1606/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.05.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 040502/85-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1626/J, vom 25. März 2004, der Abgeordneten Ruth Becher und Kollegen, betreffend  der Förderung des Friedrich August von Hayek-Instituts, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Das Friedrich A. von Hayek Institut (IIAE) ist eine im Jahr 1993 in Wien gegründete private Institution, die sich zum Ziel gesetzt hat, die große Tradition der „Österreichischen Schule der Nationalökonomie“ fortzusetzen. Diese österreichische Schule der Nationalökonomie hat im 19. und 20. Jahrhundert die Sozialwissenschaften in ganz Europa maßgebend beeinflusst und erlebt heute weltweit eine Renaissance.

 

Das IIAE kooperiert eng mit der Stanford University in den USA und hat dort neben Wien einen zweiten Sitz. Die Forschungs- und Seminarprogramme des Instituts sind mit führenden Wissenschaftlern aus Europa, aus den USA und anderen Ländern besetzt.

 

Die „Österreichische Schule der Nationalökonomie“, die so klingende Namen wie Carl Menger, Friedrich Wieser, Eugen von Böhm-Bawerk, Josef A. Schumpeter, Ludwig v. Mieses, Friedrich A. v. Hayek usw. hervorgebracht hat, erzeugt auch heute weltweit klare theoretische und wirtschaftspolitische Vorstellungen. Im Heimatland Österreich hingegen erzeugt dieser Begriff selbst unter studierten Ökonomen kaum irgendwelche Assoziationen.

 

Da gerade die „Österreichische Schule der Nationalökonomie“ weltweit in der Wirtschaftspolitik wieder an Bedeutung gewinnt, ist es meiner Meinung nach besonders wichtig, dass das Gedankengut dieser „Österreichischen Schule der Nationalökonomie“ auch an den österreichischen Universitäten initiiert wird, was sich das IIAE u.a. auch zur Aufgabe gemacht hat.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 3.:

Die Gewährung von Förderungen an das IIAE ist – wie ich in meinen einleitenden Bemerkungen ausführlich dargestellt habe – darin begründet, dass die Analysen und die Anregungen, die auf Basis der Lehren der „Österreichischen Schule der Nationalökonomie“ durchgeführt werden, für die Arbeiten meines Ressorts äußerst nützlich sind. Deren Umsetzung führt zu niedrigeren Staatsausgaben und sinkenden Steuerlasten, wovon wiederum der Steuerzahler profitiert. Ein Zusammenhang mit Herrn Leube ist nicht gegeben.

 


Zu 2.:

Im Jahr 2002 erhielt das IIAE Förderungsmittel von meinem Ressort in Höhe von netto rund € 115.000,‑‑ und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Höhe von € 200.000,‑‑. Im Jahr 2003 beliefen sich diese Beträge auf € 105.000,‑‑ vom Bundesministerium für Finanzen und € 200.000,‑‑ vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

Wofür diese Mittel verwendet wurden, ersuche ich meiner Beantwortung der Fragen 6. und 7. bis 11. zu entnehmen.

 

Zu 4. und 5.:

Für das IIAE ist im Bundesvoranschlag 2004 ein Betrag von € 100.000,‑‑ reserviert. Eine Förderung kann aber nur dann erfolgen, falls im Bundesministerium für Finanzen ein entsprechendes Förderungsansuchen einlangt und die zu fördernden Projekte auch im Interesse des Bundesministeriums für Finanzen liegen. Über zukünftige weitere Förderungsmittel kann ich mangels vorliegender Budgets derzeit keine Aussagen treffen.

 

Zu 6.:

Diese Veranstaltungen hatten Themen von wirtschafts- und finanzpolitischer Relevanz zum Inhalt, die die ureigensten Aufgaben und aktuelle Vorhaben meines Ressorts betrafen.

 

So wurden u.a. Themen wie „Der europäische Wohlfahrtsstaat und seine Finanzierung“ (Pensionen, Kindergeld, Sozialausgaben) und „Reformen für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft“ (Steuersätze, Steuerreform, Privatisierungen) behandelt.

 


Zu 7. bis 11.:

Durch die Nutzung der Räumlichkeiten im Bundesministerium für Finanzen selbst sind dem Steuerzahler – mit Ausnahme der Stromkosten ‑ keine Kosten entstanden.

 

Für die Veranstaltungen und mehrere Buchpräsentationen – u.a. Neuauflage des Buches „Börsenkredit“ von Fritz Nachlup – erhielt das IIAE die unter 2. genannten Förderungsmittel.

 

Sinn und Zweck einer Förderung ist es, dass der Förderungsnehmer Tätigkeiten ausübt, die im Interesse des Förderungsgebers liegen, ohne dass eine konkrete Gegenleistung erfolgt. Was diese Tätigkeiten im Interesse des Förderungsgebers anbelangt, verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen und meine Beantwortung zu Frage 6.

 

Zu 12.:

Nein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.