1611/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Steier, Katharina Pfeffer, Ing. Kaipel und GenossInnen haben
am
25. März 2004 unter der Nr. 1616/J, an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
Tatsächliche Anzahl der bei der BPD Eisenstadt tätigen Exekutivbeamten (1999 -
2004)
gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich nach
den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1, 2, 4, 5, 8, 9, 12, 13, 15, 16, 19, 20, 23, 24, 26, 27, 30, 31, 34, 35, 37, 38, 41, 42,
45, 46,
48, 49,
52, 53, 56, 57, 59, 60, 63, 64, 67, 68, 70, 71, 74 und 75:
Darstellung
des systemisierten und tatsächlichen Gesamtstandes bei der
Bundespolizeidirektion
|
Sicherheitswache |
Kriminaldienst |
Hoheitsverwaltung (inkl.
Handw.Dienst) |
||||||
systemisiert |
tatsächlich |
systemisiert |
tatsächlich |
systemisiert |
tatsächlich |
||||
31.3.
2004 |
98 |
96 |
14 |
14 |
34 |
33 |
|||
1.1. 2004 |
98 |
97 |
14 |
14 |
34 |
33 |
|||
1.1. 2003 |
98 |
97 |
14 |
14 |
34 |
33 |
|||
1.1.
2002 |
98 |
97 |
16 |
16 |
34 |
36 |
|||
1.1. 2001 |
100 |
99 |
16 |
16 |
35 |
37 |
1.1. 2000 |
101 |
100 |
16 |
15 |
36 |
37 |
1.1. 1999 |
101 |
97 |
16 |
17 |
37 |
34 |
Den Bundespolizeidirektionen werden die gemäß
Bundesfinanzgesetz im Stellenplan festgelegten
Planstellen
zusystemisiert. Innerhalb dieser werden - entsprechend der jeweiligen
organisatorischen und dienstbetrieblichen Erfordernisse - die Planstellen den
einzelnen
Organisationseinheiten
bzw. -teilen wie den Referaten beim Kriminaldienst bedarfsangepasst vom
Behördenleiter
zugewiesen. Die behördeninterne Aufteilung erfolgt daher dezentral und ist
bedarfsorientierten Schwankungen unterworfen, die von der Entscheidung des
Behördenleiters
abhängen.
Daher
ist eine Auflistung bis auf Referatsebene, wie Sie dies in den Fragen 4, 5, 15,
16, 26, 27,
37, 38, 48, 49, 59, 60, 70 und 71 begehren, nicht seriös darstellbar.
Ausführung zu Frage 8:
Diese Frage steht in Konnex zu den Fragen 10 und 11.
Unter
Hoheitsverwaltung im engeren Sinn wäre nur jene zu verstehen, innerhalb derer
der
Organwalter mit Imperium gegenüber dem Bürger auftritt. Die Organisation der
Sicherheitsverwaltung ist grundsätzlich für die Erledigung der
Hoheitsverwaltung eingerichtet.
Abgesehen davon, dass manche Arbeitsplätze
sowohl Aufgaben die der Hoheitsverwaltung, als
auch solche die der Privatwirtschaftsverwaltung zuzurechen sind
beinhalten, erfolgt die
behördeninterne Aufteilung dezentral und ist bedarfsorientierten Schwankungen
unterworfen.
Daher ist eine Auflistung welche Anzahl von
Bediensteten unmittelbar in der Hoheitsverwaltung
eingesetzt werden nicht darstellbar.
Fragen 3, 7,
14, 18, 25, 29, 36, 40, 47, 51, 58. 62, 69 und 73:
Darstellung der
vorübergehenden Dienstzuteilungen:
|
1.1.1999 |
1.1.2000 |
1.1.2001 |
1.1.2002 |
1.1.2003 |
1.1.2004 |
31.3.2004 |
Kriminaldienst |
- |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
Sicherheitswache |
- |
- |
- |
2 |
2 |
1 |
1 |
Hoheitsverwaltung |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
1 |
Die Kosten richten sich individuell nach der Einstufung
der vorübergehend dienstzugeteilten
Bediensteten
im Sinne der Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956 und der
Reisegebührenvorschrift.
Derartige
Aufzeichnungen werden dezentral geführt, durch eine Erhebung dieser würde ein
erheblich hoher administrativer Aufwand
herbeigeführt werden, daher ist eine seriöse Darstellung,
wie Sie dies begehren, nicht möglich.
Fragen 6, 17, 28, 39, 50, 61 und 72:
Zu
den oben angeführten Fragen ist generell zu bemerken, dass alle in den
Wachzimmern Dienst
versehenden SicherheitswachebeamtInnen bei den Bundespolizeidirektionen
entsprechend des
jeweils festgelegten Deliktskataloges kriminalpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen.
Weiters werden
sie partiell im Rahmen von
Schwerpunktaktionen zur Bekämpfung der Kriminalität verwendet. Eine
numerische Angabe ist daher nicht realisierbar.
Frage 10, 11, 21, 22, 32, 33, 43, 44, 54, 55, 65, 66, 76 und 77:
Es gilt die
Ausführung zu Frage 8.
Weitere
Ausführung zu den Fragen 45, 48, 52, 56, 59, 63, 67, 70 und 74:
Nach
den Vorgaben des Bundesfinanzgesetzes ist eine Planstellenreduktion im Ausmaß
von
2,5 % für das Jahr 2003 und 1,8 % für das Jahr 2004 vorgesehen,
obgleich die stellenplanmäßige
Umsetzung
erfolgt ist, wurde bis dato im Hinblick der Zollwacheübernahme 2003 und 2004
von
einer
aliquoten Aufteilung auf die einzelnen Behörden Abstand genommen, daher ist die
Planstellenzahl im PIS nicht ident.
Durch
die Schaffung der Planstellenbereiche 1170 und 1171 Sicherheitsexekutive, 1172
Bundeskriminalamt, 1173 EKO Cobra und 1174 SIAK kam es zu
Personal und
Aufgabenauslagerungen
anlässlich der Einrichtung des Landesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung
bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland, der
Observation
im Bundeskriminalamt und des Bildungszentrums der Sicherheitsexekutive.
Frage 78:
Nachstehend wird die
Anzahl der Wachzimmer aufgelistet.
Behörde |
Anzahl der
WZ. |
Anzahl der
Dienstz., |
BPD Eisenstadt |
3 |
|
BPD Graz |
14 |
|
BPD Leoben |
3 |
|
BPD Innsbruck |
10 |
|
BPD Klagenfurt |
7 |
2 |
BPD Linz |
11 |
1 |
BPD Salzburg |
9 |
|
BPD Schwechat |
3 |
|
BPD Steyr |
4 |
|
BPD St. Pölten |
5 |
1 |
BPD Villach |
6 |
1 |
BPD Wels |
4 |
1 |
BPD Wr. Neustadt |
3 |
|
BPD Wien |
96 |
4 |
Gesamt |
178 |
10 |
Frage 79:
148,1
MitarbeiterInnen die für das Meldewesen zuständig waren gehören zum
31.03.2004 dem
Personalstand des Ressorts an.
Fragen 80, 82 und 84:
Eine Quantifizierung kann im Detail
nicht erfolgen; es wurden zwar die 259 Meldeamtsplanstellen
im Stellenplan 2002 eingespart, die Bediensteten stehen jedoch - abgesehen von
natürlichen
Abgängen - der jeweiligen Behörde zur Dienstleistung weiterhin zur Verfügung.
Frage 81:
45,8 MitarbeiterInnen die für das Fundwesen zuständig
waren gehören zum 31.03.2004 dem
Personalstand des Ressorts an.
Frage 83:
88
MitarbeiterInnen die für das Passwesen zuständig waren gehören zum 31.03.2004
dem
Personalstand des Ressorts an.
Frage 85:
Aufgrund der
Stellplanvorgabe und der Transfers zu anderen Planstellenbereichen wie dem
Landesamt
für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bei der Sicherheitsdirektion
für
das
Bundesland Burgenland, der Observation im Bundeskriminalamt und dem
Bildungszentrum
der
Sicherheitsexekutive war die Anpassung notwendig.
Frage 86:
Das Personalinformationssystem des Bundes dient
lediglich als technisches Hilfsmittel für die
Personaladministration,
daher ist eine Einbindung der Personalvertretung nicht erforderlich.
Frage 87:
Im Bereich der Behörde ist die
entsprechende Planstellenanzahl unbesetzt, sodass eine
Umschichtung
ohne Verlust möglich ist, somit entstehen für Planstelleninhaber keine dienst-
und
besoldungsrelevanten
Nachteile.
Frage 88:
Die Änderungen im PIS
waren in Hinblick auf die Einführung des Personalmanagement im SAP
verpflichtend.