1651/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.06.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident d.
Nationalrates
Prof. Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/5008-IK/1a/2004
In Beantwortung
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1667/J betreffend Importe von
Robbenfellen aus Kanada, welche die Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und
Freunde am 21. April 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Laut Statistik
Austria haben österreichische Unternehmen in den letzten fünf Jahren weder
Robbenfelle noch andere Robbenprodukte aus Kanada importiert.
Antwort zu
den Punkten 3, 4 und 7 der Anfrage:
Drittstaatliche
Importverbote sind grundsätzlich im Rahmen der Gemeinsamen Außenwirtschaftspolitik
der Europäischen Gemeinschaften auf EU-Ebene zu regeln. Diese Fragen werden
derzeit in der Europäischen Union, zuletzt im RAA vom 26. April 2004,
diskutiert.
Vorstellbar
wären zudem internationale Übereinkommen im Bereich des Tierschutzes, die
jedoch nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit fallen.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Laut Statistik Austria haben österreichische Unternehmen aus Norwegen im
Jahr 1999 Robbenpelzfelle, nicht jedoch von Jungtieren der Sattelrobbe und
Mützenrobbe, im Wert von € 945,-, im Jahr 2002 ausgelassene Robbenpelzfelle,
nicht jedoch von Jungtieren der Sattelrobbe und Mützenrobbe, im Wert von €
1247,- importiert.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Laut Statistik Austria haben österreichische Unternehmen im Jahr 2003
Robbenprodukte im Gesamtwert von € 20.624,- importiert.
Herkunftsländer waren Deutschland, Italien, Indien, Dänemark und
Spanien.