1667/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt-
und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing.
Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 26. April 2004, Nr. 1671/J,
betreffend Förderung pilzresistenter Weinsorten
Auf die schriftliche
Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen
und Kollegen vom 26.
April 2004, Nr. 1671/J, betreffend Förderung pilzresistenter Weinsorten,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Züchtung pilzresistenter Rebsorten
erfolgt in Österreich an der Höheren Bundeslehranstalt
und Bundesamt für Wein- und Obstbau
Klosterneuburg. In der Abteilung Rebenzüchtung wur-
den neben zahlreichen anderen Aufgaben seit dem Jahre 1921 insgesamt 2.069
Kreuzungen
mit ausgewählten Elternsorten durchgeführt. Die Verminderung des Einsatzes von
Pflanzen-
schutzmitteln war von Anfang an ein Zuchtziel, etwa 2/3 der Kreuzungen wurden
dafür durch-
geführt, seit 1985 nahezu 100%. Die Rebenzüchtung selbst ist mit einer
Zuchtzeit von mindes-
tens 30 Jahren und einer Erfolgsquote von
200.000 : 1 (200.000 angebaute Kerne ergeben
eine Erfolg versprechende neue Sorte) sehr teuer.
Das Ziel der Resistenzzüchtung ist, das
hohe Qualitätspotenzial und die gute Klimaanpassung
autochthoner heimischer Rebsorten mit den
Toleranzeigenschaften amerikanischer Rebarten
(völlige Resistenzen gibt es nicht)
gegen die pilzlichen Schaderreger von Oidium und Pero-
nospora in neuen Sorten zu kombinieren.
Die amerikanischen Rebarten bringen mit ihrem
Erbgut jedoch auch unerwünschte Eigenschaften mit, wie z.B.: fremde bis
abstoßende Ge-
schmackskomponenten,
sehr hohes Ertragspotential mit körperlosen Produkten, teilweise sehr
hohe Anfälligkeiten gegenüber der Traubenfäule (Botrytis), Phomopsis,
Pockenmilbe, Blattreb-
laus und Frühfrost sowie generell erschwerte Anbau- und
Verarbeitungsmöglichkeiten.
Die Eigenschaftskombination von guten
weinbaulichen Eigenschaften, ausreichenden Tole-
ranzen, leichter Verarbeitbarkeit und hoher Produktqualität tritt in den
Neuzüchtungen sehr
selten
auf. Es ist deshalb erforderlich, mit sehr großen Populationen zu arbeiten und
auch
neue
Sorten anderer Zuchtstationen zu prüfen. Diesbezüglich existiert eine weltweite
Koopera-
tion zwischen der
Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau, Kloster-
neuburg und zahlreichen internationalen Instituten. Die Ergebnisse aus
Versuchen mit auslän-
dischen Züchtungen sind bisher jedoch zum
größten Teil enttäuschend, weil Züchtungen aus
anderen Klimazonen in unseren heimischen Klimagebieten oft negative
Eigenschaften zeigen,
die im Herkunftsgebiet nicht oder weniger
auftreten. Es werden deshalb die eigenen For-
schungen fortgesetzt, tausende neue Pflanzen stehen laufend in Prüfung.
Die im Ausland laufenden Versuche, Pilzresistenzen aus
amerikanischen Rebarten oder ande-
ren Pflanzen auf gentechnischem Weg in bestehende Qualitätssorten zu
transferieren, zeigen
nach vielen Rückschlägen erste Erfolge; dieser
Weg steht in Österreich jedoch nicht zur Dis-
kussion.
Zu Frage 2:
• Im
Österreichischen Rebsortenverzeichnis gem. § 5 Rebenverkehrsgesetz 1996
i.d.g.F. (in
Umsetzung der RL
68/193 EWG, dort „Rebsortenkatalog" genannt) sind jene Sorten aufge-
listet, von welchen Vermehrungsgut amtlich
anerkannt oder kontrolliert werden kann, was
eine Voraussetzung für die
Verkehrsfähigkeit des Rebvermehrungsgutes ist. Seit der
Schaffung des Binnenmarktes kann
jedoch in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Ge-
meinschaft Rebvermehrungsgut von allen Sorten vermehrt und anerkannt werden,
die in
irgend einem Rebsortenkatalog der Mitgliedstaaten aufgelistet sind. Ein
europäischer Reb-
sortenkatalog ist in der RL 68/193/EWG
i.d.g.F. vorgesehen, die Verhandlungen dazu ha-
ben auf Expertenniveau bereits begonnen. Im
österreichischen Rebsortenverzeichnis sind
zum dzt. Stand folgende pilzresistente
Sorten gelistet: Bianca, Phoenix, Ráthay, Roesler,
Seifert und Perle von Zala.
•
Die Klassifizierung gem. Art. 19 der VO (EG) 1493/99
(Gemeinsame Marktorganisation für
Wein), d.h. die Zulassung von Rebsorten zum Anbau, ist ein davon unabhängiger
Rechts-
bereich, der in die Kompetenz der Bundesländer fällt. Derzeit existieren
Rebsortenklassifi-
zierungen
als Verordnung auf der Grundlage des jeweiligen Landesweinbaugesetzes in
Niederösterreich,
Burgenland und Wien. Die Rebsortenklassifizierung für die Steiermark ist
noch in Ausarbeitung. Allen Verordnungen
gleich ist die Tatsache, dass der Aufnahme ei-
ner Sorte in die Klassifizierung ein Anhörungsverfahren
(Landwirtschaftskammern) voran-
geht. Die Klassifizierungen der einzelnen Bundesländer entsprechen
einander weitgehend;
Roesler und Ráthay sind in allen Gesetzen enthalten; die
Sorte Regent ist in Wien, im Bur-
genland und voraussichtlich in der Steiermark klassifiziert.
•
Die Liste der zur Qualitätsweinerzeugung zugelassenen
Rebsorten findet sich in der Ver-
ordnung
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
über
Qualitätsweinrebsorten, BGBl II Nr. 348/2000, auf Grund des §10 Abs. 5 des Weinge-
setzes 1999 i.d.g.F. Zur
Qualitätsweinerzeugung zugelassen sind die pilztoleranten Neu-
züchtungen Roesler und Ráthay.
Zu den Fragen 3 und 4:
Eine Statistik über die jährlich gemäß
Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 in Österreich in Ver-
kehr gebrachten Pflanzenschutzmittel wird regelmäßig im Grünen Bericht
veröffentlicht. Ein
Rückschluss auf die
einzelnen Kulturen ist nicht möglich. Gemäß Tabelle 4.6. des Grünen Be-
richtes wurden 2002 insgesamt 3.079 Tonnen
Pflanzenschutzmittel in Österreich in Verkehr
gebracht, davon 593 Tonnen Fungizide, 591 Tonnen Schwefel und 97 Tonnen
Insektizide. Es
darf darauf hingewiesen werden, dass
der allergrößte Teil der österreichischen Weingärten
nach den Richtlinien des ÖPUL-Programmes bewirtschaftet wird.
Zu Frage 5:
Angelegenheiten über die
gesundheitlichen Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Stoffe
fallen grundsätzlich in die Kompetenz der Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen und
nicht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft. Das
Zulassungsverfahren
gem. Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 sieht jedoch als Zulassungsbe-
dingung vor, dass bei
der Anwendung eines Pflanzeschutzmittels nach dem Stand der wissen-
schaftlichen und technischen Erkenntnisse
u.a. keine schädlichen Auswirkungen auf die Ge-
sundheit von Mensch und Tier gegeben
sein dürfen. Dieses Erfordernis wird von der Zulas-
sungsbehörde überprüft, womit sichergestellt
ist, dass Erkenntnisse über die gesundheitliche
Unbedenklichkeit vorliegen müssen.
Zu Frage 6:
Die genannten Sorten werden von der
Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein-
und Obstbau
Klosterneuburg wie folgt bewertet:
-
Bianca,
Johanniter, Bronner: sind auf Grund ihrer günstigen Eigenschaften in den Ländern
Niederösterreich (Bianca, Johanniter, Bronner), Burgenland (Bianca) und Wien
(Bianca) in
der jeweiligen Verordnung über die Rebsortenklassifizierung zum Anbau zugelassen;
-
Solaris. Malverina. Rondo: sind in Prüfung;
Solaris und Rondo auch bei Winzerbetrieben
(mit
Ausnahmegenehmigung zur Klassifizierung);
-
Seyval blanc, Goldmuskat, Chambourcin, Leon Millot,
Marechal Foch, Regent: entspre-
chen
durch einige Eigenschaften wie z.B. störende Aromasubstanzen (sog. „off
flavour"),
Foxnote,
Hybridenfarbstoff, mangelnde Qualität, etc.; sind auf Grund der mangelnden
Weinqualität als
Keltertrauben abzulehnen; eine Eignung als Tafeltraube ist ebenfalls nicht
erkennbar. Anzumerken ist, dass die genannten
Eigenschaften für die in Österreich herr-
schenden Klimabedingungen und den sich daraus ergebenden Stoffwechselspezifika
der
Pflanze gelten (z.B. Hitzestress);
-
Muskat
bleu ist eine alte
Schweizer Hybridsorte, aber als Tafeltraube in Verwendung;
-
Cabernet
Cortis, Monarch:
diese Züchtungen entstanden erst in den 80er Jahren, weshalb
keine Daten in Österreich vorliegen.
Zur Pilzresistenz:
-
Bianca: gute Toleranz gegen
Mehltaukrankheiten, frühe Reife;
-
Johanniter: an Rheinriesling (RR) erinnernd, ohne dessen
Größe zu erreichen; gute Tole-
ranz
gegen Mehltaukrankheiten, aber ähnlich wie RR anfällig gegen Botrytis, gewisse
Chlorose
Neigung;
-
Bronner: Ähnlichkeit zu Weißburgunder,
gute Toleranz gegen Mehltaukrankheiten;
-
Solaris: gute Toleranz gegen
Mehltaukrankheiten (als Wein eher ungeeignet);
-
Malverina: durchschnittliche bis gute
Toleranz gegen Mehltaukrankheiten;
-
Rondo: fruchtiger Rotweintyp erinnert an St.
Laurent, von der Qualität am ehesten von al-
len
genannten mit V. vinifera
vergleichbar, aber nur verbesserte Resistenz bei Peronos-
pora nicht bei
Oidium, Herkunft der Resistenz aus der Vitis amurensis (Saperavi Severnij);
-
Seyval blanc: sehr starke Toleranz gegen
Mehltaukrankheiten, aber dünne Weine;
-
Goldmuskat: der Vitis labrusca Einfluss ist sehr
deutlich zu erkennen, harte Erdbeer-Note,
verrieselt leicht,
sehr kalkempfindlich;
-
Leon Milot, Chambourcin und Regent:
Hybridfarbstoffträger, „off flavour";
-
Marechal
Foch: hohe
Reblausempfindlichkeit am Blatt (Blattgallenbildung, Gefahr der Aus-
breitung), off flavour;
-
Muskat bleue: als Tafel-Traube in Verwendung, ist
auch in Österreich klassifiziert, aber
keine Kelterqualität,
verrieselt gerne.
Zu Frage 7:
Wie bereits unter Frage 2 ausgeführt,
liegt die Zulassung der Sorten zum Anbau (Klassifizie-
rung)
im Kompetenzbereich der Bundesländer, weshalb jedes Bundesland selbständig über
die
zum Anbau zugelassenen Sorten entscheidet. Die Sorte Regent ist in den
Bundesländern
Wien und Burgenland zum Anbau zugelassen, eine Zulassung in der Steiermark ist
zu erwar-
ten.
Wie die NÖ Landesregierung mitteilt, wurde die Rebsorte Regent aufgrund einer
negati-
ven Stellungnahme der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und
Obstbau
Klosterneuburg nicht
in die NÖ Rebsortenverordnung, LGBI. 6150/1-0, aufgenommen. Die NÖ
Landes-Landwirtschaftskammer hat sich dieser Stellungnahme angeschlossen.
Zu Frage 8:
Die gesamte Rebfläche Deutschlands
betrug 2003 104.211 ha, davon waren 1.389 ha mit der
Sorte Regent
bepflanzt. Die wichtigsten Weißweinsorten Deutschlands waren 2003 die Sorten
Rheinriesling (20.770 ha), Müller Thurgau (16.078 ha) und Sylvaner (5.820 ha);
die wichtigsten
Rotweinsorten waren Spätburgunder (11.022
ha), Dornfelder (7.686 ha) und Blauer Portugie-
ser (4.931 ha). Die Schweiz wies 2003
eine Rebfläche von insgesamt 14.929 ha auf, davon
waren 38,6 ha mit der Sorte Regent bepflanzt.
Zu Frage 9:
Bei der Beratung in Fragen der
Sortenwahl steht - wie auch in sämtlichen anderen Fragestel-
lungen des österreichischen Weinbaues - die Weinqualität im Vordergrund. Der
Rebzuchtan-
stalt
in Klosterneuburg ist es gelungen, in jahrzehntelanger Arbeit neben
traditionellen Rot-
weinsorten wie
Zweigelt oder Blauburger Sorten neu zu züchten, welche eine erhöhte natürli-
che
Pilztoleranz aufweisen. Auch diese Sorten wurden einer jahrelangen Prüfung auf
Wein-
baueignung
unter österreichischen Bedingungen sowie auf ihre Weinqualität unterzogen. Nach
Abschluss
dieser Untersuchungen konnten im Jahr 2000 die Rotweinsorten Roesler und
Ráthay in das Qualitätsrebsortiment nach dem Weingesetz aufgenommen
werden. In der Fol-
ge wurden diese
pilztoleranten Sorten in der Weinbaupraxis gut angenommen und bilden auch
den Gegenstand öffentlicher Förderung im
Rahmen des EU-Umstellungs- und Umstrukturie-
rungsprogrammes.
Völlig verfehlt wäre
es jedenfalls, würde man neue Sorten aus anderen Gebieten importieren
und
ungeprüft unter österreichischen Weinbaubedingungen mit der Produktion
beginnen. In
diesem
Fall wären sämtliche Fragen der weinbaulichen Anpassung, aber auch des Weintyps
und der Weinqualität
aus dem Blickwinkel der Konsumenten ungeklärt.
Gemäß der
Stellungnahme der NÖ Landesregierung wurden im NÖ Landesweingut Retz 2001
Rebflächen
der Rebsorte Neuburger gerodet und für eine Neuauspflanzung vorbereitet. 2005
werden zehn
pilzresistente Sorten gepflanzt und mit der Standardsorte Blauer Zweigelt
vergli-
chen. Das Material wird derzeit veredelt und
stammt von der Höheren Bundeslehranstalt und
Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg. Die Bewirtschaftung der Versuchsfläche
erfolgt nach den Richtlinien des Bioweinbaues.
Zusätzlich werden
seit mehreren Jahren die Rebsorten Roesler und Ráthay am Landeswein-
gut Retz auf 44 ar
geprüft, auch diese Weingärten werden als Bioweingärten geführt. Als Flä-
che für diese Exaktversuche stehen insgesamt
67 ar zur Verfügung, die Weine werden durch
Mikrovinifikation ausgebaut.
Mitte Juni 2004 findet eine Fachexkursion mit
Weinbaufachleuten des Landes NÖ und der NÖ
Landes-Landwirtschaftskammer in die
Forschungsinstitute Freiburg und Weinsberg der Bun-
desrepublik Deutschland statt. Dort
werden pilzresistente Sorten gezüchtet, die auch in den
NÖ Landesweingütem Retz und Krems getestet werden sollen. Die Eignung
des Anbaues wird
ebenso wie die zu erzielende Weinqualität
geprüft werden. Versuchsflächen werden derzeit
vorbereitet.
Zu den Fragen 10 und 11:
Der Gehalt an
Malvidindiglukosid im Wein kann als Hinweis auf die Produktion des Weines
aus interspezifischen
Sorten (allgemein sprachlich auch als Hybriden bezeichnet) herangezo-
gen werden. Diese Zuordnung ist insofeme von
Bedeutung, als gemäß Art. 19 der EU-
Marktordnung Wein VO 1493/99 für die Erzeugung von Qualitätsweinen lediglich
Sorten der
Art Vitis Vinifera zulässig sind
(Weine aus interspezifischen Sorten dürfen nur für die Herstel-
lung von Tafelwein verwendet werden).
Die Internationale
Organisation für Rebe und Wein, O.I.V., in der auch Österreich Mitglied ist,
führt in ihren Regeln
für Analysenmethoden an, dass ein Malvidindiglukosid-Gehalt von höchs-
tens 15 mg/l akzeptabel ist. Im Vorjahr wurde jedoch ein Abänderungsvorschlag
(Resolutions-
entwurf OENO 00/168) ausgearbeitet, wonach
der Gehalt an Malvidindiglukosid in Wein mit
auf 5 mg/l beschränkt werden soll. Ausgenommen von dieser Beschränkung
sind aber Weine,
welche auf der Basis von Hybridsorten oder
anderer, vom jeweiligen Staat zugelassener Sor-
ten erzeugt wurden. Dieser Resolutionsentwurf wird voraussichtlich der
Generalversammlung
2004 (welche in Wien stattfinden wird) vorgelegt und von dieser beschlossen
werden.
Resolutionen und Regeln des O.I.V. sind
Empfehlungen, welche sich an die Mitglieder des
O.I.V.
richten und keine direkte Rechtskraft haben. Sowohl im nationalen
Rechtsbestand
Österreichs als auch
im Rahmen der weinrechtlichen Bestimmungen der EU gibt es keine Vor-
schriften über den Gehalt an
Malvidindiglukosid, weshalb auch kein diesbezügliches Verbot
der Inverkehrsetzung derartiger Weine in Österreich oder der EU besteht.
Hinsichtlich der Zuordnungskriterien
für die Zugehörigkeit einer Sorte zur Art Vitis Vinifera ist
zusätzlich folgendes
auszuführen: Laut Art. 17 Abs. 3 der Marktordnung für Wein finanziert die
Europäische Kommission (EK) eine unabhängige
Studie über die Verwendung interspezifi-
scher Rebsorten. Die EK hat im August 2002 eine Studie diesbezüglich in Auftrag
gegeben,
die von externen Auftragnehmern durchgeführt wurde, welche aus Frankreich,
Deutschland
und Ungarn stammten. Die Studie ist im Internet unter folgendem Link
einzusehen:
http://europa.eu.int/comm/aqriculture/markets/wine/index fr.htm
Die Ergebnisse der Studie stellen klar,
dass mehrfache Rückkreuzungen von interspezifischen
Sorten einzig und allen aufgrund der
ampelographischen Eigenschaften (UPOV-Regeln; Re-
geln der internationalen Vereinigung der Rebzüchter) wie z.B. der Form der
Triebspitze oder
der Form des Blattes einer bestimmten Art zuzuordnen sind. Die Zulassung der österreichi-
schen Sorten Roesler und Ráthay für die Qualitätsweinproduktion erfolgte auf Basis dieser
Kriterien.
Zu Frage 12:
Die Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und
Obstbau in Klosterneuburg emp-
fiehlt für den Bioweinbau grundsätzlich dieselben Sorten wie für den
Qualitätsweinbau, insbe-
sondere jedoch die Sorten Roesler und Ráthay im Rotweinbereich sowie die Weißweinsorten
Bronner und
Johanniter.
Zu Frage 13:
Im ÖPUL wurde der
Bioweinbau über die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise" bis dato
mit
1,35 Mio. EUR gefördert. Bio-Wein-Projekte wurden weiters mittels nationaler
Förderungen
(Dienstleistungs-Richtlinie,
Vermarktung) und „Artikel 9-Förderungen" (Betriebsleiterqualifika-
tion) unterstützt.
Zu Frage 14:
Ein Ziel des zitierten Bio-Aktionsprogramms
ist, dass allen Schülern der Höheren Landwirt-
schaftlichen
Bundeslehranstalten (HBLA), die das Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erhält,
Kenntnisse über die biologische Landwirtschaft
vermittelt werden. Dies wurde in den Entwürfen der neuen Lehrpläne für die HBLA
entspre-
chend berücksichtigt.
Der Schulbetrieb der genannten landwirtschaftlichen
Fachschulen fällt nicht in den Kompe-
tenzbereich des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,
sondern des Landes.
Abschließend darf auf
die in der Anlage angeführten, vom Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft durchgeführten extern vergebenen Forschungs-
projekte verwiesen werden.
Anlage:
Projekt Nr. BWO 042213
Höhere
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);
Projektlaufzeit: 2004 - 2008
Weiterentwicklung des Bioweinbaus unter
österreichischen Bedingungen
Projekt Nr. BWO 042212
Höhere
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);
Projektlaufzeit: 2004 - 2006
Variabilität
bei der Rebsorte Grüner Veltliner
Projekt
Nr. BWB 023306
Bundesamt
für Weinbau; Projektlaufzeit: 2002 - 2004
Die
Aurebe Vitis vinifera ssp.sylvestris der Donau/Marchauen (gemeinsam mit BWO)
Projekt
Nr. BWO 012237
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für
Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);
Projektlaufzeit: 2001 - 2004
Genetische Kartierung von Mg Ineffizienz
bei der Sorte Welschriesling
Projekt
Nr. BWO 003235
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und
Obstbau; Projektlaufzeit: 2000 - 2001
Biologischer
Weinbau / Konventioneller Weinbau
Projekt
Nr. BWB 023304
Bundesamt
für Weinbau; Projektlaufzeit: 2002 - 2003
Der Gehalt an gesundheitsbezogenen Inhaltsstoffen in
Rebneuzüchtungen der Wein-
bauschule Bgld.
Projekt Nr. BWO 532201
Höhere
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (DI Herwig KASERER);
Projektlaufzeit: 1953 - 2001
Selektionszüchtung bei Edelsorten zur
Wein- und Tafeltraubenerzeugung
Projekt
Nr. BWO 592202
Höhere
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (DI Herwig KASERER);
Projektlaufzeit: 1959 - 2001
Prüfung ausländischer Neuzüchtungen auf
ihren Anbauwert für Österreich
Projekt
Nr. BWO 642203
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und
Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);
Projektlaufzeit:
(langjährig)
Verbesserung
vorhandener und Gewinnung neuer Rebsorten durch Kombinationszüch-
tung
Projekt
Nr. BWO 842204
Höhere
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (DI Herwig KASERER);
Projektlaufzeit: 1984 - 2001
Prüfung der
Rebsorten Neuburger und Veltliner grün auf den Unterlagsreben 5BB, SO4,
5C, 41B, R27, 26G und Ruggieri als Ringversuch mit Landesweinbauschulen
Projekt
Nr. BWO 942215
Höhere
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (DI Wilhelm WUNDERER);
Projektlaufzeit:
1994 - 2002
Prüfung der Leistung von wichtigen
Grundtypen der Unterlagszüchtung im Glashaus
und im Freiland
Projekt
Nr. BWO 982226
Höhere
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);
Projektlaufzeit: 1998 - 2001
Resistenzmarker bei Rebe
amtlichen Beurteilung zur weiteren Hebung
des Qualitätsweinniveaus in Österreich
Projekt Nr. BWO 3611
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und
Obstbau; Projektlaufzeit: 2000 - 2004
Genbankpflanzen Weinbau am Bundesamt für Wein- und
Obstbau
Projekt Nr. BWO 972701
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und
Obstbau (Dipl.-Ing. Herwig KASE-
RER);
Projektlaufzeit: 1997 - 2002
Österreichischer
Beitrag zum EU-Projekt RESGEN - European network for grapevine
genetic
resources - conservation and characterisation
Forschungsprojekt
Nr. 962
Zentrum für angewandte Genetik der Universität für Bodenkultur
(O.Univ.-Prof. Dr. Josef
GLÖSSL)
Projektlaufzeit: 1995 -1997
Genetische Differenzierung von Rebmaterial mittels DNA-Analytik