolgte ohne Ausschreibung gem. § 27 Bundesvergabegesetz. Eine Ausschreibung war auch gem. § 124 Abs. 3 Z 3 BundesvergabeG nicht erforderlich.

 

Frage 6:

Wer war aller vom Aufsichtsrat, vom Vorstand und von den Geschäfts- bzw. Zentralbereichen der ÖBB und wer war vom BMVIT in den Vergabevorgang an Frau Dr. Forstinger involviert?

 

Antwort:

Die Vergabe erfolgte durch den Generaldirektor der ÖBB und den Leiter des Zentralbereiches Immobilien.

 

Frage 7:

Bis wann war oder ist das Ergebnis von Frau Dr. Forstinger an die ÖBB vorzulegen?

 

Antwort:

Die Ergebnisse waren bis 15.11.2003 vorzulegen.

 

Frage 8:

Liegen bereits Ergebnisse/Teilergebnisse des Auftrages an Frau Dr. Forstinger vor?

Wenn ja:

Welche Grundstücke mit welcher Lage sind davon betroffen?

Welche Verwertungsvorschläge werden von Fr. Dr. Forstinger vorgeschlagen?

Werden die Verwertungen durch öffentliche Ausschreibungen oder öffentliche Interessentensuchen transparent gemacht?

Wenn nein:

Bis wann müssen die Ergebnisse vorgelegt werden? (wie lautet die entsprechende Vertragspassage?)

Werden die Verwertungen durch öffentliche Ausschreibungen oder öffentliche Interessentensuchen transparent gemacht werden?

 

Antwort:

Die Ergebnisse wurden termingerecht geliefert.

Untersucht wurden 31 Grundstücke unterschiedlicher Lage und Kategorien in Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg.

Diese Grundstücke wurden von Dr. Forstinger analysiert, nach Verwertbarkeit kategorisiert und Vorschläge hinsichtlich der weiteren operativen Vorgehensweise (z.B. Einrichtung von Projekten) unterbreitet.

Die Verwertung der Grundstücke erfolgt durch den Bereich Immobilien der ÖBB, wobei je nach Lage und Wert der Liegenschaften auch öffentliche Interessentensuchen erfolgen werden.

 

Frage 9:

Nach welchen Kriterien wurden die von Dr. Forstinger zu untersuchenden Grundstücke ausgewählt? Wer hat die Auswahl getroffen?

 

Antwort:

Die Auswahl der Grundstücke erfolgte durch den Bereich Immobilien der ÖBB. Dabei wurden nicht betriebs- und eigentumsnotwendige Liegenschaften unterschiedlicher Lage und Kategorien ausgewählt.

 

Mit freundlichen Grüßen