1656/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. 11500/16-CS3/04     

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien,       .             2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1698/J-NR/2004 betreffend Ergebnisse des ÖAMTC-Tunneltests 2004 in Bezug auf den Roppener Tunnel, die die Abgeordneten Reheis und GenossInnen am 5. Mai 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Sind Ihnen die Ergebnisse des ÖAMTC-Tunnel-Tests 2004 in Bezug auf den Roppener Tunnel bekannt?

 

Antwort:

Die Ergebnisse der Tests sind bekannt.

 

Frage 2:

Wie erklären Sie sich die gravierenden Mängel, trotz der erst kürzlich erfolgten Sanierung des Roppener Tunnels?

 

Antwort:

Die kürzlich abgeschlossene Sanierung bezog sich im Wesentlichen auf die Verbesserung des Lüftungssystems, sodass größere Rauchmengen konzentriert abgesaugt werden können bzw. wurde der Anstrich erneuert und LEDs auf dem erhöhten Seitenstreifen nachgerüstet. Alle diese Maßnahmen wurden im Test nicht bewertet. Die schlechte Bewertung resultiert in erster Linie aus der Einröhrigkeit des Tunnels, die sowohl bei der Bewertung „Tunnelsystem“ als auch der Be-wertung „Flucht- und Rettungswege“ die Minuspunkte hervorrufen.

 

Die EU Richtlinie fordert auch bei der jetzt vorhandenen Verkehrsbelastung im Roppener Tunnel noch keine zweite Röhre.

 

 

 

 

 

Fragen 3 bis 7:

Welche Maßnahmen werden Sie in Hinblick auf die Nonkonformität mit der EU-Tunnel-Richtlinie (Abstand der Pannenbuchten und Notrufnischen) ergreifen ?

 

Ist geplant die weiteren vom ÖAMTC angeführten Mängel zu beheben ?

 

Falls ja, in welchem Zeitraum?

 

Wann werden die Bauarbeiten für den Bau einer dringend notwendigen zweiten Röhre im

Roppener Tunnel beginnen?

 

Wann kann mit dem Abschluss dieser Arbeiten gerechnet werden?

 

Antwort:

Der Bau der zweiten Röhre wurde bereits lange vor Ausarbeitung der EU-Richtlinie initiiert. Derzeit läuft das Trassenfestlegungsverfahren. Dementsprechend kann mit einem Baubeginn beim vorgelagerten Brückenobjekt 2006 gerechnet werden. Die Verkehrsfreigabe ist für 2011 geplant.

Wie auch bei anderen Vollausbauten, ist erst nach Fertigstellung der zweiten Röhre eine Nach-rüstung der ersten Röhre in baulicher Hinsicht zweckmäßig. Die zusätzlichen Notrufnischen bzw. Abstellnischen (Pannenbuchten) sind im Ausbaukonzept der zweiten Röhre inkludiert und werden nach deren Verkehrsfreigabe in Angriff genommen. Aus sicherheitstechnischen Überlegungen sind erfahrungsgemäß alle Baumaßnahmen in unter Verkehr befindlichen Tunnels außerordentlich problematisch und nicht anzustreben.

 

Mit freundlichen Grüßen