1661/AB XXII. GP
Eingelangt am
23.06.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
11000/30-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Wien, .
2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1758/J-NR/2004 betreffend Funktion des österreichischen Mautsystems, die die
Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 14. Mai 2004 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass das seit 1.01.2004
termingerecht in Betrieb befindliche Mautsystem mit großem Erfolg betrieben
wird und innerhalb der ersten knapp 5 Betriebsmonate der ASFINAG Einnahmen von
ca. 300 Mio. € eingebracht hat, die
unmittelbar wieder zu Erhaltung und Ausbau des Autobahn- und
Schnellstraßennetzes eingesetzt werden. Allein im Jahr 2004
können 55 km neuer Hochleistungsstraßen zum Nutzen der
Wirtschaft und der österreichischen Autofahrer in Betrieb genommen werden.
Fragen 1 und 2:
Sind Sie bereit, das von der ASFINAG in Auftrag gegebene
Gutachten, das dem Mautsystem in Österreich im Jänner 2004 eine nahezu
180fach-höhere Fehlerquote als laut Ausschreibung zulässig, vorwirft, zu
veröffentlichen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die ASFINAG hat mich nochmals informiert, dass in keinem
von ihr beauftragten Gutachten eine 180-fach höhere Fehlerquote als in der
Ausschreibung zulässig ausgewiesen wird.
Der vergütungsrelevante Systemparameter Erfassungsquote
wird laufend gemessen und dürfte mit der im Betreibervertrag angeführten
Fehlerquote offensichtlich verwechselt worden sein. Diese Verwechslung dürfte
aus Aussagen in einem Rechtsstreit zwischen den Unternehmen Kapsch Traffic Com
und Efkon zum Thema der Split-GO-Box resultieren.
Die Erfassungsquote ist vielmehr bereits im Jänner 2004
weit über der vertraglichen Mindester-fordernis gelegen.
Frage 3:
Wie oft mussten LKW dadurch im Jänner 2004 in Österreich
die Autobahn verlassen?
Antwort:
Bis Ende Jänner sind ca. 35 Mio. korrekte Mauttransaktionen
(Abbuchungsvorgänge an den Mautantennen) vorgenommen worden. In ca. 4000 Fällen
(d.s. 0,0001 %) sind mautpflichtige Fahr-zeuge der gesetzlich vorgesehenen
Mitwirkungspflicht erst dadurch nachgekommen, dass sie
teilweise bei den Mautstellen, bei Autobahnraststätten oder
an nahe den Anschlussstellen
gelegenen Vertriebsstellen unvollständige Mauttransaktionen
nachgezahlt haben. Das Fehlen
dieser Mauttransaktionen ist dabei zu einem erheblichen
Teil auf nicht vorschriftsgemäße Montage der GO-Box durch die Nutzer
zurückzuführen.
Hinsichtlich der Frage der Mitwirkungspflicht darf
ergänzend darauf hingewiesen werden, dass für den Fahrer die Möglichkeit
besteht, bis 70 km bzw. innerhalb eines Zeitraumes von 5 Stunden nach der nicht
ordnungsgemäßen Mauttransaktion die Nachentrichtung der Maut an einer von 230
EUROPPASS-Serviceeinrichtungen, die rund um die Uhr besetzt sind und das
gesamte mautpflichtige Netz abdecken, zu leisten. Weiters hat jeder Kfz-Lenker
die Möglichkeit, sich im Wege einer telefonischen Anmeldung unter der
kostenlosen Hotline der EUROPPASS von der Nachentrichtung der Maut vorläufig zu
befreien. Diese Meldung hat innerhalb der ersten 30 Minuten nach der
unterbliebenen Mauttransaktion zu erfolgen.
Aus diesen Regelungen ist deutlich ersichtlich, dass kein
LKW gezwungen wird, wegen einer nicht ordnungsgemäß erfolgten Mauttransaktion
die Autobahn zu verlassen; d.h. es besteht auch kein kausaler Zusammenhang mit
dem sogenannten Ausweichverkehr.
Frage 4:
Wozu dient die „Split Go Box“, in wie vielen Fällen muss
sie in Österreich und warum verwendet werden, entspricht sie den
Anti-Diskriminierungsbestimmungen der EU, wie lauten die Montagevorschriften
und haftet die ASFINAG bei Unfällen durch lösgelöste Split-Go-Boxen?
Antwort:
Um eine einwandfreie Mautkommunikation auch in den ganz
wenigen Fällen zu gewährleisten, bei denen mautpflichtige Fahrzeuge über
metallisierte Windschutzscheiben verfügen, wird von
EUROPPASS eine sogenannte Split-Go-Box angeboten. Bisher
wurden insgesamt ca. 350.000 Go-Boxen ausgegeben, davon 60 Split Go-Boxen, das
entspricht lediglich 0,0002 Prozent aller bisher ausgerüsteten Fahrzeuge!
Die Split-Go-Box ist an allen Vertriebsstellen verfügbar
und entspricht damit den europarechtlichen Bestimmungen.
Die Verkehrssicherheit sehe ich durch die angebotenen
Geräte nicht gefährdet. Die Montagevorschriften liegen jeder ausgegebenen
Split-Go-Box bei. Im Übrigen gelten die allgemeinen Produkthaftungsbestimmungen
der EU.
Mit freundlichen Grüßen
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