1629/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
7. April 2004 unter der Nr. 1647/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Künstler-Sozialversicherung - Beitragsstopp des Bundes für 2003 gerich-
tet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4

Der Jahresabschluß des Künstlersozialversicherungsfonds (im folgenden KSVF) für
das Jahr 2003 befindet sich derzeit noch in Bearbeitung und wird nach Fertigstellung
dem Kuratorium vorgelegt werden. Nach Auskunft des KSVF haben die Rücklagen
des Fonds mit Stichtag 31. 12. 2003 € 11,4 Mio. betragen, die Einnahmen sind 2003
bei € 6,87 Mio. gelegen und die Zuführung zur Reserve für Zuschüsse betrug im ver-
gangenen Jahr € 2,48 Mio.

Zu Frage 5

Die Mehrkosten für die in Aussicht gestellte Erhöhung, die mit 1.1. des kommenden
Jahres umgesetzt werden soll, würden bei einer Anhebung des Pensionszuschusses
von max. € 872 auf € 1.000 unter Zugrundelegung einer Maximalzahl von 6.000 Ver-
sicherten nach Berechnung des KSVF rund € 768.000 betragen.

Zu den Fragen 6 und 7

Berechnungen des KSVF haben ergeben, dass sich im Falle einer Erweiterung der
Zuschussleistungen des KSVF auf die Bereiche der Kranken- und Unfallversicherung
der Kreis der Anspruchsberechtigten um ca. 5.500 bis ca. 6.500 zusätzliche Zu-
schußberechtigte vergrößern würde. Unter Zugrundelegung dieser Annahme würden
sich für die Unfallversicherung Mehrkosten in der Höhe von ca. € 1 Mio. pro Jahr er-
geben. Nicht berücksichtigt ist dabei allerdings ein auf Grund der prognostizierten
Verdopplung der Anspruchsberechtigten zu erwartender Anstieg der Verwaltungs-
kosten.


Die Kosten für die Einführung eines zusätzlichen Zuschusses für die Krankenversi-
cherung hängen einerseits von der Zahl der Anspruchsberechtigten, die sich auch in
diesem Fall - wie bei der Uhfallversicherung - in etwa verdoppeln würde, als auch
von der Höhe des gewährleisteten Zuschusses ab. Auch in diesem Fall müßte mit
einem erheblichen Anstieg der Verwaltungskosten gerechnet werden.

Zu Frage 8

Die Auswirkungen des KSVF-G werden grundsätzlich im jährlich erscheinenden Ge-
schäftsbericht des KSVF dokumentiert und sind der Öffentlichkeit zugänglich. Ein da-
rüber hinaus gehender Bericht ist derzeit nicht geplant.

Zu Frage 9

Durch den Umstand, dass es im Jahr 2003 die positive Einnahmensituation des
KSVF erstmals erlaubte, von einem Staatszuschuß Abstand zu nehmen, konnte das
Kunstbudget im Vergleich zu früheren Jahren merkbar entlastet werden. Deshalb
konnte eine Reihe von die österreichischen Kunstschaffenden fördernden Maßnah-
men verwirklicht werden. Neben einer verstärkten Einzelförderung in Form von ver-
mehrten Preisen und Prämien konnte das Budget für regionale Kulturinitiativen merk-
bar erhöht werden. Die zuletzt für den Künstlersozialversicherungsfonds veran-
schlagten Mittel wurden insbesondere für die Österreichische Filmgalerie, das Bruno
Gironcoli - Museum und weitere Projekte im Film- und Medienbereich verwendet.