1607/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.06.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 040502/89-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 25. Juni 2004

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1673/J vom 27. April 2004 der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und Kollegen, betreffend Privatreisen des Finanzministers, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Wieder einmal bin ich durch eine Anfrage aufgefordert unhaltbare Vorwürfe und Unterstellungen entschieden zurückzuweisen und wie folgt klarzu-
stellen:

 

  1. Keineswegs ist es bis heute unklar, durch wen die Kosten der Reise
    im Jahr 2002 an die Cote d´Azur getragen wurden. In der  Beant-
    wortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1981/J-BR/2002 vom
    23. Juli 2002 zu 1. und 4. wurde bereits klar und unmissverständlich ausgeführt, dass ich die Reise in meiner Funktion als Finanzminister unternahm und an Kosten daher lediglich anteilige Flugkosten in der Höhe von 576,76 € anfielen, die vom Bund getragen wurden.

 

  1. Hinsichtlich der Reise im Mai 2003 nach Nizza wird in der Anfrage ausgeführt "wieder ist es unklar, wer die Kosten dieser Privatreise
    übernommen hat". Auch dies ist unrichtig, denn bereits in der parlamentarischen Anfrage Nr. 477/J vom 4. Juni 2003 wurde offen gelegt, dass diese private Reise von mir bezahlt wurde.

 

Ich komme nun zur konkreten Beantwortung der einzelnen Fragen:

 

Einleitend halte ich ausdrücklich Folgendes fest:

Soweit diese Anfrage sich auf Reisen bezieht, die dem Fragerecht gemäß § 90 GOG unterliegt, stelle ich ausdrücklich klar, dass keine meiner privaten Reisen vom Bundesministerium für Finanzen oder von dritter Seite bezahlt wurden.

 

Zu 1., 2., 4. und 14.:

Ich wurde in meiner Funktion als österreichischer Finanzminister von der Constantia Privatbank AG gebeten, in der Schweiz einen Vortrag zur Steuerreform 2004/2005 zu halten. An diesem sehr hochkarätig besetzten Diskussionsforum nahmen außerdem u.a. Univ. Prof. Herbert Kofler, Leiter der von mir im Finanzministerium eingerichteten Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung der Steuerreform, Ministerpräsident a.D. Prof. Dr. h.c. Lothar Späth zum Thema Globalisierung und Dr. Rudolf Fries, der über Privatisierungspolitik sprach, teil. U.a. fand Prof. Koflers Vortrag am Freitag statt, der Vortrag von Prof. Späth und mir am Samstag. Im Anschluss an die Vorträge erfolgte jeweils eine eingehende Diskussion. Dementsprechend ist die Constantia Privatbank AG für eine Nächtigung, für die Verpflegung sowie für den Flug Wien – Innsbruck und die Pkw-Reise nach St. Moritz und retour aufgekommen. Ich halte in diesem Zusammenhang fest, dass es bei
Vorträgen über fachspezifische Themen selbstverständlich ist, den Vortragenden die anfallenden Reisekosten zu ersetzen.

 

Weiters halte ich fest, dass ich für diese Vortragstätigkeit kein Honorar erhalten habe.

 

Dass ich als österreichischer Finanzminister ersucht wurde, in der Schweiz einen Vortrag über die größte Steuerreform der 2. Republik zu halten, zeigt vom internationalen Interesse, insbesondere da – wie allgemein bekannt – in der Schweiz das Thema Steuerreform von höchster Aktualität ist.

 

Der Sonntagsaufenthalt hatte privaten Charakter und wurde daher selbst-
verständlich auch von mir privat bezahlt.

 

Im Übrigen kann zur steuerlichen Situation festgehalten werden, dass dieser Sachverhalt – dessen Beurteilung durch die zuständige Finanzbehörde grundsätzlich dem Steuergeheimnis unterliegt - erst 2004 verwirklicht wurde und daher bisher nicht relevant ist. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass die Einkommensteuerrichtlinien 2000 in der RZ 1651 fünftletzter Absatz festhalten, dass ein an eine berufliche Reise angehängter Freizeittag für den Charakter der Reise als beruflich veranlasst "vernachlässigbar" ist, wobei aber "die auf diesen Tag entfallenden Kosten ..... nicht abzugsfähig" sind.

 

Die sonstigen in der Anfrage zitierten Reisen, deren Kosten von mir getragen wurden, haben überhaupt keine steuerrechtliche Relevanz.

 

Zu 3.:

Auch mein Kabinettchef war im selben Ausmaß wie ich in offizieller


 

Funktion in der Schweiz. Daher trifft das zu meiner Person Gesagte auch auf ihn zu.

 

Zu 5.:

Nein.

 

Zu 6.:

Nein.

Zu 7.:

Nein.

 

Zu 8.:

Dazu liegen mir keine Informationen vor.

 

Zu 9. und 10.:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 1981/J-BR/2002 vom 23. Juli 2002 bzw. auf die einleitende Klar-
stellung.

 

Zu 11.:

Nein.

 

Zu 12.:

Verwiesen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 477/J vom 4. Juni 2003.

 

Zu 13.:

Nein.

 


 

Zu 15.:

Erneut halte ich ausdrücklich fest, dass meine Amtsführung völlig korrekt und vorbildlich ist. Daher geht auch ein Vorwurf der Geschenkannahme ins Leere, ein solcher ist entschieden zurückzuweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen