1596/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.05.2004
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möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 24. März 2004 unter
der
Nr. 1583/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Tatsächliche Anzahl
der bei der BPD
Salzburg tätigen Exekutivbeamten (1999 - 2004)" gerichtet:
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1, 2, 4, 5, 8, 9, 12, 13, 15, 16, 19,
20, 23, 24, 26, 27, 30, 31, 34, 35, 37, 38, 41, 42, 45, 46,
48, 49, 52, 53, 56, 57, 59, 60, 63, 64, 67, 68, 70, 71, 74 und 75:
Darstellung
des systemisierten und tatsächlichen Gesamtstandes bei der
Bundespolizeidirektion
|
Sicherheitsdienst |
Kriminaldienst |
Hoheitsverwaltung (inkl. Handw. Dienst) |
||||
systemisiert |
tatsächlich |
systemisiert |
tatsächlich |
systemisiert |
tatsächlich |
||
31.3. 2004 |
521 |
512 |
133 |
111 |
117 |
96 |
|
1.1. 2004 |
521 |
489 |
133 |
114 |
117 |
96 |
|
1.1. 2003 |
521 |
510 |
133 |
127 |
117 |
101 |
1.1. 2002 |
529 |
523 |
144 |
143 |
119 |
114 |
1.1. 2001 |
541 |
530 |
149 |
148 |
128 |
124 |
1.1. 2000 |
552 |
553 |
152 |
146 |
130 |
129 |
1.1. 1999 |
551 |
526 |
152 |
151 |
133 |
126 |
Den Bundespolizeidirektionen werden die gemäß
Bundesfinanzgesetz im Stellenplan festgelegten
Planstellen
zusystemisiert. Innerhalb dieser werden - entsprechend der jeweiligen
organisatorischen und dienstbetrieblichen Erfordernisse - die Planstellen den
einzelnen
Organisationseinheiten bzw. -teilen wie den
Referaten beim Kriminaldienst bedarfsangepasst vom
Behördenleiter zugewiesen. Die behördeninterne Aufteilung erfolgt daher
dezentral und ist
bedarfsorientierten Schwankungen unterworfen, die von der Entscheidung des
Behördenleiters
abhängen.
Daher ist eine Auflistung bis auf Referatsebene, wie Sie
dies in den Fragen 4, 5, 15, 16, 26, 27,
37, 38, 48, 49, 59, 60, 70 und 71 begehren, nicht seriös darstellbar.
Zur Abdeckung der Differenz zwischen dem systemisierten
und dem tatsächlichen Personalstand
im Kriminaldienst wurden zum Stichtag 31.3.2004, 7 Absolventen des
Grundausbildungslehrganges für den Kriminaldienst zugewiesen.
Ausführung zu Frage 8:
Diese Frage steht in Konnex zu den Fragen 10 und 11.
Unter
Hoheitsverwaltung im engeren Sinn wäre nur jene zu verstehen, innerhalb derer
der
Organwalter mit Imperium gegenüber dem Bürger auftritt. Die Organisation der
Sicherheitsverwaltung ist grundsätzlich für die Erledigung der
Hoheitsverwaltung eingerichtet.
Abgesehen davon, dass manche Arbeitsplätze
sowohl Aufgaben die der Hoheitsverwaltung, als
auch solche die der Privatwirtschaftsverwaltung zuzurechen sind
beinhalten, erfolgt die
behördeninterne Aufteilung dezentral und
ist bedarfsorientierten Schwankungen unterworfen.
Daher ist eine Auflistung welche Anzahl von Bediensteten unmittelbar in der
Hoheitsverwaltung
eingesetzt werden nicht darstellbar.
Fragen 3, 7, 14,18, 25, 29, 36,
40, 47, 51, 58, 62, 69 und 73:
Darstellung der
vorübergehenden Dienstzuteilungen:
|
1.1.1999 |
1.1.2000 |
1.1.2001 |
1.1.2002 |
1.1.2003 |
1.1.2004 |
31.3.2004 |
Kriminaldienst |
1 |
- |
2 |
1 |
- |
1 |
1 |
Sicherheitswache |
7 |
3 |
6 |
3 |
17 |
9 |
9 |
Hoheitsverwaltung |
- |
- |
- |
- |
1 |
4 |
4 |
Die
Kosten richten sich individuell nach der Einstufung der vorübergehend
dienstzugeteilten
Bediensteten im Sinne der Bestimmungen des
Gehaltsgesetzes 1956 und der
Reisegebührenvorschrift.
Derartige
Aufzeichnungen werden dezentral geführt, durch eine Erhebung dieser würde ein
erheblich hoher administrativer Aufwand herbeigeführt
werden, daher ist eine seriöse Darstellung,
wie Sie dies begehren, nicht möglich.
Fragen 6, 17, 28, 39, 50, 61 und 72:
Zu den oben angeführten Fragen ist generell zu bemerken,
dass alle in den Wachzimmern Dienst
versehenden
SicherheitswachebeamtInnen bei den Bundespolizeidirektionen entsprechend des
jeweils festgelegten Deliktskataloges kriminalpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen.
Weiters werden
sie partiell im Rahmen von
Schwerpunktaktionen zur Bekämpfung der Kriminalität verwendet. Eine
numerische Angabe ist daher nicht realisierbar.
Frage 10, 11, 21, 22, 32, 33, 43,
44, 54, 55, 65, 66, 76 und 77:
Es gilt die
Ausführung zu Frage 8.
Weitere Ausführung zu den Fragen 45, 48, 52, 56, 59, 63,
67, 70 und 74:
Nach den Vorgaben des
Bundesfinanzgesetzes ist eine Planstellenreduktion im Ausmaß von
2,5 % für das Jahr 2003 und 1,8 % für das
Jahr 2004 vorgesehen, obgleich die stellenplanmäßige
Umsetzung erfolgt ist, wurde bis dato im Hinblick der Zollwacheübernahme
2003 und 2004 von
einer aliquoten Aufteilung auf die einzelnen Behörden Abstand genommen, daher
ist die
Planstellenzahl im PIS nicht ident.
Durch
die Schaffung der Planstellenbereiche 1170 und 1171 Sicherheitsexekutive, 1172
Bundeskriminalamt, 1173 EKO Cobra und 1174 SIAK kam es zu Personal und
Aufgabenauslagerungen anlässlich der Einrichtung des Landesamtes für
Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung bei der
Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg, der EKO Cobra
Außenstelle für Sondereinsätze, der Observation im Bundeskriminalamt und des
Bildungszentrums
der Sicherheitsexekutive.
Frage 78:
Nachstehend wird die
Anzahl der Wachzimmer aufgelistet.
Behörde |
Anzahl der
WZ. |
Anzahl der
Dienstz., |
BPD Eisenstadt |
3 |
|
BPD Graz |
14 |
|
BPD Leoben |
3 |
|
BPD Innsbruck |
10 |
|
BPD Klagenfurt |
7 |
2 |
BPD Linz |
11 |
1 |
BPD Salzburg |
9 |
|
BPD Schwechat |
3 |
|
BPD Steyr |
4 |
|
BPD St. Polten |
5 |
1 |
BPD Villach |
6 |
1 |
BPD Wels |
4 |
1 |
BPD Wr. Neustadt |
3 |
|
BPD Wien |
96 |
4 |
Gesamt |
178 |
10 |
Frage 79:
148,1
MitarbeiterInnen die für das Meldewesen zuständig waren gehören zum
31.03.2004 dem
Personalstand des Ressorts an.
Fragen 80, 82 und 84:
Eine Quantifizierung
kann im Detail nicht erfolgen; es wurden zwar die 259 Meldeamtsplanstellen
im Stellenplan 2002 eingespart, die Bediensteten stehen jedoch - abgesehen von
natürlichen
Abgängen - der
jeweiligen Behörde zur Dienstleistung weiterhin zur Verfügung.
Frage 81:
45,8 MitarbeiterInnen die für das Fundwesen zuständig
waren gehören zum 31.03.2004 dem
Personalstand des Ressorts an.
Frage 83:
88
MitarbeiterInnen die für das Passwesen zuständig waren gehören zum 31.03.2004
dem
Personalstand des Ressorts an.
Frage 85:
Aufgrund der Stellplanvorgabe und der Transfers zu anderen
Planstellenbereichen wie der EKO
Cobra Außenstelle für Sondereinsätze, dem
Landesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung bei der
Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg, der
Observation im Bundeskriminalamt und dem Bildungszentrum der
Sicherheitsexekutive war die
Anpassung notwendig.
Frage 86:
Das Personalinformationssystem des Bundes dient
lediglich als technisches Hilfsmittel für die
Personaladministration,
daher ist eine Einbindung der Personalvertretung nicht erforderlich.
Frage 87:
Im Bereich der Behörde ist die
entsprechende Planstellenanzahl unbesetzt, sodass eine
Umschichtung ohne
Verlust möglich ist, somit entstehen für Planstelleninhaber keine dienst- und
besoldungsrelevanten Nachteile.
Frage 88:
Die Änderungen im PIS waren in Hinblick
auf die Einführung des Personalmanagement im SAP
verpflichtend.