1592/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.05.2004
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Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
Wien,
am
1017 Wien
GZ 10.101/57-IK/1a/04
In Beantwortung
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1633/J betreffend
Anfragebeantwortung 1343/AB, welche die Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen
und Kollegen am 25. März 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
Punkt 1 der Anfrage:
Das
Bundesimmobiliengesetz 2000, mit welchem ua. die anfragegegenstädliche
Lie-genschaft der BIG ins Eigentum übertragen wurde, zielt darauf ab, die
Bewirt-schaftung der ehemaligen Bundesliegenschaften nach den Grundsätzen der
Privat-wirtschaft durchzuführen. Dies inkludiert auch, dass die BIG unter
Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen eigenverantwortlich die Verwertung
nicht mehr vom Bund genützter Objekte vornimmt. Generell ist festzuhalten, dass
auf Grund der Raumgliederung, des Denkmalschutzes und des Umfanges das Objekt
des ehe-maligen Handelsgerichtes eine große Herausforderung für eine Verwertung
zu privatwirtschaftlichen Zwecken darstellt.
Wie seitens der
BIG mitgeteilt wurde, strebt diese eine langfristige und für die Lage optimale
Nutzung an, wobei ein Verkauf der Liegenschaft präferiert wird. Dies benötigt
eine entsprechende Vorbereitungs- und Aufbereitungszeit; eine kurzfristige, nur
mit vorherigen Investitionen erreichbare Vermietung von Teilen wäre nicht
wirtschaftlich.
Antwort zu
den Punkten 2 und 4 der Anfrage:
Gemäß Auskunft
der Geschäftsführung der BIG hat diese erstmals mit Schreiben vom 23. September
2002 von der Kündigung durch das Bundesministerium für Justiz erfahren.
Unmittelbar danach wurde bei Bundesdienststellen sondiert, ob eine
Nut-zungmöglichkeit der Räumlichkeiten für öffentliche Zwecke gegeben ist. Erst
nach Abschluss dieser Sondierungen wurde das Institut für Hochbau und
Industriebau der TU Wien mit einer Studie für andere, private Nutzungszwecke
beauftragt. Um eine optimale Verwertung sicherzustellen, mussten zunächst die Rahmenbedingungen
über Verkehr, Infrastruktur, Bauzustand, Denkmalschutz und Widmung sowie die
Anforderungsprofile für zukünftige Umnutzungen abgeklärt werden. Der erste Teil
der Studie umfasste eine ergänzende Grundlagenerhebung insbesondere zur
detail-lierten Abklärung hinsichtlich des Denkmalschutzes. Die zweite Stufe
umfasste eine Entwicklungsplanung mit verschiedenen Nutzungskonzepten und deren
Grobevaluie-rung hinsichtlich Kosten und Erträgen.
Vorzugsweise
bieten sich aus heutiger Sicht folgende drei Verwertungsmöglichkeiten mit einer
Nutzungsfläche zwischen 15.000 - 18.000 m2 an:
a) Hotel
Untersucht wurden zwei Varianten: Möglich ist sowohl
ein Luxushotel mit bis zu 140 Zimmer als auch ein ***-Hotel mit bis zu 330
Zimmer.
b) Wohnen
Insgesamt bis zu 60 Wohneinheiten -
Concierge-Wohnhaus-Typ - zu je 180 bis 230 m2 könnten untergebracht
werden.
c) Büro
Zur Büronutzung gibt es zwei Varianten. Es zeigt sich, dass sowohl
Großraum-büros als auch klassische Büroräume errichtet werden können. In beiden
Varian-ten besteht die Möglichkeit, die Büronutzfläche (bis zu 16.000 m2)
als eine Ge-samteinheit (zB. Headquarter-Standort) zu vergeben oder auch bis zu
18 eigen-ständige Büroeinheiten zu unterteilen.
Auf dieser
Grundlage erfolgen die Verhandlungen mit den in Betracht kommenden Investoren.
Bei allen
Nutzungsvarianten spielt, den Marktgegebenheiten entsprechend, die um-liegende
Infrastruktur mit allen Vor- (zB. zentrale Lage) und Nachteilen (zB.
Park-möglichkeiten) für die Nachnutzung eine entscheidende Rolle. Die oben
genannten Nutzungsvarianten wurden den Bezirksvertretern bereits präsentiert.
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
Das Institut für Hochbau und Industriebau der TU-Wien hatte den Auftrag, die Um-nutzung des Objektes für einen Endinvestor zu prüfen. Der vom Institut für Stadt- und Regionalforschung der TU-Wien für die seinerzeitige Bundesnutzung (Bundes-ministerium für Justiz) monatlicher Hauptmietzins (exkl. USt), der auch dem General-mietvertrag zugrundelag, betrug für das Gebäude Riemergasse 7 (ehemaliges Han-delsgericht) € 183.741,03, für die Liegenschaft Riemergasse 4 (ehemaliges Bezirks-gericht) € 29.162,46. Seit Wirksamwerden der Kündigung durch das Bundes-ministerium für Justiz mit Oktober 2003 entfiel dieser Hauptmietzins.