1601/AB XXII. GP
Eingelangt am
24.05.2004
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/83-I/4/04
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1587/J vom 24. März 2004 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler und
Kollegen, betreffend Relaunch der Homepage des BMF, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend halte ich fest, dass ich zu
diesem Thema bereits wiederholt Gelegenheit hatte Stellung zu nehmen, wie
insbesondere kürzlich zur parlamentarischen Anfrage Nr. 1464/J vom
11. Februar 2004 und zur dringlichen Anfrage Nr. 1484/J vom
25. Februar 2004. Daher erlaube ich mir diese Anfrage besonders
ausführlich zu beantworten, damit die letzten anscheinend vorhandenen Zweifel
auf Seiten der Opposition endgültig ausgeräumt werden können und eindeutig und
abschließend klargestellt wird, dass in dieser Angelegenheit seitens des
Bundesministeriums für Finanzen korrekt vorgegangen wurde:
Zu 1.:
Aufgrund ständig steigender
Zugriffszahlen, der Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten und
wachsender Anforderungen wurde im Jahre 2000 ein Relaunch der Web-Site des
Bundesministeriums für Finanzen erforderlich.
Nach im Bundesministerium für Finanzen
vorliegenden Erfahrungswerten wurde der Gesamtaufwand in technischer und
redaktioneller Hinsicht von den fachlich zuständigen Mitarbeitern meines
Ressorts auf rd. 399.700 Euro (ca. ATS 5,500.000.- exkl. USt) geschätzt. Mit
diesem Betrag sollten folgende Leistungen abgedeckt werden: Entwurf und
Implementierung des grafischen Gesamtkonzeptes, Betrieb der Homepage
(Web-Hosting), laufende Wartung und Anpassung (Web-Master), Adaptierung
website-bezogener Bereiche (Sitemap, FAQ's, Feedback/Benutzerbefragung, ev.
Mail/Kontakt, Links, Suche), fachspezifische Themenbereiche (Budget,
Europäische Union, Internationale Finanzinstitutionen, Banken, Versicherungen).
Im Einklang mit den damals geltenden
Vergabevorschriften (BGBl. Nr. 56/1997, Kundmachung des Bundeskanzlers,
mit der das Bundesvergabegesetz in der Fassung des BGBl. Nr. 462/1993
wiederverlautbart wird) wurde ein zweistufiges Vergabeverfahren, nämlich eine
öffentliche Erkundung des Bewerberkreises mit nachfolgendem nicht offenen
Verfahren, als zweckdienlich erachtet.
In der vom Bundesministerium für
Finanzen formulierten Bekanntmachung, die dem Amt für öffentliche
Bekanntmachungen als Unterlage für das Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg per Fax am 14. August 2000 übermittelt
wurde, ist der Leistungsgegenstand wie folgt umschrieben: "Neukonzeption,
Neugestaltung, Redaktion und Betrieb der Web-Site des Bundesministeriums für
Finanzen".
Da bei eu-weiten Auftragsvergaben in
den Veröffentlichungen die Leistung nach CPV ("Common Procurement
Vocabulary") zu klassifizieren ist, wurden die dem Leistungsgegenstand
entsprechenden Klassifizierungsklassen angeführt. Es sind dies die CPV-Nummern:
92312000-1 und 72203430-1 (Künstlerische und schriftstellerische
Dienstleistungen, Hotlines und ähnliche Anwendungssoftwareunterstützung- und
–wartungsdienste).
Eine eigene CPV-Klassifizierung mit dem
Inhalt: "Neukonzeption, Neugestaltung, Redaktion und Betrieb der Web-Site
für ein Ministerium" ist in den europäischen Vorgaben nicht existent,
daher war auch der konkrete Leistungsgegenstand in den vorgegebenen
CPV-Bereichen einzuordnen.
Im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 21.
August wurde Folgendes bekanntgemacht: "Öffentliche Erkundung des
Bewerberkreises und nicht offenes Verfahren für die Neugestaltung sowie die
Redaktion und den Betrieb der Web-Site des Bundesministeriums für
Finanzen". Inhaltlich
entsprach diese Veröffentlichung genau der Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften, da für den inländischen Bereich aber keine
standardisierten Leistungsbeschreibungen CPV zu verwenden sind, konnte die
Überschrift der Veröffentlichung zweckmäßigerweise eindeutiger, dem Vorhaben
und den dafür benötigten Leistungen sowie dem geltenden österreichischen
gängigen Vergabevokabular entsprechend formuliert werden.
Zu 2.:
Gemäß § 61 Abs. 4 BVergG 1997 dürfen
Bekanntmachungen in der Wiener Zeitung nicht vor Absendung der Bekanntmachung
an das Amt für Öffentliche Bekanntmachungen in Luxemburg erfolgen.
Es wurde daher der Wiener Zeitung am
16. August 2000 der Ausschreibungstext mit der Bitte um Veröffentlichung zum
ehestmöglichen Termin übermittelt. Das war dann der 21. August 2000.
Zu 3.:
Von der zuständigen Fachabteilung in
der IT-Sektion wurde ein nicht offenes Verfahren gewählt, weil im Wege einer
öffentlichen Erkundung des Bewerberkreises zunächst Bieter gefunden werden
sollten, die an der Durchführung der Neukonzeption, Neugestaltung,
redaktionellen Betreuung sowie am laufenden Betrieb der Web-Site des
Bundesministeriums für Finanzen Interesse bekunden.
Das Instrument der öffentlichen
Erkundung des Bewerberkreises kann als "Marktsondierung" betrachtet
werden und wird in der Regel dann verwendet, wenn die benötigte Leistung
aufgrund ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen
ausgeführt werden kann, weil ihre einwandfreie Ausführung besondere
Fachkenntnisse, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit erfordert. In einem
zweiten Verfahren, dem nicht offenen Verfahren, werden dann die als geeignet
befundenen Interessenten zur Anbotsabgabe eingeladen.
Zu 4.:
In der öffentlichen Erkundung des
Bewerberkreises haben 15 Unternehmen ihr Interesse bekundet.
Zu 5.:
Wie aus der Fragestellung zur Frage 7.
bereits hervorgeht, erfolgte die Gewichtung vor Veröffentlichung der Einladung
zum Teilnahmewettbewerb, wobei das Vergabeverfahren hausintern, von den
zuständigen Mitarbeitern der Fachabteilungen durchgeführt wurde.
Zu 6.:
Nach Einlangen der Teilnahmeanträge
wurden die Bewerbungen von einer Kommission bewertet. Sie bestand aus
Mitarbeitern des Pressebüros, der Präsidialsektion und der IT-Sektion. Wie
bereits in der Beantwortung der
dringlichen Anfrage Nr. 1484/J vom 25.
Februar 2004 ausgeführt, wurde die Kommission von einem Bediensteten der
IT-Sektion geleitet.
Zu 7.:
Wie ich bereits bei der Beantwortung
der dringlichen Anfrage Nr. 2151/J-BR vom 13. Februar 2004 zu den Fragen 33.
bis 36. ausgeführt habe, wurde in einem nach den Bestimmungen des Vergaberechts
zweistufigen Verfahren zunächst in einer ersten Stufe im Wege der öffentlichen
Erkundung des Bewerberkreises Bieter gesucht. Nach einem Auswahlverfahren
anhand allgemeiner und spezifischer Eignungskriterien, die von der
Fachabteilung erarbeitet und die allen Interessenten vor ihrer Teilnahme
bekannt waren, wurden die zehn bestgereihten Agenturen zur tatsächlichen
Angebotslegung eingeladen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge
erfolgte von der Kommission nach einem Rastermodell unter Zugrundelegung der vorher
bekanntgegebenen – und wie auch im Anfragetext von den Fragestellern zitierten
– Kriterien.
Der bestgereihte Bewerber erzielte
332,25 Punkte, die Firma FirstInEx erhielt 252,05 Punkte und reihte damit an
der 10. Stelle.
In der Folge wurde, wie im ausgewählten
Vergaberegime vorgesehen, an die ausgewählten Teilnehmer die eigentliche
Ausschreibungsunterlage mit der Einladung zur Anbotlegung übermittelt. In einer
zweiten Stufe wurden sodann die eingelangten Angebote bewertet.
Zu 8. und 9.:
Die Firma FirstInEx hat ihr
Teilnahmeinteresse ohne Bezug auf eine Bietergemeinschaft bekundet.
Zu 10a,b.:
FirstInEx verwies im Teilnahmeantrag
auf Referenzprojekte der Firmen Philips, Bluebull und Hypo-Alpe-Adria.
Zu 10c.:
Von FirstInEx wurde Herr Mag. Markus
Krottenhammer als Projektleiter namhaft gemacht.
Zu 11a.:
Bei der Evaluierung der vorgelegten
Bewerbungsunterlagen kamen die Mitglieder der Kommission zu der Ansicht, dass
von mehr als den zur Anbotslegung vorgesehenen sechs Interessenten Strategien
und Konzepte vorgeschlagen wurden, die einer näheren Befassung und Untersuchung
im Rahmen eines mit einem Preis versehenen Angebotes würdig sind. Im Einklang
mit dem Prinzip des Vergaberechts, einen möglichst breiten Wettbewerb
sicherzustellen, wurden alle Interessenten, deren Angebot interessant sein
könnte, eingeladen ein Angebot abzugeben.
Zu 11b.:
Eine Information über die Erhöhung der
zur Anbotlegung aufgeforderten Bieter ist nicht erforderlich, da aus der
Teilnahme an einer öffentlichen Erkundung des Bewerberkreises kein allgemeiner
Rechtsanspruch auf Berücksichtigung im nachfolgenden nicht offenen Verfahren
erwächst und im Übrigen keiner der nicht berücksichtigten Bewerber remonstriert
hat. Die nicht berücksichtigten Interessenten wurden in geeigneter Weise auf
schriftlichem Wege informiert.
Zu 12.:
Die Ausschreibungsunterlagen bestanden
aus einer Leistungsbe-
schreibung/Aufgabenstellung unter Beschreibung der geforderten Teilleistungen.
Dazu gehörten der Entwurf des grafischen Gesamtkonzeptes, die Implementierung
des grafischen Gesamtkonzeptes, der Betrieb der Homepage (Web-Hosting), die
laufende Wartung und Anpassung (Web-Master), Regieleistungen auf Stundenbasis
sowie die inhaltliche und redaktionelle Betreuung der Website.
Zu 13.:
Der Leistungskatalog entsprach
inhaltlich der Einladung zum Teilnahmewettbewerb. Die
Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung war dem Vergaberegime entsprechend
detaillierter als die Einladung zum Teilnahmewettbewerb und deshalb auch
umfangreicher.
Zu 14a.:
Mitglieder der Kommission zur Bewertung
der Angebote waren die fachzuständigen Mitarbeiter Mag. Karin Grundböck,
Ludwig Moser, Dr. Wilhelm Schachel, Dr. Ingobert Waltenberger und Mag.
Matthias Winkler.
Zu 14b.:
Von den Mitgliedern der Kommission
wurden die einzelnen Angebote unabhängig voneinander einer Evaluierung
unterzogen und an Hand der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten
Kriterien bewertet.
Zu 14c.:
Die Zuschlagskriterien waren:
-
Strategischer
Zugang (maximal 30 Punkte; Eindruck des Gesamtkonzeptes (entsprechend den
Zielvorgaben und den Bedürfnissen der Zielgruppen des BMF), Bewertung der
grafischen Aufbereitung von Informationen je nach Informationsgehalt und
Informationswert, Möglichkeit der Einhaltung der Zeitvorgaben und Geschwindigkeit
der Umsetzung);
-
Design
(maximal 30 Punkte; Gesamteindruck Design: ansprechende und moderne
Gestaltung, Auswahl von Stil- und Animationselementen, Art der Farbgestaltung,
Bewertung des Verhältnisses von Text und Grafik (Bild));
-
Agenturreferenzen
(maximal 5 Punkte; Erfahrungen und Spezialisierung im Bereich Internet und bei
der Gestaltung von Websites (Grafik und Technik), Nachweis der Erfahrungen mit
Großprojekten unter Zeitdruck (Darstellung der Aufgaben und Arbeiten der
Agentur bei konkreten, vergleichbaren Projekten));
-
Kurzcharakteristik
der Agentur und Personaleinsatz (maximal 10 Punkte; Ausmaß der Nennung der für
das Projekt angebotenen Berater (Projektleiter), Grafiker und Techniker
(nachgewiesene Qualifikationen und Ausmaß der Absicherung des Auftraggebers
gegen Veränderungen dieses Projektteams oder der Aufgabenverteilung), Größe des
Teams sowie Größe der Agentur);
-
Einhaltung
der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen (maximal 5 Punkte; Gewährleistung
der Kontinuität in Betrieb und Wartung der BMF-Website);
-
Kosteneffizienz
(maximal 20 Punkte; Preis-/Leistungsverhältnis).
Zu 15.:
Im Zuge der Evaluierung der Angebote
beschloss die Kommission, aufgrund der nicht überzeugenden Angebote für ein
Redaktionssystem für die Wartung der BMF-Website vom Vorbehalt der Vergabe von
Teilleistungen Gebrauch zu machen, und nur die Teilleistungen 1 und 2 (Entwurf
eines grafischen Gesamtkonzeptes, Implementierung des grafischen Gesamt-
konzeptes), für die in den Ausschreibungsunterlagen die Angabe eines
Pauschalpreises gefordert wurde, zu vergeben. Es gelangten somit alle
Teilleistungen, die die redaktionelle Betreuung (unter Heranziehung eines
Content Management Systems) sowie den laufenden Betrieb der Web-Site betrafen,
nicht zum Zuschlag. Daher wurden schließlich auch nur rund
€ 49.000,-- vergeben.
Abschließend möchte ich darlegen, dass
über die BMF-Plattform vier Home-
pages laufen; die BMF-Homepage, das
BMF-Intranet, die BMF-Dienststellen spezifische Homepage (z.B.
BMF-Zentralleitung) und das BMF-Bundes-
intranet.
Die Kosten für diese
Hochsicherheitsplattform sind nicht eindeutig auf eine der vier Pages
zuordenbar. Die Personalkosten für den jährlichen Betrieb der BMF-Homepage
(Webmaster) können mit € 48.960,-- pro Jahr und die zuzukaufende
Standard-Software bzw Hardware mit rund € 31.000,-- angegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen