1629/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2004
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
7.
April 2004 unter der Nr. 1647/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
Künstler-Sozialversicherung - Beitragsstopp des Bundes für 2003 gerich-
tet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4
Der Jahresabschluß des
Künstlersozialversicherungsfonds (im folgenden KSVF) für
das Jahr 2003 befindet sich derzeit noch in
Bearbeitung und wird nach Fertigstellung
dem Kuratorium vorgelegt werden. Nach
Auskunft des KSVF haben die Rücklagen
des Fonds mit Stichtag 31. 12. 2003
€ 11,4 Mio. betragen, die Einnahmen sind 2003
bei € 6,87 Mio. gelegen und die Zuführung zur Reserve für Zuschüsse betrug im
ver-
gangenen Jahr € 2,48 Mio.
Zu Frage 5
Die Mehrkosten für die in Aussicht gestellte Erhöhung, die
mit 1.1. des kommenden
Jahres umgesetzt werden soll, würden bei
einer Anhebung des Pensionszuschusses
von max. € 872 auf € 1.000 unter Zugrundelegung einer Maximalzahl von 6.000
Ver-
sicherten nach Berechnung des KSVF rund € 768.000 betragen.
Zu den Fragen 6 und 7
Berechnungen des KSVF haben ergeben,
dass sich im Falle einer Erweiterung der
Zuschussleistungen
des KSVF auf die Bereiche der Kranken- und Unfallversicherung
der Kreis der
Anspruchsberechtigten um ca. 5.500 bis ca. 6.500 zusätzliche Zu-
schußberechtigte vergrößern würde. Unter
Zugrundelegung dieser Annahme würden
sich für die Unfallversicherung Mehrkosten in der Höhe von ca. € 1 Mio. pro
Jahr er-
geben. Nicht berücksichtigt ist dabei allerdings ein auf Grund der
prognostizierten
Verdopplung der Anspruchsberechtigten zu erwartender Anstieg der Verwaltungs-
kosten.
Die Kosten für die
Einführung eines zusätzlichen Zuschusses für die Krankenversi-
cherung hängen
einerseits von der Zahl der Anspruchsberechtigten, die sich auch in
diesem Fall - wie bei der Uhfallversicherung
- in etwa verdoppeln würde, als auch
von der Höhe des gewährleisteten Zuschusses ab. Auch in diesem Fall
müßte mit
einem erheblichen Anstieg der
Verwaltungskosten gerechnet werden.
Zu Frage 8
Die Auswirkungen des KSVF-G werden
grundsätzlich im jährlich erscheinenden Ge-
schäftsbericht des KSVF dokumentiert und sind der Öffentlichkeit zugänglich.
Ein da-
rüber hinaus gehender Bericht ist derzeit nicht geplant.
Zu Frage 9
Durch den Umstand, dass es im Jahr 2003
die positive Einnahmensituation des
KSVF
erstmals erlaubte, von einem Staatszuschuß Abstand zu nehmen, konnte das
Kunstbudget
im Vergleich zu früheren Jahren merkbar entlastet werden. Deshalb
konnte eine Reihe von
die österreichischen Kunstschaffenden fördernden Maßnah-
men verwirklicht werden. Neben einer verstärkten Einzelförderung in Form von
ver-
mehrten Preisen und Prämien konnte das
Budget für regionale Kulturinitiativen merk-
bar erhöht werden. Die zuletzt für
den Künstlersozialversicherungsfonds veran-
schlagten Mittel wurden insbesondere
für die Österreichische Filmgalerie, das Bruno
Gironcoli - Museum und weitere Projekte im Film- und Medienbereich verwendet.