1642/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.06.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/5004-IK/1a/2004

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1657/J betreffend das Gebäudebewirtschaftungskosten- und -abrechungsgesetz, welche die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen am 14. April 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Der gegenständliche Forschungsauftrag wurde auf Basis § 12 Wohnbauförderungsgesetz 1984, BGBl. Nr. 482 an die in Fachkreisen anerkannte Forschungsgesellschaft für Wohnen, Planen und Bauen (FGW) erteilt, in der das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Gründungsmitglied ist. Die FGW hat den Leiter des Innsbrucker Unversitätsinstitutes für Wohnrecht Univ. Prof. Dr. Call mit der Entwurfserstellung beauftragt.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Gesamtkosten des aus Wohnbauforschungsmitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit dotierten Forschungsauftrages betragen € 38.822,00. In diesen Kosten enthalten ist ein Honorar für Call und Hanel in Höhe von je € 9.000,00.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 19 der Anfrage:

 

Die gegenständliche Forschungsarbeit bzw. „Machbarkeitsstudie“ (deren Teil der Ent-wurf für ein Gebäudebewirtschaftungskosten- und -abrechungsgesetz ist) wird demnächst fertig gestellt werden, wobei auch das in zwei Arbeitssitzungen mit Interessensvertretern eingeholte feedback dokumentiert wird. Anschließend soll die Forschungsarbeit in die beim überwiegend für diese Materie zuständigen Bundesministerium für Justiz eingerichtete Arbeitsgruppe „Wohnrecht“ eingebracht werden, die prominent mit Mieter- und Konsumentenschützern besetzt ist.

 

Ob in Folge entsprechend dem Ergebnis der gegenständlichen Forschungsarbeit neben den drei Materiengesetze (MRG, WEG 2002 und WGG) noch ein eigenes Gebäudebewirtschaftungskosten- und -abrechnungsgesetz hinzukommen soll oder eine inhaltliche Harmonisierung in den Einzelgesetzen vorgenommen wird, ist noch völlig offen.

 

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass im Rahmen der gegenständlichen Forschungsarbeit - wie generell bei Wohnbauforschungsvorhaben - keinerlei inhaltliche Vorgaben von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gesetzt worden sind. Ziel war es vielmehr, die Diskussion auf diesem Wohnrechtsgebiet anzuregen, Problembewusstsein zu schaffen und „Ausgangsmaterial“ für zukünftige legistische Überlegungen anzubieten.

 

In den begleitenden Bemerkungen zum Entwurf für ein GBAG (mit Stand 12/2003) hieß es einerseits, dass die „Erwartungen des Auftraggebers in den zentralen Aspekten erfüllt“ worden sind, andererseits wurde jedoch ausdrücklich festgehalten, dass der „Diskussionsentwurf die Grenzen der Vereinheitlichbarkeit im Wohnrecht“ aufzeigt, „insbesondere aufgrund der grundlegend unterschiedlichen Rechtsinstitute“.