1591/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.05.2004
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Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und
Kollegen haben am
24. März 2004 unter
der Nr. 1580/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Erweiterungsverhandlungen
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Frage 2:
Verwiesen wird auf
Frage 1.
Zu Frage 3:
Beitrittsverträge werden gem. Art.49 des EU-Vertrages
seitens der EU vom Rat verhandelt,
der mit den
Kandidatenstaaten eine Beitrittskonferenz einsetzt. In meiner Funktion als
Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten vertrat ich die Republik Österreich in der
Beitrittskonferenz
auf Ministerebene und koordinierte die österreichische Position. Diese
Vertretung findet seine Grundlage in der
geltenden Fassung des Bundesministeriengesetzes.
Zu Frage 4:
Der
Rat der Europäischen Union ist ein Kollegialorgan. Den im Rat vertretenen
Aussenministern kommt daher - unabhängig von der Frage des jeweiligen Vorsitzes
- eine
zentrale Rolle in den
Beitrittsverhandlungen zu.
Zu Frage 5:
Bei
dem Begriff „Chefverhandlerin für die Erweiterung" handelt es sich um
keine formelle
Bezeichnung. Der Begriff bringt aber zutreffend zum Ausdruck, dass meine
Funktion als
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten entsprechend den Bestimmungen
des
Bundesministeriengesetzes die Zuständigkeit für die Koordinierung der
österreichischen
Positionen und die Vertretung dieser
Positionen auf Außenminister-Ebene in allen Aspekten
der Beitrittsverhandlungen umfasst.