1661/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. 11000/30-CS3/04      DVR 0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

Wien,       .             2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1758/J-NR/2004 betreffend Funktion des österreichischen Mautsystems, die die Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 14. Mai 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass das seit 1.01.2004 termingerecht in Betrieb befindliche Mautsystem mit großem Erfolg betrieben wird und innerhalb der ersten knapp 5 Betriebsmonate der ASFINAG Einnahmen von ca. 300 Mio. eingebracht hat, die unmittelbar wieder zu Erhaltung und Ausbau des Autobahn- und Schnellstraßennetzes eingesetzt werden. Allein im Jahr 2004

können 55 km neuer Hochleistungsstraßen zum Nutzen der Wirtschaft und der österreichischen Autofahrer in Betrieb genommen werden.

 

Fragen 1 und 2:

Sind Sie bereit, das von der ASFINAG in Auftrag gegebene Gutachten, das dem Mautsystem in Österreich im Jänner 2004 eine nahezu 180fach-höhere Fehlerquote als laut Ausschreibung zulässig, vorwirft, zu veröffentlichen?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Die ASFINAG hat mich nochmals informiert, dass in keinem von ihr beauftragten Gutachten eine 180-fach höhere Fehlerquote als in der Ausschreibung zulässig ausgewiesen wird.

 

Der vergütungsrelevante Systemparameter Erfassungsquote wird laufend gemessen und dürfte mit der im Betreibervertrag angeführten Fehlerquote offensichtlich verwechselt worden sein. Diese Verwechslung dürfte aus Aussagen in einem Rechtsstreit zwischen den Unternehmen Kapsch Traffic Com und Efkon zum Thema der Split-GO-Box resultieren.

Die Erfassungsquote ist vielmehr bereits im Jänner 2004 weit über der vertraglichen Mindester-fordernis gelegen.

 

 

 

Frage 3:

Wie oft mussten LKW dadurch im Jänner 2004 in Österreich die Autobahn verlassen?

 

Antwort:

Bis Ende Jänner sind ca. 35 Mio. korrekte Mauttransaktionen (Abbuchungsvorgänge an den Mautantennen) vorgenommen worden. In ca. 4000 Fällen (d.s. 0,0001 %) sind mautpflichtige Fahr-zeuge der gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungspflicht erst dadurch nachgekommen, dass sie

teilweise bei den Mautstellen, bei Autobahnraststätten oder an nahe den Anschlussstellen

gelegenen Vertriebsstellen unvollständige Mauttransaktionen nachgezahlt haben. Das Fehlen

dieser Mauttransaktionen ist dabei zu einem erheblichen Teil auf nicht vorschriftsgemäße Montage der GO-Box durch die Nutzer zurückzuführen.

 

Hinsichtlich der Frage der Mitwirkungspflicht darf ergänzend darauf hingewiesen werden, dass für den Fahrer die Möglichkeit besteht, bis 70 km bzw. innerhalb eines Zeitraumes von 5 Stunden nach der nicht ordnungsgemäßen Mauttransaktion die Nachentrichtung der Maut an einer von 230 EUROPPASS-Serviceeinrichtungen, die rund um die Uhr besetzt sind und das gesamte mautpflichtige Netz abdecken, zu leisten. Weiters hat jeder Kfz-Lenker die Möglichkeit, sich im Wege einer telefonischen Anmeldung unter der kostenlosen Hotline der EUROPPASS von der Nachentrichtung der Maut vorläufig zu befreien. Diese Meldung hat innerhalb der ersten 30 Minuten nach der unterbliebenen Mauttransaktion zu erfolgen.

 

Aus diesen Regelungen ist deutlich ersichtlich, dass kein LKW gezwungen wird, wegen einer nicht ordnungsgemäß erfolgten Mauttransaktion die Autobahn zu verlassen; d.h. es besteht auch kein kausaler Zusammenhang mit dem sogenannten Ausweichverkehr.

 

Frage 4:

Wozu dient die „Split Go Box“, in wie vielen Fällen muss sie in Österreich und warum verwendet werden, entspricht sie den Anti-Diskriminierungsbestimmungen der EU, wie lauten die Montagevorschriften und haftet die ASFINAG bei Unfällen durch lösgelöste Split-Go-Boxen?

 

Antwort:

Um eine einwandfreie Mautkommunikation auch in den ganz wenigen Fällen zu gewährleisten, bei denen mautpflichtige Fahrzeuge über metallisierte Windschutzscheiben verfügen, wird von

EUROPPASS eine sogenannte Split-Go-Box angeboten. Bisher wurden insgesamt ca. 350.000 Go-Boxen ausgegeben, davon 60 Split Go-Boxen, das entspricht lediglich 0,0002 Prozent aller bisher ausgerüsteten Fahrzeuge!

Die Split-Go-Box ist an allen Vertriebsstellen verfügbar und entspricht damit den europarechtlichen Bestimmungen.

 

Die Verkehrssicherheit sehe ich durch die angebotenen Geräte nicht gefährdet. Die Montagevorschriften liegen jeder ausgegebenen Split-Go-Box bei. Im Übrigen gelten die allgemeinen Produkthaftungsbestimmungen der EU.

 

Mit freundlichen Grüßen