1606/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.05.2004
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/85-I/4/04
Herrn Präsidenten
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1626/J, vom 25. März 2004, der Abgeordneten
Ruth Becher und Kollegen, betreffend der Förderung des Friedrich August von
Hayek-Instituts, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Das Friedrich A. von
Hayek Institut (IIAE) ist eine im Jahr 1993 in Wien gegründete
private Institution, die sich zum Ziel gesetzt hat, die große Tradition der
„Österreichischen Schule der Nationalökonomie“ fortzusetzen. Diese
österreichische Schule der Nationalökonomie hat im 19. und 20. Jahrhundert
die Sozialwissenschaften in ganz Europa maßgebend beeinflusst und erlebt heute
weltweit eine Renaissance.
Das IIAE kooperiert eng mit der
Stanford University in den USA und hat dort neben Wien einen zweiten Sitz. Die
Forschungs- und Seminarprogramme des Instituts sind mit führenden
Wissenschaftlern aus Europa, aus den USA und anderen Ländern besetzt.
Die „Österreichische Schule der
Nationalökonomie“, die so klingende Namen wie Carl Menger,
Friedrich Wieser, Eugen von Böhm-Bawerk, Josef A. Schumpeter,
Ludwig v. Mieses, Friedrich A. v. Hayek usw.
hervorgebracht hat, erzeugt auch heute weltweit klare theoretische und
wirtschaftspolitische Vorstellungen. Im Heimatland Österreich hingegen erzeugt
dieser Begriff selbst unter studierten Ökonomen kaum irgendwelche
Assoziationen.
Da gerade die „Österreichische Schule
der Nationalökonomie“ weltweit in der Wirtschaftspolitik wieder an Bedeutung
gewinnt, ist es meiner Meinung nach besonders wichtig, dass das Gedankengut
dieser „Österreichischen Schule der Nationalökonomie“ auch an den
österreichischen Universitäten initiiert wird, was sich das IIAE u.a. auch zur
Aufgabe gemacht hat.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. und 3.:
Die Gewährung von Förderungen an das
IIAE ist – wie ich in meinen einleitenden Bemerkungen ausführlich dargestellt
habe – darin begründet, dass die Analysen und die Anregungen, die auf Basis der
Lehren der „Österreichischen Schule der Nationalökonomie“ durchgeführt werden,
für die Arbeiten meines Ressorts äußerst nützlich sind. Deren Umsetzung führt
zu niedrigeren Staatsausgaben und sinkenden Steuerlasten, wovon wiederum der Steuerzahler
profitiert. Ein Zusammenhang mit Herrn Leube ist nicht gegeben.
Zu 2.:
Im Jahr 2002 erhielt das IIAE
Förderungsmittel von meinem Ressort in Höhe von netto rund € 115.000,‑‑
und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Höhe von
€ 200.000,‑‑. Im Jahr 2003 beliefen sich diese Beträge auf
€ 105.000,‑‑ vom Bundesministerium für Finanzen und € 200.000,‑‑ vom
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Wofür diese Mittel verwendet wurden,
ersuche ich meiner Beantwortung der Fragen 6. und 7. bis 11. zu entnehmen.
Zu 4. und 5.:
Für das IIAE ist im
Bundesvoranschlag 2004 ein Betrag von € 100.000,‑‑ reserviert. Eine
Förderung kann aber nur dann erfolgen, falls im Bundesministerium für Finanzen
ein entsprechendes Förderungsansuchen einlangt und die zu fördernden Projekte
auch im Interesse des Bundesministeriums für Finanzen liegen. Über zukünftige
weitere Förderungsmittel kann ich mangels vorliegender Budgets derzeit keine
Aussagen treffen.
Zu 6.:
Diese Veranstaltungen hatten Themen von
wirtschafts- und finanzpolitischer Relevanz zum Inhalt, die die ureigensten
Aufgaben und aktuelle Vorhaben meines Ressorts betrafen.
So wurden u.a. Themen wie „Der
europäische Wohlfahrtsstaat und seine Finanzierung“ (Pensionen, Kindergeld, Sozialausgaben)
und „Reformen für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft“ (Steuersätze,
Steuerreform, Privatisierungen) behandelt.
Zu 7. bis 11.:
Durch die Nutzung der Räumlichkeiten im
Bundesministerium für Finanzen selbst sind dem Steuerzahler – mit Ausnahme
der Stromkosten ‑ keine Kosten entstanden.
Für die Veranstaltungen und mehrere
Buchpräsentationen – u.a. Neuauflage des Buches „Börsenkredit“ von
Fritz Nachlup – erhielt das IIAE die unter 2. genannten Förderungsmittel.
Sinn und Zweck einer Förderung ist es,
dass der Förderungsnehmer Tätigkeiten ausübt, die im Interesse des
Förderungsgebers liegen, ohne dass eine konkrete Gegenleistung erfolgt. Was
diese Tätigkeiten im Interesse des Förderungsgebers anbelangt, verweise ich auf
meine einleitenden Ausführungen und meine Beantwortung zu Frage 6.
Zu 12.:
Nein.
Mit
freundlichen Grüßen