1657/AB XXII. GP
Eingelangt am
23.06.2004
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BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
11000/26-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Wien, .
2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1699/J-NR/2004 betreffend Ausdehnung des Lkw-Roadpricing auf Bundesstraßen bzw.
Ausweichstrecken, die die Abgeordneten Stadler und KollegInnen am 5. Mai 2004
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Werden Sie die gegenüber der APA getätigte
Absichtserklärung, das Road-Pricing für Lkw auf Ausweichrouten des
niederrangigen österreichischen Straßennetzes auszudehnen, umsetzen?
Antwort:
Die von mir in der APA wiedergegebene Aussage hinsichtlich
der Bemautung des niederrangigen österreichischen Straßennetzes wurde von den
Medien offensichtlich falsch interpretiert.
Tatsache ist, dass nach den geltenden EU-Bestimmungen nur
bestimmte Straßenzüge bemautet werden dürften.
In dem Sinne wäre es für mich grundsätzlich auch
vorstellbar, dass einzelne Straßenzüge oder Teilstücke davon der ASFINAG
übertragen und dann bemautet werden könnten. Es handelt sich dabei aber nur um
jene Strecken, die sowohl die technischen Voraussetzungen - wie Anlageverhältnisse,
Querschnitt, etc. - als auch für die Bemautung rentable Verkehrsstärken
aufweisen und derzeit als Ausweichroute zum schon bemauteten Netz angenommen
werden.
Fragen 2, 3 und 4:
Kann dem steigenden LKW-Ausweichverkehr auf Grund der
gegenwärtigen Gesetzeslage Einhalt geboten werden?
Wenn nein, welche Maßnahmen sind auf nationaler Ebene und
auf EU-Ebene umzusetzen?
In welchem Zeitraum können diese Maßnahmen realistischer
Weise umgesetzt werden?
Antwort:
Aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage fallen Maßnahmen
auf dem niederrangigen, d.h. auch auf dem bisherigen Bundesstraßen B-Netz,
in den Kompetenzbereich der
Länder.
Seitens der Bundesländer werden bereits derartige Maßnahmen
- wie LKW-Fahrverbote, Gewichtsbeschränkungen, etc. - umgesetzt.
In einem auf meine Einladung hin veranstalteten
Verkehrsreferentengipfel am 27. Mai 2004 wurden die verschiedenen Möglichkeiten
zur Verhinderung des Ausweichverkehrs diskutiert und seitens der Länder
einstimmig die Bereitschaft erklärt, verstärkt weitere Gegenmaßnahmen zu
veranlassen.
Es ist jedoch ein längerer Beobachtungszeitraum notwendig,
um seriöse Aussagen über die tatsächlichen Ursachen von Verkehrsverlagerungen
treffen zu können.
Frage 5:
Wie werden so genannte Ausweichstrecken definiert?
Antwort:
Als Ausweichstrecken sind jene Straßenabschnitte anzusehen,
die von der Leistungsfähigkeit und räumlichen Nähe zum bemauteten Netz
Verkehrsverlagerungen attraktiv machen.
Frage 6:
Welche zusätzlichen Investitionen müssten für die
österreichweite Ausdehnung des Road-Pricing für LKW getätigt werden?
Antwort:
Eine österreichweite Ausdehnung des Road-Pricing für LKW
ist - wie bereits in Antwort zu Frage 1 erklärt - nicht vorgesehen, und wäre
gemäß derzeitigem EU-Recht auch gar nicht möglich.
Frage 7:
Welche Alternativszenarien zur Steuerung des
LKW-Ausweichverkehrs werden Sie ergreifen?
Antwort:
Da es sich bei derartigen Maßnahmen um eine Kompetenz der
Länder handelt, kann ich keine Alternativszenarien ergreifen, sondern lediglich
in koordinierender Funktion, wie z.B. durch Mitwirkung meiner Experten in der
bereits eingerichteten Kontrollplattform, tätig werden.
Auch soll durch verstärkte Kontrolle der Fahrzeuge, z.B.
auf Verkehrstüchtigkeit, Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten der Fahrer
sowie durch Einwirken auf die Interessensvertretungen (Transportwirtschaft,
Kammern, etc.) für eine bessere Bewusstseinsbildung - d.h. Attraktivierung des
sicheren, gut ausgebauten, aber bemauteten Autobahnnetzes - eine Reduzierung
des Ausweichverkehrs erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen