1650/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.06.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
10000/38-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Wien, .
2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1701/J-NR/2004 betreffend
Förderungen des Bundes im öffentlichen Nahverkehr, die die Abgeordneten
Keuschnigg und KollegInnen am
5. Mai 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Welche finanziellen Mittel stehen für das Jahr 2004 tatsächlich zur
Verfügung und wie sehen Sie die Entwicklung der finanziellen Zuschüsse des
Bundes für die Folgejahre?
Sind Kürzungen der Förderungen gemäß ÖPNRV-G für die kommenden Jahre
vorgesehen?
Antwort:
Gemäß §§ 24 Abs. 2 und 26 Abs. 3 des Bundesgesetzes über
die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV‑G) werden
zusätzliche Verkehre seitens des Bundes mit bis zu 50% gefördert.
Laut vom Nationalrat beschlossenem Bundesvoranschlag für
das Jahr 2004 steht meinem Ressort lediglich der gesetzlich verpflichtende
Betrag in Höhe von rd. EUR 7,2 Mio. für die Förderung derartiger Verkehrsdienste
zur Verfügung.
Durch interne Umschichtungen wird es jedoch im Jahr 2004
möglich sein, für Bestellerförderungen österreichweit rd. EUR 11 Mio. zur
Verfügung zu stellen und somit ohnedies mehr als dem gesetzlichen
Auftrag zu entsprechen. Damit können auch laufende Projekte im Sinne
eines Vertrauensschutzes im heurigen Jahr noch mit bis zu 50% gefördert werden.
Unter der Voraussetzung einer gleichbleibenden Budgetierung und eines weiteren
Ansteigens der Förderanträge muss die Höchstförderquote jedoch ab dem
nächstfolgenden Kalenderjahr (2005) herabgesetzt werden.
Frage 3:
Wenn ja, wie gestalten sich diese und weshalb kommt es zu
diesen Kürzungen?
Antwort:
Die Höchstförderquote wird ab dem nächstfolgenden
Kalenderjahr für sämtliche laufende Projekte von 50% auf einen Höchstfördersatz
von 33,33% herabgesetzt. Diese Maßnahme ist jedenfalls notwendig, zumal
Frage 4:
Wie ist seitens des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie die weitere Vorgangsweise in Sachen öffentlicher
Personennahverkehr geplant?
Antwort:
In den folgenden Budgetverhandlungen werde ich mich
selbstverständlich bemühen, für diese verkehrspolitisch sinnvollen und von den
Ländern und Gemeinden auch gut angenommenen Förderinstrumentarien der §§ 24
Abs. 2 und 26 Abs. 3 ÖPNRV-G in den zukünftigen Budgets eine entsprechende
Dotierung zu erzielen.
Frage 5:
Ein funktionsfähiger öffentlicher Personennahverkehr ist
entscheidend für die Attraktivität des ländlichen Raumes in wirtschaftlicher, sozialer
und kultureller Hinsicht. Welche Initiativen setzt die Bundesregierung, um die
notwendige Grundausstattung für den öffentlichen Personennahverkehr auch in
dünn besiedelten Gebieten nachhaltig zu sichern?
Antwort:
Seit In-Kraft-Treten des ÖPNRV-G (mit 1. Jänner 2000)
wurden bereits zahlreiche Kraftfahrlinienverkehrsdienste in dünn besiedelten
Gebieten im Rahmen einer Bundesförderung gemäß § 26 Abs. 3 leg. cit. gestützt,
um auch in diesen Regionen eine Grundversorgung an öffentlichen Verkehrsmitteln
zu gewährleisten und dem gesetzlichen Auftrag zu entsprechen.
Auf Grund der engen budgetären Restriktionen wird zukünftig
verstärkt der (kostengünstigere) Betrieb paraöffentlicher Verkehrsmittel
(Anrufsammeltaxis etc.) einer Bundesförderung zugänglich sein. Wie sich bereits
in einigen Bundesländern gezeigt hat, stellen gerade in dünn besiedelten
Gebieten oder zu Schwachlastzeiten alternative Betriebsformen unter Wahrung
ökonomischer Gesichtspunkte eine sinnvolle Ergänzung für den öffentlichen
Verkehr dar.
Mit freundlichen Grüßen