1656/AB XXII. GP
Eingelangt am
23.06.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. 11500/16-CS3/04
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Wien, .
2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1698/J-NR/2004 betreffend Ergebnisse des ÖAMTC-Tunneltests 2004 in Bezug auf
den Roppener Tunnel, die die Abgeordneten Reheis und GenossInnen am 5. Mai 2004
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Sind Ihnen die Ergebnisse des ÖAMTC-Tunnel-Tests 2004 in
Bezug auf den Roppener Tunnel bekannt?
Antwort:
Die Ergebnisse der Tests sind bekannt.
Frage 2:
Wie erklären Sie sich die gravierenden Mängel, trotz der
erst kürzlich erfolgten Sanierung des Roppener Tunnels?
Antwort:
Die kürzlich abgeschlossene Sanierung bezog sich im
Wesentlichen auf die Verbesserung des Lüftungssystems, sodass größere
Rauchmengen konzentriert abgesaugt werden können bzw. wurde der Anstrich
erneuert und LEDs auf dem erhöhten Seitenstreifen nachgerüstet. Alle diese
Maßnahmen wurden im Test nicht bewertet. Die schlechte Bewertung resultiert in
erster Linie aus der Einröhrigkeit des Tunnels, die sowohl bei der Bewertung
„Tunnelsystem“ als auch der Be-wertung „Flucht- und Rettungswege“ die
Minuspunkte hervorrufen.
Die EU Richtlinie fordert auch bei der jetzt vorhandenen
Verkehrsbelastung im Roppener Tunnel noch keine zweite Röhre.
Fragen 3 bis 7:
Welche Maßnahmen werden Sie in Hinblick auf die
Nonkonformität mit der EU-Tunnel-Richtlinie (Abstand der Pannenbuchten und
Notrufnischen) ergreifen ?
Ist geplant die weiteren vom ÖAMTC angeführten Mängel zu
beheben ?
Falls ja, in welchem Zeitraum?
Wann werden die Bauarbeiten für den Bau einer dringend
notwendigen zweiten Röhre im
Roppener Tunnel beginnen?
Wann kann mit dem Abschluss dieser Arbeiten gerechnet
werden?
Antwort:
Der Bau der zweiten Röhre wurde bereits lange vor
Ausarbeitung der EU-Richtlinie initiiert. Derzeit läuft das
Trassenfestlegungsverfahren. Dementsprechend kann mit einem Baubeginn beim
vorgelagerten Brückenobjekt 2006 gerechnet werden. Die Verkehrsfreigabe ist für
2011 geplant.
Wie auch bei anderen Vollausbauten, ist erst nach
Fertigstellung der zweiten Röhre eine Nach-rüstung der ersten Röhre in
baulicher Hinsicht zweckmäßig. Die zusätzlichen Notrufnischen bzw.
Abstellnischen (Pannenbuchten) sind im Ausbaukonzept der zweiten Röhre
inkludiert und werden nach deren Verkehrsfreigabe in Angriff genommen. Aus
sicherheitstechnischen Überlegungen sind erfahrungsgemäß alle Baumaßnahmen in
unter Verkehr befindlichen Tunnels außerordentlich problematisch und nicht
anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen
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