1611/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.05.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Steier, Katharina Pfeffer, Ing. Kaipel und GenossInnen haben
am 25. März 2004 unter der Nr. 1616/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Tatsächliche Anzahl der bei der BPD Eisenstadt tätigen Exekutivbeamten (1999 - 2004)
gerichtet:

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Fragen 1, 2, 4, 5, 8, 9, 12, 13, 15, 16, 19, 20, 23, 24, 26, 27, 30, 31, 34, 35, 37, 38, 41, 42, 45, 46,
48, 49, 52, 53, 56, 57, 59, 60, 63, 64, 67, 68, 70, 71, 74 und 75:

Darstellung des systemisierten und tatsächlichen Gesamtstandes bei der Bundespolizeidirektion

 

 

Sicherheitswache

Kriminaldienst

Hoheitsverwaltung

(inkl. Handw.Dienst)

systemisiert

tatsächlich

systemisiert

tatsächlich

systemisiert

tatsächlich

31.3.  2004

98

96

14

14

34

33

1.1.  2004

98

97

14

14

34

33

1.1.  2003

98

97

14

14

34

33

1.1.   2002

98

97

16

16

34

36


1.1.  2001

100

99

16

16

35

37

1.1.  2000

101

100

16

15

36

37

1.1.   1999

101

97

16

17

37

34

Den Bundespolizeidirektionen werden die gemäß Bundesfinanzgesetz im Stellenplan festgelegten
Planstellen zusystemisiert. Innerhalb dieser werden - entsprechend der jeweiligen
organisatorischen und dienstbetrieblichen Erfordernisse - die Planstellen den einzelnen
Organisationseinheiten bzw. -teilen wie den Referaten beim Kriminaldienst bedarfsangepasst vom
Behördenleiter zugewiesen. Die behördeninterne Aufteilung erfolgt daher dezentral und ist
bedarfsorientierten Schwankungen unterworfen, die von der Entscheidung des Behördenleiters
abhängen.

Daher ist eine Auflistung bis auf Referatsebene, wie Sie dies in den Fragen 4, 5, 15, 16, 26, 27,
37, 38, 48, 49, 59, 60, 70 und 71 begehren, nicht seriös darstellbar.

Ausführung zu Frage 8:

Diese Frage steht in Konnex zu den Fragen 10 und 11.

Unter Hoheitsverwaltung im engeren Sinn wäre nur jene zu verstehen, innerhalb derer der
Organwalter mit Imperium gegenüber dem Bürger auftritt. Die Organisation der
Sicherheitsverwaltung ist grundsätzlich für die Erledigung der Hoheitsverwaltung eingerichtet.
Abgesehen davon, dass manche Arbeitsplätze sowohl Aufgaben die der Hoheitsverwaltung, als
auch solche die der Privatwirtschaftsverwaltung zuzurechen sind beinhalten, erfolgt die
behördeninterne Aufteilung dezentral und ist bedarfsorientierten Schwankungen unterworfen.
Daher ist eine Auflistung welche Anzahl von Bediensteten unmittelbar in der Hoheitsverwaltung
eingesetzt werden nicht darstellbar.

Fragen 3, 7, 14, 18, 25, 29, 36, 40, 47, 51, 58. 62, 69 und 73:

Darstellung der vorübergehenden Dienstzuteilungen:

 

 

1.1.1999

1.1.2000

1.1.2001

1.1.2002

1.1.2003

1.1.2004

31.3.2004

Kriminaldienst

-

-

-

-

-

1

1

Sicherheitswache

-

-

-

2

2

1

1

Hoheitsverwaltung

-

-

-

-

1

1

1

Die Kosten richten sich individuell nach der Einstufung der vorübergehend dienstzugeteilten
Bediensteten im Sinne der Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956 und der
Reisegebührenvorschrift.


Derartige Aufzeichnungen werden dezentral geführt, durch eine Erhebung dieser würde ein
erheblich hoher administrativer Aufwand herbeigeführt werden, daher ist eine seriöse Darstellung,
wie Sie dies begehren, nicht möglich.

Fragen 6, 17, 28, 39, 50, 61 und 72:

Zu den oben angeführten Fragen ist generell zu bemerken, dass alle in den Wachzimmern Dienst
versehenden SicherheitswachebeamtInnen bei den Bundespolizeidirektionen entsprechend des
jeweils festgelegten Deliktskataloges kriminalpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Weiters werden
sie partiell im Rahmen von Schwerpunktaktionen zur Bekämpfung der Kriminalität verwendet. Eine
numerische Angabe ist daher nicht realisierbar.

Frage 10, 11, 21, 22, 32, 33, 43, 44, 54, 55, 65, 66, 76 und 77:

Es gilt die Ausführung zu Frage 8.

Weitere Ausführung zu den Fragen 45, 48, 52, 56, 59, 63, 67, 70 und 74:

Nach den Vorgaben des Bundesfinanzgesetzes ist eine Planstellenreduktion im Ausmaß von

2,5 % für das Jahr 2003 und 1,8 % für das Jahr 2004 vorgesehen, obgleich die stellenplanmäßige

Umsetzung erfolgt ist, wurde bis dato im Hinblick der Zollwacheübernahme 2003 und 2004 von

einer aliquoten Aufteilung auf die einzelnen Behörden Abstand genommen, daher ist die

Planstellenzahl im PIS nicht ident.

Durch die Schaffung der Planstellenbereiche 1170 und 1171 Sicherheitsexekutive, 1172

Bundeskriminalamt, 1173 EKO Cobra und 1174 SIAK kam es zu Personal und

Aufgabenauslagerungen anlässlich der Einrichtung des Landesamtes für Verfassungsschutz und

Terrorismusbekämpfung bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland, der

Observation im Bundeskriminalamt und des Bildungszentrums der Sicherheitsexekutive.

Frage 78:

Nachstehend wird die Anzahl der Wachzimmer aufgelistet.

 

 

Behörde

 

Anzahl der WZ.

Anzahl der Dienstz.,
FilialWZ,

BPD Eisenstadt

3

 

BPD Graz

14

 

BPD Leoben

3

 

BPD Innsbruck

10

 

BPD Klagenfurt

7

2

BPD Linz

11

1

BPD Salzburg

9

 


BPD Schwechat

3

 

BPD Steyr

4

 

BPD St. Pölten

5

1

BPD Villach

6

1

BPD Wels

4

1

BPD Wr. Neustadt

3

 

BPD Wien

96

4

Gesamt

178

10

Frage 79:

148,1  MitarbeiterInnen die für das Meldewesen zuständig waren gehören zum 31.03.2004 dem
Personalstand des Ressorts an.

Fragen 80, 82 und 84:

Eine Quantifizierung kann im Detail nicht erfolgen; es wurden zwar die 259 Meldeamtsplanstellen
im Stellenplan 2002 eingespart, die Bediensteten stehen jedoch - abgesehen von natürlichen
Abgängen - der jeweiligen Behörde zur Dienstleistung weiterhin zur Verfügung.

Frage 81:

45,8 MitarbeiterInnen die für das Fundwesen zuständig waren gehören zum 31.03.2004 dem
Personalstand des Ressorts an.

Frage 83:

88 MitarbeiterInnen die für das Passwesen zuständig waren gehören zum 31.03.2004 dem
Personalstand des Ressorts an.

Frage 85:

Aufgrund der Stellplanvorgabe und der Transfers zu anderen Planstellenbereichen wie dem
Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bei der Sicherheitsdirektion für
das Bundesland Burgenland, der Observation im Bundeskriminalamt und dem Bildungszentrum
der Sicherheitsexekutive war die Anpassung notwendig.

Frage 86:

Das Personalinformationssystem des Bundes dient lediglich als technisches Hilfsmittel für die
Personaladministration, daher ist eine Einbindung der Personalvertretung nicht erforderlich.


Frage 87:

Im Bereich der Behörde ist die entsprechende Planstellenanzahl unbesetzt, sodass eine
Umschichtung ohne Verlust möglich ist, somit entstehen für Planstelleninhaber keine dienst- und
besoldungsrelevanten Nachteile.

Frage 88:

Die Änderungen im PIS waren in Hinblick auf die Einführung des Personalmanagement im SAP
verpflichtend.