1607/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.06.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/89-I/4/04
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
1017 Wien
Wien, 25. Juni 2004
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1673/J vom 27. April 2004 der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und
Kollegen, betreffend Privatreisen des Finanzministers, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Wieder einmal bin ich durch eine
Anfrage aufgefordert unhaltbare Vorwürfe und Unterstellungen entschieden zurückzuweisen
und wie folgt klarzu-
stellen:
Ich komme nun zur konkreten
Beantwortung der einzelnen Fragen:
Einleitend halte ich ausdrücklich
Folgendes fest:
Soweit diese Anfrage sich auf Reisen
bezieht, die dem Fragerecht gemäß § 90 GOG unterliegt, stelle ich
ausdrücklich klar, dass keine meiner privaten Reisen vom
Bundesministerium für Finanzen oder von dritter Seite bezahlt wurden.
Zu 1., 2., 4. und 14.:
Ich
wurde in meiner Funktion als österreichischer Finanzminister von der Constantia
Privatbank AG gebeten, in der Schweiz einen Vortrag zur Steuerreform 2004/2005
zu halten. An diesem sehr hochkarätig besetzten Diskussionsforum nahmen
außerdem u.a. Univ. Prof. Herbert Kofler, Leiter der von mir im
Finanzministerium eingerichteten Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung der
Steuerreform, Ministerpräsident a.D. Prof. Dr. h.c. Lothar Späth zum
Thema Globalisierung und Dr. Rudolf Fries, der über Privatisierungspolitik
sprach, teil. U.a. fand Prof. Koflers Vortrag am Freitag statt, der Vortrag von
Prof. Späth und mir am Samstag. Im Anschluss an die Vorträge erfolgte jeweils
eine eingehende Diskussion. Dementsprechend ist die Constantia Privatbank AG
für eine Nächtigung, für die Verpflegung sowie für den Flug Wien – Innsbruck
und die Pkw-Reise nach St. Moritz und retour aufgekommen. Ich halte in diesem
Zusammenhang fest, dass es bei
Vorträgen über fachspezifische Themen selbstverständlich ist, den Vortragenden
die anfallenden Reisekosten zu ersetzen.
Weiters
halte ich fest, dass ich für diese Vortragstätigkeit kein Honorar erhalten
habe.
Dass
ich als österreichischer Finanzminister ersucht wurde, in der Schweiz einen
Vortrag über die größte Steuerreform der 2. Republik zu halten, zeigt vom
internationalen Interesse, insbesondere da – wie allgemein bekannt – in der
Schweiz das Thema Steuerreform von höchster Aktualität ist.
Der
Sonntagsaufenthalt hatte privaten Charakter und wurde daher selbst-
verständlich auch von mir privat bezahlt.
Im
Übrigen kann zur steuerlichen Situation festgehalten werden, dass dieser
Sachverhalt – dessen Beurteilung durch die zuständige Finanzbehörde
grundsätzlich dem Steuergeheimnis unterliegt - erst 2004 verwirklicht wurde und
daher bisher nicht relevant ist. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass die
Einkommensteuerrichtlinien 2000 in der RZ 1651 fünftletzter Absatz festhalten,
dass ein an eine berufliche Reise angehängter Freizeittag für den Charakter der
Reise als beruflich veranlasst "vernachlässigbar" ist, wobei aber
"die auf diesen Tag entfallenden Kosten ..... nicht abzugsfähig"
sind.
Die
sonstigen in der Anfrage zitierten Reisen, deren Kosten von mir getragen
wurden, haben überhaupt keine steuerrechtliche Relevanz.
Zu 3.:
Auch mein Kabinettchef war im selben
Ausmaß wie ich in offizieller
Funktion in der Schweiz. Daher trifft
das zu meiner Person Gesagte auch auf ihn zu.
Zu 5.:
Nein.
Zu 6.:
Nein.
Zu 7.:
Nein.
Zu 8.:
Dazu liegen mir keine Informationen
vor.
Zu 9. und 10.:
Ich verweise auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage
Nr. 1981/J-BR/2002 vom 23. Juli 2002 bzw. auf die einleitende Klar-
stellung.
Zu 11.:
Nein.
Zu 12.:
Verwiesen wird auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage
Nr. 477/J vom 4. Juni 2003.
Zu 13.:
Nein.
Zu 15.:
Erneut halte ich ausdrücklich fest, dass
meine Amtsführung völlig korrekt und vorbildlich ist. Daher geht auch ein
Vorwurf der Geschenkannahme ins Leere, ein solcher ist entschieden
zurückzuweisen.
Mit
freundlichen Grüßen