1667/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 26. April 2004, Nr. 1671/J,
betreffend Förderung pilzresistenter Weinsorten

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen
und Kollegen vom 26. April 2004, Nr. 1671/J, betreffend Förderung pilzresistenter Weinsorten,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die Züchtung pilzresistenter Rebsorten erfolgt in Österreich an der Höheren Bundeslehranstalt
und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg. In der Abteilung Rebenzüchtung wur-
den neben zahlreichen anderen Aufgaben seit dem Jahre 1921 insgesamt 2.069 Kreuzungen
mit ausgewählten Elternsorten durchgeführt. Die Verminderung des Einsatzes von Pflanzen-
schutzmitteln war von Anfang an ein Zuchtziel, etwa 2/3 der Kreuzungen wurden dafür durch-
geführt, seit 1985 nahezu 100%. Die Rebenzüchtung selbst ist mit einer Zuchtzeit von mindes-
tens 30 Jahren und einer Erfolgsquote von 200.000 : 1 (200.000 angebaute Kerne ergeben
eine Erfolg versprechende neue Sorte) sehr teuer.

Das Ziel der Resistenzzüchtung ist, das hohe Qualitätspotenzial und die gute Klimaanpassung
autochthoner heimischer Rebsorten mit den Toleranzeigenschaften amerikanischer Rebarten
(völlige Resistenzen gibt es nicht) gegen die pilzlichen Schaderreger von Oidium und Pero-


nospora in neuen Sorten zu kombinieren. Die amerikanischen Rebarten bringen mit ihrem
Erbgut jedoch auch unerwünschte Eigenschaften mit, wie z.B.: fremde bis abstoßende Ge-
schmackskomponenten, sehr hohes Ertragspotential mit körperlosen Produkten, teilweise sehr
hohe Anfälligkeiten gegenüber der Traubenfäule (Botrytis), Phomopsis, Pockenmilbe, Blattreb-
laus und Frühfrost sowie generell erschwerte Anbau- und Verarbeitungsmöglichkeiten.

Die Eigenschaftskombination von guten weinbaulichen Eigenschaften, ausreichenden Tole-
ranzen, leichter Verarbeitbarkeit und hoher Produktqualität tritt in den Neuzüchtungen sehr
selten auf. Es ist deshalb erforderlich, mit sehr großen Populationen zu arbeiten und auch
neue Sorten anderer Zuchtstationen zu prüfen. Diesbezüglich existiert eine weltweite Koopera-
tion zwischen der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau, Kloster-
neuburg und zahlreichen internationalen Instituten. Die Ergebnisse aus Versuchen mit auslän-
dischen Züchtungen sind bisher jedoch zum größten Teil enttäuschend, weil Züchtungen aus
anderen Klimazonen in unseren heimischen Klimagebieten oft negative Eigenschaften zeigen,
die im Herkunftsgebiet nicht oder weniger auftreten. Es werden deshalb die eigenen For-
schungen fortgesetzt, tausende neue Pflanzen stehen laufend in Prüfung.

Die im Ausland laufenden Versuche, Pilzresistenzen aus amerikanischen Rebarten oder ande-
ren Pflanzen auf gentechnischem Weg in bestehende Qualitätssorten zu transferieren, zeigen
nach vielen Rückschlägen erste Erfolge; dieser Weg steht in Österreich jedoch nicht zur Dis-
kussion.

Zu Frage 2:

• Im Österreichischen Rebsortenverzeichnis gem. § 5 Rebenverkehrsgesetz 1996 i.d.g.F. (in
Umsetzung der RL 68/193 EWG, dort „Rebsortenkatalog" genannt) sind jene Sorten aufge-
listet, von welchen Vermehrungsgut amtlich anerkannt oder kontrolliert werden kann, was
eine Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit des Rebvermehrungsgutes ist. Seit der
Schaffung des Binnenmarktes kann jedoch in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Ge-
meinschaft Rebvermehrungsgut von allen Sorten vermehrt und anerkannt werden, die in
irgend einem Rebsortenkatalog der Mitgliedstaaten aufgelistet sind. Ein europäischer Reb-
sortenkatalog ist in der RL 68/193/EWG i.d.g.F. vorgesehen, die Verhandlungen dazu ha-


ben auf Expertenniveau bereits begonnen. Im österreichischen Rebsortenverzeichnis sind
zum dzt. Stand folgende pilzresistente Sorten gelistet: Bianca, Phoenix, R
áthay, Roesler,
Seifert und Perle von Zala.

         Die Klassifizierung gem. Art. 19 der VO (EG) 1493/99 (Gemeinsame Marktorganisation für
Wein), d.h. die Zulassung von Rebsorten zum Anbau, ist ein davon unabhängiger Rechts-
bereich, der in die Kompetenz der Bundesländer fällt. Derzeit existieren Rebsortenklassifi-
zierungen als Verordnung auf der Grundlage des jeweiligen Landesweinbaugesetzes in
Niederösterreich, Burgenland und Wien. Die Rebsortenklassifizierung für die Steiermark ist
noch in Ausarbeitung. Allen Verordnungen gleich ist die Tatsache, dass der Aufnahme ei-
ner Sorte in die Klassifizierung ein Anhörungsverfahren (Landwirtschaftskammern) voran-
geht. Die Klassifizierungen der einzelnen Bundesländer entsprechen einander weitgehend;
Roesler und R
áthay sind in allen Gesetzen enthalten; die Sorte Regent ist in Wien, im Bur-
genland und voraussichtlich in der Steiermark klassifiziert.

         Die Liste der zur Qualitätsweinerzeugung zugelassenen Rebsorten findet sich in der Ver-
ordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
über Qualitätsweinrebsorten, BGBl II Nr. 348/2000, auf Grund des §10 Abs. 5 des Weinge-
setzes 1999 i.d.g.F. Zur Qualitätsweinerzeugung zugelassen sind die pilztoleranten Neu-
züchtungen Roesler und R
áthay.

Zu den Fragen 3 und 4:

Eine Statistik über die jährlich gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 in Österreich in Ver-
kehr gebrachten Pflanzenschutzmittel wird regelmäßig im Grünen Bericht veröffentlicht. Ein
Rückschluss auf die einzelnen Kulturen ist nicht möglich. Gemäß Tabelle 4.6. des Grünen Be-
richtes wurden 2002 insgesamt 3.079 Tonnen Pflanzenschutzmittel in Österreich in Verkehr
gebracht, davon 593 Tonnen Fungizide, 591 Tonnen Schwefel und 97 Tonnen Insektizide. Es
darf darauf hingewiesen werden, dass der allergrößte Teil der österreichischen Weingärten
nach den Richtlinien des ÖPUL-Programmes bewirtschaftet wird.


Zu Frage 5:

Angelegenheiten über die gesundheitlichen Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Stoffe
fallen grundsätzlich in die Kompetenz der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und
nicht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Das
Zulassungsverfahren gem. Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 sieht jedoch als Zulassungsbe-
dingung vor, dass bei der Anwendung eines Pflanzeschutzmittels nach dem Stand der wissen-
schaftlichen und technischen Erkenntnisse u.a. keine schädlichen Auswirkungen auf die Ge-
sundheit von Mensch und Tier gegeben sein dürfen. Dieses Erfordernis wird von der Zulas-
sungsbehörde überprüft, womit sichergestellt ist, dass Erkenntnisse über die gesundheitliche
Unbedenklichkeit vorliegen müssen.

Zu Frage 6:

Die genannten Sorten werden von der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein-
und Obstbau Klosterneuburg wie folgt bewertet:

-          Bianca, Johanniter, Bronner: sind auf Grund ihrer günstigen Eigenschaften in den Ländern
Niederösterreich (Bianca, Johanniter, Bronner), Burgenland (Bianca) und Wien (Bianca) in
der jeweiligen Verordnung über die Rebsortenklassifizierung zum Anbau zugelassen;

-          Solaris. Malverina. Rondo: sind in Prüfung; Solaris und Rondo auch bei Winzerbetrieben
(mit Ausnahmegenehmigung zur Klassifizierung);

-          Seyval blanc, Goldmuskat, Chambourcin, Leon Millot, Marechal Foch, Regent: entspre-
chen durch einige Eigenschaften wie z.B. störende Aromasubstanzen (sog. „off flavour"),
Foxnote, Hybridenfarbstoff, mangelnde Qualität, etc.; sind auf Grund der mangelnden
Weinqualität als Keltertrauben abzulehnen; eine Eignung als Tafeltraube ist ebenfalls nicht
erkennbar. Anzumerken ist, dass die genannten Eigenschaften für die in Österreich herr-
schenden Klimabedingungen und den sich daraus ergebenden Stoffwechselspezifika der
Pflanze gelten (z.B. Hitzestress);


-          Muskat bleu ist eine alte Schweizer Hybridsorte, aber als Tafeltraube in Verwendung;

-          Cabernet Cortis, Monarch: diese Züchtungen entstanden erst in den 80er Jahren, weshalb
keine Daten in Österreich vorliegen.

Zur Pilzresistenz:

-          Bianca: gute Toleranz gegen Mehltaukrankheiten, frühe Reife;

-          Johanniter: an Rheinriesling (RR) erinnernd, ohne dessen Größe zu erreichen; gute Tole-
ranz gegen Mehltaukrankheiten, aber ähnlich wie RR anfällig gegen Botrytis, gewisse
Chlorose Neigung;

-          Bronner: Ähnlichkeit zu Weißburgunder, gute Toleranz gegen Mehltaukrankheiten;

-          Solaris: gute Toleranz gegen Mehltaukrankheiten (als Wein eher ungeeignet);

-          Malverina: durchschnittliche bis gute Toleranz gegen Mehltaukrankheiten;

-          Rondo: fruchtiger Rotweintyp erinnert an St. Laurent, von der Qualität am ehesten von al-
len genannten mit V. vinifera vergleichbar, aber nur verbesserte Resistenz bei Peronos-
pora nicht bei Oidium, Herkunft der Resistenz aus der Vitis amurensis (Saperavi Severnij);

-          Seyval blanc: sehr starke Toleranz gegen Mehltaukrankheiten, aber dünne Weine;

-          Goldmuskat: der Vitis labrusca Einfluss ist sehr deutlich zu erkennen, harte Erdbeer-Note,
verrieselt leicht, sehr kalkempfindlich;

-          Leon Milot, Chambourcin und Regent: Hybridfarbstoffträger, „off flavour";


-          Marechal Foch: hohe Reblausempfindlichkeit am Blatt (Blattgallenbildung, Gefahr der Aus-
breitung), off flavour;

-          Muskat bleue: als Tafel-Traube in Verwendung, ist auch in Österreich klassifiziert, aber
keine Kelterqualität, verrieselt gerne.

Zu Frage 7:

Wie bereits unter Frage 2 ausgeführt, liegt die Zulassung der Sorten zum Anbau (Klassifizie-
rung) im Kompetenzbereich der Bundesländer, weshalb jedes Bundesland selbständig über
die zum Anbau zugelassenen Sorten entscheidet. Die Sorte Regent ist in den Bundesländern
Wien und Burgenland zum Anbau zugelassen, eine Zulassung in der Steiermark ist zu erwar-
ten. Wie die NÖ Landesregierung mitteilt, wurde die Rebsorte Regent aufgrund einer negati-
ven Stellungnahme der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau
Klosterneuburg nicht in die NÖ Rebsortenverordnung, LGBI. 6150/1-0, aufgenommen. Die NÖ
Landes-Landwirtschaftskammer hat sich dieser Stellungnahme angeschlossen.

Zu Frage 8:

Die gesamte Rebfläche Deutschlands betrug 2003 104.211 ha, davon waren 1.389 ha mit der
Sorte Regent bepflanzt. Die wichtigsten Weißweinsorten Deutschlands waren 2003 die Sorten
Rheinriesling (20.770 ha), Müller Thurgau (16.078 ha) und Sylvaner (5.820 ha); die wichtigsten
Rotweinsorten waren Spätburgunder (11.022 ha), Dornfelder (7.686 ha) und Blauer Portugie-
ser (4.931 ha). Die Schweiz wies 2003 eine Rebfläche von insgesamt 14.929 ha auf, davon
waren 38,6 ha mit der Sorte Regent bepflanzt.

Zu Frage 9:

Bei der Beratung in Fragen der Sortenwahl steht - wie auch in sämtlichen anderen Fragestel-
lungen des österreichischen Weinbaues - die Weinqualität im Vordergrund. Der Rebzuchtan-
stalt in Klosterneuburg ist es gelungen, in jahrzehntelanger Arbeit neben traditionellen Rot-


weinsorten wie Zweigelt oder Blauburger Sorten neu zu züchten, welche eine erhöhte natürli-
che Pilztoleranz aufweisen. Auch diese Sorten wurden einer jahrelangen Prüfung auf Wein-
baueignung unter österreichischen Bedingungen sowie auf ihre Weinqualität unterzogen. Nach
Abschluss dieser Untersuchungen konnten im Jahr 2000 die Rotweinsorten Roesler und
Ráthay in das Qualitätsrebsortiment nach dem Weingesetz aufgenommen werden. In der Fol-
ge wurden diese pilztoleranten Sorten in der Weinbaupraxis gut angenommen und bilden auch
den Gegenstand öffentlicher Förderung im Rahmen des EU-Umstellungs- und Umstrukturie-
rungsprogrammes.

Völlig verfehlt wäre es jedenfalls, würde man neue Sorten aus anderen Gebieten importieren
und ungeprüft unter österreichischen Weinbaubedingungen mit der Produktion beginnen. In
diesem Fall wären sämtliche Fragen der weinbaulichen Anpassung, aber auch des Weintyps
und der Weinqualität aus dem Blickwinkel der Konsumenten ungeklärt.

Gemäß der Stellungnahme der NÖ Landesregierung wurden im NÖ Landesweingut Retz 2001
Rebflächen der Rebsorte Neuburger gerodet und für eine Neuauspflanzung vorbereitet. 2005
werden zehn pilzresistente Sorten gepflanzt und mit der Standardsorte Blauer Zweigelt vergli-
chen. Das Material wird derzeit veredelt und stammt von der Höheren Bundeslehranstalt und
Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg. Die Bewirtschaftung der Versuchsfläche
erfolgt nach den Richtlinien des Bioweinbaues.

Zusätzlich werden seit mehreren Jahren die Rebsorten Roesler und Ráthay am Landeswein-
gut Retz auf 44 ar geprüft, auch diese Weingärten werden als Bioweingärten geführt. Als Flä-
che für diese Exaktversuche stehen insgesamt 67 ar zur Verfügung, die Weine werden durch
Mikrovinifikation ausgebaut.

Mitte Juni 2004 findet eine Fachexkursion mit Weinbaufachleuten des Landes NÖ und der NÖ
Landes-Landwirtschaftskammer in die Forschungsinstitute Freiburg und Weinsberg der Bun-
desrepublik Deutschland statt. Dort werden pilzresistente Sorten gezüchtet, die auch in den
NÖ Landesweingütem Retz und Krems getestet werden sollen. Die Eignung des Anbaues wird
ebenso wie die zu erzielende Weinqualität geprüft werden. Versuchsflächen werden derzeit
vorbereitet.


Zu den Fragen 10 und 11:

Der Gehalt an Malvidindiglukosid im Wein kann als Hinweis auf die Produktion des Weines
aus interspezifischen Sorten (allgemein sprachlich auch als Hybriden bezeichnet) herangezo-
gen werden. Diese Zuordnung ist insofeme von Bedeutung, als gemäß Art. 19 der EU-
Marktordnung Wein VO 1493/99 für die Erzeugung von Qualitätsweinen lediglich Sorten der
Art Vitis Vinifera zulässig sind (Weine aus interspezifischen Sorten dürfen nur für die Herstel-
lung von Tafelwein verwendet werden).

Die Internationale Organisation für Rebe und Wein, O.I.V., in der auch Österreich Mitglied ist,
führt in ihren Regeln für Analysenmethoden an, dass ein Malvidindiglukosid-Gehalt von höchs-
tens 15 mg/l akzeptabel ist. Im Vorjahr wurde jedoch ein Abänderungsvorschlag (Resolutions-
entwurf OENO 00/168) ausgearbeitet, wonach der Gehalt an Malvidindiglukosid in Wein mit
auf 5 mg/l beschränkt werden soll. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind aber Weine,
welche auf der Basis von Hybridsorten oder anderer, vom jeweiligen Staat zugelassener Sor-
ten erzeugt wurden. Dieser Resolutionsentwurf wird voraussichtlich der Generalversammlung
2004 (welche in Wien stattfinden wird) vorgelegt und von dieser beschlossen werden.

Resolutionen und Regeln des O.I.V. sind Empfehlungen, welche sich an die Mitglieder des
O.I.V. richten und keine direkte Rechtskraft haben. Sowohl im nationalen Rechtsbestand
Österreichs als auch im Rahmen der weinrechtlichen Bestimmungen der EU gibt es keine Vor-
schriften über den Gehalt an Malvidindiglukosid, weshalb auch kein diesbezügliches Verbot
der Inverkehrsetzung derartiger Weine in Österreich oder der EU besteht.

Hinsichtlich der Zuordnungskriterien für die Zugehörigkeit einer Sorte zur Art Vitis Vinifera ist
zusätzlich folgendes auszuführen: Laut Art. 17 Abs. 3 der Marktordnung für Wein finanziert die
Europäische Kommission (EK) eine unabhängige Studie über die Verwendung interspezifi-
scher Rebsorten. Die EK hat im August 2002 eine Studie diesbezüglich in Auftrag gegeben,
die von externen Auftragnehmern durchgeführt wurde, welche aus Frankreich, Deutschland
und Ungarn stammten. Die Studie ist im Internet unter folgendem Link einzusehen:


http://europa.eu.int/comm/aqriculture/markets/wine/index fr.htm

Die Ergebnisse der Studie stellen klar, dass mehrfache Rückkreuzungen von interspezifischen
Sorten einzig und allen aufgrund der ampelographischen Eigenschaften (UPOV-Regeln; Re-
geln der internationalen Vereinigung der Rebzüchter) wie z.B. der Form der Triebspitze oder
der Form des Blattes einer bestimmten Art zuzuordnen sind. Die Zulassung der österreichi-
schen Sorten Roesler und R
áthay für die Qualitätsweinproduktion erfolgte auf Basis dieser
Kriterien.

Zu Frage 12:

Die Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg emp-
fiehlt für den Bioweinbau grundsätzlich dieselben Sorten wie für den Qualitätsweinbau, insbe-
sondere jedoch die Sorten Roesler und R
áthay im Rotweinbereich sowie die Weißweinsorten
Bronner und Johanniter.

Zu Frage 13:

Im ÖPUL wurde der Bioweinbau über die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise" bis dato
mit 1,35 Mio. EUR gefördert. Bio-Wein-Projekte wurden weiters mittels nationaler Förderungen
(Dienstleistungs-Richtlinie, Vermarktung) und „Artikel 9-Förderungen" (Betriebsleiterqualifika-
tion) unterstützt.

Zu Frage 14:

Ein Ziel des zitierten Bio-Aktionsprogramms ist, dass allen Schülern der Höheren Landwirt-
schaftlichen Bundeslehranstalten (HBLA), die das Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erhält, Kenntnisse über die biologische Landwirtschaft
vermittelt werden. Dies wurde in den Entwürfen der neuen Lehrpläne für die HBLA entspre-
chend berücksichtigt.


Der Schulbetrieb der genannten landwirtschaftlichen Fachschulen fällt nicht in den Kompe-
tenzbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,
sondern des Landes.

Abschließend darf auf die in der Anlage angeführten, vom Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durchgeführten extern vergebenen Forschungs-
projekte verwiesen werden.


Anlage:

Projekt Nr. BWO 042213

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);

Projektlaufzeit: 2004 - 2008

Weiterentwicklung des Bioweinbaus unter österreichischen Bedingungen

Projekt Nr. BWO 042212

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);

Projektlaufzeit: 2004 - 2006

Variabilität bei der Rebsorte Grüner Veltliner

Projekt Nr. BWB 023306

Bundesamt für Weinbau; Projektlaufzeit: 2002 - 2004

Die Aurebe Vitis vinifera ssp.sylvestris der Donau/Marchauen (gemeinsam mit BWO)

Projekt Nr. BWO 012237

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);

Projektlaufzeit: 2001 - 2004

Genetische Kartierung von Mg Ineffizienz bei der Sorte Welschriesling

Projekt Nr. BWO 003235

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau; Projektlaufzeit: 2000 - 2001

Biologischer Weinbau / Konventioneller Weinbau

Projekt Nr. BWB 023304

Bundesamt für Weinbau; Projektlaufzeit: 2002 - 2003

Der Gehalt an gesundheitsbezogenen Inhaltsstoffen in Rebneuzüchtungen der Wein-
bauschule Bgld.

Projekt Nr. BWO 532201

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (DI Herwig KASERER);

Projektlaufzeit: 1953 - 2001

Selektionszüchtung bei Edelsorten zur Wein- und Tafeltraubenerzeugung

Projekt Nr. BWO 592202

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (DI Herwig KASERER);

Projektlaufzeit: 1959 - 2001

Prüfung ausländischer Neuzüchtungen auf ihren Anbauwert für Österreich


Projekt Nr. BWO 642203

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);
Projektlaufzeit: (langjährig)

Verbesserung vorhandener und Gewinnung neuer Rebsorten durch Kombinationszüch-
tung

Projekt Nr. BWO 842204

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (DI Herwig KASERER);

Projektlaufzeit: 1984 - 2001

Prüfung der Rebsorten Neuburger und Veltliner grün auf den Unterlagsreben 5BB, SO4,

5C, 41B, R27, 26G und Ruggieri als Ringversuch mit Landesweinbauschulen

Projekt Nr. BWO 942215

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (DI Wilhelm WUNDERER);

Projektlaufzeit: 1994 - 2002

Prüfung der Leistung von wichtigen Grundtypen der Unterlagszüchtung im Glashaus

und im Freiland

Projekt Nr. BWO 982226

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);

Projektlaufzeit: 1998 - 2001

Resistenzmarker bei Rebe

amtlichen Beurteilung zur weiteren Hebung des Qualitätsweinniveaus in Österreich

Projekt Nr. BWO 3611

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau; Projektlaufzeit: 2000 - 2004

Genbankpflanzen Weinbau am Bundesamt für Wein- und Obstbau

Projekt Nr. BWO 972701

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dipl.-Ing. Herwig KASE-
RER);

Projektlaufzeit: 1997 - 2002

Österreichischer Beitrag zum EU-Projekt RESGEN - European network for grapevine
genetic
resources - conservation and characterisation

Forschungsprojekt Nr. 962

Zentrum für angewandte Genetik der Universität für Bodenkultur (O.Univ.-Prof. Dr. Josef

GLÖSSL)

Projektlaufzeit: 1995 -1997

Genetische Differenzierung von Rebmaterial mittels DNA-Analytik