1642/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.06.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Herrn
Univ. Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/5004-IK/1a/2004
In Beantwortung
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1657/J betreffend das
Gebäudebewirtschaftungskosten- und -abrechungsgesetz, welche die Abgeordneten
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen am 14. April 2004 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Der
gegenständliche Forschungsauftrag wurde auf Basis § 12 Wohnbauförderungsgesetz
1984, BGBl. Nr. 482 an die in Fachkreisen anerkannte Forschungsgesellschaft für
Wohnen, Planen und Bauen (FGW) erteilt, in der das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit Gründungsmitglied ist. Die FGW hat den Leiter des Innsbrucker
Unversitätsinstitutes für Wohnrecht Univ. Prof. Dr. Call mit der Entwurfserstellung
beauftragt.
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
Die Gesamtkosten
des aus Wohnbauforschungsmitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit dotierten Forschungsauftrages betragen € 38.822,00. In diesen
Kosten enthalten ist ein Honorar für Call und Hanel in Höhe von je
€ 9.000,00.
Antwort zu
den Punkten 4 bis 19 der Anfrage:
Die
gegenständliche Forschungsarbeit bzw. „Machbarkeitsstudie“ (deren Teil der
Ent-wurf für ein Gebäudebewirtschaftungskosten- und -abrechungsgesetz ist) wird
demnächst fertig gestellt werden, wobei auch das in zwei Arbeitssitzungen mit
Interessensvertretern eingeholte feedback dokumentiert wird. Anschließend soll
die Forschungsarbeit in die beim überwiegend für diese Materie zuständigen Bundesministerium
für Justiz eingerichtete Arbeitsgruppe „Wohnrecht“ eingebracht werden, die
prominent mit Mieter- und Konsumentenschützern besetzt ist.
Ob in Folge
entsprechend dem Ergebnis der gegenständlichen Forschungsarbeit neben den drei
Materiengesetze (MRG, WEG 2002 und WGG) noch ein eigenes
Gebäudebewirtschaftungskosten- und -abrechnungsgesetz hinzukommen soll oder
eine inhaltliche Harmonisierung in den Einzelgesetzen vorgenommen wird, ist
noch völlig offen.
In diesem
Zusammenhang ist festzuhalten, dass im Rahmen der gegenständlichen
Forschungsarbeit - wie generell bei Wohnbauforschungsvorhaben - keinerlei
inhaltliche Vorgaben von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit gesetzt worden sind. Ziel war es vielmehr, die Diskussion auf diesem
Wohnrechtsgebiet anzuregen, Problembewusstsein zu schaffen und
„Ausgangsmaterial“ für zukünftige legistische Überlegungen anzubieten.
In den begleitenden Bemerkungen zum Entwurf für ein GBAG (mit Stand 12/2003) hieß es einerseits, dass die „Erwartungen des Auftraggebers in den zentralen Aspekten erfüllt“ worden sind, andererseits wurde jedoch ausdrücklich festgehalten, dass der „Diskussionsentwurf die Grenzen der Vereinheitlichbarkeit im Wohnrecht“ aufzeigt, „insbesondere aufgrund der grundlegend unterschiedlichen Rechtsinstitute“.