1591/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.05.2004
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Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen haben am
24. März 2004 unter der Nr. 1580/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Erweiterungsverhandlungen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nein.

Zu Frage 2:

Verwiesen wird auf Frage 1.

Zu Frage 3:

Beitrittsverträge werden gem. Art.49 des EU-Vertrages seitens der EU vom Rat verhandelt,
der mit den Kandidatenstaaten eine Beitrittskonferenz einsetzt. In meiner Funktion als
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten vertrat ich die Republik Österreich in der


Beitrittskonferenz auf Ministerebene und koordinierte die österreichische Position. Diese
Vertretung findet seine Grundlage in der geltenden Fassung des Bundesministeriengesetzes.

Zu Frage 4:

Der Rat der Europäischen Union ist ein Kollegialorgan. Den im Rat vertretenen
Aussenministern kommt daher - unabhängig von der Frage des jeweiligen Vorsitzes - eine
zentrale Rolle in den Beitrittsverhandlungen zu.

Zu Frage 5:

Bei dem Begriff „Chefverhandlerin für die Erweiterung" handelt es sich um keine formelle
Bezeichnung. Der Begriff bringt aber zutreffend zum Ausdruck, dass meine Funktion als
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten entsprechend den Bestimmungen des
Bundesministeriengesetzes die Zuständigkeit für die Koordinierung der österreichischen
Positionen und die Vertretung dieser Positionen auf Außenminister-Ebene in allen Aspekten
der Beitrittsverhandlungen umfasst.