1592/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.05.2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament                                                                          Wien, am

1017 Wien                                                                         GZ 10.101/57-IK/1a/04

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1633/J betreffend Anfragebeantwortung 1343/AB, welche die Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen am 25. März 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das Bundesimmobiliengesetz 2000, mit welchem ua. die anfragegegenstädliche Lie-genschaft der BIG ins Eigentum übertragen wurde, zielt darauf ab, die Bewirt-schaftung der ehemaligen Bundesliegenschaften nach den Grundsätzen der Privat-wirtschaft durchzuführen. Dies inkludiert auch, dass die BIG unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen eigenverantwortlich die Verwertung nicht mehr vom Bund genützter Objekte vornimmt. Generell ist festzuhalten, dass auf Grund der Raumgliederung, des Denkmalschutzes und des Umfanges das Objekt des ehe-maligen Handelsgerichtes eine große Herausforderung für eine Verwertung zu privatwirtschaftlichen Zwecken darstellt.

 

Wie seitens der BIG mitgeteilt wurde, strebt diese eine langfristige und für die Lage optimale Nutzung an, wobei ein Verkauf der Liegenschaft präferiert wird. Dies benötigt eine entsprechende Vorbereitungs- und Aufbereitungszeit; eine kurzfristige, nur mit vorherigen Investitionen erreichbare Vermietung von Teilen wäre nicht wirtschaftlich.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 4 der Anfrage:

 

Gemäß Auskunft der Geschäftsführung der BIG hat diese erstmals mit Schreiben vom 23. September 2002 von der Kündigung durch das Bundesministerium für Justiz erfahren. Unmittelbar danach wurde bei Bundesdienststellen sondiert, ob eine Nut-zungmöglichkeit der Räumlichkeiten für öffentliche Zwecke gegeben ist. Erst nach Abschluss dieser Sondierungen wurde das Institut für Hochbau und Industriebau der TU Wien mit einer Studie für andere, private Nutzungszwecke beauftragt. Um eine optimale Verwertung sicherzustellen, mussten zunächst die Rahmenbedingungen über Verkehr, Infrastruktur, Bauzustand, Denkmalschutz und Widmung sowie die Anforderungsprofile für zukünftige Umnutzungen abgeklärt werden. Der erste Teil der Studie umfasste eine ergänzende Grundlagenerhebung insbesondere zur detail-lierten Abklärung hinsichtlich des Denkmalschutzes. Die zweite Stufe umfasste eine Entwicklungsplanung mit verschiedenen Nutzungskonzepten und deren Grobevaluie-rung hinsichtlich Kosten und Erträgen.

Vorzugsweise bieten sich aus heutiger Sicht folgende drei Verwertungsmöglichkeiten mit einer Nutzungsfläche zwischen 15.000 - 18.000 m2 an:

 

a)     Hotel
Untersucht wurden zwei Varianten: Möglich ist sowohl ein Luxushotel mit bis zu 140 Zimmer als auch ein ***-Hotel mit bis zu 330 Zimmer.

b)     Wohnen
Insgesamt bis zu 60 Wohneinheiten - Concierge-Wohnhaus-Typ - zu je 180 bis 230 m2 könnten untergebracht werden.

c)      Büro
Zur Büronutzung gibt es zwei Varianten. Es zeigt sich, dass sowohl Großraum-büros als auch klassische Büroräume errichtet werden können. In beiden Varian-ten besteht die Möglichkeit, die Büronutzfläche (bis zu 16.000 m2) als eine Ge-samteinheit (zB. Headquarter-Standort) zu vergeben oder auch bis zu 18 eigen-ständige Büroeinheiten zu unterteilen.

 

Auf dieser Grundlage erfolgen die Verhandlungen mit den in Betracht kommenden Investoren.

 

Bei allen Nutzungsvarianten spielt, den Marktgegebenheiten entsprechend, die um-liegende Infrastruktur mit allen Vor- (zB. zentrale Lage) und Nachteilen (zB. Park-möglichkeiten) für die Nachnutzung eine entscheidende Rolle. Die oben genannten Nutzungsvarianten wurden den Bezirksvertretern bereits präsentiert.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das Institut für Hochbau und Industriebau der TU-Wien hatte den Auftrag, die Um-nutzung des Objektes für einen Endinvestor zu prüfen. Der vom Institut für Stadt- und Regionalforschung der TU-Wien für die seinerzeitige Bundesnutzung (Bundes-ministerium für Justiz) monatlicher Hauptmietzins (exkl. USt), der auch dem General-mietvertrag zugrundelag, betrug für das Gebäude Riemergasse 7 (ehemaliges Han-delsgericht) € 183.741,03, für die Liegenschaft Riemergasse 4 (ehemaliges Bezirks-gericht) € 29.162,46. Seit Wirksamwerden der Kündigung durch das Bundes-ministerium für Justiz mit Oktober 2003 entfiel dieser Hauptmietzins.